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Insolvenzantrag über die Direkt Bau UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Regensburg hat am 09. Januar 2025 im Verfahren über den Insolvenzantrag eines Gläubigers gegen die Direkt Bau UG, mit Sitz Rathausplatz 19, 84069 Schierling, entschieden, den Antrag mangels Masse abzuweisen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 4 IN 478/24 geführt.

Die Direkt Bau UG, vertreten durch den Geschäftsführer Dede Ülkü, verfügt laut Prüfung des Gerichts nicht über ausreichend Vermögen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Nach § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) ist daher eine Eröffnung des Verfahrens ausgeschlossen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung (je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Regensburg, Augustenstraße 3, 93049 Regensburg, eingelegt werden.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zu erklären. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Regensburg eingeht. Eine einfache E-Mail genügt dabei nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine anwaltliche Mitwirkung ist hierbei nicht vorgeschrieben, jedoch ist die Beschwerde durch den Beschwerdeführer oder seinen Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Bedeutung der Abweisung

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft kann sich somit nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sanieren oder ihre Verbindlichkeiten geordnet abwickeln. Gläubiger, die Forderungen gegen die Schuldnerin haben, müssen ihre Ansprüche nun auf anderem Wege geltend machen.

Der vollständige Beschluss, einschließlich der Rechtsmittelbelehrung, kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Regensburg, Zimmer D.1.29, eingesehen werden.

Amtsgericht Regensburg, 09. Januar 2025

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