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HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht ECie Fair Future Fund R;ECie Fair Future Fund I DE000A2PYP73; DE000A2PYP65

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PublicDomainPictures (CC0), Pixabay

HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hamburg

Jahresbericht zum 31. Dezember 2023

ECie Fair Future Fund

Tätigkeitsbericht ECie Fair Future Fund für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Anlageziel und Anlagepolitik

Das Anlageziel des Fonds ist der kontinuierliche Wertzuwachs durch die Investition in Aktien, Anleihen und Derivate, die strengen Nachhaltigkeitskriterien entsprechen und nach einer wirtschaftlichen Analyse erfolgsversprechend sind.

Für alle im Fonds verwahrten Wertpapiere lagen im Berichtszeitraum umfangreiche Nachhaltigkeitsanalysen vor. Diese Analysen und Daten zur Nachhaltigkeitsbewertung der Wertpapiere wurden vom Datenanbieter ISS-ESG zur Verfügung gestellt. Somit konnte gewährleistet werden, dass im Berichtszeitraum ausschließlich in Wertpapiere investiert wurde, die alle definierten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

Der Fonds bewirbt unter anderem ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen und ist damit als Fonds gem. Art 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/​2088 zu qualifizieren. Die Angaben zu den regelmäßigen Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten werden im Anhang des Jahresberichts ausgegeben.

Im ersten Schritt wurden Unternehmen selektiert, die alle definierten Ausschlusskriterien einhalten und hierbei keine Kontroversen hervorrufen.

Im zweiten Schritt wurden Unternehmen identifiziert die Branchenführer bezogen auf Ökologie, Soziales und fairer Unternehmensführung sind (Best-in-Class). Konkret wurde dies an verschiedenen Nachhaltigkeitskennzahlen gemessen. Diese Kennzahlen berücksichtigen sowohl die 17 Sustainable Development Goals (SDG Solutions Score), die Klimaauswirkungen (Carbon-Risk-Rating) als auch das gesamte ESG-Ratingergebnis (ESG Performance Score).

Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere von Unternehmen, die hinsichtlich des Beitrags zu einem der 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen („SDG“) deutlich fehl ausgerichtet agieren.

Für alle Nachhaltigkeitsanalysen wird auf die Daten eines spezialisierten Datenanbieters (ISS-ESG) zurückgegriffen. Der Fonds ist im Ergebnis in Unternehmen investiert, die aktiv die Zukunft unseres Planeten nachhaltig positiv beeinflussen.

Die maximale mögliche Aktienquote des globalen Mischfonds beträgt 100%. Der Fonds eignet sich für Anleger, die Ihr Kapital langfristig anlegen möchten. Investoren dieses Fonds schätzen eine flexible Anlageklassenallokation durch professionelle Verwalter und möchten an den Chancen nachhaltiger Kapitalanlagen partizipieren. Der Fonds ist für Investoren mit einer überdurchschnittlichen Risikobereitschaft geeignet, die entsprechende Risiken und Kursschwankungen in Kauf nehmen können. Das Fondsmanagement achtet auf eine ausgeprägte Diversifizierung hinsichtlich Branchen und Regionen. Die Fremdwährungsquote kann bis zu 100% betragen.

Die Performance im Kalenderjahr 2023 lag beim ECie Fair Future Fund R bei 6,22 %.

Die Performance im Kalenderjahr 2023 lag beim ECie Fair Future Fund I bei 6,65 %.

Portfoliostruktur zum 31.12.2022 *)

Portfoliostruktur zum 31.12.2023 *)

*) Durch Rundung bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen im Vergleich mit der Vermögensaufstellung gemäß Jahresbericht entstanden sein.

Portfoliostruktur im Kalenderjahr 2023

Aufteilung nach Regionen per 31.12.2023 *)

Aufteilung nach Währungen per 31.12.2023 *)

*) Durch Rundung bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen im Vergleich mit der Vermögensaufstellung gemäß Jahresbericht entstanden sein.

Aufteilung nach Währungen im Kalenderjahr 2023

Risikoanalyse

Marktpreisrisiken :

Während des Berichtszeitraums bestanden in dem Fonds Marktpreisrisiken, insbesondere in Form von Aktien-, Anleihe-, Währungsrisiken.

Zinsänderungsrisiko:

Sofern in festverzinsliche Wertpapiere investiert wird, könnte die Möglichkeit bestehen, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Emission einer Anleihe gegeben ist, ändert. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen in der Regel die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursentwicklungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Zinsänderungsrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten.

Adressenausfallrisiko:

Adressenausfallrisiken resultieren aus dem möglichen Ausfall von Zins- und Tilgungszahlungen der Einzelinvestments in Renten, die so weit wie möglich diversifiziert werden, um Konzentrationsrisiken zu verringern. Dies betrifft nicht nur die Auswahl der Schuldner, sondern auch die Auswahl der Sektoren und Länder.

Währungsrisiken:

Wegen des Grundsatzes der Diversifikation investiert der Fonds weltweit. Den dadurch bestehenden Währungsrisiken stehen entsprechend Chancen gegenüber.

Liquiditätsrisiken:

Aufgrund der zumeist hohen Liquidität der investierten Papiere war für die allermeisten Wertpapiere eine jederzeitige Liquidierbarkeit gewährleistet.

Operationelle Risiken:

Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Beim operationellen Risiko differenziert die Gesellschaft zwischen technischen Risiken, Personalrisiken, Produktrisiken und Rechtsrisiken sowie Risiken aus Kunden- und Geschäftsbeziehungen und hat hierzu u.a. die folgenden Vorkehrungen getroffen:

Ex ante und ex post Kontrollen sind Bestandteil des Orderprozesses.

Rechts- und Personalrisiken werden durch Rechtsberatung und Schulungen der Mitarbeiter minimiert.

Darüber hinaus werden Geschäfte in Finanzinstrumenten ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Verwahrung der Finanzinstrumente erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität.

Die Ordnungsmäßigkeit der für das Sondervermögen relevanten Aktivitäten und Prozesse wird regelmäßig durch die Interne Revision überwacht.

Sonstige Risiken:

Seit dem 24.2.2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine („Russland-Ukraine-Krieg“).

Die Börsen sind seit Beginn des Konfliktes von einer deutlich höheren Volatilität geprägt. Die weitere Entwicklung an den Kapitalmärkten hängt von vielen Faktoren ab: vom Verlauf der Kampfhandlungen, den wirtschaftlichen Folgen infolge der gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen, einer weiterhin steigenden bzw. hohen Inflation, der Lage an den Rohstoffmärkten sowie anstehenden geldpolitischen Entscheidungen. Es ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft und an den Börsen weiterhin von erhöhter Unsicherheit geprägt sein werden. Daher unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung dieses Sondervermögens größeren Marktpreisrisiken.

Veräußerungsergebnis

Die realisierten Gewinne beider Anteilklassen resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von Aktien. Die realisierten Verluste resultieren im Wesentlichen aus der Veräußerung von Aktien und Renten. Durch die starken Leitzinserhöhungen der Zentralbanken weltweit als Reaktion auf die hohen Inflationsraten, sind in dem abgelaufenen Geschäftsjahr durch die Veräußerung von Rentenpapieren Kursverluste realisiert worden. Da der Fonds einen globalen Ansatz verfolgt, haben auch Devisenkursschwankungen das Veräußerungsergebnis mit beeinflusst.

Sonstige Hinweise

Die mit der Verwaltung des Investmentvermögens betraute Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment- GmbH.

Das Portfoliomanagement für den ECie Fair Future Fund ist ausgelagert an die SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH.

Als Fondsberater für den ECie Fair Future Fund fungiert seit 31.08.2022 die e/​r/​w Vermögensmanagement GmbH, Stuttgart.

Weitere für den Anleger wesentliche Ereignisse haben sich nicht ergeben.

