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DWS Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 01.01.2023 bis 31.12.2023 FOS Focus Green Bonds (EUR) DE000A1JSUZ4

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YyunaSong (CC0), Pixabay

DWS Investment GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht 01.01.2023 bis 31.12.2023

FOS Focus Green Bonds
ISIN Nr.: DE000A1JSUZ4

Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum

Ziel der Anlagepolitik war die Erwirtschaftung eines positiven Anlageergebnisses. Um dies zu erreichen, investierte der Fonds mindestens 80% in verzinslichen Wertpapieren öffentlicher, privat- und gemischtwirtschaftlicher Emittenten weltweit, die Nachhaltigkeitskriterien erfüllten und bei denen es sich um „Green Bonds“ (Grüne Anleihen) oder „Social Bonds“ (Soziale Anleihen) handelte. Mindestens 80% des Fondsvermögens lauteten auf Euro oder waren in Euro abgesichert. Bis zu 25% des Wertes des Fonds dürften in verzinslichen Wertpapieren angelegt werden, die zum Erwerbszeitpunkt nicht über ein Investment-Grade-Rating, jedoch mindestens über ein Bonitätsrating von B3 (von Moody’s) oder von B- (von S&P und Fitch) verfügten. Der Fonds wurde nach Nachhaltigkeitskriterien verwaltet. Bei der Auswahl der Anlagen mussten die Emittenten definierten Umwelt- und Sozialkriterien entsprechen.

Unternehmen wurden in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen, sowie Geschäftsethik und Umweltmanagement beurteilt. Bei Staaten wurden die politische Situation, Sozialbedingungen, Infrastruktur und Umweltbedingungen berücksichtigt. Es konnten Emittenten erworben werden die ihren Umsatz durch Aktivitäten im Zusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von Erdgas sowie deren Förderung generierten.

FOS Focus Green Bonds verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 einen Wertzuwachs von 6,8% je Anteil (nach BVI-Methode, in Euro).

Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Im Jahr 2023 bewegten sich die internationalen Kapitalmärkte in schwierigem Fahrwasser: Geopolitische Krisen wie der seit dem 24. Februar 2022 andauernde Russland-Ukraine-Krieg, der sich verschärfende strategische Wettbewerb zwischen den USA und China sowie der Konflikt in Israel/​Gaza, aber auch die hohe Inflation sowie ein verlangsamtes Wirtschaftswachstum trübten die Stimmung an den Märkten zunächst merklich ein. Um der Inflation und deren Dynamik entgegenzuwirken, hoben viele Zentralbanken die Zinsen spürbar an und hatten sich damit von ihrer jahrelangen expansiven Geldpolitik verabschiedet. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf ein sich weltweit abschwächendes Wirtschaftswachstum mehrten sich bei den Marktakteuren zunehmend Befürchtungen einer um sich greifenden Rezession. Im weiteren Geschäftsjahresverlauf bis Ende Dezember 2023 ließ der Preisauftrieb in den meisten Ländern jedoch spürbar nach. Entsprechend stoppte das Gros der Zentralbanken seinen Zinsanhebungszyklus.

An den internationalen Bondmärkten setzte sich im Berichtszeitraum der vorangegangene Renditeanstieg zunächst weiter fort. Kerntreiber hierfür waren die hohen Inflationsraten sowie die zügigen Zinserhöhungen der Zentralbanken zur Inflationsbekämpfung. Im vierten Quartal 2023 allerdings gaben die Anleiherenditen – angesichts sinkender Inflationsraten – wieder merklich nach. Per Saldo entwickelten sich die Bondmärkte im Jahr 2023 überwiegend positiv. Insbesondere Corporate Bonds (Unternehmensanleihen) konnten deutliche Ertragszuwächse verbuchen, begleitet von einer merklichen Einengung ihrer Risikoaufschläge.

Als wesentliche Risiken sah das Portfoliomanagement insbesondere den Russland-Ukraine-Krieg sowie die Unsicherheiten hinsichtlich des künftigen Kurses der Zentralbanken, gerade auch angesichts deutlich gestiegener Inflationsraten einerseits und Anzeichen einer aufkommenden Rezession andererseits, an.

Das Management hielt auch in diesem Geschäftsjahr seinen bewährten aktiven Anlagestil bei. Ab Q2 2023 wurde die Anleihequote sukzessive zulasten der Aktienquote erhöht. Hintergrund war das bevorstehende Ende des Zinserhöhungszyklus in Verbindung mit einer weiter rückläufigen Inflation. In diesem Umfeld hellte sich das Chance – Risiko Profil für Anleihen merklich auf während sich das Konjunkturbild vor allem in Europa zunehmend eintrübte. Gleichzeitig erfolgte am 15. August 2023 die Umstellung des Fonds auf den FOS Focus Green Bonds. In diesem Zuge wurden alle noch bestehenden Aktienpositionen verkauft und die Anleiheposition ausgebaut.

Sowohl Aktien als auch Anleihen konnten in 2023 eine positive Performance erwirtschaften. Das wirtschaftliche Szenario einer weichen Landung der Wirtschaft in den USA wurde im Jahresverlauf immer wahrscheinlicher. Gleichzeitig befeuerte die rückläufige Inflation die Zinssenkungsfantasien der Marktteilnehmer. Bemerkenswert war allerdings, dass die Wertentwicklung beim S&P 500 durch eine historisch geringe Marktbreite gekennzeichnet war. Vor allem die Technologiebranche und dort im speziellen die „Magnificent 7“ waren für einen hohen Anteil der Performance verantwortlich. Die nach wie vor schwachen Aussichten für Europa sowie ein sich eintrübendes Bild für die US-Wirtschaft veranlassten uns, das Aktienmarktrisiko im Jahresverlauf moderat zu reduzieren. So wurde die Aktienquote von 14,5% (inklusive Beteiligungen über Zielfonds) zum Jahresbeginn auch aufgrund der konzeptionellen Änderung des Fonds auf 0% reduziert (siehe oben).

Die erste Jahreshälfte 2023 war am Anleihemarkt davon geprägt, dass das erreichte erhöhte Zinsniveau zunächst weiter bestehen bleibt und die Zentralbanken noch von einem Ende des Zinserhöhungszyklus entfernt sind („higher for longer“). Dement sprechend erreichten die Renditen sowohl in den USA als auch in Europa im Sommer neue zyklische Höchststände. Als aber deutlich wurde, dass der Zinsgipfel erreicht ist und die Inflation sich gleichzeitig weiter rückläufig präsentierte, vollzog der Anleihemarkt eine Kehrtwende und die Renditen gingen in den Sinkflug über. Vor diesem Hintergrund erhöhten wir sowohl die Anleihequote als auch das Zinsänderungsrisiko und konnten so von dieser Entwicklung überproportional profitieren. Dabei bestand ein Untergewicht in Unternehmensanleihen aufgrund der bereits ambitionierten Bewertungen sowie unseres Konjunkturbildes. Darüber hinaus wurden inflationsgeschützte Anleihen dem Portfolio beigemischt. Die im Bestand gehaltenen Anleihen hatten überwiegend ein Investment-Grade Rating (Rating von BBB- oder besser der führenden Rating Agenturen, durchschnittlich A). Die Anleihequote wurde – auch aufgrund der konzeptionellen Umstrukturierung des Fonds von 82% zu Jahresbeginn auf 96% angehoben.

