Am 15. Januar 2025 um 13:22 Uhr hat das Amtsgericht Erfurt im Verfahren über den Antrag der CL Software GmbH, Spielbergtor 19b, 99096 Erfurt, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 171 IN 9/25 geführt.
Die CL Software GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 515047, wird durch ihren Geschäftsführer Lars Weickert vertreten. Den Insolvenzantrag stellte die Gesellschaft selbst, vertreten durch die Verfahrensbevollmächtigten RKGB Rechtsanwälte PartGmbB, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim.
Bestellung eines vorläufigen Sachwalters
Zur Sicherung des Vermögens und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen wurde Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, Anger 55/56, 99084 Erfurt, zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin zu überwachen, zu analysieren und Maßnahmen einzuleiten, um die Vermögensmasse zu sichern.
Eingeschränkte Verfügungsmacht der Schuldnerin
Das Gericht hat gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO entschieden, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam sind. Diese Regelung betrifft auch die Einziehung von Außenständen. Ziel ist es, unkontrollierte Verfügungen zu verhindern und eine geregelte Prüfung und Verwaltung sicherzustellen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das frühest eintretende Ereignis.
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Erfurt, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt, einzureichen. Alternativ kann sie auch zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Die Einhaltung der Frist wird durch den rechtzeitigen Eingang beim Amtsgericht Erfurt sichergestellt.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten und eine Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung klar zu bezeichnen.
Kontakt zum vorläufigen Sachwalter
Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth
Anger 55/56
99084 Erfurt
Telefon: 0361 78927930
Telefax: 0361 78927934
Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Erfurt die Grundlage für eine geordnete Fortführung des Verfahrens geschaffen. Der vorläufige Sachwalter wird in den kommenden Wochen prüfen, ob die CL Software GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, um über eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entscheiden.
Amtsgericht Erfurt, 15. Januar 2025