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Deka Vermögensmanagement GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht zum 31. Dezember 2023. BW Zielfonds 2025 DE000DK0ECP8

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geralt (CC0), Pixabay

Deka Vermögensmanagement GmbH

Frankfurt am Main

BW Zielfonds 2025

Jahresbericht zum 31. Dezember 2023.

Ein Gemischtes Sondervermögen deutschen Rechts (AIF).

Tätigkeitsbericht.

Anlageziel des Fonds BW Zielfonds 2025 ist es, ein mittel- bis langfristiges Kapitalwachstum durch ein breit gestreutes Anlageportfolio zu erwirtschaften. Dabei wird die Erzielung einer größtmöglichen Rendite bei gleichzeitig angemessenem Risiko für diese Anlageklasse angestrebt. Der Fonds endet am 31. Dezember 2025.

Um dies zu erreichen, passt der Fonds im Rahmen eines vorgegebenen Umschichtungspfades fortlaufend die Fondszusammensetzung von anfangs hauptsächlich chancenorientierten Anlagen in Aktien und Alternative Investments hin zu wertstabileren Anlagen in Renten, Geldmarkt und Liquidität gegen Ende der Laufzeit an. Der Fonds erwirbt Anteile an anderen in- und ausländischen Investmentfonds. Es handelt sich dabei um Fonds des DekaBank-Konzerns und Fonds anderer Kapitalanlagegesellschaften.

Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Der Investmentprozess basiert auf einer fundamental orientierten Kapitalmarkteinschätzung. Dabei werden die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bewertet. Weitere Auswahlkriterien (z.B. Bewertung, Liquidität, Gewinne, Sentiment) fließen in die Chance-Risiko-Analyse ein. Auch sind die Auswahlkriterien wie bspw. Bonität, Regionen und Sektoren bei der Portfoliokonstruktion maßgebend. Danach werden die erfolgversprechenden Zielfonds ausgewählt. Bei der Investition in die Zielfonds orientiert sich das Fondsmanagement hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung an einem Musterportfolio. Dabei wird der Anlagebetrag auf die zulässigen Anlageklassen verteilt. Je nach Einschätzung der Entwicklungschancen einzelner Anlageklassen weicht das Management bei der Verteilung des Anlagebetrages auf die Anlageklassen von der Gewichtung des Musterportfolios ab. Im Rahmen des Investmentansatzes wird auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die Fondsallokation nicht mit einem Index vergleichbar ist

Der Fonds wird von der BW-Bank beraten.

Es können Derivate zu Investitions- und/​oder Absicherungszwecken eingesetzt werden. Ein Derivat ist ein Finanzinstrument, dessen Wert – nicht notwendig 1:1 – von der Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte wie z. B. Wertpapieren oder Zinssätzen abhängt.

Aktienanlagen weiter reduziert

Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und geopolitischer Belastungsfaktoren verloren 2023 die europäische wie auch die deutsche Wirtschaft an Schwung. Angesichts weltweit hoher Inflationsraten über weite Strecken des Berichtszeitraums sahen sich die internationalen Währungshüter gezwungen, ein ehrgeiziges geldpolitisches Straffungsprogramm zügig voranzutreiben. Die US-Notenbank und die EZB erhöhten in diesem Umfeld die Leitzinsen deutlich.

Wichtige Kennzahlen
BW Zielfonds 2025

*Berechnung nach BVI-Methode, die bisherige Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Performance* 1 Jahr 3 Jahre p.a. 5 Jahre p.a.
4,1% -2,4% 0,8%
ISIN DE000DK0ECP8

 

Übersicht der Anlagegeschäfte im Berichtszeitraum
BW Zielfonds 2025

Wertpapier-Käufe in Euro
Renten 0
Rentenartige Wertpapiere und Rentenfonds 1.142.737
Aktien 0
Aktienartige Wertpapiere und Aktienfonds 511.657
Sonstige Wertpapiere und Fonds 0
Gesamt 1.654.394
Wertpapier-Verkäufe in Euro
Renten 0
Rentenartige Wertpapiere und Rentenfonds 1.169.146
Aktien 0
Aktienartige Wertpapiere und Aktienfonds 699.214
Sonstige Wertpapiere und Fonds 23.267
Gesamt 1.891.627