Auf der Währungsseite lag der Anlageschwerpunkt auf Euro und US-Dollar, wobei der Schwerpunkt mit 94% des Fondsvolumens auf EUR liegt.

FOS Focus Green Bonds

Wertentwicklung im Überblick

ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
DE000A1JSUZ4 6,8% -4,6% 5,6%

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.

Stand: 31.12.2023

Angaben auf Euro-Basis

Informationen zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.

Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Verluste aus dem Verkauf von Anleihen und aus Positionen in Optionen. Dem standen – wenn auch in einem etwas kleinen Umfang – realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und Investmentanteilen.

Jahresbericht

Vermögensübersicht zum 31.12.2023

Bestand in EUR %-Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände
1. Anleihen (Emittenten):
Institute 16.461.426,20 53,65
Zentralregierungen 7.549.701,00 24,61
Sonst. Finanzierungsinstitutionen 3.919.556,07 12,78
Unternehmen 672.618,00 2,19
Sonstige öffentliche Stellen 443.810,00 1,45
Summe Anleihen: 29.047.111,27 94,68
2. Bankguthaben 1.393.659,71 4,54
3. Sonstige Vermögensgegenstände 255.274,23 0,83
II. Verbindlichkeiten
1. Sonstige Verbindlichkeiten -15.713,79 -0,05
III. Fondsvermögen 30.680.331,42 100,00

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 31.12.2023

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw.
Whg.
in 1.000
Bestand Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
%-Anteil
am Fonds-
vermögen
im Berichtszeitraum
Börsengehandelte Wertpapiere 29.047.111,27 94,68
Verzinsliche Wertpapiere
4,5000 % Aareal Bank 22/​25.07.2025
(DE000AAR0355)
EUR 800 % 100,3420 802.736,00 2,62
0,0000 % Agence Française de Développement 20/​25.03.25 MTN
(FR0013483526)
EUR 400 % 96,2480 384.992,00 1,25
3,3750 % Allianz 14/​und. MTN
(DE000A13R7Z7)
EUR 100 % 99,0730 99.073,00 0,32
1,8500 % Austria 22/​23.05.2049
(AT0000A2Y8G4)
EUR 200 200 % 81,7330 163.466,00 0,53
2,9000 % Austria 23/​25.05.2029
(AT0000A33SH3)
EUR 750 750 % 103,1610 773.707,50 2,52
0,1250 % Bayerische Landebank 21/​10.02.28 MTN
(DE000BLB6JJ0)
EUR 600 % 86,9750 521.850,00 1,70
7,0000 % Bayerische Landesbank 23/​05.01.2034 MTN
(XS2696902837)
EUR 500 500 % 103,8150 519.075,00 1,69
1,2500 % Belgium 18/​22.04.33 S.86
(BE0000346552)
EUR 1.550 550 % 89,7210 1.390.675,50 4,53
2,7500 % Belgium 22/​22.04.2069 S.96
(BE0000356650)
EUR 200 200 % 97,8520 195.704,00 0,64
3,0000 % Berlin Hyp 23/​10.01.2033 MTN
(DE000BHY0GM2)
EUR 500 500 % 102,5220 512.610,00 1,67
0,3750 % BNP Paribas 20/​14.10.27 MTN
(FR00140005J1)
EUR 500 % 92,3340 461.670,00 1,50
1,7500 % BPCE SFH 22/​27.05.32 PF
(FR001400AJW4)
EUR 600 600 % 91,8300 550.980,00 1,80
0,3750 % Caixabank 20/​18.11.26 MTN
(XS2258971071)
EUR 500 % 94,1990 470.995,00 1,54
0,5000 % Caixabank 21/​09.02.29 MTN
(XS2297549391)
EUR 500 100 % 88,3830 441.915,00 1,44
3,0000 % Commerzbank 22/​14.09.27
(DE000CZ45W57)
EUR 500 200 % 98,0180 490.090,00 1,60
0,3750 % Credit Agricole London 19/​21.10.25 MTN Reg S
(XS2067135421)
EUR 500 300 % 95,3740 476.870,00 1,55
1,8750 % Deutsche Bank 22/​23.02.28 MTN
(DE000DL19WL7)
EUR 400 400 % 94,1170 376.468,00 1,23
0,6250 % DNB Boligkreditt 18/​19.06.25 MTN PF
(XS1839888754)
EUR 300 200 400 % 96,4710 289.413,00 0,94
0,1500 % EUROFIMA 19/​10.10.34 MTN
(XS2055744689)
EUR 500 300 % 76,3600 381.800,00 1,24
1,2500 % European Investment Bank 14/​13.11.26 MTN
(XS1107718279)
EUR 500 200 % 97,2910 486.455,00 1,59
2,7500 % European Investment Bank 28/​28.07.2028 S. EARN
(XS2587298204)
EUR 520 520 % 101,7745 529.227,40 1,72
0,0000 % Germany 20/​15.08.30
(DE0001030708)
EUR 1.000 % 88,5070 885.070,00 2,88
2,3000 % Germany 23/​15.02.2033 S.G
(DE000BU3Z005)
EUR 1.250 1.250 % 102,7180 1.283.975,00 4,19
0,7500 % Intesa Sanpaolo 21/​16.03.28 MTN
(XS2317069685)
