Darmstadt, 13. März 2025 – Das Amtsgericht Darmstadt hat den Insolvenzantrag der Walberg Bauservice UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Lorsch abgewiesen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde aufgrund unzureichender Masse nach § 26 Abs. 1 InsO nicht zugelassen.
Mit dieser Entscheidung wurden auch sämtliche Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Verwaltung, die seit dem 12. November 2024 bestanden, aufgehoben. Somit entfällt die Aufsicht durch einen Insolvenzverwalter, und das Unternehmen ist wieder uneingeschränkt handlungsfähig – allerdings ohne Aussicht auf ein formelles Insolvenzverfahren zur Schuldenregulierung.
Diese Abweisung bedeutet in der Regel, dass das Unternehmen nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Für Gläubiger bleibt nun nur die Einzelvollstreckung als Möglichkeit, ihre Forderungen durchzusetzen.