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DWS Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 01.01.2023 bis 31.12.2023 Baloise-Rentenfonds DWS (EUR) DE0008474065

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ccfb (CC0), Pixabay

DWS Investment GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht 01.01.2023 bis 31.12.2023

Baloise-Rentenfonds DWS
ISIN Nr.: DE0008474065

Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum

Der Baloise-Rentenfonds DWS strebt die Erwirtschaftung einer Rendite in Euro an, die sich an der Entwicklung des Vergleichsmaßstabes (iBoxx Euro Overall (RI)) orientiert. Hierzu richtet er seinen Anlagefokus auf Zinstitel, die auf Euro lauten. Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen, ohne dabei eine explizite ESG und/​oder nachhaltige Anlagestrategie zu verfolgen*.

In den zurückliegenden zwölf Monaten bis Ende Dezember 2023 erzielte der Rentenfonds einen Wertzuwachs von 6,2% je Anteil (nach BVl-Methode), lag damit allerdings hinter seiner Benchmark (+7,2%, jeweils in Euro).

Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Als wesentliche Risiken sah das Portfoliomanagement insbesondere den Russland-Ukraine-Krieg sowie die Unsicherheiten hinsichtlich des künftigen Kurses der Zentralbanken, gerade auch angesichts deutlich gestiegener Inflationsraten einerseits und Anzeichen einer aufkommenden Rezession andererseits, an.

Im Jahr 2023 bewegten sich die internationalen Kapitalmärkte in schwierigem Fahrwasser: Geopolitische Krisen wie der seit dem 24. Februar 2022 andauernde Russland-Ukraine-Krieg, der sich verschärfende strategische Wettbewerb zwischen den USA und China sowie der Konflikt in Israel/​Gaza, aber auch die hohe Inflation sowie ein verlangsamtes Wirtschaftswachstum trübten die Stimmung an den Märkten zunächst merklich ein. Um der Inflation und deren Dynamik entgegenzuwirken, hoben viele Zentralbanken die Zinsen spürbar an und hatten sich damit von ihrer jahrelangen expansiven Geldpolitik verabschiedet. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf ein sich weltweit abschwächendes Wirtschaftswachstum mehrten sich bei den Marktakteuren zunehmend Befürchtungen einer um sich greifenden Rezession. Im weiteren Geschäftsjahresverlauf bis Ende Dezember 2023 ließ der Preisauftrieb in den meisten Ländern jedoch spürbar nach. Entsprechend stoppte das Gros der Zentralbanken seinen Zinsanhebungszyklus.

An den internationalen Bondmärkten setzte sich im Berichtszeitraum der vorangegangene Renditeanstieg zunächst weiter fort. Kerntreiber hierfür waren die hohen Inflationsraten sowie die zügigen Zinserhöhungen der Zentralbanken zur Inflationsbekämpfung. Im vierten Quartal 2023 allerdings gaben die Anleiherenditen – angesichts sinkender Inflationsraten -wieder merklich nach. Per Saldo entwickelten sich die Bondmärkte im Jahr 2023 überwiegend positiv. Insbesondere Corporate Bonds (Unternehmensanleihen) konnten deutliche Ertragszuwächse verbuchen, begleitet von einer merklichen Einengung ihrer Risikoaufschläge.

Hinsichtlich der Emittentenstruktur bildeten Staatsanleihen (Government Bonds) inklusive Zinstitel staatsnaher Emittenten (Agencies) nach wie vor den Anlageschwerpunkt. Unter Renditeaspekten legte das Portfoliomanagement in Unternehmensanleihen (Corporate Bonds) und Finanzanleihen (Financials) sowie in Emerging Market Bonds an. Covered Bonds (gedeckte Zinstitel; z.B. Pfandbriefe) rundeten das Portefeuille ab. Regional favorisierte der Rentenfonds Zinspapiere aus Europa, darunter Emissionen aus den Kernmärkten wie Deutschland und Frankreich sowie – unter Renditeaspekten – Anleihen aus Italien und Spanien. Zum Berichtsstichtag wiesen die im Bestand gehaltenen Anleihen Investment-Grade-Status auf, das heißt ein Rating von BBB- und besser der führenden Ratingagenturen.

Der wesentliche Grund, weshalb der Rentenfonds nicht an seine Vergleichsgröße herankam, war seine unter Risikoaspekten defensivere Ausrichtung. So richtete das Portfoliomanagement angesichts der Zinsunsicherheiten die Duration (durchschnittliche Kapitalbindung) im Anleiheportefeuille kürzer aus, um die Zinssensitivität und damit die Kursrisiken aufgrund von Zinsänderungen zu begrenzen. Allerdings setzte im vierten Quartal 2023 unerwartet eine Kursrallye ein, begleitet von einem merklichen Renditerückgang.

Auch die stärkere Gewichtung deutscher Staatsanleihen gegenüber italienischen und spanischen Government Bonds dämpfte die relative Performance des Fonds. Darüber hinaus engagierte sich das Portfoliomanagement bei seinen Kreditinvestments (Corporate Bonds und Financials) stärker im kurzen und mittleren Laufzeitbereich. Dadurch konnte der Fonds allerdings an den Kurssteigerungen dieser Papiere aufgrund ihrer verringerten Risikoprämien nicht in gleichem Maße wie seine Benchmark partizipieren.

Baloise-Rentenfonds DWS VS. Vergleichsindex
Wertentwicklung im Überblick

ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
DE0008474065 6,2% -16,1% -8,4%
iBoxx € Overall 7,2% -13,8% -4,9%

Wertentwicklung nach BVl-Methode, d.h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.

Stand: 31.12.2023
Angaben auf Euro-Basis

Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Verluste durch den Verkauf in- und ausländischer Anleihen.

Informationen zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.

Weitere Details sind im aktuellen Verkaufsprospekt dargestellt.

Jahresbericht

Vermögensübersicht zum 31.12.2023

Bestand
in EUR
%-Anteil am
Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände
1. Anleihen (Emittenten):
Zentralregierungen 80.655.526,40 53,20
Sonst. Finanzierungsinstitutionen 23.188.268,80 15,29
Institute 19.053.203,80 12,57
Sonstige öffentliche Stellen 11.221.365,50 7,40
Unternehmen 10.931.775,50 7,21
Regionalregierungen 823.632,00 0,54
Summe Anleihen: 145.873.772,00 96,21
2. Bankguthaben 3.885.579,49 2,56
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.947.192,48 1,29
4. Forderungen aus Anteilscheingeschäften 34.538,40 0,02
II. Verbindlichkeiten
1. Sonstige Verbindlichkeiten -118.145,10 -0,07
2. Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften -8.929,44 -0,01
III. Fondsvermögen 151.614.007,83 100,00