EUR 520 % 90,1400 468.728,00 1,53
5,0000 % Intesa Sanpaolo23/​08.03.2028 MTN
(XS2592650373)
EUR 500 500 % 103,5810 517.905,00 1,69
1,3500 % Ireland 18/​18.03.31
(IE00BFZRQ242)
EUR 1.600 1.100 % 94,2420 1.507.872,00 4,91
3,0000 % Ireland Govt. 22/​18.10.2043
(IE000GVLBXU6)
EUR 500 500 % 103,0090 515.045,00 1,68
1,5000 % Italy 21/​30.04.45
(IT0005438004)
EUR 200 200 % 63,7980 127.596,00 0,42
0,3750 % LB Baden-Württemberg 19/​29.07.26 MTN
(DE000LB2CLH7)
EUR 700 % 92,0980 644.686,00 2,10
0,3750 % LB Baden-Württemberg 20/​18.02.27 MTN
(DE000LB2CRG6)
EUR 500 500 % 90,7450 453.725,00 1,48
0,2500 % LB Baden-Württemberg 21/​21.07.28 MTN
(DE000LB2V7C3)
EUR 700 % 85,9330 601.531,00 1,96
1,2500 % Münchener Hypothekenbk. 21/​14.02.30 IHS MTN
(DE000MHB30J1)
EUR 700 700 % 92,5280 647.696,00 2,11
0,7500 % NatWest Group19/​15.11.25
(XS2080205367)
EUR 1.000 250 % 97,2560 972.560,00 3,17
0,5000 % Netherlands 19/​15.01.40
(NL0013552060)
EUR 500 500 % 74,1280 370.640,00 1,21
4,8750 % Nordea Bank 23/​23.02.2034 MTN
(XS2723860990)
EUR 140 140 % 104,0170 145.623,80 0,47
0,3750 % Red Eléctrica Financiaciones 20/​24.07.28 MTN
(XS2103013210)
EUR 500 % 90,6340 453.170,00 1,48
4,8750 % SBAB 23/​26.06.2026 MTN
(XS2641720987)
EUR 1.000 1.000 % 101,0810 1.010.810,00 3,29
0,8750 % Societe Generale 20/​22.09.28 MTN
(FR0013536661)
EUR 1.000 % 90,9500 909.500,00 2,96
1,0000 % Spain 21/​30.07.42
(ES0000012J07)
EUR 500 500 % 67,1900 335.950,00 1,10
0,0100 % Sparebanken Vest Boligkreditt 20/​28.06.27 MTN PF
(XS2199484929)
EUR 500 % 90,9620 454.810,00 1,48
0,0100 % Sparebanken Vest Boligkreditt 21/​11.11.26 MTN PF
(XS2397352233)
EUR 900 % 92,5290 832.761,00 2,71
0,3750 % Swisscom Finance 20/​14.11.28
(XS2169243479)
EUR 500 % 89,4550 447.275,00 1,46
0,7500 % Terna Rete Elettrica Nazionale 20/​24.07.32 MTN
(XS2209023402)
EUR 700 % 81,9350 573.545,00 1,87
0,0000 % Unedic 20/​25.11.28 MTN
(FR0014000667)
EUR 500 % 88,7620 443.810,00 1,45
0,0100 % UniCredit Bank GmbH 21/​28.09.2026 MTN
(DE000HV2AYN4)
EUR 410 % 92,8940 380.865,40 1,24
2,0000 % ZF Finance 21/​06.05.27 MTN Reg S
(XS2338564870)
EUR 1.000 500 % 92,6940 926.940,00 3,02
0,1000 % European Bank for Rec. &Dev.20/​20.11.30 INFL
(XS2259635170)
USD 500 % 93,1500 498.553,57 1,62
0,7500 % European Investment Bank (EIB) 20/​23.09.30
(US298785JH03)
USD 500 300 % 81,2180 367.535,52 1,20
3,7500 % European Investment Bank 23/​14.02.2033
(US298785JV96)
USD 600 600 % 98,4039 534.368,08 1,74
Verbriefte Geldmarktinstrumente
3,4890 % AXA 04/​und. MTN
(XS0203470157)
EUR 300 200 % 79,7525 239.257,50 0,78
3,3780 % Banco Santander 04/​Und.
(XS0202197694)
EUR 250 % 77,5560 193.890,00 0,63
0,7500 % Deutsche Kreditbank 17/​26.09.24
(DE000GRN0016)
EUR 500 % 97,6640 488.320,00 1,59
0,3750 % LB Baden-Württemberg 19/​24.05.24 MTN S.806
(DE000LB2CHW4)
EUR 500 % 98,6650 493.325,00 1,61
Summe Wertpapiervermögen 29.047.111,27 94,68
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente 1.393.659,71 4,54
Bankguthaben 1.393.659,71 4,54
Verwahrstelle (täglich fällig)
EUR – Guthaben EUR 947.510,80 % 100 947.510,80 3,09
Guthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 141,85 % 100 141,85 0,00
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
Kanadische Dollar CAD 0,66 % 100 0,45 0,00
Schweizer Franken CHF 18,64 % 100 20,08 0,00
Britische Pfund GBP 0,11 % 100 0,13 0,00
Japanische Yen JPY 3.395,00 % 100 21,65 0,00
US Dollar USD 492.746,45 % 100 445.964,75 1,45
Sonstige Vermögensgegenstände 255.274,23 0,83
Zinsansprüche EUR 251.757,16 % 100 251.757,16 0,82
Quellensteueransprüche EUR 3.517,07 % 100 3.517,07 0,01
Sonstige Verbindlichkeiten -15.713,79 -0,05
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen EUR -15.713,79 % 100 -15.713,79 -0,05
Fondsvermögen 30.680.331,42 100,00
Anteilwert 10.019,33
Umlaufende Anteile 3.062,115

