Aktenzeichen: 12 IN 72/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DT Projektbau GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms, vertreten durch Geschäftsführer Tahir Dedeic, hat das Amtsgericht Worms am 22.11.2024 um 10:15 Uhr folgende Maßnahmen beschlossen:
- Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
- Die Vermögensverwaltung der Antragsgegnerin wird vorläufig unter Insolvenzverwaltung gestellt.
- Verfügungen der Antragsgegnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 InsO).
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms, bestellt.
- Kontakt:
- Telefon: 06241/268690
- Fax: 06241/26869-100
- Kontakt:
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms, bestellt.
- Anweisungen an Drittschuldner:
- Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieses Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Einsichtnahme:
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Worms einsehbar.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Worms (Hardtgasse 6, 67547 Worms) eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung.
Elektronische Einreichung:
Beschwerden können als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie unter www.justiz.rlp.de.
Hinweis zum Datenschutz:
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website des Gerichts: www.agwo.justiz.rlp.de.