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 31.12.2023

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw. Whg.
Bestand Käufe/​ Zugänge Verkäufe/​ Abgänge Kurs Kurswert
in
%-Anteil
am Fonds-
in1.000 im Berichtszeitraum EUR vermögen
Börsengehandelte Wertpapiere 145.873.772,00 96,21
Verzinsliche Wertpapiere
4,3750 % ABN AMRO Bank
23/​20.10.2028 (XS2613658710)
EUR 1.400 1.400 % 103,8700 1.454.180,00 0,96
1,6250 % Alliander
18/​und. (XS1757377400)
EUR 1.500 % 95,9730 1.439.595,00 0,95
0,7500 % Avinor
20/​01.10.30 MTN (XS2239067379)
EUR 1.000 % 85,6480 856.480,00 0,57
0,3750 % Bank Nova Scotia
22/​26.03.30 (XS2435614693)
EUR 2.300 % 85,6020 1.968.846,00 1,30
1,6620 % Bank of America
18/​25.04.28 MTN (XS1811435251)
EUR 2.040 % 94,5950 1.929.738,00 1,27
4,8750 % Bank of Ireland Group
23/​16.07.2028 (XS2576362839)
EUR 410 410 % 104,6900 429.229,00 0,28
0,3340 % Becton Dickinson Euro Finance
21/​13.08.28 (XS2375844144) 3)
EUR 1.160 % 88,3165 1.024.471,40 0,68
0,3750 % Belfius Bank
20/​02.09.25 (BE6324012978)
EUR 1.400 % 94,8280 1.327.592,00 0,88
3,4500 % Belgium
23/​22.06.2043 S.20Y (BE0000359688) 3)
EUR 3.950 3.950 % 105,6820 4.174.439,00 2,75
1,2500 % Berlin Hyp Ag
22/​25.08.2025 PF (DE000BHY0GK6)
EUR 1.300 % 97,2910 1.264.783,00 0,83
0,5000 % BNP Paribas
20/​19.02.28 MTN (FR0013484458)
EUR 2.500 % 91,1100 2.277.750,00 1,50
5,1250 % BPCE
23/​25.01.2035 MTN (FR001400FB22)
EUR 900 900 % 103,1480 928.332,00 0,61
1,3000 % Bundesrep.Deutschland
22/​10.15.2027 S.186 (DE0001141869) 3)
EUR 1.050 % 97,6490 1.025.314,50 0,68
0,0000 % Bundesrepub. Deutschland
21/​15.08.31 (DE0001030732) 3)
EUR 3.600 1.250 % 86,6710 3.120.156,00 2,06
0,0000 % Bundesrepublik
21/​15.02.31 (DE0001102531) 3)
EUR 6.900 6.900 % 87,5250 6.039.225,00 3,98
2,3000 % Bundesrepublik Deutschland
23/​15.02.2033 (DE000BU2Z007)
EUR 1.600 1.600 % 102,6610 1.642.576,00 1,08
0,4500 % Caisse d’Amortism. Dette Sociale 22/​19.01.32 (FR0014007RB1) EUR 1.500 % 84,6030 1.269.045,00 0,84
3,1250 % Caisse Refinancement l’Habitat 23/​23.02.2033 (FR001400FXU8) EUR 1.000 1.000 % 101,9450 1.019.450,00 0,67
4,1250 % Carrier Global 23/​29.05.2028 Reg S (XS2723575879) EUR 750 750 % 103,1080 773.310,00 0,51
0,1000 % Chile 21/​26.01.27 (XS2369244087) EUR 1.200 % 90,9730 1.091.676,00 0,72
0,4190 % Comunidad Autonoma de Madrid 20/​30.04.30 (ES0000101933) EUR 960 % 85,7950 823.632,00 0,54
0,3750 % Coöperatieve Rabobank
21/​01.12.27 MTN (XS2416413339)
EUR 1.700 % 91,8510 1.561.467,00 1,03
0,2500 % Corporacion Andina de Fomento 21/​04.02.26 (XS2296027217) EUR 2.260 % 93,6075 2.115.529,50 1,40
0,0500 % CPPIB Capital
21/​24.02.31 MTN (XS2305736543)
EUR 2.270 % 82,6490 1.876.132,30 1,24
3,1250 % Credit Agricole Home Loan SFH 23/​18.10.2030 PF (FR001400H9H2) 3) EUR 1.500 1.500 % 101,7940 1.526.910,00 1,01
2,4000 % Deutschland, Bundesrepublik
23/​15.11.2030 S.7Y (DE000BU27006)
EUR 5.600 5.600 % 103,0240 5.769.344,00 3,81
3,8500 % EnBW International Finance
23/​23.05.2030 MTN (XS2722717472)
EUR 1.940 1.940 % 103,7075 2.011.925,50 1,33
1,0000 % Euronext
18/​18.04.25 (XS1789623029)
EUR 1.210 % 96,6380 1.169.319,80 0,77
4,0000 % France O.A.T.
05/​25.04.55 (FR0010171975) 3)
EUR 1.000 1.700 % 118,2120 1.182.120,00 0,78
4,5000 % France O.A.T.
09/​25.04.41 (FR0010773192) 3)
EUR 6.300 % 122,1680 7.696.584,00 5,08
3,2500 % France O.A.T.
12/​25.05.45 (FR0011461037)
EUR 950 450 % 104,5250 992.987,50 0,66
5,5000 % Germany
00/​04.01.31 (DE0001135176)
EUR 3.100 3.100 % 123,2920 3.822.052,00 2,52
4,0000 % Germany
05/​04.01.37 (DE0001135275) 3)
EUR 2.570 % 120,5190 3.097.338,30 2,04
0,5000 % Germany
17/​15.08.27 (DE0001102424) 3)
EUR 5.000 1.700 % 94,9460 4.747.300,00 3,13
0,2500 % Germany
18/​15.08.28 (DE0001102457) 3)
EUR 1.200 % 92,8460 1.114.152,00 0,73
5,6250 % Germany
98/​04.01.28 (DE0001135069) 3)
EUR 5.000 % 113,9770 5.698.850,00 3,76
4,7500 % Germany
98/​04.07.28 A.II (DE0001135085) 3)
EUR 4.800 % 112,0230 5.377.104,00 3,55
0,2500 % Goldman Sachs Group
21/​26.01.28 MTN (XS2292954893)
EUR 850 % 88,6730 753.720,50 0,50
4,8750 % Iberdrola Finanzas
23/​Und. MTN (XS2580221658)
EUR 700 700 % 100,9790 706.853,00 0,47
3,7500 % Indonesia
16/​14.08.28 MTN Reg S (XS1432493440)
EUR 1.000 % 100,9650 1.009.650,00 0,67
0,9000 % Indonesia
20/​14.02.27 (XS2100404396)
EUR 1.300 % 92,0420 1.196.546,00 0,79
1,2500 % ING Group
22/​16.02.27 (XS2443920249)
EUR 1.300 % 95,1860 1.237.418,00 0,82
4,4500 % Italy
22/​01.09.2043 S.20Y (IT0005530032)
EUR 2.500 2.500 % 103,8790 2.596.975,00 1,71
5,7500 % Italy B.T.P.
02/​01.02.33 (IT0003256820)
EUR 3.000 5.500 2.500 % 117,2550 3.517.650,00 2,32
4,7500 % Italy B.T.P.
13/​01.09.44 (IT0004923998) 3)
EUR 6.250 450 % 108,3030 6.768.937,50 4,46
0,5000 % JDE Peet’s
21/​16.01.29 MTN (XS2354569407)
EUR 1.660 % 86,8150 1.441.129,00 0,95
0,2500 % KBC Groep
21/​01.03.27 MTN (BE0002832138)
EUR 1.400 % 93,6000 1.310.400,00 0,86
1,3750 % Kfw
22/​07.06.32 (XS2475954900) 3)
EUR 1.210 % 91,7030 1.109.606,30 0,73
0,3750 % La Poste
19/​17.09.27 MTN (FR0013447604) 3)
EUR 2.200 % 91,1370 2.005.014,00 1,32
0,2500 % LSEG Netherlands
21/​06.04.28 MTN (XS2327299298)
EUR 1.740 % 89,2830 1.553.524,20 1,02
0,3750 % MDGH GMTN (RSC)
21/​10.03.27 MTN (XS2311412865)
EUR 2.750 % 90,7970 2.496.917,50 1,65
1,1250 % Medtronic Global Holdings
19/​07.03.27 (XS1960678255)
EUR 990 % 94,5800 936.342,00 0,62
3,3750 % Merck
14/​12.12.74 (XS1152343668)
EUR 400 % 99,2630 397.052,00 0,26
4,6560 % Morgan Stanley
23/​02.03.2029 (XS2595028536)
EUR 1.100 1.100 % 103,9390 1.143.329,00 0,75
4,1250 % Raiffeisen Bank International
22/​08.09.2025 MTN (XS2526835694)
EUR 900 % 100,6140 905.526,00 0,60
2,8750 % Romania
16/​26.05.28 MTN Reg S (XS1420357318)
EUR 2.500 % 93,6690 2.341.725,00 1,54
2,1250 % Sandvik
22/​07.06.2027 MTN (XS2489287354)
EUR 960 % 97,1130 932.284,80 0,61
4,2500 % SECURITAS
23/​04.04.2027 MTN (XS2607381436)
EUR 1.110 1.110 % 102,0060 1.132.266,60 0,75
4,0000 % Siemens Energy
23/​05.04.2026 (XS2601458602)
EUR 1.100 1.100 % 98,8730 1.087.603,00 0,72
5,7500 % Spain
01/​30.07.32 (ES0000012411)
EUR 650 % 122,3190 795.073,50 0,52
5,1500 % Spain
13/​31.10.44 (ES00000124H4)
EUR 770 770 2.650 % 124,8480 961.329,60 0,63
3,4500 % Spain
16/​30.07.66 (ES00000128E2)
EUR 1.200 % 93,8460 1.126.152,00 0,74
1,2000 % Spain
20/​31.10.40 (ES0000012G42)
EUR 4.000 4.000 % 72,0580 2.882.320,00 1,90
3,4500 % Spain
22/​30.07.2043 (ES0000012K95)
EUR 3.400 3.400 % 99,4550 3.381.470,00 2,23
1,5000 % Stedin Holding 21/​Und. (XS2314246526) EUR 900 % 90,0050 810.045,00 0,53
3,3750 % Stryker
23/​11.12.2028 (XS2732952838)
EUR 780 780 % 101,4810 791.551,80 0,52
2,2500 % Takeda Pharmaceutical
18/​21.11.26 Reg S (XS1843449122)
EUR 1.390 % 97,7710 1.359.016,90 0,90
4,5000 % TRATON Finance Luxembourg 23/​23.11.2026 MTN (DE000A3LQ9S2) EUR 1.100 1.100 % 102,2995 1.125.294,50 0,74
4,6250 % UBS Group
23/​17.03.2028 MTN (CH1255915006)
EUR 1.350 1.350 % 102,9690 1.390.081,50 0,92
Verbriefte Geldmarktinstrumente
0,3750 % Eika BoligKreditt
17/​16.02.24 MTN PF (XS1566992415)
EUR 1.600 % 99,5770 1.593.232,00 1,05
1,7500 % Italy, Republic of
22/​30.05.2024 (IT0005499311)
EUR 7.500 7.500 % 99,1840 7.438.800,00 4,91
Summe Wertpapiervermögen 145.873.772,00 96,21
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente 3.885.579,49 2,56
Bankguthaben 3.885.579,49 2,56
Verwahrstelle (täglich fällig)
EUR – Guthaben EUR 3.885.579,49 % 100 3.885.579,49 2,56
Sonstige Vermögensgegenstände 1.947.192,48 1,29
Zinsansprüche EUR 1.942.120,05 % 100 1.942.120,05 1,28
Sonstige Ansprüche EUR 5.072,43 % 100 5.072,43 0,01
Forderungen aus Anteilscheingeschäften EUR 34.538,40 % 100 34.538,40 0,02
Sonstige Verbindlichkeiten -118.145,10 -0,07
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen EUR -116.623,37 % 100 -116.623,37 -0,07
Andere sonstige Verbindlichkeiten EUR -1.521,73 % 100 -1.521,73 0,00
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR -8.929,44 % 100 -8.929,44 -0,01
Fondsvermögen 151.614.007,83 100,00
Anteilwert 20,94
Umlaufende Anteile 7.238.831,452