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 29.12.2023
Kanadische Dollar CAD 1,464100 = EUR 1
Schweizer Franken CHF 0,928450 = EUR 1
Britische Pfund GBP 0,869600 = EUR 1
Japanische Yen JPY 156,780000 = EUR 1
US Dollar USD 1,104900 = EUR 1

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw.
Whg.
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Geberit Reg. Disp. (CH0030170408) Stück 240
Novo-Nordisk B (DK0060534915) Stück 1.640
Orsted (DK0060094928) Stück 290
Air Liquide (FR0000120073) Stück 220
ASML Holding (NL0010273215) Stück 140
Aurubis (DE0006766504) Stück 990
BEFESA (LU1704650164) Stück 2.000
BMW Ord. (DE0005190003) Stück 2.080
BNP Paribas (FR0000131104) Stück 2.000
Compagnie de Saint-Gobain (C.R.)
(FR0000125007) Stück 1.290
Covestro (DE0006062144) Stück 100 1.600
Credit Agricole (FR0000045072) Stück 8.300
CTP (NL00150006R6) Stück 103 5.425
Deutsche Post Reg. (DE0005552004) Stück 2.720
ENCAVIS (DE0006095003) Stück 8.062
Infineon Technologies Reg. (DE0006231004) Stück 4.050
Kering (FR0000121485) Stück 100
L’Oreal S.A (FR0000120321) Stück 400
Merck (DE0006599905) Stück 1.090
Tion Renewables (DE000A2YN371) Stück 890
Verbund AG (AT0000746409) Stück 1.510
Wacker Chemie (DE000WCH8881) Stück 540
Nordea Bank (FI4000297767) Stück 9.300
Svenska Cellulosa B (Free) (SE0000112724) Stück 9.900
American Water Works Co. (US0304201033) Stück 475
Baxter International (US0718131099) Stück 650
Bristol-Myers Squibb Co. (US1101221083) Stück 1.290
Johnson Controls International (IE00BY7QL619) Stück 900
Microsoft Corp. (US5949181045) Stück 570
NIKE B (US6541061031) Stück 480
NVIDIA Corp. (US67066G1040) Stück 680
Ormat Technologies (US6866881021) Stück 800
Palo Alto Networks (US6974351057) Stück 150
The Procter &Gamble (US7427181091) Stück 1.230
VISA Cl.A (US92826C8394) Stück 950
Verzinsliche Wertpapiere
1,5000 % Abbott Ireland Financing 18/​27.09.26 (XS1883355197) EUR 500
0,3340 % Becton Dickinson Euro Finance 21/​13.08.28 (XS2375844144) EUR 500
0,3750 % Berlin Hyp 21/​21.04.31 MTN (DE000BHY0SL9) EUR 500
0,1250 % Berlin Hyp Ag 21/​18.01.30 (DE000BHY0H34) EUR 200
0,8000 % Bonos Y Oblig Del Estado 22/​30.07.29 (ES0000012K53) EUR 200 200
0,0000 % Caisse d’Amort de la Dette Sociale 20/​25.02.28 MTN (FR00140002P5) EUR 600
0,5000 % Germany 18/​15.02.28 (DE0001102440) EUR 100 100
0,1000 % Germany 21/​15.04.33 INFL (DE0001030583) EUR 100
1,3000 % Germany 22/​15.10.2027 S.G (DE0001030740) EUR 200 300
0,6250 % Intesa Sanpaolo 21/​24.02.26 MTN (XS2304664167) EUR 520
0,8750 % Iren 19/​14.10.29 MTN (XS2065601937) EUR 500
0,2500 % Iren 20/​17.01.31 MTN (XS2275029085) EUR 850
0,5000 % Kellanova 21/​20.05.29 (XS2343510520) EUR 600
0,8750 % L’Oreal 22/​29.06.26 (FR0014009EJ8) EUR 400
0,2500 % Lettland Republik 21/​23.01.30 MTN (XS2420426038) EUR 300
0,5000 % Netherlands Government 22/​15.07.32 (NL0015000RP1) EUR 250 250
0,0000 % Snam 20/​07.12.28 MTN (XS2268340010) EUR 500
0,7500 % Snam 22/​20.06.29 MTN (XS2433211310) EUR 500
1,0000 % Spain 14/​30.11.30 INFL (ES00000127C8) EUR 250
0,8750 % TenneT Holding 19/​03.06.30 MTN (XS2002491780) EUR 350
0,5000 % UniCredit 19/​09.04.25 MTN (XS2063547041) EUR 500
1,0000 % Valéo 21/​03.08.28 MTN (FR0014004UE6) EUR 400
2,0000 % ZF Europe Finance 19/​23.10.26 Reg S (XS2010039381) EUR 500
2,5000 % ZF Europe Finance 19/​23.10.27 (XS2010039977) EUR 1.000
2,1250 % Caisse Amortism. Dette Soc. 22/​26.01.32 Reg S (XS2436433333) USD 400
3,5000 % Intl Bk Recon &Develop. 23/​12.07.2028 (US459058KT95) USD 500 500
Verbriefte Geldmarktinstrumente
0,6250 % BPCE 18/​26.09.23 MTN (FR0013367406) EUR 500
2,9440 % Deutsche Postbank Funding Trust I 04/​ und. pref. (DE000A0DEN75) EUR 500
3,1250 % Deutsche Postbank Funding Trust III 05/​und. pref. (DE000A0D24Z1) EUR 640
0,5000 % DZ Bank 18/​02.10.23 IHS MTN (DE000DDA0NB1) EUR 500
4,3820 % LB Baden-Württemberg 00/​17.01.30 MTN (XS0105748205) EUR 331
3,0890 % NIBC Bank 06/​Und. (XS0249580357) EUR 500
Zertifikate
UBS London/​Equity Basket 29.03.28 TrackerCert. (CH0575775371) Stück 3.000
Sonstige Beteiligungswertpapiere
Roche Holding Profitsh. (CH0012032048) Stück 620
Investmentanteile
Gruppeneigene Investmentanteile (inkl. KVG-eigene Investmentanteile)
Xtrackers MSCI EM Asia ESG Screened UITS ETF (LU0292107991) (0,450%) Stück 1.000
Xtrackers MSCI Emerging Markets ESG UCITS ETF 1C (IE00BG370F43) (0,050%) Stück 3.000
Xtrackers MSCI Japan ESG UCITS ETF 1C (IE00BG36TC12) (0,100%) Stück 19.100
Gruppenfremde Investmentanteile
FSGU-Stewart Inv.APAC Sus. VI EUR Accu. (IE00BFY86394) (0,850%) Stück 249.989
Lyxor MSCI Water ESG F. (DR) UCITS ETF Dist. (FR0010527275) (0,600%) Stück 3.000

Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)

Volumen in 1.000
Terminkontrakte
Zinsterminkontrakte
Verkaufte Kontrakte: EUR 807
(Basiswerte: EURO-BOBL JUN 23)
Optionsrechte
Optionsrechte auf Aktienindex-Derivate
Optionsrechte auf Aktienindices
Gekaufte Verkaufsoptionen (Put): EUR 5.464
(Basiswerte: Euro STOXX 50 Price Euro, S&P 500 Index, Swiss Market Index (SMI))

FOS Focus Green Bonds (vormals: FOS Performance und Sicherheit)

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) EUR 11.009,76
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 48.273,49
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 119.567,17
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 268.818,16
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 21.001,18
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) EUR 18,99
7. Abzug inländischer Körperschaftsteuer EUR -1.651,47
8. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -1.903,74
9. Sonstige Erträge EUR 60,89
Summe der Erträge EUR 465.194,43
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -589,88
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -206,37
2. Verwaltungsvergütung EUR -191.856,57
davon:
Kostenpauschale EUR -191.856,57
3. Sonstige Aufwendungen EUR -55,94
davon:
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -55,94
Summe der Aufwendungen EUR -192.502,39
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 272.692,04
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 1.740.887,32
2. Realisierte Verluste EUR -2.023.571,06
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -282.683,74
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -9.991,70
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR -1.090.916,72
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 3.199.601,92
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 2.108.685,20
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 2.098.693,50

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 34.184.846,77
1. Ausschüttung/​Steuerabschlag für das Vorjahr EUR -331.811,52
2. Zwischenausschüttung(en) EUR -227.705,16
3. Mittelzufluss (netto) EUR -4.993.013,61
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 838.349,40
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -5.831.363,01
4. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR -50.678,56
5. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 2.098.693,50
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR -1.090.916,72
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 3.199.601,92
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 30.680.331,42

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Ausschüttung Insgesamt Je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 2.603.658,69 850,28
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -9.991,70 -3,26
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR -2.090.371,48 -682,66
III. Gesamtausschüttung EUR 503.295,51 164,36
1. Zwischenausschüttung a) Barausschüttung EUR 227.705,16 74,36
2. Endausschüttung a) Barausschüttung EUR 275.590,35 90,00

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 30.680.331,42 10.019,33
2022 34.184.846,77 9.548,53
2021 45.277.521,80 10.957,47
2020 57.255.559,41 10.787,87

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:

EUR 0,00

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

50% BBG MSCI EUR Corporate and Agency Green Bond, 25% iBoxx Euro Covered 1-10 Index, 25% iBoxx Eurozone 1-10 Index vom 15.08.2023 bis 31.12.2023

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag % 80,559
größter potenzieller Risikobetrag % 102,640
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag % 90,828

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 15.08.2023 bis 31.12.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

32.5% iBoxx Euro Sovereign 5-7 Year Index, 32.5% iBoxx Euro Covered 3-5 Index, 15% Refinitiv Euro Short ESTR Rate, 12.5% MSCI Europe Gross Index in EUR, 7.5% MSCI US Index (Gross TR) in EUR vom 01.01.2023 bis 14.08.2023

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag % 68,739
größter potenzieller Risikobetrag % 81,992
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag % 75,606

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 14.08.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,0, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.

Sonstige Angaben

Anteilwert: EUR 10.019,33

Umlaufende Anteile: 3.062,115

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:

Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.

Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.

Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden in geringem Maße zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:

Die Gesamtkostenquote belief sich auf 0,65% p.a. Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 0,65% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,08% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,02% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige).

Im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen FOS Focus Green Bonds keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.

Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale mehr als 10% an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.

Für die Investmentanteile sind in der Vermögensaufstellung in Klammern die aktuellen Verwaltungsvergütungs-/​Kostenpauschalsätze zum Berichtsstichtag für die im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass darüber hinaus ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 2.262,63. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 4,59 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 1 497 932,86 EUR.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH &Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richt-linie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).