Vermögensübersicht

Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 29.046.924,41 100,19
1. Aktien 18.329.179,07 63,22
2. Anleihen 9.085.376,22 31,34
3. Zertifikate 717.822,00 2,48
4. Bankguthaben 820.777,42 2,83
5. Sonstige Vermögensgegenstände 93.769,70 0,32
II. Verbindlichkeiten -53.681,85 -0,19
1. Sonstige Verbindlichkeiten -53.681,85 -0,19
III. Fondsvermögen EUR 28.993.242,56 100,00

Vermögensaufstellung

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.in 1.000
Bestand
31.12.2023
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
im Berichtszeitraum
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
2) noch nicht abgeführte Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 26.383.547,65 91,00
Aktien EUR 18.026.519,07 62,17
CH0030170408 Geberit AG STK 1.315 425 0 CHF 535,2000 757.779,81 2,61
CH0435377954 SIG Group AG Namens-Aktien SF-,01 STK 30.000 0 0 CHF 19,2100 620.511,44 2,14
CH0012549785 Sonova Holding AG STK 2.205 0 0 CHF 273,1000 648.382,77 2,24
FR0010220475 Alstom STK 23.000 23.000 0 EUR 12,1350 279.105,00 0,96
NL0010273215 ASML Holding N.V. STK 1.165 0 0 EUR 685,9000 799.073,50 2,76
FR0000125338 Capgemini SE STK 2.400 2.400 0 EUR 189,8000 455.520,00 1,57
DE0005810055 Deutsche Börse AG STK 4.600 4.600 0 EUR 184,7000 849.620,00 2,93
ES0127797019 EDP Renováveis STK 31.008 12.608 0 EUR 18,5200 574.268,16 1,98
DE0006095003 ENCAVIS AG STK 44.500 19.200 0 EUR 15,4250 686.412,50 2,37
DE000A0D6554 Nordex SE STK 28.000 28.000 0 EUR 10,2250 286.300,00 0,99
FR0000121972 Schneider Electric STK 3.600 3.600 0 EUR 181,3600 652.896,00 2,25
DE000SHL1006 Siemens Healthineers AG STK 13.300 2.800 0 EUR 53,1800 707.294,00 2,44
NL0011821392 Signify N.V. STK 22.180 3.030 0 EUR 30,2700 671.388,60 2,32
IE00B1RR8406 Smurfit Kappa Group STK 16.000 16.000 0 EUR 35,8000 572.800,00 1,98
GB0005603997 Legal & General STK 204.000 0 0 GBP 2,5130 589.390,66 2,03
GB00B1FH8J72 Severn Trent STK 24.500 24.500 0 GBP 25,9300 730.380,55 2,52
JP3270000007 Kurita Water Industries STK 13.750 0 0 JPY 5.536,0000 486.420,86 1,68
NO0012470089 Tomra Systems ASA STK 51.300 22.300 0 NOK 122,4000 557.544,33 1,92
US00724F1012 Adobe Systems Inc. STK 1.565 465 300 USD 595,5200 839.100,39 2,89
US0304201033 American Water Works STK 4.806 0 0 USD 132,9800 575.404,59 1,98
CA1366351098 Canadian Solar Inc. STK 19.800 6.800 0 USD 26,4300 471.156,93 1,63
US17275R1023 Cisco Systems Inc. STK 13.000 13.000 0 USD 50,4800 590.834,61 2,04
US28176E1082 Edwards Lifesciences STK 8.950 2.750 0 USD 76,7100 618.127,76 2,13
US0367521038 Elevance Health Inc. Registered Shares DL -,01 STK 1.200 0 0 USD 468,6700 506.350,95 1,75
US5949181045 Microsoft Corp. STK 2.520 690 740 USD 375,2800 851.450,08 2,94
US67066G1040 NVIDIA Corp. STK 1.850 0 1.150 USD 495,2200 824.846,49 2,84
US6907421019 Owens Corning STK 5.900 2.800 1.800 USD 148,7500 790.154,86 2,73
US83417M1045 SolarEdge Technologies Inc. STK 4.000 2.000 0 USD 96,7300 348.356,89 1,20
US94106L1098 Waste Management STK 4.275 675 0 USD 178,1400 685.647,34 2,36
Verzinsliche Wertpapiere EUR 8.357.028,58 28,82
XS2066639522 0.0000% European Bank Rec. Dev. EO-Med.-Term Notes 2019(24) EUR 500 500 0 % 97,2800 486.400,00 1,68
XS2079798562 0.0000% Nederlandse Waterschapsbank NV EO-Medium-Term Notes 2019(26) EUR 800 800 0 % 93,3186 746.548,98 2,57
XS2356409966 0.0100% EUROFIMA EO-MTN 21/​ 28 EUR 850 850 0 % 89,4690 760.486,50 2,62
DE0001030567 0.1000% Bundesrep.Deutschland Inflationsindex. Anl.v.15(26) EUR 500 0 300 % 98,4580 614.776,67 2,12
XS2015227494 0.1250% European Investment Bank EO-MTN 19/​ 29 EUR 1.000 1.000 0 % 88,8228 888.228,32 3,06
XS2002516446 0.1250% Nederlandse Waterschapsbank NV EO-Medium-Term Notes 2019(27) EUR 800 800 0 % 92,5011 740.009,02 2,55
XS1499604905 0.5000% Vodafone Group PLC EO-MTN 16/​ 24 EUR 500 0 0 % 99,7410 498.705,00 1,72
XS2070192591 0.6250% Boston Scientific Corp. EO-Notes 2019(19/​ 27) EUR 400 0 0 % 91,6377 366.550,80 1,26
XS2304340693 1.0000% Equinix Inc. 21/​ 33 EUR 500 0 0 % 81,5839 407.919,54 1,41
FR0013139482 1.6250% Valéo S.A. EO-Med.-Term Nts 2016(16/​ 26) EUR 300 0 0 % 96,0500 288.150,00 0,99
XS2128498636 2.0000% Signify N.V. EO-Notes 2020(20/​ 24) EUR 500 0 0 % 99,1805 495.902,50 1,71
XS1532779748 2.4250% Zimmer Biomet Holdings Inc. EO-Notes 2016(16/​ 26) EUR 500 0 0 % 98,2905 491.452,50 1,70
AT0000A2GLA0 2.7500% Wienerberger AG EO-Schuldv. 2020(25) EUR 500 0 0 % 98,5720 492.860,00 1,70
US00724FAC59 3.2500% Adobe Inc. DL-Notes 2015(15/​ 25) USD 700 200 0 % 98,3745 619.988,75 2,14
XS2432941693 5.0000% AT&S Austria Techn.&Systemt.AG EO-FLR Notes 2022(27/​ Und.) EUR 500 0 0 % 91,8100 459.050,00 1,58
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere EUR 1.748.829,64 6,03
Aktien EUR 1.031.007,64 3,56
XS2486839298 2.3750% Alcon Finance B.V. EO-Notes 2022(22/​ 28) EUR 300 0 0 % 97,0029 291.008,64 1,00
XS2380124227 3.1250% Castellum AB EO-FLR Notes 2021(21/​ 26) EUR 200 0 0 % 76,0495 152.099,00 0,52
DE000A3H2VA6 4.0000% VOSSLOH Hybrid 21/​ und EUR 300 0 0 % 95,0000 285.000,00 0,98
DE000A3H3F75 5.5000% blueplanet Investments AG Wandelschuldv.v.21(26) EUR 300 0 0 % 0,0800 240,00 0,00
US7960542030 Samsung SDI Co. Ltd. Reg.Shs(Sp.GDRs 144A)/​ 4 SW5000 STK 3.700 0 0 EUR 81,8000 302.660,00 1,04
Zertifikate EUR 717.822,00 2,48
DE000PE9FZA3 BNP Paribas Em.-u.Handelsg.mbH DISC 30.12.24 M.Rück 280 STK 2.700 2.700 0 EUR 265,8600 717.822,00 2,48
Summe Wertpapiervermögen EUR 28.132.377,29 97,03
Bankguthaben EUR 820.777,42 2,83
EUR – Guthaben bei: EUR 774.642,26 2,67
Bank: National-Bank AG EUR 0,74 0,74 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG EUR 774.641,52 774.641,52 2,67
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 1.370,72 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG DKK 2.324,32 311,83 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG NOK 3.143,46 279,12 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG SEK 8.616,36 779,77 0,00
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen EUR 44.764,44 0,15
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG AUD 724,33 447,41 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG CHF 100,38 108,08 0,00
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG GBP 13.292,38 15.282,11 0,05
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG HKD 97.438,66 11.227,98 0,04
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG JPY 1.280.176,00 8.180,56 0,03
Verwahrstelle: Donner & Reuschel AG USD 10.571,98 9.518,30 0,03
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 93.769,70 0,32
Dividendenansprüche EUR 13.212,08 13.212,08 0,05
Zinsansprüche EUR 80.557,62 80.557,62 0,28
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -53.681,85 -0,19
Sonstige Verbindlichkeiten 2) EUR -53.681,85 -53.681,85 -0,19
Fondsvermögen EUR 28.993.242,56 100,00
Anteilwert ECie Fair Future Fund I EUR 82,72
Anteilwert ECie Fair Future Fund R EUR 114,59
Umlaufende Anteile ECie Fair Future Fund I STK 158.715,000
Umlaufende Anteile ECie Fair Future Fund R STK 138.448,074