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Fußnoten

3) Diese Wertpapiere sind ganz oder teilweise als Wertpapier-Darlehen verliehen.

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw. Whg
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
0,6250 % Banque Föderative Credit Mu. 21/​03.11.28 MTN (FR0014003SA0) EUR 1.900
4,2500 % Belgium 10/​28.03.41 S.60 (BE0000320292) EUR 3.500
0,0000 % Bundesobligation 21/​09.10.26 S.184 (DE0001141844) EUR 5.400
0,8300 % Chile 19/​02.07.31 (XS1843433639) EUR 1.300
2,1250 % Compagnie de Saint-Gobain 22/​10.06.2028 MTN (XS2517103417) EUR 600
0,1250 % Danfoss Finance I 21/​28.04.26 MTN (XS2332689418) EUR 650
0,0000 % Deutschland 22/​16.04.27 S.185 (DE0001141851) EUR 6.100
0,4500 % DH Europe Finance II S.a r.L. 19/​18.03.28 (XS2050404800) EUR 1.250
4,0000 % France O.A.T. 09/​25.04.60 (FR0010870956) EUR 520
4,7500 % Germany 08/​04.07.40 (DE0001135366) EUR 2.100
6,5000 % Germany 97/​04.07.27 (DE0001135044) EUR 5.100
2,5000 % Italy 22/​01.12.32 (IT0005494239) EUR 5.600 5.600
5,0000 % Italy B.T.P. 09/​01.09.40 (IT0004532559) EUR 2.300
6,5000 % Italy B.T.P. 97/​01.11.27 (IT0001174611) EUR 1.000
3,4000 % Italy, Republic of 22/​01.04.2028 5Y (IT0005521981) EUR 1.200 1.200
0,2500 % National Grid 21/​01.09.28 MTN (XS2381853279) EUR 1.700
0,7800 % NatWest Group 21/​26.02.30 MTN (XS2307853098) EUR 970
0,3990 % NTT Finance 21/​13.12.28 MTN (XS2411311652) EUR 910
0,9000 % Siemens Financieringsmaatsch. 19/​28.02.28 MTN (XS1955187775) EUR 1.780
0,3750 % Skandinaviska Enskilda Banken 21/​21.06.28 MTN (XS2356049069) EUR 2.560
4,7000 % Spain 09/​30.07.41 (ES00000121S7) EUR 850
0,8500 % Spain 21/​30.07.37 (ES0000012I24) EUR 4.000 4.000
6,0000 % Spain 99/​31.01.29 (ES0000011868) EUR 5.800
2,8750 % SSE PLC 22/​01.08.2029 MTN (XS2510903862) EUR 290
0,2500 % UBS Group 21/​03.11.26 (CH1142231682) EUR 1.550
0,6250 % Vonovia Finance 19/​07.10.27 MTN (DE000A2R8ND3) EUR 1.200
0,1000 % Westpac Sec. NZ (London Br.) 21/​13.07.27 (XS2362968906) EUR 1.360
Verbriefte Geldmarktinstrumente
0,0000 % Buoni Poliennali Del Tes 21/​30.01.24 (IT0005454050) EUR 7.500
0,2500 % Cie. Financement Foncier 18/​11.04.23 MTN PF (FR0013328218) EUR 1.500
0,2500 % DZ HYP 18/​30.06.23 R.1203 PF (DE000A2G9HC8) EUR 1.080
0,3750 % SpareBank 1 Boligkreditt 16/​09.03.23 MTN PF (XS1377237869) EUR 2.000

Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)

Volumen in 1.000
Terminkontrakte
Zinsterminkontrakte
Gekaufte Kontrakte: (Basiswerte: EURO-BOBL MAR 24) EUR 10.612
Verkaufte Kontrakte: (Basiswerte: EURO-BOBL MAR 23) EUR 5.292

Wertpapier-Darlehen (Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäftes vereinbarten Wertes)