 

Veräußerungsergebnisse im Berichtszeitraum
BW Zielfonds 2025

Realisierte Gewinne aus in Euro
Renten und Zertifikate 0,00
Aktien 0,00
Zielfonds und Investmentvermögen 23.395,54
Optionen 0,00
Futures 0,00
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften 0,00
Devisenkassageschäften 1.922,81
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe 25.318,35
Realisierte Verluste aus in Euro
Renten und Zertifikate 0,00
Aktien 0,00
Zielfonds und Investmentvermögen -98.180,10
Optionen 0,00
Futures 0,00
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften 0,00
Devisenkassageschäften -34,62
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe -98.214,72

An den Rentenmärkten zogen die Renditen bis in das dritte Quartal hinein signifikant an, entfernten sich zuletzt jedoch wieder von ihren zuvor erreichten Höchstständen. Wesentlicher Faktor hierfür war, dass die Inflationsentwicklung Anzeichen einer Normalisierung zeigte, was in den letzten Monaten zu einer aufgehellten Stimmung an den Finanzmärkten führte. Die internationalen Aktienindizes verzeichneten in der Betrachtungsperiode einige Schwankungen, konnten auf Jahressicht jedoch überwiegend spürbar zulegen.

Im Rahmen des oben beschriebenen Umschichtungskonzeptes passte das Fondsmanagement die Portfoliostruktur im Jahresverlauf an. Zum Ende des Berichtsjahres war der Fonds zu 94,3 Prozent des Fondsvermögens in Wertpapieren investiert. Dabei entfielen zuletzt 89,8 Prozent auf Rentenfonds und einen Geldmarktfonds. Die Engagements erstreckten sich auf Zielfonds mit unterschiedlichen thematischen und regionalen Schwerpunkten wie insbesondere Unternehmensanleihen mit Investment Grade Rating, Staatsanleihen aus Euroland und Covered Bonds.

Der Anteil an Aktienfonds reduzierte sich hingegen im Berichtszeitraum auf 4,5 Prozent. Zwei Zielfonds waren auf die Regionen USA und Euroland ausgerichtet, eine Anlage wiese eine globale Streuung auf. Ein gemischter Wertpapierfonds wurde in der Berichtsperiode veräußert.

In der Berichtsperiode verzeichnete der BW Zielfonds 2025 eine Wertentwicklung von plus 4,1 Prozent.

Im Folgenden werden wesentliche Risiken und wirtschaftliche Unsicherheiten erläutert:

Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rechnung des Fonds investiert, sind Risiken ausgesetzt. So können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unterschiedlich entwickeln.

Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird (Marktrisiken).

Die Risiken von Investmentanteilen, die für einen Fonds erworben werden (so genannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltene Vermögensgegenständen. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche Engagements tätigen. Dieses Sondervermögen enthält Anteile an anderen Fonds, die in Aktien und Renten investieren. Insofern unterliegt der Fonds mittelbar spezifischen Risiken wie dem Zinsänderungs- und Adressenausfallrisiko sowie Aktienkursrisiken.

Fondsstruktur
BW Zielfonds 2025

Geringfügige Abweichungen zur Vermögensaufstellung des Berichts resultieren aus der Zuordnung von Zins- und Dividendenansprüchen zu den jeweiligen Wertpapieren sowie aus rundungsbedingten Differenzen.

Rentenfonds 80,0%
Geldmarktfonds 9,8%
Aktienfonds 4,5%
Barreserve, Sonstiges 5,7%

Vermögenswerte des Fonds können in einer anderen Währung als der Fondswährung angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der anderen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Fondsvermögens.

Die Veräußerbarkeit von Vermögenswerten kann potenziell eingeschränkt sein (Liquiditätsrisiko). Dies kann beispielsweise dazu führen, dass gegebenenfalls das investierte Kapital oder Teile hiervon für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen. Durch eine beeinträchtigte Liquidität von Vermögensgegenständen könnten zudem der Nettoinventarwert des Fonds und damit der Anteilwert sinken. Bei dem Sondervermögen manifestierten sich im Berichtszeitraum keine wesentlichen Liquiditätsrisiken. Unter operationelle Risiken versteht man die Gefahr von unmittelbaren und mittelbaren Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten. Zur Bewertung und Vermeidung operationeller Risiken führt die Gesellschaft detaillierte Risikoüberprüfungen durch. Operationelle Risiken haben sich im Berichtszeitraum nicht verwirklicht.

Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Änderungen im Sinne der im Artikel 105 Abs. 1c) der Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 in Verbindung mit Artikel 23 der Richtlinie 2011/​61/​EU genannten Informationen.

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (Angaben gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/​852).

PAI-Berücksichtigung

Bei den Anlageentscheidungen dieses Finanzproduktes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt. PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-) Tätigkeiten von Unternehmen und Staaten in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Dazu wurden auch systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI in den Investitionsprozessen angewendet. Diese beinhalteten einen Steuerungsmechanismus, der bei schwerwiegenden negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen keine Investition in Emittenten erlaubte, sofern dazu aussagekräftige Daten herangezogen werden konnten. Bei weniger schwerwiegenden negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen konnten Investitionen nur begründet erfolgen. Im Ergebnis hielt der Fonds keine Anlagen in Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten von Unternehmen und Staaten mit schwerwiegenden negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen. Es wurde somit nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen investiert, die an der Herstellung oder dem Verkauf von kontroversen Waffen beteiligt waren, denen Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden oder die einen Schwellenwert bei ihrer Treibhausgasemissionsintensität oder Energieverbrauchsintensität überschritten haben. Darüber hinaus wurde auch nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten investiert, deren Treibhausgasemissionsintensität einen Schwellenwert überschritten hat. Bei Unternehmen und Staaten mit weniger schwerwiegenden negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen erfolgte bei den zuvor genannten Indikatoren eine Investition nur in begründeten Fällen. Zudem erfolgten nur begründete Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen haben und nur begründete Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen, die gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen haben. Zielfonds, bei denen festgelegte Schwellenwerte für bestimmte PAI überstritten wurden, konnten seit dem 01.12.2022 nicht mehr für das Sondervermögen erworben werden, vorausgesetzt einer ausreichenden Datenverfügbarkeit bei den PAI-Indikatoren. Bereits vor dem 01.12.2022 gehaltene Zielfonds, bei denen die festgelegten Schwellenwerte überschritten wurden, wurden unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger bis zum 31.12.2022 veräußert. Durch das systematische, abgestufte Vorgehen wurden die negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen, die mit den Investitionen des Fonds verbunden waren, begrenzt. Die negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen von Unternehmen wurden auch im Rahmen der Mitwirkungspolitik der Verwaltungsgesellschaft berücksichtigt mit der Absicht auf eine Reduzierung der PAI der Emittenten im Anlageuniversum hinzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkungspolitik sind im aktuellen Engagement-Bericht zu finden https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-investment-im-profil/​corporate-governance.

 

Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2023.

Gliederung nach Anlageart – Land Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
I. Vermögensgegenstände
1. Investmentanteile 7.072.731,34 84,53
Deutschland 1.800.738,00 21,52
Irland 1.615.520,14 19,32
Luxemburg 3.656.473,20 43,69
2. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 1.302.552,43 15,57
3. Sonstige Vermögensgegenstände 13,65 0,00
II. Verbindlichkeiten -8.669,83 -0,10
III. Fondsvermögen 8.366.627,59 100,00

 

Gliederung nach Anlageart – Währung Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
I. Vermögensgegenstände
1. Investmentanteile 7.072.731,34 84,53
EUR 5.803.356,99 69,35
USD 1.269.374,35 15,18
2. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 1.302.552,43 15,57
3. Sonstige Vermögensgegenstände 13,65 0,00
II. Verbindlichkeiten -8.669,83 -0,10
III. Fondsvermögen 8.366.627,59 100,00

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023.

