Am 16. Januar 2025 um 12:30 Uhr hat das Amtsgericht Nürnberg im Verfahren über den Insolvenzantrag der Auto Plaza GmbH, mit Sitz Wendelsteiner Straße 6, 91126 Schwabach, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 22/25 geführt.
Die Auto Plaza GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRB 24391, wird durch den Geschäftsführer Jochen Ernst Scharf vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann, Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg, bestellt. Herr Dr. Oppermann übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu verwalten, um eine Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern.
Einschränkungen und Anordnungen
Das Gericht hat folgende Maßnahmen beschlossen:
- Verfügungsbeschränkungen: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO).
- Einziehung von Außenständen: Die Schuldnerin darf keine Außenstände mehr einziehen. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter dazu befugt, diese Gelder einzuziehen und entgegenzunehmen.
- Sicherung des Vermögens: Alle Maßnahmen dienen dazu, das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.
Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des Vermögens und der Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Auto Plaza GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen einen Bericht erstellen, auf dessen Grundlage das Gericht über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entscheidet.
Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann
Nordostpark 7-9
90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 598900
Telefax: +49 (911) 5989011
E-Mail: nuernberg@curator.ag
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Nürnberg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung (§ 9 InsO).
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Nürnberg, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg, einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu erklären. Für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang der Beschwerde beim Amtsgericht Nürnberg entscheidend.
Zusammenfassung
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Nürnberg die Grundlage geschaffen, die wirtschaftliche Lage der Auto Plaza GmbH zu stabilisieren und eine geordnete Abwicklung vorzubereiten. Die Gläubiger und Drittschuldner sind angewiesen, sich an die getroffenen Anordnungen zu halten und bei Fragen den Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter aufzunehmen.
Amtsgericht Nürnberg, 16. Januar 2025