Volumen in 1.000
unbefristet EUR 73.365
Gattung: 0,3750 % Bank Nova Scotia 22/​26.03.30 (XS2435614693), 1,6620 % Bank of America 18/​25.04.28 MTN (XS1811435251), 0,6250 % Banque Federative Credit Mu. 21/​03.11.28 MTN (FR0014003SA0), 4,2500 % Belgium 10/​28.03.41 S.60 (BE0000320292), 1,2500 % Berlin Hyp Ag 22/​25.08.2025 PF (DE000BHY0GK6), 0,0000 % Bundesobligation 21/​09.10.26 S.184 (DE0001141844), 1,3000 % Bundesrep.Deutschland 22/​10.15.2027 S.186 (DE0001141869), 0,0000 % Bundesrepub. Deutschland 21/​15.08.31 (DE0001030732), 0,0000 % Buoni Poliennali Del Tes 21/​30.01.24 (IT0005454050), 0,8300 % Chile 19/​02.07.31 (XS1843433639), 2,1250 % Compagnie de Saint-Gobain 22/​10.06.2028 MTN (XS2517103417), 0,0000 % Deutschland 22/​16.04.27 S.185 (DE0001141851), 0,3750 % Eika BoligKreditt 17/​16.02.24 MTN PF (XS1566992415), 1,0000 % Euronext 18/​18.04.25 (XS1789623029), 0,5000 % Germany 17/​15.08.27 (DE0001102424), 6,5000 % Germany 97/​04.07.27 (DE0001135044), 5,6250 % Germany 98/​04.01.28 (DE0001135069), 2,5000 % Italy 22/​01.12.32 (IT0005494239), 6,5000 % Italy B.T.P. 97/​01.11.27 (IT0001174611), 0,2500 % KBC Groep 21/​01.03.27 MTN (BE0002832138), 1,3750 % Kfw 22/​07.06.32 (XS2475954900), 0,2500 % LSEG Netherlands 21/​06.04.28 MTN (XS2327299298), 0,3750 % MDGH GMTN (RSC) 21/​10.03.27 MTN (XS2311412865), 2,8750 % Romania 16/​26.05.28 MTN Reg S (XS1420357318), 0,9000 % Siemens Financieringsmaatsch. 19/​28.02.28 MTN (XS1955187775), 5,7500 % Spain 01/​30.07.32 (ES0000012411), 4,7000 % Spain 09/​30.07.41 (ES00000121S7), 5,1500 % Spain 13/​31.10.44 (ES00000124H4), 6,0000 % Spain 99/​31.01.29 (ES0000011868), 2,2500 % Takeda Pharmaceutical 18/​21.11.26 Reg S (XS1843449122), 0,1000 % Westpac Sec. NZ (London Br.) 21/​13.07.27 (XS2362968906)

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 458.004,27
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 1.678.106,88
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 119.078,01
4. Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften EUR 72.126,66
davon:
aus Wertpapier-Darlehen EUR 72.126,66
5. Sonstige Erträge EUR 1.391.364,89
davon:
Kompensationszahlungen EUR 1.389.475,00
andere EUR 1.889,89
Summe der Erträge EUR 3.718.680,71
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -2.347,04
Bereitstellungszinsen EUR -1.022,17
2. Verwaltungsvergütung EUR -1.416.028,52
davon:
Kostenpauschale EUR -1.416.028,52
3. Sonstige Aufwendungen EUR -21.757,49
davon:
erfolgsabhängige Vergütung aus Wertpapier-Darlehen EUR -21.661,13
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -96,36
Summe der Aufwendungen EUR -1.440.133,05
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 2.278.547,66
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 109.692,40
2. Realisierte Verluste EUR -13.641.109,53
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -13.531.417,13
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -11.252.869,47
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 2.275.879,93
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 18.751.172,60
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 21.027.052,53
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 9.774.183,06

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 159.433.532,62
1. Ausschüttung/​Steuerabschlag für das Vorjahr EUR -2.809.994,02
2. Mittelzufluss (netto) EUR -14.155.297,52
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 5.818.545,88
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -19.973.843,40
3. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR -628.416,31
4. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 9.774.183,06
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 2.275.879,93
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 18.751.172,60
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 151.614.007,83

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Ausschüttung Insgesamt Je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 19.843.550,10 2,74
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -11.252.869,47 -1,55
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR -6.129.477,94 -0,85
III. Gesamtausschüttung EUR 2.461.202,69 0,34

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen
am Ende des
Geschäftsjahres EUR
Anteilwert
EUR
2023 151.614.007,83 20,94
2022 159.433.532,62 20,08
2021 227.682.688,50 24,82
2020 246.013.545,66 26,09

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:

EUR 0,00

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

iBoxx Euro Overall Index

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag % 96,924
größter potenzieller Risikobetrag % 110,050
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag % 101,688

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,0, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.

Das durch Wertpapier-Darlehen erzielte Exposure:

Folgende Wertpapiere sind zum Berichtsstichtag als Wertpapier-Darlehen übertragen:

Gattungsbezeichnung Nominal
in Stück bzw.
Whg. in 1.000
befristet Wertpapier-Darlehen
Kurswert in EUR
unbefristet
gesamt
0,3340 % Becton Dickinson Euro Finance 21/​13.08.28 EUR 1.000 883.165,00
3,4500 % Belgium 23/​22.06.2043 S.20Y EUR 2.000 2.113.640,00
1,3000 % Bundesrep.Deutschland 22/​10.15.2027 S.186 EUR 1.000 976.490,00
0,0000 % Bundesrepub. Deutschland 21/​15.08.31 EUR 2.000 1.733.420,00
0,0000 % Bundesrepublik 21/​15.02.31 EUR 6.800 5.951.700,00
3,1250 % Credit Agricole Home Loan SFH 23/​18.10.2030 PF EUR 1.400 1.425.116,00
4,0000 % France O.A.T. 05/​25.04.55 EUR 1.000 1.182.120,00
4,5000 % France O.A.T. 09/​25.04.41 EUR 4.050 4.947.804,00
4,0000 % Germany 05/​04.01.37 EUR 2.300 2.771.937,00
0,5000 % Germany 17/​15.08.27 EUR 4.500 4.272.570,00
0,2500 % Germany 18/​15.08.28 EUR 1.190 1.104.867,40
5,6250 % Germany 98/​04.01.28 EUR 1.000 1.139.770,00
4,7500 % Germany 98/​04.07.28 A.II EUR 4.000 4.480.920,00
4,7500 % Italy B.T.P. 13/​01.09.44 EUR 5.500 5.956.665,00
1,3750 % Kfw 22/​07.06.32 EUR 1.200 1.100.436,00
0,3750 % La Poste 19/​17.09.27 MTN EUR 2.000 1.822.740,00
Gesamtbetrag der Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehen 41.863.360,40 41.863.360,40

Vertragspartner der Wertpapier-Darlehen:

Barclays Bank Ireland PLC, Dublin; BNP Paribas S.A. Arbitrage, Paris; BofA Securities Europe S.A., Paris; Credit Agricole Corporate and Investment Bank, Paris; Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main; DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main; Goldman Sachs AG, Frankfurt am Main; HSBC Continental Europe S.A., Paris; Societe Generale S.A., Paris; UBS AG London Branch, London; Zürcher Kantonalbank, Zürich

Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen von Dritten gewährten Sicherheiten:

EUR 44.861.224,45
davon:
Bankguthaben EUR 639,32
Schuldverschreibungen EUR 12.325.378,02
Aktien EUR 29.989.413,78
Sonstige EUR 2.545.793,33

Erträge aus Wertpapier-Darlehen einschließlich der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren:

Diese Positionen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung aufgeführt.

Sonstige Angaben

Anteilwert: EUR 20,94

Umlaufende Anteile: 7.238.831,452

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:

Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.

Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.

Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:

Die Gesamtkostenquote belief sich auf 0,98% p.a. Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Zudem fiel aufgrund der Zusatzerträge aus Wertpapierleihegeschäften eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 0,015% des durchschnittlichen Fondsvermögens an.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 0,975% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,08% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,02% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige).

Im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen Baloise-Rentenfonds DWS keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.

Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale mehr als 10% an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 731,35. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 9,15 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 13 394186,71 EUR.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richtlinie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).

Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat. Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind.

So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.

Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeiter zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.

Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Vergütungsstruktur

Die Mitarbeitervergütung setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion. Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider.

Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente. Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kennzahlen. Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.

Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeitervergütung an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.

Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt. Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.

Auf individueller Mitarbeiterebene gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitliche Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktinen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.

Nachhaltige Vergütung

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.

Vergütung für das Jahr 2022

Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2022 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2022 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 76,25% festgelegt.

Vergütungssystem für Risikoträger

Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/​Senior Management, (b) Portfolio-/​Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.

Mindestens 40% der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50% sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.

Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 20221)

Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl 482
Gesamtvergütung EUR 101.532.202
Fixe Vergütung EUR 63.520.827
Variable Vergütung EUR 38.011.375
davon: Carried Interest EUR 0
Gesamtvergütung für Senior Management2) EUR 5.846.404
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger EUR 7.866.362
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 2.336.711

1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 – Ausweis nach Abschnitt A

Wertpapierleihe Pensionsgeschäfte Total Return Swaps
Angaben in Fondswährung
1. Verwendete Vermögensgegenstände
absolut 41.863.360,40
in % des Fondsvermögens 27,61
2. Die 10 größten Gegenparteien
1. Name BofA Securities Europe S.A., Paris
Bruttovolumen offene Geschäfte 10.562.444,00
Sitzstaat Frankreich
2. Name Societe Generale S.A., Paris
Bruttovolumen offene Geschäfte 5.956.665,00
Sitzstaat Frankreich
3. Name BNP Paribas S.A. Arbitrage, Paris
Bruttovolumen offene Geschäfte 5.504.823,00
Sitzstaat Frankreich
4. Name DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main
Bruttovolumen offene Geschäfte 4.388.437,00
Sitzstaat Bundesrepublik Deutschland
5. Name Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Bruttovolumen offene Geschäfte 4.064.958,40
Sitzstaat Bundesrepublik Deutschland
6. Name UBS AG London Branch, London
Bruttovolumen offene Geschäfte 2.771.937,00
Sitzstaat Großbritannien
7. Name HSBC Continental Europe S.A., Paris
Bruttovolumen offene Geschäfte 2.450.700,00
Sitzstaat Frankreich
8. Name Goldman Sachs AG, Frankfurt am Main
Bruttovolumen offene Geschäfte 1.822.740,00
Sitzstaat Bundesrepublik Deutschland
9. Name Zürcher Kantonalbank, Zürich
Bruttovolumen offene Geschäfte 1.733.420,00
Sitzstaat Schweiz
10. Name Credit Agricole Corporate and Investment Bank, Paris
Bruttovolumen offene Geschäfte 1.425.116,00
Sitzstaat Frankreich
3. Art(en) von Abwicklung und Clearing
(z.B. zweiseitig, dreiseitig, zentrale Gegenpartei) zweiseitig
4. Geschäfte gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag
1 Tag bis 1 Woche
1 Woche bis 1 Monat
1 bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr
unbefristet 41.863.360,40
5. Art(en) und Qualität(en) der erhaltenen Sicherheiten Art(en):
Bankguthaben 639,32
Schuldverschreibungen 12.325.378,02
Aktien 29.989.413,78
Sonstige 2.545.793,33
Qualität(en):
Dem Fonds werden – soweit Wertpapier-Darlehensgeschäfte, umgekehrte Pensionsgeschäfte oder Geschäfte mit OTC-Derivaten (außer Währungstermingeschäften) abgeschlossen werden – Sicherheiten in einer der folgenden Formen gestellt:

– 1 iquide Vermögenswerte wie Barmittel, kurzfristige Bankeinlagen, Geldmarktinstrumente gemäß Definition in Richtlinie 2007/​16/​EG vom 19. März 2007, Akkreditive und Garantien auf erstes Anfordern, die von erstklassigen, nicht mit dem Kontrahenten verbundenen Kreditinstituten ausgegeben werden, beziehungsweise von einem OECD-Mitgliedstaat oder dessen Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen und Behörden auf kommunaler, regionaler oder internationaler Ebene begebene Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit
– Anteile eines in Geldmarktinstrumente anlegenden Organismus für gemeinsame Anlagen (nachfolgend „OGA“), der täglich einen Nettoinventarwert berechnet und der über ein Rating von AAA oder ein vergleichbares Rating verfügt
– Anteile eines OGAW, der vorwiegend in die unter den nächsten beiden Gedankenstrichen aufgeführten Anleihen /​ Aktien anlegt
– Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit, die ein Mindestrating von niedrigem Investment-Grade aufweisen
– Aktien, die an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder an einer Börse eines OECD-Mitgliedstaats zugelassen sind oder gehandelt werden, sofern diese
Aktien in einem wichtigen Index enthalten sind.
Die Verwaltungsgesellschaft behält sich vor, die Zulässigkeit der oben genannten Sicherheiten einzuschränken. Des Weiteren behält sich die Verwaltungsgesellschaft vor, in Ausnahmefällen von den oben genannten Kriterien abzuweichen. Weitere Informationen zu Sicherheitenanforderungen befinden sich in dem Verkaufsprospekt des Fonds/​Teilfonds.

6. Währung(en) der erhaltenen Sicherheiten
Währung(en): EUR; USD; CHF; JPY; GBP; CAD; DKK; SEK
7. Sicherheiten gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag
1 Tag bis 1 Woche
1 Woche bis 1 Monat
1 bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr
unbefristet 44.861.224,45
8. Ertrags- und Kostenanteile (vor Ertragsausgleich) *
Ertragsanteil des Fonds
absolut 53.582,35
in % der Bruttoerträge 70,00
Kostenanteil des Fonds
Ertragsanteil der Verwaltungsgesellschaft
absolut 22.997,75
in % der Bruttoerträge 30,00
Kostenanteil der Verwaltungsgesellschaft
Ertragsanteil Dritter
absolut
in % der Bruttoerträge
Kostenanteil Dritter
9. Erträge für den Fonds aus Wiederanlage von Barsicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
absolut
10. Verliehene Wertpapiere in % aller verleihbaren Vermögensgegenstände des Fonds
Summe 41.863.360,40
Anteil 28,70
11. Die 10 größten Emittenten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
1. Name Societe Generale SCF
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 2.617.276,48
2. Name Deutschland, Bundesrepublik
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 2.580.320,49
3. Name Nestle Finance International Ltd.
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 1.253.466,34
4. Name Vinci S.A.
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 1.021.769,20
5. Name Deutsche Bahn Finance GmbH
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 816.952,14
6. Name Ferrovial SE
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 692.582,64
7. Name Kinnevik AB
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 691.615,91
8. Name Telecom Italia S.p.A.
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 691.613,58
9. Name Network International Holdings PLC
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 691.613,58
10. Name Banca Monte dei Paschi di Siena S.p.A.
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 691.610,86
12. Wiederangelegte Sicherheiten in % der empfangenen Sicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
Anteil
13. Verwahrart begebener Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps (In % aller begebenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps)
gesonderte Konten /​ Depots
Sammelkonten /​ Depots
andere Konten /​ Depots
Verwahrart bestimmt Empfänger
14. Verwahrer/​Kontoführer von empfangenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps
Gesamtzahl Verwahrer/​ Kontoführer 1
1. Name State Street Bank International GmbH (Custody Operations)
verwahrter Betrag absolut 44.861.224,45

Eventuelle Abweichungen zu den korrespondierenden Angaben der detaillierten Ertrags- und Aufwandsrechnung beruhen auf Effekten im Rahmen des Ertragsausgleichs.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Baloise-Rentenfonds DWS
Unternehmenskennung (LEI-Code): 549300ZWS0YUJYBX1768
ISIN: DE0008474065
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie-konform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 11,97% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen, Unternehmensführung (Governance) sowie Staaten-Bewertung, indem eine Ausschlussstrategie unter Berücksichtigung folgender Ausschlusskriterien, angewendet wurde:
(1) Klima- und Transitionsrisiken,
(2) Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung, Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik,
(3) Staatliche Emittenten in Bezug auf politische und bürgerliche Freiheiten,
(4) Kontroverse Sektoren und kontroverse Tätigkeiten,
(5) Kontroverse Waffen.

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisten.

Die Gesellschaft hatte für diesen Fonds keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale bestimmt.

Mit Nachhaltigkeits-indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Die Erreichung der beworbenen kologischen und sozialen Merkmale sowie des Anteils an nachhaltigen Investitionen wurde mittels einer unternehmensinternen DWS ESG-Bewertungsmethodik bewertet. Als Nachhaltigkeitsindikatoren wurden herangezogen.