Vergütungsrichtlinie & Governance

Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat. Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind.

So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.

Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeiter zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.

Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Vergütungsstruktur

Die Mitarbeitervergütung setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion. Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider.

Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente. Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kennzahlen. Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.

Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeitervergütung an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.

Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt. Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.

Auf individueller Mitarbeiterebene gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitliche Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktinen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.

Nachhaltige Vergütung

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.

Vergütung für das Jahr 2022

Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2022 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2022 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 76,25% festgelegt.

Vergütungssystem für Risikoträger

Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/​Senior Management, (b) Portfolio-/​Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.

Mindestens 40% der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50% sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.

Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 2022¹⁾

Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl 482
Gesamtvergütung EUR 101.532.202
Fixe Vergütung EUR 63.520.827
Variable Vergütung EUR 38.011.375
davon: Carried Interest EUR 0
Gesamtvergütung für Senior Management 2) EUR 5.846.404
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger EUR 7.866.362
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 2.336.711

1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.

2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 – Ausweis nach Abschnitt A

Im Berichtszeitraum lagen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der o.g. rechtlichen Bestimmung vor.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts:FOS Focus Green Bonds
Unternehmenskennung (LEI-Code): 54930063LOG1MUVUTD35
ISIN:DE000A1JSUZ4
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie-konform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt:_​_​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 93,49% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?
Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen sowie Unternehmensführung (Governance) und der allgemeinen ESG-Qualität, indem eine Ausschlussstrategie unter Berücksichtigung folgender Ausschlusskriterien, angewendet wurde:(1) Klima- und Transitionsrisiken,

(2) Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung, Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik,

(3) Im Bereich ESG-Qualität wurden Emittenten allgemein zu ihrer Vergleichsgruppe in Bezug gesetzt und bei einem schlechten Vergleichsergebnis ausgeschlossen,

(4) Kontroverse Sektoren und kontroverse Tätigkeiten,

(5) Kontroverse Waffen

Die oben genannten Ausschlusskriterien werden im Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ detailliert beschrieben.
Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Anteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisteten.

Dieser Fonds bestimmte keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und/​ oder sozialen Merkmalen. Es wurden keine Derivate verwendet, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Mit Nachhaltigkeits-indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Indikatoren Beschreibung Performanz
Nachhaltigkeitsindikatoren
(1) Umfangreiche Ausschlusskriterien für Unternehmen dienen als Indikator dafür, in welchem Maße bei einem Unternehmen Norm-Verstöße gegen internationale Standards, Gorporate Governance und Business Ethics sowie Umweltmanagement und Öko- Effizienz auftreten Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
(2) Ausschlusskriterien für Staaten dienen als Indikator insbesondere für die Bereiche Institutionen und Politik, soziale Bedingungen, Infrastruktur, Umweltbestand und Umweltbelastungen Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
(3) ESG-Qualitätsbewertung dient als Indikator für den Vergleich der Umwelt-, Sozial- und Governance Standards eines Emittenten im Vergleich zu seiner Vergleichsgruppe Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte
(4) Beteiligung an kontroversen Sektoren dient als Indikator dafür, inwieweit Unternehmen an kontroversen Sektoren (z.B. Glücksspiel, Rüstung oder Alkohol) beteiligt sind 0% des Portfoliovermögens
(5) Beteiligung an kontroversen Waffen dient als Indikator dafür, inwieweit Unternehmen an kontroversen Waffen (z.B. Landminen, ABC-Waffen) beteiligt sind 0% des Portfoliovermögens
(6) Die Methodik zur Bestimmung von nachhaltigen Anlagen gemäß Artikel 2 Absatz 17 SFDR (Nachhaltigkeitsbewertung) wird als Indikator zur Messung des Anteils nachhaltiger Anlagen herangezogen 93,49 % des Portfoliovermögens
(7) Die Bewertung für Anleihen mit Erlösverwendung (Use-of-proceeds) dient als Indikator dafür, ob eine Anleihe als zweckgebundene Anleihe, die anerkannte Branchenstandards einhält, einzustufen ist; außerdem wird geprüft, ob der Emittent definierte Nachhaltigkeitskriterien erfüllt. Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswert

Eine Beschreibung der verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet wurden, einschließlich der Ausschlusskriterien, sowie der Bewertungsmethodik, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände die definierten ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllten (einschließlich der für die Ausschlüsse definierten Umsatzschwellen), können dem Kapitel „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ entnommen werden. Dieser Abschnitt enthält weitergehende Informationen zu den Nachhaltigkeitsindikatoren.

Zur Berechnung der Nachhaltigkeitsindikatoren werden die Werte aus dem Front-OfficeSystem der DWS genutzt. Dies bedeutet, dass es zu geringfügigen Abweichungen zu den übrigen im Jahresbericht dargestellten Kurswerten, die aus dem Fondsbuchhaltungssystem abgeleitet werden, kommen kann.zu

…und im Vergleich zu frühreren Perioden?

Die Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale auf Portfolioebene wurde im Vorjahr anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen:

Indikatoren Beschreibung Performanz
Nachhaltigkeitsindikatoren
Klima- und Transitionsrisiko dient als Indikator dafür, in welchem Maße ein Emittent Klima- und Transitionsrisiken ausgesetzt ist keine Anlagegrenzverletzungen
Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung, Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik 0% des Portfoliovermögens
ESG-Qualität im Bereich ESG-Qualität Beteiligungen an Emittenten, die in Bezug zu ihrer Vergleichsgruppe schlechter abschnitten keine Anlagegrenzverletzungen
Kontroverse Sektoren und kontroverse Tätigkeiten und/​oder kontroverse Waffen 0% des Portfoliovermögens

Stand: 30. Dezember 2022

Der Ausweis der Nachhaltigkeitsindikatoren wurde im Vergleich zum Vorjahresbericht überarbeitet. Die Bewertungsmethodik ist unverändert. Weiterführende Hinweise in Bezug auf die aktuell geltenden Nachhaltigkeitsindikatoren sind dem Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ zu entnehmen.

Angaben zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts) finden Sie in dem Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“.

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Die Gesellschaft investierte für den Fonds teilweise in nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der EU-Verordnung 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“). Diese nachhaltigen Investitionen trugen mindestens zu einem der UN-SDG (sogenannte „SDGs“ (Sustainable Development Goals) – die UN (Vereinte Nationen)-Nachhaltigkeitsziele) bei, die ökologische und/​oder soziale Zielsetzungen hatten, wie beispielsweise folgende (nicht abschließende) Liste:

• Ziel 1: Keine Armut
• Ziel 2: Kein Hunger
• Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
• Ziel 4: Hochwertige Bildung
• Ziel 5: Geschlechtergleichheit
• Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
• Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
• Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
• Ziel 10: Weniger Ungleichheit
• Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
• Ziel 12: Nachhaltige/​r Konsum und Produktion
• Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
• Ziel 14: Leben unter Wasser
• Ziel 15: Leben an Land

Die Gesellschaft nutzte Daten von mehreren Datenanbietern, aus öffentlichen Quellen und internen Bewertungen (auf Grundlage einer festgelegten Bewertungsmethodik), um festzustellen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit eine nachhaltige Investition gemäß Art. 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung nachhaltig war. Wirtschaftliche Tätigkeiten, die einen positiven Betrag zu den UN-SDGs leisteten, wurden nach Umsatz, Investitionsaufwendungen („CapEx“ – Capital Expenditure) und/​oder betrieblichen Aufwendungen („OpEx“ – Operational Expenditure) bewertet. Wurde ein positiver Beitrag festgestellt, galt die wirtschaftliche Tätigkeit als nachhaltig, wenn das Unternehmen positiv bei der DNSH-Bewertung (Do Not Significantly Harm bedeutet keine erhebliche Beeinträchtigung) abschnittt und die Prüfung des Mindestschutzes („Safeguard Bewertung“) erfolgreich durchlief.

