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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der ESAB Bau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36e IN 6041/24

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ESAB Bau GmbH, Landsberger Allee 394, 12681 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.11.2024 um 15:00 Uhr folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Bohnhoff, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, bestellt.
  2. Verfügungsbeschränkungen:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Sicherung und Erhaltung des Vermögens der Schuldnerin (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
    • Prüfung, ob das Vermögen die Kosten des Insolvenzverfahrens deckt (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
  4. Zahlungsanweisungen an Drittschuldner:
    • Den Schuldnern der Schuldnerin wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einsichtnahme:
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg einsehbar.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg (Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin) eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung.

Elektronische Einreichung:
Rechtsmittel können elektronisch eingereicht werden, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.justiz.de.

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