– Klima- und Transitionsrisiken-Bewertung die als Indikator dafür diente, in welchem Maße ein Emittent Klima- und Transitionsrisiken ausgesetzt war.
Performanz: Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte

– Norm-Bewertung, die als Indikator dafür diente, in welchem Maße bei einem Unternehmen Norm-Verstöße gegen internationale Standards auftraten.
Performanz: Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte

-Freedom House Status, der als Indikator für die politisch-zivile Freiheit eines Staates diente.
Performanz: Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte

– Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren, die als Indikator dafür diente, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen Sektoren beteiligt war.
Performanz: 0 % des Portfoliovermögens

– Ausschluss-Bewertung für „kontroverse Waffen“, die als Indikator dafür diente, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen Waffen beteiligt war.
Performanz: 0 % des Portfoliovermögens

– Methodik zur Bestimmung von nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der EU Verordnung 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“), die als Indikator zu Messung des Anteils nachhaltiger Investitionen herangezogen wurde (Nachhaltigkeitsbewertung).
Performanz: 11,97%

Eine Beschreibung der verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet wurden, einschließlich der Ausschlusskriterien, sowie der Bewertungsmethodik, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände die definierten ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllten (einschließlich der für die Ausschlüsse definierten Umsatzschwellen), können dem Kapitel „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ entnommen werden. Dieser Abschnitt enthält weitergehende Informationen zu den Nachhaltigkeitsindikatoren.

Zur Berechnung der Nachhaltigkeitsindikatoren werden die Werte aus dem Front-OfficeSystem der DWS genutzt. Dies bedeutet, dass es zu geringfügigen Abweichungen zu den übrigen im Jahresbericht dargestellten Kurswerten, die aus dem Fondsbuchhaltungssystem abgeleitet werden, kommen kann.

…und im Vergleich zu früheren Perioden?

Die Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale auf Portfolioebene wurde im Vorjahr anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen:

Baloise-Rentenfonds DWS
Indikatoren Beschreibung Performanz
Nachhaltigkeitsindikatoren
ESG-Qualitätsbewertung A 49,61 % des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung B 20,7 % des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung C 25,06 % des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung D 3,96 % des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung E 0 % des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung F 0 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung A 4,32 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung B 2,52 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung C 64,63 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung D 27,87 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung E 0 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung F 0 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung A 10,15 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung B 6,26 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung C 9,63 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung D 8,75 % des Portfoliovermögen
Norm-Bewertung E 0 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung F 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung A 33,71 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung B 29,87 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung C 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung D 1,35 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung E 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung F 0 % des Portfoliovermögens
Beteiligung an umstrittenen Sektoren
Kohle C 0 % des Portfoliovermögens
Kohle D 0 % des Portfoliovermögens
Kohle E 0 % des Portfoliovermögens
Kohle F 0 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie C 0 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie D 0 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie E 0 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie F 0 % des Portfoliovermögens
Tabak C 0 % des Portfoliovermögens
Tabak D 0 % des Portfoliovermögens
Tabak E 0 % des Portfoliovermögens
Tabak F 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen C 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen D 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen E 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen F 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand C 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand D 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand E 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand F 0 % des Portfoliovermögens
Beteiligung an kontroversen Waffen
Abgereicherte Uranmunition D 0 % des Portfoliovermögens
Abgereicherte Uranmunition E 0 % des Portfoliovermögens
Abgereicherte Uranmunition F 0 % des Portfoliovermögens
Antipersonenminen D 0 % des Portfoliovermögens
Antipersonenminen E 0 % des Portfoliovermögens
Antipersonenminen F 0 % des Portfoliovermögens
Atomwaffen D 0 % des Portfoliovermögens
Atomwaffen E 0 % des Portfoliovermögens
Atomwaffen F 0 % des Portfoliovermögens
Streumunition D 0 % des Portfoliovermögens
Streumunition E 0 % des Portfoliovermögens
Streumunition F 0 % des Portfoliovermögens

Stand: 30. Dezember 2022

Der Ausweis der Nachhaltigkeitsindikatoren wurde im Vergleich zum Vorjahresbericht überarbeitet. Die Bewertungsmethodik ist unverändert. Weiterführende Hinweise in Bezug auf die aktuell geltenden Nachhaltigkeitsindikatoren sind dem Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ zu entnehmen.

Angaben zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts) finden Sie in dem Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“.
DWS ESG-Bewertungsskala

In den folgenden Bewertungsansätzen erhielten die Vermögensgegenstände jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen, wobei A die beste Bewertung war und F die schlechteste Bewertung war.

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Die Gesellschaft hatte für den Fonds teilweise in nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der EU-Verordnung 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) investiert. Diese nachhaltigen Investitionen haben mindestens zu einem der UN-SDG (sogenannte „SDGs“ (Sustainable Development Goals) – die UN (Vereinte Nationen)-Nachhaltigkeitsziele) beigetragen, die ökologische und/​oder soziale Zielsetzungen hatten, wie beispielsweise folgende (nicht abschließende) Liste:

-Ziel 1: Keine Armut
– Ziel 2: Kein Hunger
– Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
– Ziel 4: Hochwertige Bildung
– Ziel 5: Geschlechtergleichheit
– Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
– Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
– Ziel 10: Weniger Ungleichheit
– Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
– Ziel 12: Nachhaltige/​r Konsum und Produktion
– Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
– Ziel 14: Leben unter Wasser
– Ziel 15: Leben an Land

Der Umfang des Beitrags zu den einzelnen UN-SDGs variierte in Abhängigkeit von den tatsächlichen Anlagen im Portfolio. Die Gesellschaft ermittelte den Beitrag zu den UN-SDGs mittels der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte. Im Rahmen dieser Bewertungsmethodik wurde beurteilt, ob (1) eine Anlage einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs leistete, (2) der Emittent diese Ziele erheblich beeinträchtigte (Do Not Significantly Harm – „DNSH“ Bewertung), und (3) das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

In die Nachhaltigkeitsbewertung flossen Daten von mehreren Datenanbietern, aus öffentlichen Quellen und/​oder internen Bewertungen auf Grundlage einer festgelegten Bewertungs- und Klassifizierungsmethodik ein, um festzustellen, ob eine Anlage nachhaltig war. Tätigkeiten, die einen positiven Beitrag zu den UN-SDGs leisteten, wurden in Abhängigkeit von der Anlage nach Umsatz, Investitionsaufwendungen (CapEx) und/​oder betrieblichen Aufwendungen (OpEx) bewertet. Wurde ein positiver Beitrag festgestellt, galt die Anlage als nachhaltig, wenn der Emittent die DNSH-Bewertung bestand und das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

Der Anteil an nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung im Portfolio wurde proportional zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Emittenten berechnet, die als nachhaltig eingestuft wurden. Abweichend hiervon erfolgte bei Anleihen mit Erlösverwendung, die als nachhaltig eingestuft wurden, eine Anrechnung mit dem gesamten Wert der Anleihe.

Die Gesellschaft strebte mit dem Fonds keinen Anteil an nachhaltigen Anlagen an, die mit einem ökologischen Ziel gemäß der EU-Taxonomie im Einklang standen.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Die Bewertung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung („DNSH-Bewertung“) vorlag, war ein integraler Bestandteil der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung und beurteilte, ob durch einen Emittenten, der zu einem UN-SDG beitrug, eines oder mehrere dieser Ziele erheblich beeinträchtigt wurden. Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt wurde, bestand der Emittent die DNSH-Bewertung nicht und konnte nicht als nachhaltige Investition angesehen werden.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Im Rahmen der DNSH-Bewertung wurden in der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung systematisch die verpflichtenden Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Tabelle 1 (nach Relevanz) sowie relevante Indikatoren aus Tabelle 2 und 3 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung integriert. Unter Berücksichtigung dieser nachteiligen Auswirkungen legte die Gesellschaft quantitative Schwellenwerte und/​oder qualitative Werte fest, anhand derer bestimmt wurde, ob ein Emittent die ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigte. Diese Werte wurden auf der Grundlage verschiedener externer und interner Faktoren, wie Datenverfügbarkeit, politische Ziele oder Marktentwicklungen, festgelegt und konnten im Laufe der Zeit angepasst werden.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsbewertung beurteilte die Gesellschaft darüber hinaus auf Basis der Norm-Bewertung, inwieweit ein Unternehmen mit internationalen Normen im Einklang stand. Dies umfasste Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung internationaler Normen, wie beispielsweise der OECDLeitsätze für multinationale Unternehmen, der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien des UN Global Compact und der Standards der International Labour Organisation. Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung von F wurden nicht als nachhaltig eingestuft und waren als Anlage ausgeschlossen.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungenhandelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung:

– Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig waren (Nr. 4);

– Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10) und;

– Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) (Nr. 14).

