Start Allgemein EuGH bestätigt Regelung zur Staatsbürgerschaft

EuGH bestätigt Regelung zur Staatsbürgerschaft

35
marcschneider (CC0), Pixabay

Der Europäische Gerichtshof hat eine deutsche Regelung zur Staatsbürgerschaft bestätigt, wonach Personen im Falle der Wiederaufnahme der türkischen Nationalität ihren deutschen Pass verlieren. Das Gericht in Luxemburg erklärte, dass diese Regelung mit dem EU-Recht vereinbar sei, da die Voraussetzungen für den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit auf nationaler Ebene geregelt seien. Fünf Personen, die aus der Türkei stammen und sich einbürgern ließen, hatten gegen diese Regelung geklagt. Sie nahmen später jedoch wieder die türkische Nationalität an. Bisher war der Besitz mehrerer Pässe in Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt. Ende Juni tritt jedoch ein neues Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft, das die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein