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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Mitarbeiter auf Rezept GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 15. Januar 2025 um 11:00 Uhr hat das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe im Verfahren über den Insolvenzantrag der Mitarbeiter auf Rezept GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 61 IN 1/25 geführt.

Die Mitarbeiter auf Rezept GmbH, mit Sitz Zimmermühlenweg 27, 61440 Oberursel, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg v. d. Höhe unter der Nummer HRB 16592 eingetragen. Die Geschäftsführung wird durch Luis Bessler wahrgenommen.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern.

Einschränkung der Verfügungsmacht

Gemäß der gerichtlichen Anordnung dürfen Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubiger und der ordnungsgemäßen Abwicklung des Insolvenzverfahrens.

Ziel des Verfahrens

Die gerichtliche Anordnung zielt darauf ab, die Vermögenslage der Mitarbeiter auf Rezept GmbH zu stabilisieren und zu prüfen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die finanzielle und wirtschaftliche Situation des Unternehmens bewerten und einen Bericht vorlegen, der als Grundlage für die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens dient.

Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche
Hynspergstraße 24
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/959110-0
Telefax: 069/959110-80
E-Mail: mail@hgw.de

Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe die Grundlage für die weitere Bearbeitung des Insolvenzantrags geschaffen.

Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, 15. Januar 2025

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