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 29.12.2023
Australischer Dollar (AUD) 1,618950 = 1 Euro (EUR)
Britisches Pfund (GBP) 0,869800 = 1 Euro (EUR)
Dänische Krone (DKK) 7,453700 = 1 Euro (EUR)
Hongkong-Dollar (HKD) 8,678200 = 1 Euro (EUR)
Japanischer Yen (JPY) 156,490000 = 1 Euro (EUR)
Norwegische Krone (NOK) 11,262100 = 1 Euro (EUR)
Schwedische Krone (SEK) 11,049900 = 1 Euro (EUR)
Schweizer Franken (CHF) 0,928750 = 1 Euro (EUR)
US-Dollar (USD) 1,110700 = 1 Euro (EUR)

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
US23918K1088 DaVita STK 0 8.000
DE0006231004 Infineon Technologies AG STK 0 21.600
DE0008430026 Münchener Rückversicherung AG STK 0 2.570
SE0015988019 NIBE Industrier AB Namn-Aktier B o.N. STK 0 65.500
DE000A0DJ6J9 SMA Solar Technology AG STK 0 9.650
Verzinsliche Wertpapiere
XS2381261424 1.0000% Münchener Rückvers.-Ges. AG FLR-Nachr.-Anl. v.21(31/​42) EUR 0 200
XS2221845683 1.2500% Münchener Rückvers.-Ges. AG FLR-Nachr.-Anl. v.20(30/​41) EUR 0 200
FR0013535150 1.3750% Icade Sante SAS EO-Obl. 2020/​30 EUR 0 200
FR0014000UD6 1.3750% UNIBAIL-RODAMCO 20/​31 EUR 0 400
DE0001102333 1.7500% Bundesrep.Deutschland Anl.v.2014 (2024) EUR 800 800
XS2194192527 2.0000% FINEON TECH. ANL. 20/​32 EUR 0 500
FR0013509643 2.6250% JCDecaux S.A. EO-Bonds 2020(20/​28) EUR 0 400
DE000A1YCQ29 4.7500% Allianz SE FLR-Med.Ter.Nts.v.13(23/​unb.) EUR 0 600
Andere Wertpapiere
ES0627797907 EDP Renováveis S.A. Anrechte STK 30.600 30.600
US41068X1000 Hannon Armstr.Sust.Inf.Cap.Inc Registered Shares DL -,01 STK 0 17.000
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Aktien
US8676524064 SunPower Corp. STK 50.000 50.000
Verzinsliche Wertpapiere
XS1713474168 6.5000% Nordex SE Senior Notes v.18(18/​23)Reg.S EUR 0 200
Nicht notierte Wertpapiere
Aktien
ES0127797027 EDP Renováveis S.A. Acciones Port. Em.19/​23 EO 5 STK 408 408

Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)

Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Fehlanzeige

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) ECie Fair Future Fund I für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

EUR
EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 14.730,97
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 115.628,95
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 24.216,39
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 55.080,90
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 20.766,30
davon negative Habenzinsen -0,02
6. Abzug ausländischer Quellensteuer -19.346,53
7. Sonstige Erträge 1.239,85
Summe der Erträge 212.316,83
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -231,66
2. Verwaltungsvergütung -133.407,75
3. Verwahrstellenvergütung -6.292,57
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -6.141,94
5. Sonstige Aufwendungen -295,72
6. Aufwandsausgleich -3.411,36
Summe der Aufwendungen -149.781,00
III. Ordentlicher Nettoertrag 62.535,83
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 51.004,42
2. Realisierte Verluste -54.369,93
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -3.365,51
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 59.170,32
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 897.184,71
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -187.240,83
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 709.943,88
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 769.114,20

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) ECie Fair Future Fund R für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

EUR
EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 18.349,58
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 138.678,32
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 27.039,45
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 66.417,54
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 25.290,00
davon negative Habenzinsen -0,03
6. Abzug ausländischer Quellensteuer -23.376,24
7. Sonstige Erträge 1.620,73
Summe der Erträge 254.019,38
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -309,47
2. Verwaltungsvergütung -237.066,35
3. Verwahrstellenvergütung -8.121,88
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -8.379,24
5. Sonstige Aufwendungen -406,54
6. Aufwandsausgleich 9.993,03
Summe der Aufwendungen -244.290,45
III. Ordentlicher Nettoertrag 9.728,93
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 344.596,81
2. Realisierte Verluste -347.899,72
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -3.302,91
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 6.426,02
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 720.189,40
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 217.039,70
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 937.229,10
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 943.655,12

Entwicklung des Sondervermögens ECie Fair Future Fund I

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.01.2023) 8.668.132,88
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr -337.051,95
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 4.058.408,75
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 4.699.002,75
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -640.594,00
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -30.182,58
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 769.114,20
davon nicht realisierte Gewinne 897.184,71
davon nicht realisierte Verluste -187.240,83
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(31.12.2023) 13.128.421,30

Entwicklung des Sondervermögens ECie Fair Future Fund R

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.01.2023) 15.912.176,73
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr -437.391,58
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -551.207,27
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 1.183.062,16
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -1.734.269,43
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -2.411,74
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 943.655,12
davon nicht realisierte Gewinne 720.189,40
davon nicht realisierte Verluste 217.039,70
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(31.12.2023) 15.864.821,26

Verwendung der Erträge des Sondervermögens ECie Fair Future Fund I1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten (für die Ausschüttung notwendig wäre eine Zuführung von EUR 0,00)
I. Für die Ausschüttung verfügbar 142.229,72 0,90
1. Vortrag aus dem Vorjahr 28.689,47 0,18
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 59.170,32 0,37
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 54.369,93 0,34
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet -62.872,22 -0,40
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung -62.872,22 -0,40
III. Gesamtausschüttung 79.357,50 0,50
1. Endausschüttung 79.357,50 0,50
a) Barausschüttung 79.357,50 0,50

Verwendung der Erträge des Sondervermögens ECie Fair Future Fund R1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten (für die Ausschüttung notwendig wäre eine Zuführung von EUR 0,00)
I. Für die Ausschüttung verfügbar 2.655.166,58 19,18
1. Vortrag aus dem Vorjahr 2.300.840,84 16,62
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 6.426,02 0,05
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 347.899,72 2,51
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet -2.378.270,43 -17,18
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung -2.378.270,43 -17,18
III. Gesamtausschüttung 276.896,15 2,00
1. Endausschüttung 276.896,15 2,00
a) Barausschüttung 276.896,15 2,00

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre ECie Fair Future Fund I

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2023 13.128.421,30 82,72
2022 8.668.132,88 79,65
2021 986.000,09 98,60
(Auflegung 15.11.2021) 100,00 100,00

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre ECie Fair Future Fund R

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2023 15.864.821,26 114,59
2022 15.912.176,73 110,79
2021 17.783.247,15 136,30
2020 12.904.187,45 126,48

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte
Fehlanzeige
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 97,03
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00
Dieses Sondervermögen wendet gemäß Derivateverordnung den einfachen Ansatz an.

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 betreffend Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Während des Berichtszeitraums wurden keine Transaktionen gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte abgeschlossen.

