Weilheim i.OB, 13. März 2025 – Das Amtsgericht Weilheim i.OB hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CMT Consulting Measurement Technology GmbH, mit Sitz in Gilching, mangels Masse abgewiesen.
Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Peter Wiedenmann, sah sich mit einem Insolvenzantrag konfrontiert, der von einem Gläubiger gestellt wurde. Die gerichtliche Prüfung ergab jedoch, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken – eine wesentliche Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß der Insolvenzordnung (§ 26 Abs. 1 InsO).
Die Entscheidung bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird und das Unternehmen nicht unter die Kontrolle eines Insolvenzverwalters gestellt wird. Für Gläubiger kann dies erhebliche Auswirkungen haben, da sie nun keinen Zugang zu einem geordneten Verwertungsverfahren haben und stattdessen individuelle Rechtswege suchen müssen, um ihre Forderungen geltend zu machen.
Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen.