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Insolvenzantrag der searchcentrics GmbH i.L. mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 15. Januar 2025 im Verfahren über den Insolvenzantrag der searchcentrics GmbH i.L., ehemals geschäftsansässig Adolfstraße 3, 12167 Berlin, entschieden, den Antrag mangels Masse abzuweisen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 36s IN 7689/24 geführt.

Die searchcentrics GmbH i.L., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 257451, war auf Suchmaschinenoptimierung, Marketing, Pay-per-Click und Data Sciences spezialisiert. Sie wurde durch den Liquidator André Michael Lönser vertreten.

Begründung der Entscheidung

Das Gericht hat festgestellt, dass die Gesellschaft über nicht ausreichende Vermögenswerte verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Nach § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) ist eine Eröffnung des Verfahrens in diesem Fall ausgeschlossen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung (§ 9 InsO) im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts zu erklären. Für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Charlottenburg entscheidend.

Die Beschwerde muss folgende Punkte enthalten:

  1. Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
  2. Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird
    Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Eine einfache E-Mail reicht hierfür jedoch nicht aus. Weitere Details hierzu sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs zu entnehmen.

Bedeutung der Abweisung

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse entfällt die Möglichkeit einer geordneten Abwicklung oder Sanierung der Gesellschaft im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Gläubiger der Gesellschaft müssen ihre Ansprüche außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend machen.

Der vollständige Beschluss, einschließlich detaillierter Rechtsmittelbelehrung, kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg eingesehen werden.

Amtsgericht Charlottenburg, 15. Januar 2025

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