Aktenzeichen: 36g IN 7849/24
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Goldmarie Finanzen GmbH, Anklamer Straße 38, 10115 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Dr. Caroline Löbhard und Dr. Jennifer Rasch, hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.11.2024 um 12:45 Uhr folgende Maßnahmen beschlossen:
- Verfügungsbeschränkungen:
- Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jesko Stark, Budapester Straße 35, 10787 Berlin, bestellt.
- Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Sicherung und Erhaltung des Vermögens der Schuldnerin (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO).
- Prüfung, ob das Vermögen die Verfahrenskosten decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Zahlungsanweisungen an Drittschuldner:
- Den Schuldnern der Schuldnerin wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen sind nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hinweis:
Der Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar und wird elektronisch veröffentlicht. Im Falle der Verfahrenseröffnung wird die Veröffentlichung spätestens sechs Monate nach Abschluss gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg (Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin) eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Elektronische Einreichung:
Beschwerden können elektronisch eingereicht werden, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.justiz.de.