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Bundesnetzagentur

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ColiN00B (CC0), Pixabay

Die Bundesnetzagentur zieht in Erwägung, eine Änderung im Umgang mit der Vergabe von Handynetz-Frequenzen vorzunehmen, die möglicherweise auf eine milliardenschwere Auktion verzichtet. Laut einem internen Schreiben der Behörde plant diese, bestehende Nutzungsrechte für Mobilfunkfrequenzen direkt zu verlängern, anstatt sie wie bisher in regelmäßigen Abständen von vier bis fünf Jahren zu versteigern. Während diese Auktionen in der Vergangenheit erhebliche Einnahmen für den Staat generierten, würden durch die direkte Verlängerung der Lizenzen lediglich moderate Gebühren anfallen.

Dieser Schritt könnte tiefgreifende Auswirkungen auf die finanziellen Aspekte der Netzinfrastrukturpolitik sowie auf die strategische Ausrichtung der Netzabdeckung, insbesondere in ländlichen Gebieten, haben. Die Behörde knüpft die Verlängerung der Nutzungsrechte an spezifische Auflagen: Die betroffenen Mobilfunkunternehmen müssen sich verpflichten, ihre Netze in ländlichen Regionen zu verbessern. Diese Auflage zielt darauf ab, die Versorgungslücken zu schließen und eine gleichmäßigere Netzabdeckung über das gesamte Bundesgebiet zu gewährleisten.

Die Entscheidung, auf eine Auktion zu verzichten und stattdessen eine Verlängerung der Nutzungsrechte zu gewähren, steht im Kontext einer breiteren Diskussion über die optimale Nutzung der digitalen Infrastrukturressourcen. Kritiker könnten argumentieren, dass durch den Verzicht auf Auktionseinnahmen wichtige Investitionsmittel für den Ausbau der digitalen Infrastruktur verloren gehen. Befürworter der Maßnahme sehen darin jedoch eine Möglichkeit, die Unternehmen zu entlasten und sie zu incentivieren, schneller und umfassender in den Netzausbau, besonders in unterversorgten Gebieten, zu investieren.

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