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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die United Security GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 16. Januar 2025 um 08:00 Uhr hat das Amtsgericht Augsburg im Verfahren über den Insolvenzantrag der United Security GmbH, Sitz Marktplatz 1, 86556 Kühbach, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 23/25 geführt.

Die United Security GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRB 38870 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Saleh Jusif vertreten. Der Insolvenzantrag wurde durch die Gesellschaft selbst, vertreten durch ihren Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt Jörg Gaißmayer, gestellt.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky, Pröllstraße 5, 86157 Augsburg, bestellt. Seine Aufgabe ist es, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin zu prüfen und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen am Vermögen der Gesellschaft eintreten.

Einschränkung der Verfügungsmacht

Das Gericht hat angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO). Auch die Einziehung von Außenständen unterliegt dieser Zustimmungspflicht. Ziel ist die Sicherung der Vermögensmasse und der Schutz der Gläubigerinteressen.

Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der United Security GmbH zu sichern, während die finanzielle Lage der Gesellschaft geprüft wird. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter feststellen, ob ein Insolvenzgrund wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Auf dieser Grundlage wird das Gericht über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden.

Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky
Pröllstraße 5
86157 Augsburg
Telefon: +49 (821) 252 72-0
Telefax: +49 (821) 252 72-51
E-Mail: augsburg@anchor.eu

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu erklären. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Augsburg.

Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Augsburg den ersten Schritt im Verfahren der United Security GmbH eingeleitet. Die Gläubiger und Beteiligten werden aufgefordert, sich an die Vorgaben des Insolvenzgerichts zu halten und bei Fragen Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter aufzunehmen.

Amtsgericht Augsburg, 16. Januar 2025

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