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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der Alpha T & M GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 36a IN 7752/24

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Alpha T & M GmbH, mit Sitz in der Schöneberger Straße 13, 10963 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 10. Januar 2025 einen wichtigen Beschluss gefasst. Die Schuldnerin wird durch ihre Geschäftsführer Engin Güneysu und Malgorzata Iwona Majerska vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 233806 eingetragen.

Beschluss des Amtsgerichts

Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern, wurden folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, bestellt. Sie wird das Vermögen der Schuldnerin sichern und überwachen. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO).

Öffentliche Bekanntmachung und Speicherung

Der Beschluss wurde in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht und bleibt dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV). Falls das Verfahren nicht eröffnet wird, wird der Beschluss spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, ihrer Zustellung oder ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg einzulegen. Auch elektronische Einreichungen sind möglich, wobei eine einfache E-Mail nicht ausreicht. Weitere technische Details zur elektronischen Übermittlung sind in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geregelt.


Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Charlottenburg die ersten Schritte zur Sicherung der Vermögenswerte der Alpha T & M GmbH eingeleitet, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und eine geordnete Insolvenzabwicklung zu gewährleisten.

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