Sonstige Angaben

Anteilwert ECie Fair Future Fund I EUR 82,72
Anteilwert ECie Fair Future Fund R EUR 114,59
Umlaufende Anteile ECie Fair Future Fund I STK 158.715,000
Umlaufende Anteile ECie Fair Future Fund R STK 138.448,074

Anteilklassen auf einen Blick

ECie Fair Future Fund I ECie Fair Future Fund R
ISIN DE000A2PYP65 DE000A2PYP73
Währung Euro Euro
Fondsauflage 15.11.2021 15.04.2020
Ertragsverwendung Ausschüttend Ausschüttend
Verwaltungsvergütung 1,0750 % p.a. 1,4750 % p.a.
Ausgabeaufschlag 0,00 % 5,00 %
Mindestanlagevolumen 250.000 0

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Der Anteilwert wird durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ermittelt. Die Bewertung von Vermögenswerten, die an einer Börse zum Handel zugelassen bzw. in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zu den handelbaren Schlusskursen des vorhergehenden Börsentages gem. § 27 KARBV. Investmentanteile werden zu den letzten veröffentlichten Rücknahmepreisen angesetzt.

Vermögenswerte, die weder an einer Börse zugelassen noch in einen organisierten Markt einbezogen sind oder für die ein handelbarer Kurs nicht verfügbar ist, werden mit von anerkannten Kursversorgern zur Verfügung gestellten Kursen bewertet. Sollten die ermittelten Kurse nicht belastbar sein, wird auf den mit geeigneten Bewertungsmodellen ermittelten Verkehrswert abgestellt (§ 28 KARBV).

Die bezogenen Kurse werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

Bankguthaben und Festgelder werden mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu ihrem Markt- bzw. Nominalbetrag.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote ECie Fair Future Fund I

Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 1,16 %

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote ECie Fair Future Fund R

Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 1,56 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Transaktionen im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Transaktionen
Volumen in Fondswährung
Transaktionsvolumen gesamt 21.429.482,39
Transaktionsvolumen mit verbundenen Unternehmen 21.429.482,39
Relativ in % 100,00 %

Transaktionskosten: 31.229,36 EUR

Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschal-vergütungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Pauschalvergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlt.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse ECie Fair Future Fund I keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse ECie Fair Future Fund R sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen

ECie Fair Future Fund I
Sonstige Erträge
Quellensteuererstattung EUR 1.239,85
Sonstige Aufwendungen
Kosten Hauptversammlungsservice IVOX EUR 148,85
ECie Fair Future Fund R
Sonstige Erträge
Quellensteuererstattung EUR 1.620,73
Sonstige Aufwendungen
Kosten Hauptversammlungsservice IVOX EUR 204,37

Beschreibung, wie die Vergütungen und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems hat die Gesellschaft in einer internen Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis geregelt. Ziel ist es, ein Vergütungssystem sicherzustellen, das Fehlanreize zur Eingehung übermäßiger Risiken verhindert. DasVergütungssystem der HANSAINVEST wird unter Einbeziehung des Risikomanagements und der Compliance Beauftragten mindestens jährlich auf seine Angemessenheit und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft. Eine Erörterung des Vergütungssystems mit dem Aufsichtsrat findet ebenfalls jährlich statt.

Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach dem Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe. Je nach Tätigkeit und Verantwortung erfolgt die Vergütung gemäß der entsprechenden Tarifgruppe. Die Ausgestaltung und Vergütungshöhen der Tarifgruppen werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bzw. der Konzernmutter und den Betriebsräten verhandelt, die HANSAINVEST hat hierauf keinen Einfluss. Nur mit wenigen Mitarbeitern inkl. der leitenden Angestellten sind finanzielle Anreizsysteme für variable Vergütungen und Tantiemen vereinbart. Der Anteil der variablen Vergütung darf dabei maximal 30% der Gesamtvergütung ausmachen. Ein Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für die Gesellschaft einzugehen, resultiert aus der variablen Vergütung nicht.

Die Vergütung für die Geschäftsführer der HANSAINVEST erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen festen Vergütung und einer jährlichen Tantieme. Die Höhe der Tantieme wird im gesamten Aufsichtsrat erörtert und festgelegt und orientiert sich nicht am Erfolg der einzelnen Fonds.

Derzeit sind nur die Geschäftsführung und die Generalbevollmächtigten als Risikoträger der Gesellschaft eingestuft. Die Gesellschaft überprüft die Vergütungssysteme jährlich. Die Vergütungspolitik der HANSAINVEST erfüllt die Anforderungen des § 37 KAGB, als auch die Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD (ESMA/​2013/​232).

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

Im Rahmen der internen jährlichen Überprüfung der Einhaltung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausgestaltung von fixen und /​ oder variablen Vergütungen sich nicht an den Regelungen der Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis orientieren.

Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Keine Änderung im Berichtszeitraum

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigen Mitarbeiter.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung
(inkl. Geschäftsführer)
EUR 26.098.993
davon feste Vergütung EUR 21.833.752
davon variable Vergütung EUR 4.265.241
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0
Zahl der Mitarbeiter der KVG inkl. Geschäftsführer (Durchschnitt) 332
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen EUR 1.475.752
davon Geschäftsleiter EUR 1.105.750
davon andere Führungskräfte EUR 370.002

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter der Auslagerungsunternehmen.
Die Vergütungsdaten der Signal Iduna Asset Management GmbH für das Geschäftsjahr 2022 setzen sich wie folgt zusammen:
Signal Iduna Asset Management GmbH
Portfoliomanager
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 9.884.467,00
davon feste Vergütung EUR 0,00
davon variable Vergütung EUR 0,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 115
Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung umfasst den Aufwandsposten Personalaufwendungen ohne soziale Abgaben des letzten im Unternehmensregister veröffentlichten Jahresabschlusses.

Angaben für institutionelle Anleger gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB i.V.m. § 134c Abs. 4 AktG

Anforderung Verweis
Angaben zu den mittel- bis langfristigen Risiken Informationen zu den mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens werden
im Tätigkeitsbericht aufgeführt.
Zusammensetzung des Portfolios,
Portfolioumsätze und Portfolioumsatzkosten Informationen über die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und
die Portfolioumsatzkosten sind im Jahresbericht in den Abschnitten
„Vermögensaufstellung“, „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene
Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“
und „Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote“ verfügbar.
Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen
Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung Aktien, die auf einem geregelten Markt gehandelt werden, unterliegen
verschiedenen mittel- und langfristigen Risiken.
Die Einschätzung dieser Risiken ist ein grundlegender Bestandteil der
Anlagestrategie und -politik.
Einsatz von Stimmrechtsvertretern Informationen zur Stimmrechtsausübung sind auf der Internetseite der
HANSAINVEST erhältlich.
Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit
Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den
Gesellschaften, insbesondere durch Ausnutzung von
Aktionärsrechten Für das Sondervermögen sind im Berichtszeitraum keine
Wertpapierleihegeschäfte abgeschlossen worden.
Auf der Internetseite der HANSAINVEST sind Informationen zum Umgang mit
Interessenkonflikten verfügbar.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: ECie Fair Future Fund Unternehmenskennung (LEI-Code): 529900L14L9KKK146Y87