Die Bewertung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung („DNSH-Bewertung“) vorlag, beurteiltete, ob durch eine Wirtschaftstätigkeit, die zu einem UN-SDG beitrug, eines oder mehrere andere ökologische oder soziale Ziele erheblich beeinträchtigt wurden. Wurde eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt, bestand die Wirtschaftstätigkeit die DNSH-Bewertung nicht und konnte damit nicht als nachhaltige Investition angesehen werden.

Die Safeguard Bewertung untersuchte, inwieweit ein Unternehmen mit internationalen Normen im Einklang stand. Dies umfasste Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung internationaler Normen, wie beispielsweise der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien des United Nations Global Compact und der Standards der International Labour Organisation. Unternehmen, bei denen schwerste Verstöße gegen eine dieser internationalen Normen festgestellt und bestätigt wurden, bestanden die Safeguard-Bewertung nicht und ihre Wirtschaftstätigkeiten konnten nicht als nachhaltig eingestuft werden.

Der Umfang des Beitrags zu den einzelnen UN-SDGs wurde je nach den tatsächlichen Anlagen im Fondsvermögen variiert.

Die Gesellschaft strebte mit dem Fonds keinen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen an, die mit einem ökologischen Ziel gemäß der EU-Taxonomie im Einklang standen.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Die Bewertung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung („DNSH-Bewertung“) vorlag, war integraler Bestandteil der Feststellung, ob eine nachhaltige Investition gemäß Art. 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung vorlag.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Im Rahmen der DNSH-Bewertung wurden alle verpflichtenden Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen aus Tabelle 1 sowie relevante Indikatoren aus Tabelle 2 und 3 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung integriert. Die Integration erfolgte über die Verwendung konkreter Ausschlusskriterien sowohl auf Ebene kontroverser Geschäftsfelder als auch normenbasiert. Zusätzlich wurde über die Verwendung des best-in-class Ansatzes (Prime Status bei ISS ESG) sichergestellt, dass Unternehmen, die die Erreichung der ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigen, ausgeschlossen wurden.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Die Safeguard-Bewertung war integraler Bestandteil der Feststellung, ob eine nachhaltige Investition gemäß Art. 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung vorlag. Im Rahmen der Safeguard-Bewertung stellte die Gesellschaft fest, ob Unternehmen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen und UN-Leitprinzipien standen.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungenhandelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Die Gesellschaft berücksichtigte die relevanten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts – „PAIs“) aus Tabelle 1, Tabelle 2 und 3 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung durch den Best-in-Class Ansatz sowie durch Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen:PAI aus Tabelle 1:

– THG-Emissionen (Nr. 1)

– Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind (Nr. 4)

– Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken (Nr. 7)

– Emissionen in Wasser (Nr. 8)
– Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle (Nr. 9)
– Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10)

– Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (Nr. 11)

– Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) (Nr. 14)

PAI aus Tabelle 2:

– Natürlich vorkommende Arten und Schutzgebiete (Nr. 14)

PAI aus Tabelle 3:

– Fehlende Menschenrechtspolitik (Nr. 9)

– Fehlende Sorgfaltspflicht (Nr. 10)

Indikatoren Beschreibung Performanz
PAII – 01. THG-Emissionen Summe des aktuellen Werts der Investitionen von Unternehmen i, geteilt durch den Unternehmenswert des investierten Unternehmens und multipliziert mit den Scope 1+2+3-THG-Emissionen des Unternehmens. 593,1 tCO2e
PAII – 04. Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 4,98 % des Portfoliovermögens
PAII – 07. Aktivitäten, die sich negativ auf die biologische Vielfalt empfindlicher Gebiete auswirken Anteil der Investitionen in Beteiligungsunternehmen mit Standorten/​Betrieben in oder in der Nähe von biodiversitätssensiblen Gebieten, wenn die Aktivitäten dieser Beteiligungsunternehmen diese Gebiete negativ beeinflussen 0 % des Portfoliovermögens
PAII – 08. Emissionen in Wasser In Oberflächengewässer eingeleitete Abwässer (in Tonnen) als Folge von Industrie- oder Produktionstätigkeiten 0 t Emissionen /​ €M
PAII – 09. Anteil gefährlicher Abfälle Tonnen gefährlicher Abfälle und radioaktiver Abfälle, die von den Unternehmen, in die investiert wird, pro investierter Million EUR erzeugt werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt 0,17 t Abfall /​ €M
PAII – 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die in Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verwickelt waren 0 % des Portfoliovermögens
PAII – 11. Fehlende Prozesse und Mechanismen zur Einhaltung UNGC-Grundsätze und OECD-Richtlinien Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die keine Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Prinzipien oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder keine Mechanismen zur Bearbeitung von Beschwerden und Beschwerden bei Verstößen gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen haben 3,56 % des Portfoliovermögens
PAII – 14. Beteiligung an umstrittenen Waffen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) 1 0 % des Portfoliovermögens
PAII – E14. Natürlich vorkommende Arten und Schutzgebiete Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, deren Geschäftstätigkeit sich auf bedrohte Arten auswirkt; 2. Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, ohne Strategien zum Schutz der biologischen Vielfalt für Betriebsstätten in oder in der Nähe von Schutzgebieten oder Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von Schutzgebieten, die sich im Besitz des Unternehmens befinden oder von ihm gemietet oder verwaltet werden 28,6 Marktgewicht (%)
PAII – S10. Mangelnde Sorgfaltspflicht Anteil der Investitionen in Unternehmen, die keine Sorgfaltsprüfung zur Ermittlung, Verhinderung, Begrenzung und Bewältigung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte durchführen 30,75 % des Portfoliovermögens
PAII – S9. Fehlende Menschenrechtspolitik Anteil der Investitionen in Unternehmen ohne Menschenrechtspolitik 0 % des Portfoliovermögens

Die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact Indicators -PAII) werden anhand der Daten in den DWS Backoffice- und Frontoffice-Systemen berechnet, die überwiegend auf den Daten externer ESG-Datenanbieter basieren. Wenn es zu einzelnen Wertpapieren oder deren Emittenten keine Daten zu einzelnen PAII gibt, entweder weil keine Daten verfügbar sind oder der PAII auf den jeweiligen Emittenten oder das Wertpapier nicht anwendbar ist, werden diese Wertpapiere oder Emittenten nicht in der Berechnung des PAII einbezogen. Bei Zielfondsinvestitionen erfolgt eine Durchsicht („Look-through“) in die Zielfondsbestände, sofern entsprechende Daten verfügbar sind. Die Berechnungsmethode für die einzelnen PAI-Indikatoren kann sich in nachfolgenden Berichtszeiträumen infolge sich entwickelnder Marktstandards, einer veränderten Behandlung von Wertpapieren bestimmter Instrumententypen (wie Derivate) oder durch aufsichtsrechtliche Klarstellungen ändern.

Eine Verbesserung der Datenverfügbarkeit kann sich zudem in nachfolgenden Berichtszeiträumen auf die ausgewiesenen PAIIs auswirken.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Größte Investitionen Aufschlüsselung der Branchenstruktur gemäß NACE-Systematik In % des durchschnittlichen Portfoliovermögens Aufschlüsselung der Länder
Ireland 18/​18.03.31 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 3,7 % Irland
NatWest Group19/​15.11.25 K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 3,4 % Vereinigtes Königreich
Belgium 18/​22.04.33 S.86 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 3,3 % Belgien
Societe Generale 20/​22.09.28 Mtn K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2,8 % Frankreich
Germany 20/​15.08.30 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 2,7 % Deutschland
Aareal Bank 22/​25.07.2025 K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2,6 % Deutschland
ZF Finance 21/​06.05.27 MTN Reg S NA – Sonstige 2,6 % Deutschland
Sparebanken Vest Boligkreditt 21/​11.11.26 MTN PF K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2,6 % Norwegen
LB Baden-Württemberg 20/​18.02.27 MTN K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2,1 % Deutschland
SBAB 23/​26.06.2026 MTN K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2,0 % Schweden
LB Baden-Württemberg 19/​29.07.26 MTN K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2,0 % Deutschland
LB Baden-Württemberg 21/​21.07.28 MTN K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1,9 % Deutschland
Germany 23/​15.02.2033 S.G O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 1,9 % Deutschland
Terna Rete Elettrica Nazionale 20/​24.07.32 MTN D – Energieversorgung 1,7 % Italien
Bayerische Landebank 21/​10.02.28 MTN K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1,6 % Deutschland

für den Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis zum 29. Dezember 2023

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 94,29 % des Portfoliovermögens. Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen im Vorjahr: 96,73 %

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

Dieser Fonds legte 94,29 % in Vermögensgegenstände an, die den ESG Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale).

5,71 % der Vermögensgegenstände des Fonds erfüllten die ESG-Standards nicht (#2 Andere Investitionen).

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Mit Blick auf die EUTaxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergiebeinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.
Ermöglichende Tätigkeitenwirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeitensind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas-emissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

NACE-Code Aufschlüsselung der Branchenstruktur der NACE-Systematik In % des Portfoliovermögens
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0,0 %
D Energieversorgung 1,9 %
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 64,2 %
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 26,3 %
NA Sonstige 7,6 %
Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 5,0 %

Stand: 29. Dezember 2023

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?

Aufgrund des Mangels an verlässlichen Daten bestand kein Mindestmaß für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform waren. Daher betrug der aktuelle Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 (sogenannte TaxonomieVerordnung), 0% des Wertes des Fonds. Es konnte jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der Taxonomie-Verordnung konform waren.

WURDEMIT DEM FINANZPRODUKT IN EU-TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITEN IM BEREICH FOSSILES GAS UND/​ODER KERNENERGIE INVESTIERT1?

[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In der Kernenergie
[X] Nein

Der Fonds strebte keine Taxonomiekonformen Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie an. Dennoch konnte es vorkommen, dass er im Rahmen der Anlagestrategie auch in Emittenten investierte, die auch in diesen Bereichen tätig waren.

1 Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EUtaxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Der Fonds sah keinen Mindestanteil an Investitionen in Übergangstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten vor, da er sich nicht zu einem Mindestanteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel im Einklang mit der EU-Taxonomie verpflichtete.
Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht werden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?

Der beworbene Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 (sogenannte Taxonomie-Verordnung) betrug im aktuellen sowie vorherigen Bezugsraum 0% des Wertes des Fonds. Es konnte jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der Taxonomie-Verordnung konform waren.

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?

Es bestand kein separater Mindestanteil für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform waren. Eine Trennung war bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen, ob diese ökologischen oder sozialen Investitionen waren, nicht möglich. Der Gesamtanteil an nachhaltigen Investitionen betrug insgesamt 93,49% des Wertes des Fonds. Im Vorjahr wurden keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Die Gesellschaft hatte für den Fonds keine Mindestquote für ökologisch oder sozial nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung festgelegt. Da eine Trennung bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen nicht möglich war, betrug der Gesamtanteil an ökologisch und sozial nachhaltigen Investitionen jedoch insgesamt 93,49% des Wertes des Fonds.

Im Vorjahr wurden keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Unter #2 Andere Investitionen fielen alle Vermögensgegenstände, die nicht den ESG-Standards entsprachen. Diese konnten alle in der Anlagepolitik vorgesehenen Vermögensgegenstände, einschließlich Bankguthaben und Derivate, umfassen. 5,71% des Wertes des Fonds wurden in diese Vermögensgegenstände investiert.

„Andere Investitionen“ konnten zu Optimierung des Anlageergebnisses, für Diversifizierungs-, Liquiditäts- und Absicherungszwecke genutzt werden.

Es gab bei den „Anderen Investitionen“ keinen ökologischen oder sozialen Mindestschutz.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Dieser Fonds verfolgte eine Anleihestrategie als Hauptanlagestrategie.

Das nachhaltige Anlageziel dieses Fonds bestand in der Finanzierung von Projekten oder Aktivitäten, die einen ökologischen Nutzen hatten und zu einem oder mehreren in der Agenda 2030 festgelegten Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (sogenannte „SDGs“ – Sustainable Development Goals) beitrugen.

Der Fonds investierte hauptsächlich in grüne Anleihen, deren Erlöse ausschließlich für Projekte mit einem Umwelt- und/​oder Klimanutzen verwendet wurden (zweckgebundene Anleihen). Der Fonds konnte auch in Sozialanleihen anlegen, wenn die Erlösverwendung für Projekte mit einem sozialen Nutzen bestimmt war, wobei jedoch keine Verpflichtung bezüglich eines Mindestanteils an solchen Investitionen auf Portfolioebene bestand. Das Fondsvermögen wurde vorwiegend in verzinslichen Schuldtiteln öffentlicher, privat- und gemischtwirtschaftlicher Emittenten weltweit angelegt.

Mindestens 90% des Wertes des Fonds erfüllten Nachhaltigkeitskriterien. In der Nachhaltigkeitsanalyse von Unternehmen, Ländern und Organisationen wurden Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Kriterien bewertet. Das Fondsmanagement legte bei den Untersuchungskriterien für Unternehmen besonderes Augenmerk auf Produkte und Dienstleistungen, Corporate Governance und Business Ethics sowie Umweltmanagement und Öko-Effizienz. Der vom Fonds verwendete Nachhaltigkeitsfilter basierte auf anerkannten Strategien zur Umsetzung des ESG-Ansatzes. So wurde im Rahmen des Best-in-Class-Ansatzes über ein entsprechendes Rating eine anspruchsvolle Mindest-Nachhaltigkeitsleistung der Emittenten definiert (Prime Status von Institutional Shareholder Service Germany AG). Zudem wurden umfangreiche Ausschlusskriterien berücksichtigt.

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsratings wurden die Emittenten unter anderem anhand folgender Kriterien bewertet:

Bei der Auswahl der Vermögensgegenstände wurden folgende Themenbereiche durch Ausschlusskriterien (Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen) berücksichtigt:

Unternehmen

– Arbeitsrechtskontroversen

– Atomenergie

– Alkohol – Fossile Brennstoffe

– Grüne Gentechnik

– Gewaltverherrlichende Videospiele

– Glücksspiel

– Grüne Gentechnik

– Kinderarbeit

– Palmöl

– Pestizid

– Pornografie

– Korruption

– Menschenrechtskontroversen

– Rüstung

– Tabak

– Tierschutz

– Umweltkontroversen

Staaten

-Arbeitsrechtskontroversen

-Atomenergie

-Atomwaffen

-Autoritäre Regime

-Biodiversität

-Diskriminierung

-Energieversorgung

-Geldwäsche

-Kinderarbeit

-Klimaschutz

-Korruption

-Menschenrechtskontroversen

-Presse/​Medienfreiheit

-Rüstungsbudget

-Todesstrafe

-Vereinigungsfreiheit

-Weltfriedensindex

Zudem galt für das OGAW-Sondervermögen ausdrücklich, dass Vermögensgegenstände ausgeschlossen wurden, die von Emittenten ausgegeben wurden, deren Umsätze

– aus der Herstellung oder dem Bertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (zum Beispiel Chemiewaffenkonvention) von geächteten Waffen generieretn,

– zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) oder Atomstrom generierten,

– zu mehr als 5% aus der Förderung von Kohle generierten,

– zu mehr als 5% aus der Förderung von Erdöl generierten,

– zu mehr als 5% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand generieren,

– zu mehr als 5% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölschiefer generieren

Derivate gemäß § 26 Nummer 5 der Besonderen Anlagebedingungen wurden nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen und wurden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von Vermögensgegenständen, die die Nachhaltigkeitskriterien nach § 27 Nummer 1 der Besonderen Anlagebedingungen erfüllten, nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne Emittenten durften jedoch nur dann für den Fonds erworben werden, wenn die Emittenten der Basiswerte die Nachhaltigkeitskriterien erfüllten und nicht nach § 27 Nummer 2 der Besonderen Anlagebedingungen ausgeschlossen wurden.

Mindestens 80% des Wertes des Fonds wurden in verzinslichen Wertpapieren öffentlicher, privat und gemischtwirtschaftlicher Emittenten weltweit angelegt, die die Nachhaltigkeitskriterien erfüllten und bei denen es sich um „Green Bonds“ (Grüne Anleihen) oder „Social Bonds“ (Soziale Anleihen) handelte.

„Green Bonds“ sind zweckgebundene Anleihen, deren Erlöse ausschließlich für Projekte mit einem Umwelt und/​oder Klimanutzen verwendet werden, „Social Bonds“ sind zweckgebundene Anleihen, deren Erlöse für Projekte mit einem sozialen Nutzen bestimmt sind, wobei jedoch keine Verpflichtung bezüglich eines Mindestanteils an solchen Investitionen auf Ebene des Fonds bestand. „Green Bonds“ und „Social Bonds“ mussten zudem die besonderen Voraussetzungen für Anleihen mit Erlösverwendung (Use of Proceed Bonds) erfüllen. Dabei erfolgte zunächst eine Prüfung der Anleihen auf Übereinstimmung mit den von der International Capital Market Association (ICMA) herausgegebenen Grundsätzen für „Green Bonds“ und „Social Bonds“. Die Bewertung konzentrierte sich auf die Verwendung der Erlöse, die Auswahl der Projekte, die mit diesen Erlösen finanziert wurden, die Verwaltung der erlösfinanzierten Ausgaben sowie die jährlichen Berichte an die Anleger über die Erlösverwendung. Erfüllte eine Anleihe diese Grundsätze, wurde anschließend die ESGQualität des Anleiheemittenten anhand definierter Mindeststandards in Bezug auf ökologische, soziale und die Corporate Governance betreffende Faktoren bestätigt (sogenannte „ESG-Standards“ für die entsprechenden englischen Bezeichnungen Environmental, Social und Governance).

Mindestens 80% des Wertes des Fonds wurden in nachhaltige Investitionen im Sinne von Art. 2 Nummer 17 der Offenlegungsverordnung angelegt, die die Nachhaltigkeitskriterien erfüllten und zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitrugen.

Die Gesellschaft nutzte Daten von mehreren Datenanbietern, aus öffentlichen Quellen und internen Bewertungen (auf Grundlage einer festgelegten Bewertungsmethodik), um festzustellen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit nachhaltig war. Wirtschaftliche Tätigkeiten, die einen positiven Betrag zu den UN-SDGs (sogenannte „SDGs“ (Sustainable Development Goals) – die UN (Vereinte Nationen)- Nachhaltigkeitsziele) leisteten, wurden nach Umsatz, Investitionsaufwendungen („CapEx“ – Capital Expenditure) und/​oder betrieblichen Aufwendungen („OpEx“ – Operational Expenditure) bewertet. Wurde ein positiver Beitrag festgestellt, galt die wirtschaftliche Tätigkeit als nachhaltig, wenn das Unternehmen positiv bei der DNSH-Bewertung (Do Not Significantly Harm bedeutet keine erhebliche Beeinträchtigung) abschnitt und die Prüfung des Mindestschutzes („Safeguard Bewertung“) erfolgreich durchlief.

Es durften keine Emittenten erworben werden, die ihren Umsatz durch Aktivitäten im Zusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von Atomenergie sowie Förderung von Uran generierten.

Es durften Emittenten erworben werden, die ihren Umsatz durch Aktivitäten im Zusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von Erdgas sowie Förderung von Erdgas generierten.

Die Anlagestrategie sah keine verbindliche Mindestreduzierung vor.

Unternehmen, in die investiert wurde, mussten Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bezüglich: soliden Managementstrukturen, Umgang /​ Vergütung Arbeitnehmer, Einhaltung Steuervorschriften. Daneben wurde im Rahmen des Best-in- Class-Ansatzes über ein entsprechendes Rating eine anspruchsvolle Mindest-Nachhaltigkeitsleistung der Emittenten auch im Governance Berreich definiert (Prime Status von Institutional Shareholder Service Germany AG).

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Es wurde kein Referenzwert festgelegt, um festzustellen, ob er mit den von ihm beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen im Einklang stand.

Hinweise

Wertentwicklung

Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.

Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 31. Dezember 2023 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).

Verkaufsprospekte Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.

Angaben zur Kostenpauschale In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;

b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;

c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.

Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Börsentäglich im Internet
www.dws.de

Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:

Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/​07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/​08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/​08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.

Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/​09) und 30.7.2014 (I R 74/​12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/​08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.

Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.

Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/​footer/​rechtliche-hinweise) gegeben werden.

Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:

FOS Focus Green Bonds (https:/​/​www.dws.de/​rentenfonds/​de000a1jsuz4-fos-focus-green-bonds/​)

Namensumbenennung

Der Fonds FOS Performance und Sicherheit wurde mit Wirkung zum 15. August 2023 in FOS Focus Green Bonds umbenannt.

 

Frankfurt am Main, den 12. April 2024

DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens FOS Focus Green Bonds – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 12. April 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kuppler Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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