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile bzw. 31.12.2023 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
Whg. Im Berichtszeitraum mögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
Wertpapier-Investmentanteile 7.072.731,34 84,53
Gruppeneigene Wertpapier-Investmentanteile 1.464.767,35 17,51
EUR 1.464.767,35 17,51
DE000ETFL185 Deka Deutsche Börse EUROGOV Germany 1-3 UCITS ETF ANT 8.386 1.270 318 EUR 74,910 628.195,26 7,51
DE000ETFL201 Deka Deutsche Börse EUROGOV Germany 5-10 UCITS ETF ANT 5.670 735 156 EUR 108,725 616.470,75 7,37
DE000ETFL557 Deka MSCI EMU Climate Change ESG UCITS ETF ANT 8.545 16.808 8.263 EUR 15,702 134.173,59 1,60
LU0230155797 Deka-Renten konservativ ANT 1.775 0 931 EUR 48,410 85.927,75 1,03
Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile 5.607.963,99 67,02
EUR 4.338.589,64 51,84
LU1437018168 AIS-Amundi Index Euro Corp.SRI Act.Nom.UCI. ETF DR ANT 5.489 1.321 255 EUR 50,440 276.865,16 3,31
DE000A2QDSD0 Aramea Rendite Plus V ANT 4.620 120 340 EUR 91,320 421.898,40 5,04
LU1859444769 BNP P.E.-EO Corp Bd.SRI PAB UCITS ETF ANT 50.943 0 2.881 EUR 9,906 504.641,36 6,03
LU2420420007 GS Corp.Green Bd Act. Nom. Q Acc. ANT 172 175 3 EUR 4.890,070 841.092,04 10,04
IE00BCRY5Y77 iShsIV-DL Sh.Dur.Corp Bd U.ETF Reg.Shares (Dist) ANT 5.714 184 0 EUR 88,662 506.614,67 6,06
LU0832976624 Nordea 1-Danish Covered Bd Fd Actions Nom. HBI ANT 20.591 0 1.071 EUR 33,010 679.710,97 8,12
LU0348927095 Nordea 1-Gbl Climate a.Envir.F Actions Nom. BI ANT 2.536 1.194 0 EUR 33,877 85.913,09 1,03
LU1484799769 UBS(L)FS-BBG MSCI EO ALCS.UETF Inhaber-Ant. A Dis. ANT 32.672 0 838 EUR 13,116 428.525,95 5,12
LU0484968812 Xtrackers II EO Cor.BdSRI PAB 1D ANT 4.208 0 134 EUR 141,000 593.328,00 7,09
USD 1.269.374,35 15,18
LU2118277693 BNPPE-MSCI USA SRI S-Ser.5%C. Act.N. Tr.I P. Acc. ANT 1 1 0 USD 177.494,634 160.468,88 1,92
IE00B14X4S71 iShs DL Treas.Bd 1-3yr U.ETF Reg.Shares (Dist) ANT 3.715 187 0 USD 128,500 431.586,20 5,16
IE00B1FZS798 iShsII-$ Treas.Bd 7-10yr U.ETF Reg.Shares ANT 1.588 95 0 USD 176,870 253.927,82 3,04
IE00BLF7VX27 SSGA S.ETF.EI-SBSASBUSCE ETF Reg.Shs UNH Acc. ANT 16.864 404 569 USD 27,770 423.391,45 5,06
Summe Wertpapiervermögen EUR 7.072.731,34 84,53
Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Guthaben bei der Verwahrstelle
DekaBank Deutsche Girozentrale EUR 474.003,24 % 100,000 474.003,24 5,67
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
DekaBank Deutsche Girozentrale JPY 15,00 % 100,000 0,10 0,00
DekaBank Deutsche Girozentrale USD 10.834,66 % 100,000 9.795,37 0,12
Summe Bankguthaben EUR 483.798,71 5,79
Geldmarktfonds
Gruppenfremde Geldmarktfonds 818.753,72 9,78
DE000A0MU763 LBBW Geldmarktfonds I ANT 8.633,00 551 EUR 94,840 818.753,72 9,78
Summe Geldmarktfonds EUR 818.753,72 9,78
Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds EUR 1.302.552,43 15,57
Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Zielfondsrückvergütungen EUR 13,65 13,65 0,00
Summe Sonstige Vermögensgegenstände EUR 13,65 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten
Allgemeine Fondsverwaltungsverbindlichkeiten EUR -8.669,83 -8.669,83 -0,10
Summe Sonstige Verbindlichkeiten EUR -8.669,83 -0,10
Fondsvermögen EUR 8.366.627,59 100,00
Umlaufende Anteile STK 204.473,000
Anteilwert EUR 40,92

