Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren Signal Kfz-Gutachten GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Insolvenzverfahren Signal Kfz-Gutachten GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

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geralt (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36s IN 4852/23

Berlin, 17. Mai 2024 – Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Signal Kfz-Gutachten GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Patryk Sieminski, hat das Amtsgericht Charlottenburg einen Beschluss gefasst, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern.

Wesentliche Punkte des Beschlusses:

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Ab sofort werden alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Herr Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Hinweis: Die Veröffentlichung der Entscheidung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bleibt für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung bestehen und wird spätestens sechs Monate nach Verfahrensaufhebung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts einzulegen. Auch eine elektronische Einreichung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ergänzende Informationen:

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Handelsregister Register-Nr.: HRB 208274.
Geschäftszweig der Signal Kfz-Gutachten GmbH: Erstellung von Kfz-Gutachten.

Technische Details zur Einreichung elektronischer Dokumente: Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen zur sicheren elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite www.justiz.de verfügbar.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 17.05.2024

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