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 56,92% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Der Fonds bewirbt unter Berücksichtigung bestimmter Ausschlusskriterien ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen.
Für den Fonds sind folgende ESG-Faktoren maßgeblich:
Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens müssen in Wertpapiere investiert werden, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden und von dem Datenprovider ISS ESG unter ökologischen und sozialen Kriterien analysiert und positiv bewertet werden. Im Rahmen dieser Mindestquote von 51% sind nur solche Titel erwerbbar, die ein SDG Solution Score von mindestens 1,5 aufweisen. Ferner wurden ESG-Ausschlusskriterien berücksichtigt.
Als positiv bewertet und damit im Rahmen der genannten 51 % Grenze Berücksichtigung finden all die Vermögensgegenstände, die sich als nachhaltige Investition gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088 klassifizieren. Im Sinne dieses Sondervermögens gilt eine Investition, dann als nachhaltige Investition gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088, wenn sie auf eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet ist, die zur Erreichung der Ziele der Erhaltung der Umwelt und /​ oder der Erreichung der sozialeren Gestaltung der Gesellschaft beitragen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die nachhaltigen Investitionen auf wirtschaftliche Tätigkeiten ihrerseits darauf ausgerichtet sind zu der Erfüllung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen („SDG“) beizutragen. Konkret wird als Nachhaltigkeitsindikator der “SDG Solution Score” herangezogen. Ferner werden nur Wertpapiere von Staatsemittenten erworben, die mindestens die Primeschwelle bei der Bewertung durch ISS ESG erhalten.
Die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren wurde ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des Berichtszeitraumes durchgehend beachtet. Es wurden keine Verstöße gegen die im Verkaufsprospekt dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt.
Der Fonds darf in Aktien und Anleihen investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders ISS ESG vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die im Verkaufsprospekt genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden sind, werden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für 100 % der Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden können.
Es wurden keine Derivate verwendet, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Die HANSAINVEST berücksichtigt bei der Verwaltung von Vermögensanlagen derzeit noch nicht umfassend und systematisch etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren verstehen wir in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die gesetzlichen Anforderungen hierfür sind neu und sehr detailliert. Ihre sorgfältige Umsetzung verlangt von uns einen erheblichen Aufwand. Zudem liegen im Markt aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor.
Allerdings verwaltet unser Unternehmen einzelne Investmentfonds, bei denen die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verbindlich festgelegter Teil der Anlagestrategie ist. Diese Fonds bewerben entweder ökologische und/​ oder soziale Merkmale als Teil ihrer Anlagepolitik, oder streben nachhaltige Investitionen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/​2088 an. Gemäß der eben genannten Verordnung informieren wir in den vorvertraglichen Informationen, in den Jahresberichten und auf unserer Homepage für jeden dieser Fonds über die festgelegten Merkmale oder Nachhaltigkeitsziele sowie darüber, ob und ggf. wie die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen Bestandteil der Anlagestrategie ist.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Nachhaltigkeitsindikatoren zu der dezidierten ESG-Anlagestrategie:
Zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, wurden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Governance) herangezogen und in einem ESG-Rating zusammengefasst. Entsprechend sind im Rahmen der zuvor genannten Mindestquote von 51 % nur solche Titel erwerbbar, die ein SDG Solution Score von mindestens 1,5 (ISS) aufwiesen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die nachhaltigen Investitionen auf wirtschaftliche Tätigkeiten ihrerseits darauf ausgerichtet sind zu der Erfüllung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen („SDG“) beizutragen. Im Sinne dieses Sondervermögens liegt ein solcher Beitrag vor, sofern die wirtschaftlichen Tätigkeiten, in welche das Sondervermögen investiert, einen hinreichenden SDG Solution Score in Verbindung mit einem ESG-Rating aufweisen.
Die Gesellschaft darf ausschließlich in Wertpapiere investieren, die von Unternehmen Emittiert werden, die zumindest eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:
– Unternehmen, in die investiert wird, weisen einen SDG Solution Score von mindestens 1,5 auf und leisten damit wenigstens einen begrenzten Beitrag zu den SDG, Kummunlativ hierzu sind sie mit einem ESG Rating von mindestens Prime-1 bewertet sind und gehören damit zu den wenigstens durchschnittlichen Performern der Branche
oder
– Unternehmen, deren SDG Solutions Scores, höher als 5 ist, und das Unternehmen somit einen signifikanten Beitrag zur Erreichung der SDG leistet. Kummulativ hierzu sind sie mit einem ESG Rating von mit mindestens Prime-2 bewertet sind und gehören damit zu den wenigstens durchschnittlichen oder bedingt unterdurchschnittlichen Performern der Branche.
Die im Fonds enthaltenen Wertpapiere weisen eine ESG-Quote von mindestens 1,5 (ISS) in Höhe von 56,92 % auf.
Nachhaltigkeitsindikatoren zu den Ausschlusskriterien:
Der Fonds darf in Aktien und Anleihen investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders ISS ESG vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die oben genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden sind, werden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für 100 % der Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden können. Die Daten für die dezidierte ESG-Anlagestrategie als auch die Ausschlusskriterien wurden durch den Datenprovider ISS zur Verfügung gestellt. Es wurden für den Fonds keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen erworben, die gemäß Verkaufsprospekt ausgeschlossen sind.
Die Grundlage der Berechnungsmethode beruht auf den börsentäglich ermittelten Durchschnittswerten des durchschnittlichen Fondsvolumens.
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 01.08.2022 Rating Corporates ≥ Prime -1 und Sovereigns ≥ Prime 0 (ISS) in Höhe von 78,35 % erreicht. Für den Zeitraum vom 02.08.2022 bis zum 31.12.2022 wurde ein SDG Solution Score von mindestens 2 (ISS) in Höhe von 58,20 % erreicht. Die Grundlage für die verschiedenen Ausweise sind Änderungen im Verkaufsprospekt.
Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt. Die Ausschlusskriterien wurden somit zu 100 % eingehalten. Eine Veränderung dieser hat im Vergleich zum Vorjahr nicht stattgefunden.
Die aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren wurden weder von einem Wirtschaftsprüfer noch von einem unabhänigen Dritten überprüft.
Die Investitionen in der Vermögensallokation für den Jahresbericht vom 31.12.2022 betrugen folgende Werte:
#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale (58,20 %). Davon waren gemäß #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale (100,00 %).
#2 Andere Investitionen (41,80 %).
Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
Die Ziele der nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt getätigt werden, sind auf den Beitrag zu der Erhaltung der Umwelt und /​ oder der Erreichung der sozialeren Gestaltung der Gesellschaft ausgerichtet. Ein solcher Beitrag liegt im Rahmen des vorliegenden Sondervermögens insbesondere dann vor, wenn die Investitionen zu der Erfüllung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen („SDG“) beizutragen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Emittenten, in welche das Sondervermögen investiert ist, einen SDG Solution Score von mindestens 1,5 aufweisen und damit wenigstens einen begrenzen Beitrag zu den SDG leisten.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Das Sondervermögen investiert gem. Art. 2 Nr. 17 Offenlegungsverordnung nicht in wirtschaftliche Tätigkeiten, die ein Umweltziel, ein soziales Ziel, eine Investition in Humankapital oder einer solchen zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppe erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften (sog. „do not significant harm principle“, kurz: „DNSH“).
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Kriterium zur Erfüllung des DNSH Erläuterung der Annahme
Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere von Unternehmen, die hinsichtlich des Beitrags zu einem der 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen („SDG“) deutlich fehl ausgerichtet agieren. Zur Beurteilung der Ausrichtung der Unternehmen wird eine deutliche Fehlausrichtung unterstellt, sofern das Unternehmen ein SDG Impact Rating von kleiner als -5 aufweist. Ein solcher Wert wird vergeben, wenn ein Unternehmen in der Ausübung seines Geschäftsbetriebes die Erfüllung der SDGs signifikant erschwert.
In die Bewertung werden die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens, die Art und Weise der Ausübung der Geschäftstätigkeit sowie etwaig bestehende Kontroversen und Externalitäten einbezogen. Anteilig wird die Bewertung im Bezug zum jeweiligen Sektor bewertet.
Für die SDG 8, 9 und 17 werden Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen grundsätzlich als neutral eingestuft. Die Gesamtbewertung von Unternehmen hinsichtlich der drei genannten Ziele wird daher maßgeblich durch die Bewertung der Art und Weise der Ausübung der Geschäftstätigkeit sowie etwaig bestehende Kontroversen und Externalitäten beeinflusst.
Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere, von Unternehmen, welche gegen die Ausschlusskriterien Nr. (1.) – (7) verstoßen. Durch die Ausschlüsse wird nicht in wirtschaftliche Tätigkeiten solcher Emittenten investiert, die über die genannten Umsatzschwellen hinaus in dem jeweiligen Geschäftsfeld tätig sind. In diesem Zuge ist davon auszugehen, dass wenigstens eine erhebliche Beeinträchtigung nicht erfolgt. Hiermit ist angestrebt durch die Investitionen vorliegenden Sondervermögens gar nicht oder nicht im erheblichen Umfang in Geschäftsfelder, welche die Umwelt und soziale Ziele erheblich beeinträchtigen, zu investieren.
Konkrete Zusammenhänge einzelner Nachhaltigkeitsauswirkungen und der jeweiligen Ausschlusskriterien sind im vorliegenden Prospekt unter VI. aufgeführt.
Es erfolgt keine Investition in Wertpapiere von Unternehmen, welche nicht im Einklang mit dem Mindestschutz gem. Art. 18 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) agieren. Der Mindestschutz gem. Art. 18 Taxonomieverordnung setzt voraus, dass Unternehmen Verfahren befolgen, welche sicherstellen, dass die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisationen und die Internationale Charta der Menschenrechte befolgen. Durch den Ausschluss von Unternehmen, die gegen das Ausschlusskriterium Nr. (8) verstoßen, wird die Investition in entsprechende Emittenten von Aktien und Anleihen ausgeschlossen. Hervorzuheben ist, dass die Internationale Charta der Menschenrechte im Rahmen der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte Berücksichtigung findet9 und aufgrund fehlender Daten, aktuell auch nur in diesem Rahmen berücksichtigt werden kann.
Eine ausführliche Beschreibung kann hierzu unter VI. gefunden werden.
Es erfolgt keine Investition in Unternehmen, welche die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung i.S.d. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088 nicht anwenden. Zur Beurteilung der guten Unternehmensführung wird das Governance Rating herangezogen. Die diesbezüglichen Daten werden durch ISS ESG zur Verfügung gestellt. Im Governance Rating werden u.a. Aufsichts- und Vergütungsstrukturen berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass die Grundsätze der guten Unternehmensführung nicht berücksichtigt werden, sofern die Governance eines Unternehmens im gewichteten Durchschnitt der Bewertung der zugrunde liegenden Einzelkriterien von ISS ESG im Governance Rating mit poor (mangelhaft) bewertet wird. Weiterhin wird durch den Ausschluss von Unternehmen, die gegen das Ausschlusskriterium Nr. (8) verstoßen, die Investition in Emittenten von Aktien und Anleihen ausgeschlossen, die schwerwiegende Verstöße ohne positive Perspektive in den Bereichen. Korruption, Steuern, Geldwäsche aufweisen.
Wie stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?
Durch die Anwendung des zuvor aufgeführten Ausschlusskriterium Nr. (8), wird sichergestellt, dass für den Fonds keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen erworben werden, die in schwerer Weise und nach Auffassung des Fondsmanagements ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact- Netzwerkes, UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder gegen die OECDLeitsätze für Multinationale Unternehmen verstoßen. Hervorzuheben ist, dass die Internationale Charta der Menschenrechte im Rahmen der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte Berücksichtigung findet.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Ausschlusskriterien werden im Verkaufsprospekt definiert und aufgeführt.
Im Folgenden wird ausgeführt, welche Nachhaltigkeitsauswirkungen („PAI“) das Sondervermögen im Rahmen seiner Investitionsentscheidungen berücksichtigte und durch welche Maßnahmen (Ausschlusskriterien) beabsichtigt wurde, diese zu vermeiden, bzw. zu verringern:
Im Besonderen werden PAIs berücksichtigt, die im Kontext ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit zu betrachten sind. Hierzu werden die o.g. Ausschlusskriterien Nr. (2) und (4) – (8) für Unternehmen sowie die Ausschlusskriterien Nr. (9) und (10) für Staaten herangezogen. Die unter Ausschlusskriterium Nr. (2) genannten Konventionen, die sich konkret auf die jeweils genannten Waffenkategorien beziehen, verbieten den Einsatz, die Produktion, die Lagerung und die Weitergabe der jeweiligen Waffenkategorie. Darüber hinaus beinhalten die Konventionen Regelungen zur Zerstörung von Lagerbeständen kontroverser Waffen, sowie der Räumung von kontaminierten Flächen und Komponenten der Opferhilfe. Die mit Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) aufgegriffene Begrenzung der Stromerzeugung durch fossile Brennstoffe ist im ökologischen Kontext als ein wesentlicher Faktor für die Einschränkung von Treibhausgas- und CO²-Emissionen einzuordnen. Das Ausschlusskriterium Nr. (8) greift den UN Global Compact, sowie die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen auf. Der UN Global Compact verfolgt mit den dort aufgeführten 10 Prinzipien die Vision, die Wirtschaft in eine inklusivere und nachhaltigere Wirtschaft umzugestalten. Die 10 Prinzipien des UN Global Compact lassen sich in vier Kategorien Menschenrechte (Prinzipien 1 und 2), Arbeitsbedingungen (Prinzipien 3 -6), Ökologie (Prinzipien 7-9) und Anti-Korruption (Prinzip 10) unterteilen.
Entsprechend der Prinzipien 1 – 2 haben Unternehmen sicherzustellen, dass sie die international anerkannten Menschenrechte respektieren und unterstützen, sie im Rahmen ihrer Tätigkeit also nicht gegen die Menschenrechte verstoßen. Die Prinzipien 3 – 6 sehen vor, dass die Unternehmen die internationalen Arbeitsrechte respektieren und umsetzen. Im Rahmen der Prinzipien 7 – 9 werden Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit gestellt, die unter den folgenden Schlagworten zusammengefasst werden können: Vorsorge, Förderung von Umweltbewusstsein sowie Entwicklung und Anwendung nachhaltiger Technologien. Das Prinzip 10 etabliert unter anderem den Anspruch, dass Unternehmen Maßnahmen gegen Korruption ergreifen müssen. Mit den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen wird das Ziel verfolgt, weltweit die verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Die OECD-Leitsätze für Unternehmen stellen hierzu einen Verhaltenskodex in Hinblick auf Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern auf. Der Freedom House Index wird jährlich durch die NGO Freedom House veröffentlicht und versucht die politischen Rechte sowie bürgerlichen Freiheiten in allen Ländern und Gebieten transparent zu bewerten. Zur Bewertung politischer Rechte werden insbesondere die Kriterien Wahlen, Pluralismus und Partizipation sowie die Regierungsarbeit herangezogen. Die bürgerlichen Freiheiten werden anhand der Glaubens-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Rechtsstaatlichkeit und der jeweiligen individuellen Freiheit des Bürgers im jeweiligen Land beurteilt. Mit dem Abkommen von Paris hat sich im Dezember 2015 die Mehrheit aller Staaten auf ein globales Klimaschutzabkommen geeinigt. Konkret verfolgt das Pariser Abkommen drei Ziele:
– Langfristige Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau. Im Übrigen sollen sich die Staaten bemühen, den Temperaturanstieg auf 1,5 % im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
– Treibhausgasemissionen zu mindern
– die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen in Einklang zu bringen.
Dies vorausgeschickt, soll in den folgenden Tabellen jeweils aufgezeigt werden, durch welche Ausschlusskriterien wesentliche nachteilige Auswirkungen auf welche Nachhaltigkeitsfaktoren abgemildert wurden. Die Auswahl der Nachhaltigkeitsfaktoren beruht auf der delegierten Verordnung zur Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Für Aktien oder Anleihen von Unternehmen:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasemissionen (GHG Emissions) CO2 Fußabdruck (Carbon Footprint) Treibhausgasintensität der im Portfolio befindlichen Unternehmen (GHG intensity of investee companies)
Ausschlusskriterien Nr. (4), (5), (7) und (8) Durch die in den Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) bei Aktien und Anleihen für Unternehmen und (14) für Investmentanteile genannte Umsatzschwelle hinsichtlich Unternehmen, welche Umsatz mit der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen erwirtschaften, sowie durch den Ausschluss von Unternehmen, welche schwere Kontroversen mit den UN Global Compact und damit ebenfalls mit den Prinzipien 7-9 des UN Global Compacts aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass mittelbar weniger Emissionen ausgestoßen werden.
4. Exposition zu Unternehmen
aus dem Sektor der Fossilen Brennstoffe (Exposure to companies active in the fossile fuel sector)
Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) Investitionen in Aktivitäten im Bereich fossile Brennstoffe sind für den Fonds aufgrund der in den Ausschlusskriterien verankerten Umsatzschwellen begrenzt, wodurch eine entsprechende Exposition teilweise vermieden wird.
5. Anteil von nichterneuerbarer Energie an Energieverbrauch und -produktion (Share of non-renewable energy consumption and production) Ausschlusskriterien Nr. (4) – (6) Durch die in den Ausschlusskriterien beinhalteten Umsatzschwellen wird die Investition in als besonders problematisch eingestuften Energiequellen beschränkt. Der Anteil von nicht-erneuerbaren Energien am Energieverbrauch wird damit indirekt berücksichtigt, da anzunehmen ist, dass die Begrenzung der Investitionen zu einem verminderten Angebot nicht erneuerbarer Energie führen wird.
6. Energieverbrauchsintensität
pro Branche mit hohen Klimaauswirkungen (Energy consumption intensity per high impact climate sector)
Ausschlusskriterium Nr. (8) Die Prinzipien 7-9 des UN Global Compact halten Unternehmen an die Umwelt vorsorglich, innovativ und zielgerichtet im Rahmen ihrer Tätigkeiten zu schützen. Insbesondere der mit Prinzip 9 UN Global Compact verfolgte Ansatz, innovative Technologien zu entwickeln, kann zu einer Verringerung der Energieintensität beitragen. Entsprechend wird erwartet, dass Unternehmen, welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, beschränkte negativen Auswirkungen auf die Energieverbrauchsintensität pro Branche haben.
7. Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf artenreiche Gebiete (Activities negatively affecting biodiversity-sensitive areas) 8. Schadstoffausstoß in Gewässer (Emissions to water) 9. Sondermüll (Hazardous waste) Ausschlusskriterium Nr. (8) Insbesondere wird in Prinzip 7 des UN Global Compact der Vorsorgeansatz postuliert. Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, nur beschränkte negative Auswirkungen auf geschützte Gebiete und die dort beheimateten Arten, und nur beschränkte negative Auswirkungen an anderen Orten durch Schadstoffbelastetes Abwasser oder durch Sondermüll entfalten.
10. Verstöße gegen den
UN Global Compact oder die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen (Violations of UNGC and OECD Guidelines for MNE)
Ausschlusskriterium Nr. (8) Schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact und die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen werden durch das Ausschlusskriterium Nr. 8 fortlaufend überwacht.
11. Mangelnde Prozesse und Compliancemechanismen, um Einhaltung des UN Global Compacts oder der OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen zu überwachen (Lack of processes and compliance mechanisms to monitor compliance with UNGC and OECD Guidelines) Ausschlusskriterium Nr. (8) Unternehmen, bei denen schwerwiegende Verstöße gegen die genannten Vereinbarung auftreten, haben erkennbar nicht ausreichend Strukturen geschaffen, um die Einhaltung der Normen sicherstellen zu können, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Ausschluss zu einer Beschränkung der negativen Auswirkungen führt.
12. Unbereinigte geschlechtsspezifische Lohnlücke (Unadjusted gender pay gap) 13. Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat oder Geschäftsführung (Board gender diversity) Ausschlusskriterium Nr. (8) Da Prinzip 6 des UN Global Compact auf die Abschaffung aller Formen von Diskriminierung am Arbeitsplatz abzielt und zudem im Rahmen der Prinzipien 3-6 auf die ILO Kernarbeitsnormen verwiesen wird ist davon auszugehen, dass der Ausschluss schwerwiegender Verstöße zu einer Beschränkung negativer Auswirkungen führt.
14. Exposition zu kontroversen Waffen (Exposure to controversial weapons) Ausschlusskriterium Nr. (2) Über das Ausschlusskriterium Nr. (2) wird eine Investition in Unternehmen, welche Umsatz mit kontroversen Waffen, bspw. Antipersonenminen erwirtschaften, ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Anleihen von Staaten:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasintensität (GHG Intensity) Ausschlusskriterium Nr. (10) Da der Portfoliomanager durch Anwendung des Ausschlusskriteriums Nr. (10) nur in Anleihen von Staaten investiert, die das Pariser Abkommen ratifiziert haben, ist sichergestellt, dass nur in Staaten investiert wird, welche Maßnahmen treffen, um die Treibhausgasintensität zu minimieren. Daher lässt sich davon ausgehen, dass mittelbar eine Beschränkung negativer Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität von Staatenerfolgt.
Im Portfolio befindliche Anleihen von Ländern, die sozialen Verstößen ausgesetzt sind (Investee countries subject to social violations) Ausschlusskriterium Nr. (9) Durch Anwendung des Ausschlusskriterium Nr. (9) investiert der Portfoliomanager für das Sondervermögen nicht in Staatsanleihen, welche auf Grundlage bestehender Informationen, Analysen und Experteninterviews als „unfrei“ klassifiziert werden. [Die Klassifizierung ist in „frei“, „teilweise frei“ und „unfrei“ unterteilt.] So wird sichergestellt, dass der Portfoliomanager wenigstens keine Anleihen von Staaten investiert, welche definitiv sozialen Verstößen ausgesetzt sind. Entsprechend wird das PAI insofern berücksichtigt, als dass eine Beschränkung negativer erfolgt.
Für Investmentanteile:
Das Fondsmanagement strebt an für das Sondervermögen nur in Investmentanteile solcher Fonds zu investieren, die im Rahmen ihrer jeweiligen Anlagestrategie die zuvor genannten PAI berücksichtigen.
Investmentanteile lagen im relevanten Bezugszeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 nicht vor.
Sobald dem Portfolioverwalter entsprechende Daten vorliegen, wird der Portfoliomanager diese bei seinen Investitionsentscheidungen entsprechend berücksichtigen.
Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl wird auf der Homepage der Gesellschaft unter
https:/​/​www.hansainvest.com/​deutsch/​fondswelt/​fondsuebersicht/​
dargestellt.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Es wurden die Sektoren anhand des Branchen Typs Stoxx Sectors ausgewiesen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:01.01.2023 – 31.12.2023

