Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren der ATeB Automatisierungstechnik GmbH Berlin: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Insolvenzverfahren der ATeB Automatisierungstechnik GmbH Berlin: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

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derneuemann (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36a IN 3392/24

Berlin, 23. Mai 2024 – Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ATeB Automatisierungstechnik GmbH Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg einen wichtigen Beschluss gefasst.

Wesentliche Punkte des Beschlusses:

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurden alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, gegen die Schuldnerin untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Herr Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, Rankestraße 33, 10789 Berlin, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Hinweis: Die Veröffentlichung der Entscheidung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bleibt für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV). Falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Ergänzende Informationen:

Firma: ATeB Automatisierungstechnik GmbH Berlin
Adresse: Boxberger Str. 12, 12681 Berlin
Geschäftsführer: Tony Saß und Peter Steinmann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregister-Nr.: HRB 71104
Geschäftszweig: Automatisierungstechnik

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 23.05.2024

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