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Berichtigung des Beschlusses im Insolvenzeröffnungsverfahren über die DeVeTec GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 105 IN 60/24

Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat am 10. Januar 2025 den Beschluss vom 06. Januar 2025 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DeVeTec GmbH, mit Sitz in der Im Schiffelland 9, 66386 St. Ingbert, berichtigt. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104377 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Björn Fetter gesetzlich vertreten.

Hintergrund der Berichtigung

Bei der ursprünglichen Beschlussfassung war ein Fehler im Rubrum aufgetreten: Die Handelsregisternummer der Schuldnerin wurde fehlerhaft angegeben. Statt der korrekten Eintragung HRB 104377 wurde im ursprünglichen Beschluss irrtümlich die Nummer HRB 12091 genannt. Dieser Fehler ist auf einen Übertragungsfehler zurückzuführen.

Berichtigung des Rubrums gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO

Das Gericht hat das Rubrum wie folgt berichtigt:

„In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104377 eingetragenen DeVeTec GmbH, Im Schiffelland 9, 66386 St. Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Björn Fetter.“

Damit wurde klargestellt, dass die Schuldnerin unter der korrekten Handelsregisternummer HRB 104377 beim Amtsgericht Saarbrücken eingetragen ist.

Gründe für die Berichtigung

Die Berichtigung erfolgte aufgrund eines offenbaren Fehlers gemäß § 319 ZPO. Ein solcher Fehler liegt vor, wenn die Unrichtigkeit des Beschlusses auf einer klar erkennbaren falschen Übertragung oder Schreibweise basiert, wie es hier bei der fehlerhaften Handelsregisternummer der Fall war. Ziel der Berichtigung ist es, das Rubrum mit den tatsächlichen Eintragungen im Handelsregister in Einklang zu bringen und somit die korrekte Identifizierung der Schuldnerin zu gewährleisten.

Auswirkungen der Berichtigung

Die Berichtigung betrifft ausschließlich das Rubrum und hat keine Auswirkungen auf den Inhalt oder die Rechtswirksamkeit des ursprünglichen Beschlusses vom 06.01.2025. Dieser bleibt in seinen sonstigen Regelungen unverändert bestehen.

Hinweis an die Beteiligten

Die Beteiligten des Verfahrens werden darauf hingewiesen, dass der vollständige Beschluss unter Berücksichtigung der berichtigten Handelsregisternummer bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, eingesehen werden kann.

Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach
Sulzbach, 10. Januar 2025

Kaiser
Richterin am Amtsgericht

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