Baloise-Rentenfonds DWS
Indikatoren Beschreibung Performanz
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI)
PAII – 04. Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 16,70 % des Portfoliovermögens
PAII – 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die in Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verwickelt waren 0 % des Portfoliovermögens
PAII – 14. Beteiligung an umstrittenen Waffen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) 0 % des Portfoliovermögens

Die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact Indicators -PAII) werden anhand der Daten in den DWS Backoffice- und Frontoffice- Systemen berechnet, die überwiegend auf den Daten externer ESG-Datenanbieter basieren. Wenn es zu einzelnen Wertpapieren oder deren Emittenten keine Daten zu einzelnen PAII gibt, entweder weil keine Daten verfügbar sind oder der PAII auf den jeweiligen Emittenten oder das Wertpapier nicht anwendbar ist, werden diese Wertpapiere oder Emittenten nicht in der Berechnung des PAII einbezogen. Bei Zielfondsinvestitionen erfolgt eine Durchsicht („Look-through“) in die Zielfondsbestände, sofern entsprechende Daten verfügbar sind. Die Berechnungsmethode für die einzelnen PAI-Indikatoren kann sich in nachfolgenden Berichtszeiträumen infolge sich entwickelnder Marktstandards, einer veränderten Behandlung von Wertpapieren bestimmter Instrumententypen (wie Derivate) oder durch aufsichtsrechtliche Klarstellungen ändern.

Eine Verbesserung der Datenverfügbarkeit kann sich zudem in nachfolgenden Berichtszeiträumen auf die ausgewiesenen PAIIs auswirken.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Größte Investitionen Aufschlüsselung der Branchenstruktur /​ Emittenten In % des durchschnittlichen Portfoliovermögens Aufschlüsselung der Länder
France O.A.T. 09/​25.04.41 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 4,9 % Frankreich
Italy B.T.P. 13/​01.09.44 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 4,3 % Italien
Italy, Republic of 22/​30.05.2024 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 3,9 % Italien
Germany 98/​04.01.28 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 3,8 % Deutschland
Germany 98/​04.07.28 A.II O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 3,6 % Deutschland
Spain 99/​31.01.29 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 3,5 % Spanien
Germany 17/​15.08.27 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 3,2 % Deutschland
Deutschland 22/​16.04.27 S.185 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 2,1 % Deutschland
Germany 00/​04.01.31 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 2,0 % Deutschland
Germany 05/​04.01.37 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 2,0 % Deutschland
Italy B.T.P. 02/​01.02.33 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 1,8 % Italien
Spain 22/​30.07.2043 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 1,7 % Spanien
MDGH GMTN (RSC) 21/​10.03.27 MTN NA – Sonstige 1,6 % Vereinigte Arabische Emirate
Germany 97/​04.07.27 O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 1,6 % Deutschland
Deutschland, Bundesrepublik 23/​15.11.2030 S.7Y O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 1,5 % Deutschland

für den Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis zum 29. Dezember 2023

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 97,69% des Portfoliovermögens.

Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen im Vorjahr: 96,99%

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

Dieser Fonds legte 97,69% in Vermögensgegenstände an, die den von der Gesellschaft definierten ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). 11,97% des Wertes des Fonds wurden in nachhaltige Investitionen angelegt (#1 Nachhaltige Investitionen).

2,31% des Wertes des Fonds wurden in Vermögensgegenstände angelegt, für die die ESGBewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag (#2 Andere Investitionen). Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 49% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESGBewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag. Diese Toleranz galt nicht für die Bemessung der Verfahrensweise einer guten Unternehmensführung (mittels der DWS Norm-Bewertung).

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Mit Blick auf die EUTaxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergiebeinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.
Ermöglichende Tätigkeitenwirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeitensind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas-emissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Die Investitionen wurden in den nachfolgend genannten Sektoren getätigt:

NACE-Code Aufschlüsselung der Branchenstruktur gemäß NACE-Systematik In % desPortfoliovermögens
C Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 2,8 %
H Verkehr und Lagerei 1,9 %
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 23,2 %
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 2,5 %
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 62,1 %
NA Sonstige 7,4 %
Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 16,7 %

Stand: 29. Dezember 2023

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?

Der beworbene Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 (sogenannte Taxonomie- Verordnung) betrug 0% des Wertes des Fonds. Es konnte jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der Taxonomie-Verordnung konform waren.

WURDEMIT DEM FINANZPRODUKT IN EU-TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITEN IM BEREICH FOSSILES GAS UND/​ODER KERNENERGIE INVESTIERT1?

[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In der Kernenergie
[X] Nein

Die Gesellschaft strebte keine Taxonomie-konformen Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie an. Dennoch konnte es vorkommen, dass im Rahmen der Anlagestrategie auch in Unternehmen investiert wurde, die jedenfalls auch in diesen Bereichen tätig waren.

1Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EUtaxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Es bestand kein Mindestanteil an Investitionen in Übergangswirtschaftstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten.

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht werden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?

Der beworbene Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 (sogenannte Taxonomie-Verordnung) betrug im aktuellen sowie vorherigen Bezugsraum 0% des Wertes des Fonds. Es konnte jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der Taxonomie-Verordnung konform waren.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?

Es bestand kein separater Anteil für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform waren. Eine Trennung war bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen, ob diese ökologische oder soziale Investitionen waren, nicht möglich. Der Gesamtanteil an nachhaltigen Investitionen betrug insgesamt 11,97% des Wertes des Fonds. Im Vorjahr wurden keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Die Gesellschaft hatte für den Fonds keine Mindestquote für ökologisch oder sozial nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung festgelegt. Da eine Trennung bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen zwischen ökologisch und sozial nicht möglich war, betrug der Gesamtanteil an ökologisch und sozial nachhaltigen Investitionen jedoch insgesamt 11,97% des Wertes des Fonds.

Im Vorjahr wurden keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Unter #2 Andere Investitionen fielen Vermögensgegenstände in Höhe von 2,31% des Wertes des Fonds, für die die ESG-Bewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag. Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 49% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESG-Bewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag.

Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen müssen die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Diese anderen Investitionen konnten alle in der Anlagepolitik vorgesehenen Vermögensgegenstände, einschließlich Bankguthaben und Derivate, umfassen.

„Andere Investitionen“ konnten zu Optimierung des Anlageergebnisses, für Diversifizierungs-, Liquiditäts- und Absicherungszwecke genutzt werden.

Ökologischer oder sozialer Mindestschutz wurde bei diesem Fonds bei den anderen Investitionen nicht oder nur teilweise berücksichtigt.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Dieser Fonds verfolgte eine Anleihestrategie. Das Fondsvermögen wurde vorwiegend in Anlagen investiert, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt. Die Strategie des Fonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein wesentlicher Bestandteil der unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht. Weitere Details der Anlagepolitik können dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts und den Besonderen Anlagebedingungen entnommen werden.

ESG-Bewertungsmethodik

Die Gesellschaft strebte an, die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem potenzielle Anlagen unabhängig von deren wirtschaftlichen Erfolgsaussichten anhand einer unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik bewertet und darauf basierend Ausschlusskriterien angewendet wurden.

Die ESG-Bewertungsmethodik basierte auf der ESG-Datenbank, die Daten mehrerer ESG-Datenanbieter, öfentlicher Quellen und interne Bewertung nutzte. Interne Bewertungen berücksichtigten unter anderem zukünftig zu erwartende ESG-Entwicklungen eines Emittenten, Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu ESG-Themen und ESG-spezifische Entscheidungen eines Unternehmens.

Die ESG-Datenbank stellte innerhalb einzelner Bewertungsansätze Bewertungen fest, die einer Buchstabenskala von „A“ bis „F“ folgen. Hierbei erhielten Emittenten jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen (A bis F), wobei „A“ die höchste Bewertung und „F“ die niedrigste Bewertung darstellte. Die ESG-Datenbank stellte anhand anderer Bewertungsansätze auch Ausschlusskriterien (Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen) bereit.

Die jeweiligen Bewertungen der Vermögensgegenstände wurden dabei einzeln betrachtet. Hatte ein Emittent in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht geeignet betrachtet wurde, konnten Vermögensgegenstände von Emittenten nicht erworben werden, auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet gewesen wäre.

Die ESG-Datenbank nutzte unter anderem folgende Bewertungsansätze zur Beurteilung, ob ESGStandards in Bezug auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bei Emittenten beziehungsweise Anlagen vorlagen und ob Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwendeten:

– Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung

Mittels der Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung wurde das Verhalten von Emittenten im Zusammenhang mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen, zum Beispiel der Reduzierung von Treibhausgasen und Wasserschutz bewertet. Dabei wurden Emittenten, die zum Klimawandel und anderen negativen Umweltveränderungen weniger beitrugen beziehungsweise die diesen Risiken weniger ausgesetzt waren, besser bewertet. Emittenten, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Klima- und Transitionsrisiko hatten, wurden ausgeschlossen.

– Norm-Bewertung

Mittels der Norm-Bewertung wurden Unternehmen zum Beispiel im Rahmen der Prinzipien des UN Global Compact, der Standards der International Labour Organisation sowie allgemein anerkannter internationaler Normen und Grundsätze bewertet. Die Norm- Bewertung prüfte zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit, nachteilige Umweltauswirkungen und Geschäftsethik. Bei der Bewertung wurden Verstöße gegen die zuvor genannten internationalen Standards berücksichtigt. Diese Verstöße wurden anhand von Daten von ESG-Datenanbietern und/​oder anderer vorliegender Informationen, wie zum Beispiel die erwarteten zukünftigen Entwicklungen dieser Verstöße sowie die Bereitschaft des Unternehmens, einen Dialog über diesbezügliche Unternehmensentscheidungen aufzunehmen, bewertet. Unternehmen, die eine Bewertung von „F“ im Bewertungsansatz Norm hatten, waren ausgeschlossen.

– Freedom House Status

Freedom House ist eine internationale Nichtregierungsorganisation, welche Länder nach dem Grad ihrer politisch-zivilen Freiheit klassifiziert. Auf Basis des Freedom House Status wurden Staaten ausgeschlossen, die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden.

– Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren

Es wurden Unternehmen ausgeschlossen, die bestimmte Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten in umstrittenen Bereichen („kontroversen Sektoren“) hatten.

Unternehmen wurden nach ihrem Anteil am Gesamtumsatz, den sie in kontroversen Sektoren erzielten, als Anlage ausgeschlossen. Für den Fonds galt ausdrücklich, dass Unternehmen ausgeschlossen wurden, deren Umsätze wie folgt generiert wurden:

– zu mehr als 10% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen in der Rüstungsindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung und/​oder Vertrieb ziviler Handfeuerwaffen oder Munition,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabakwaren,
– zu mehr als 25% aus dem Abbau von Kohle und kohlebasierter Energiegewinnung,
– zu mehr als 5% aus dem Abbau von Ölsand.

Ausgeschlossen wurden Unternehmen mit Kohleexpansionsplänen, wie zum Beispiel zusätzliche Kohleförderung, -produktion oder -nutzung, basierend auf einer internen Identifizierungsmethodik. Die zuvor genannten kohlebezogenen Ausschlüsse bezogen sich ausschließlich auf sogenannte Kraftwerkskohle, das hieß Kohle, die in Kraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt wurde. Im Falle von außergewöhnlichen Umständen, wie zum Beispiel von einer Regierung angeordneten Maßnahmen zur Bewältigung von Herausforderungen im Bereich der Energie, kann die Gesellschaft entscheiden, die Anwendung der kohlebezogenen Ausschlüsse auf einzelne Unternehmen beziehungsweise geografische Regionen vorübergehend auszusetzen.

– Ausschluss-Bewertung für den Sektor „kontroverse Waffen“

Ausgeschlossen wurden Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Antipersonenminen, Streubomben sowie chemischen und biologischen Waffen, Nuklearwaffen, abgereicherten Uranwaffen beziehungsweise Uranmunition identifiziert wurden. Zudem konnten die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur für die Ausschlüsse berücksichtigt werden..

– Bewertung von Anleihen mit Erlösverwendung

Abweichend von den vorab dargestellten Bewertungsansätzen war eine Anlage in Anleihen von ausgeschlossenen Emittenten dennoch zulässig, wenn die besonderen Voraussetzungen für Anleihen mit Erlösverwendung erfüllt wurden. Dabei erfolgte zunächst eine Prüfung der Anleihe auf Übereinstimmung mit den ICMA Prinzipien für grüne Anleihen (Green Bonds), soziale Anleihen (Social Bonds) oder nachhaltige Anleihen (Sustainability Bonds). Zudem wurde in Bezug auf den Emittenten der Anleihe ein definiertes Mindestmaß an ESG-Kriterien geprüft und Emittenten und deren Anleihen, die solche Kriterien nicht erfüllten, ausgeschlossen.

Emittenten wurden basierend auf den folgenden Kriterien ausgeschlossen:
– Staatliche Emittenten die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,
– Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung (d.h. einer „F“-Bewertung),
– Unternehmen mit Involvierung in kontroversen Waffen, oder
– Unternehmen mit identifizierten Kohleexpansionsplänen.

– Bewertung von Investmentanteilen

Investmentanteile wurden unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb der Zielfonds gemäß der Klima- und Transitionsrisiko-, Norm-Bewertung, Freedom House Status sowie gemäß der AusschlussBewertung für „kontroverse Waffen“ (ausgenommen Nuklearwaffen, abgereicherten Uranwaffen und Uranmunition) bewertet.

Die Bewertungsmethoden für Investmentanteile basierten auf einer Gesamtportfoliosicht des Zielfonds unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb des Zielfondsportfolios. In Abhängigkeit zum jeweiligen Bewertungsansatz wurden Ausschlusskriterien (zum Beispiel Toleranzschwellen) definiert, die zu einem Ausschluss des Zielfonds führten. Demnach konnten Zielfonds in Anlagen investiert sein, die nicht im Einklang mit den definierten ESG-Standards für Emittenten standen

Nachhaltigkeitsbewertung gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung

Darüber hinaus maß die Gesellschaft zur Ermittlung des Anteils nachhaltiger Investitionen den Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs. Dies erfolgte mit der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte, wie im Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?“ näher ausgeführt.

Nicht ESG-bewertete Vermögensgegenstände

Nicht jede Anlage des Fonds wurde durch die ESG-Bewertungsmethodik bewertet. Dies galt insbesondere für folgende Vermögensgegenstände:

Bankguthaben wurden nicht bewertet.

Derivate wurden nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen und wurden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von Vermögensgegenständen, die diese Merkmale erfüllten, nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne Emittenten durften jedoch nur dann für den Fonds erworben werden, wenn die Emittenten der Basiswerte die ESG-Standards erfüllten und nicht nach den oben beschriebenen ESG-Bewertungsansätzen ausgeschlossen wurden.

Die angewandte ESG-Anlagestrategie sah keine verbindliche Mindestreduzierung vor.

Die gute Unternehmensführung wurde mit der Norm-Bewertung bewertet. Dementsprechend befolgten die bewerteten Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung.

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Es wurde kein Index als Referenzwert festgelegt.

Hinweise

Wertentwicklung

Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVl-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.

Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 31. Dezember 2023 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).

Verkaufsprospekte

Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.

Angaben zur Kostenpauschale In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;
b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.

Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Börsentäglich im Internet
www.dws.de

Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:

Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/​07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/​08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/​08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.

Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/​09) und 30.72014 (I R 74/​12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17 Dezember 2013 (1 BvL 5/​08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.

Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.

Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/​footer/​rechtliche-hinweise) gegeben werden.

Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:

Baloise-Fonds (https:/​/​www.dws.de/​aktienfonds/​de0008474057-baloise-aktienfonds-dws/​)

 

Frankfurt am Main, den 12. April 2024

DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Baloise-Rentenfonds DWS – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 12. April 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kuppler Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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