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
Bundesrep.Deutschland Inflationsindex. Anl.v.15(26) (DE0001030567) Öffentliche Verwaltung 3,45% Deutschland
Microsoft Corp. Registered Shares DL-,00000625 (US5949181045) Verl. v. Software 2,88% USA
NVIDIA Corp. Registered Shares DL-,001 (US67066G1040) Hst.el.Bauel.+Leiterpl. 2,86% USA
Owens Corning [New] Registered Shares DL -,01 (US6907421019) Sonstiger Ausbau 2,68% USA
Bundesrep.Deutschland Anl.v.2014 (2024) (DE0001102333) Öffentliche Verwaltung 2,61% Deutschland
ASML Holding N.V. Aandelen op naam EO -,09 (NL0010273215) Verw.+Führ. v. Unt. 2,60% Niederlande
SIG Group AG Namens-Aktien SF-,01 (CH0435377954) Son. Finanzdienstl. 2,56% Schweiz
Adobe Systems Inc. Registered Shares o.N. (US00724F1012) Verl. v. Software 2,47% USA
Waste Management Inc. (Del.) Registered Shares DL -,01 (US94106L1098) Samml.n.gef. Abf. 2,33% USA
Geberit AG Nam.-Akt. (Dispost.) SF -,10 (CH0030170408) Herst. v. Sanitärkeramik 2,33% Schweiz
American Water Works Co. Inc. Registered Shares DL -,01 (US0304201033) Wasserversorgung 2,28% USA
Signify N.V. Registered Shares EO -,01 (NL0011821392) Herst.el.Lamp.+Leuchten 2,27% Niederlande
Siemens Healthineers AG Namens-Aktien o.N. (DE000SHL1006) Verw.+Führ. v. Unt. 2,26% Deutschland
Edwards Lifesciences Corp. Registered Shares DL 1 (US28176E1082) Herst.elektromed. Geräte 2,16% USA
Adobe Inc. DL-Notes 2015(15/​25) (US00724FAC59) Verl. v. Software 2,13% USA

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Der Mindestanteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erfüllung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfolgen, muss 51 % des Wertes des Sondervermögens betragen.
Als positiv bewertet und damit im Rahmen der genannten 51 % Grenze Berücksichtigung finden all die Vermögensgegenstände, die sich als nachhaltige Investition gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088 klassifizieren. Im Sinne dieses Sondervermögens gilt eine Investition, dann als nachhaltige Investition gem. Art. 2 Nr. 17 Verordnung (EU) 2019/​2088, wenn sie auf eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet ist, die zur Erreichung der Ziele der Erhaltung der Umwelt und /​ oder der Erreichung der sozialeren Gestaltung der Gesellschaft beitragen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die nachhaltigen Investitionen auf wirtschaftliche Tätigkeiten ihrerseits darauf ausgerichtet sind zu der Erfüllung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen („SDG“) beizutragen. Konkret wird als Nachhaltigkeitsindikator der “SDG Solution Score” herangezogen. Ferner werden nur Wertpapiere von Staatsemittenten erworben, die mindestens die Primeschwelle bei der Bewertung durch ISS ESG erhalten.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten für den relevanten Bezugszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
In der nachfolgenden graphischen Aufstellung erfolgt eine Aufteilung der Vermögensgegenstände des Fonds in verschiedene Kategorien. Der jeweilige durchschnittliche Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent angegeben.
In der nachfolgenden Grafik erfolgt der Ausweis der „Anderen ökologischen“ und der „Sozialen“ Investitionen mit jeweils 50 %. Dieser Umstand resultiert daraus, dass das Sondervermögen sowohl SDG, die auf Umweltziele als auch solche, die auf soziale Ziele ausgerichtet sind berücksichtigt.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst die Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Nachfolgend werden die Sektoren anhand des Branchen Typs Stoxx Sectorsausgewiesen.
Es wurden im Berichtszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 gemäß Art. 54 Delegierte Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission keine Investitionen in den dort genannten Sektoren durchgeführt. Der Anteil der Investitionen in den Sektoren und Teilsektoren von fossilen Brennstoffe ist somit 0,00 %.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswert im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
Sektor Anteil
Beteiligungsgesellsch. 5,70%
Datenverarb., Hosting 0,06%
Dienstl.Informationst. 0,12%
Effekten- + Warenbörsen 1,68%
Elektrizitätserz. 2,04%
Elektroinstallation 0,27%
Entw.+Progr.Internetpr. 0,06%
Finanzdienstleistungen 1,51%
Herst. pharm. Spez. 1,84%
Herst. v. Sanitärkeramik 2,33%
Herst. Wellpap.+ -pappe 0,79%
Herst.Batt. + Akkum. 1,48%
Herst.DV-Ger.+periph.G. 0,15%
Herst.el.Bauel. 7,83%
Herst.el.Lamp.+Leuchten 4,09%
Herst.elektromed. Geräte 2,16%
Herst.Masch.s.b.Wirt. 0,14%
Herst.med.+zahnm.App. 3,22%
Herst.s.Masch.nws.M. 1,64%
Herst.Teile+Zub. Kraftw. 0,96%
Hst.el.Bauel.+Leiterpl. 2,86%
KI (ohne Spezial-KI) 4,08%
Leitungsgeb.Telekommun. 1,28%
Nichtlebensvers. 0,03%
Öffentliche Verwaltung 6,06%
Samml.n.gef. Abf. 2,33%
Schienenfahrzeugbau 0,51%
Son. Finanzdienstl. 5,92%
Sonst.Telekommunikation 0,13%
Sonstiger Ausbau 2,68%
Spezial-KI 0,09%
Telekommunikation 3,41%
Treuhand-+ sonst.Fonds 0,04%
Verl. v. Software 7,48%
Verl. v. sonst.Software 0,61%
Verm.,Verp.eig.Gew.-Gst. 1,40%
Verw.+Führ. v. Unt. 18,64%
Wasserversorgung 3,61%
Werbung 0,78%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds trägt nicht zu einem oder mehreren Umweltzielen gem. Art 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) bei.
Die dem Fonds zugrundeliegenden Investitionen sind nicht, d.h. zu 0 %, auf Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet, die gem. Art. 3 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingestuft sind.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO 2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

 

Wurden mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert? 1
[ ]Ja:
[ ]In fossiles Gas [ ]In Kernenergie
[X]Nein

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Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Die maßgeblichen Daten, die zur Emittlung des Anteils der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten herangezogen werden müssen, liegen noch nicht in ausreichendem Umfang vor. Daher wird der folgende Anteil angegeben:
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Das Sondervermögen legt keinen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel fest. Stattdessen investiert das Sondervermögen mindestens 51 % des Wertes des Sondervermögens in nachhaltige Investitionen mit einem Umwelt und /​ oder sozialen Ziel. Dieser Umstand resultiert daraus, dass das Sondervermögen SDGs berücksichtigt, die auf Umwelt- als auch soziale Ziele ausgerichtet sind.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Das Sondervermögen legt keinen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem sozialen Ziel fest. Stattdessen investiert das Sondervermögen mindestens 51 % des Wertes des Sondervermögens in nachhaltige Investitionen mit einem Umwelt und /​ oder sozialen Ziel.
Dieser Umstand resultiert daraus, dass das Sondervermögen sowohl SDG, die auf Umweltziele als auch solche, die auf soziale Ziele ausgerichtet sind berücksichtigt.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter “Andere Investitionen” können Investitionen in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sind, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente fallen.
Andere Investitionen hatten im Berichtszeitpunkt einen durchschnittlichen Anteil von 43,08 %.
Dabei darf das Finanzprodukt bis zu 49 % des Wertes des Sondervermögens in “Andere Investitionen” investieren, wobei der Portfolioverwalter die Investitionen in “Andere Investitionen” zur Liquiditätserhaltung, zur Absicherung und/​oder zur Schaffung einer zusätzlichen Rendite vornehmen kann. Im Berichtszeitraum gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben sowie liquide Mittel (z.B. Sichteinlagen oder Festgelder).
Im relevanten Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben und liquide Mittel, die aus Liquiditätszwecken gehalten wurden.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Es wurde die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des relevanten Zeitraums vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 durchgehend beachtet. Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt.
Sofern Daten des Datenproviders für die Bewertung vorhanden waren, erfolgte die Anlage in Wertpapieren im Einklang mit den beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Kriterien.
Das Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen der HANSAINVEST sowie der Umgang mit Aktionärsanträgen kann unter „https:/​/​www.hansainvest.de/​unternehmen/​compliance/​abstimmungsverhalten-bei-hauptversammlungen“ eingesehen werden.
Bei der HANSAINVEST nehmen wir unsere treuhänderische Pflicht gegenüber unseren Kunden sehr ernst und handeln in deren alleinigem Interesse. Wir sind davon überzeugt, dass gute Corporate Governance ein zentraler Faktor für langfristig höhere relative Renditen auf Aktien- und festverzinsliche Anlagen ist. Wir lassen uns bei unseren Anlageentscheidungen daher nicht nur von kurzfristigen finanziellen Zielen leiten. Vielmehr erwarten wir von den Unternehmen, in die wir investieren, auch eine nachhaltige verantwortungsvolle Unternehmensführung, die ESG- relevante Aspekte berücksichtigt. Entsprechend der bereits vollzogenen ESG Integration berücksichtigt die HANSAINVEST im Rahmen der Ausübung der Aktionärsrechte daher auch nichtfinanzielle Kriterien, wie die Rücksichtnahme auf die Umwelt (E für Environment), soziale Kriterien (S für Social), sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (G für Governance).Dabei stützen wir uns auf anerkannte nationale und internationale Regelwerke wie beispielsweise die jeweils aktuellen Analyse- Leitlinien für Hauptversammlungen (ALHV) des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI), des Deutschen Corporate Governance Kodex bzw. der in den jeweiligen Ländern geltenden Kodizes sowie die UN Principles for Responsible Investment (PRI), deren erklärtes Ziel es ist, ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Investitionsaktivitäten auf Umwelt-, Sozial und Unternehmensführungsthemen zu schaffen und Investoren bei der Integration dieser Fragestellungen zu unterstützen.
Um mögliche Interessenkonflikte zum Nachteil unserer Anleger zu vermeiden, haben wir verschiedene organisatorische Maßnahmen getroffen und diese in unseren Grundsätzen für den Umgang mit Interessenkonflikten veröffentlicht: Conflicts of Interest Policy
Der Bericht über das Abstimmungsverhalten im Zuge der Ausübung unserer Aktionärsrechte kann über unsere Homepage eingesehen werden:
https:/​/​www.hansainvest.de

 

 

Hamburg, 18. April 2024

HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH

Geschäftsführung

Dr. Jörg W. Stotz Ludger Wibbeke

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HANSAINVEST Hanseatische Investment  GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens ECie Fair Future Fund – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der HANSAINEST Hanseatische InvestmentGmbH abzugeben
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH nicht fortgeführt wird.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 19.04.2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Werner Lüning
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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