 

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 29.12.2023
Vereinigte Staaten, Dollar (USD) 1,10610 = 1 Euro (EUR)
Japan, Yen (JPY) 156,53000 = 1 Euro (EUR)

 

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

 

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile bzw. Zugänge Abgänge
Nominal in Whg.
Wertpapier-Investmentanteile
Gruppeneigene Wertpapier-Investmentanteile
EUR
DE000ETFL540 Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF ANT 0 1.935
Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile
EUR
LU1861137484 AIS-AM.IDX MSCI EUR.SRI PAB Act. Nom. DR A Acc. ANT 0 1.576
FR0013188737 AMUNDI R.I.-IMP. GREEN BONDS Act. au Port. I2 Acc. ANT 2 48
LU2244386053 BNPP Easy-EUR HY SRI FsslFree Act. Nom. Acc. ANT 0 47.719
IE0009458997 D-A-CH Portfolio (Ireland) plc Reg.Shares A ANT 0 429
IE0005042456 iShs Core FTSE 100 UCITS ETF Reg.Shares ANT 0 5.079
DE000A2N67X0 LBBW Global Warming I ANT 0 308
USD
LU0260062368 AB SICAV I-Int.Health Care Ptf Act. Nom. S1 Acc. ANT 0 215
LU1291103171 BNPPE-MSCI USA SRI S-Ser.5%C. N.-Ant. Tr. Priv.Cap ANT 351 750
LU2176898646 CS IF2-LUX Envir.Impact Equ.Fd Act. Nom. EBP Acc. ANT 0 37
IE00BJBYDP94 CSIF(IE)ETF-MSCI USA ES.L.B.U. Reg.Acc.Shs B ANT 0 594
LU2106860021 GS-Glo.Environm.Imp.Equ.Portf. Act. Nom. I Acc. ANT 0 1.771
Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 57,39 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 2.035.296 Euro.

 

Entwicklung des Sondervermögens
EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 8.322.379,62
1 Ausschüttung bzw. Steuerabschlag für das Vorjahr -150.284,16
2 Zwischenausschüttung(en) -.–
3 Mittelzufluss (netto) -137.365,02
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 555.684,82
davon aus Anteilschein-Verkäufen EUR 555.684,82
davon aus Verschmelzung EUR 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -693.049,84
4 Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -509,82
5 Ergebnis des Geschäftsjahres 332.406,97
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 81.942,16
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 339.174,62
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 8.366.627,59

 

Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre
Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
31.12.2020 10.130.485,54 44,86
31.12.2021 9.750.035,51 45,71
31.12.2022 8.322.379,62 40,03
31.12.2023 8.366.627,59 40,92

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich
Ertrags- und Aufwandsrechnung
für den Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.12.2023
(einschließlich Ertragsausgleich)
EUR EUR
I. Erträge insgesamt je Anteil *)
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) 0,00 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 15.979,48 0,08
davon Positive Einlagezinsen 15.979,48 0,08
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 87.320,25 0,43
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0,00
9a. Abzug inländischer Körperschaftsteuer 0,00 0,00
9b. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00 0,00
10. Sonstige Erträge 71,81 0,00
davon Kick-Back-Zahlungen 9,29 0,00
davon Rückvergütung aus Zielfonds 62,52 0,00
Summe der Erträge 103.371,54 0,51
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 0,00 0,00
2. Verwaltungsvergütung -99.829,11 -0,49
3. Verwahrstellenvergütung -6.492,96 -0,03
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -12.702,04 -0,06
5. Sonstige Aufwendungen -160,87 -0,00
davon fremde Depotgebühren -160,87 -0,00
Summe der Aufwendungen -119.184,98 -0,58
III. Ordentlicher Nettoertrag -15.813,44 -0,08
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 25.318,35 0,12
2. Realisierte Verluste -98.214,72 -0,48
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -72.896,37 -0,36
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -88.709,81 -0,43
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 81.942,16 0,40
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 339.174,62 1,66
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 421.116,78 2,06
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 332.406,97 1,63

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich.
1) Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG über die depotführende Stelle bzw. über die letzte inländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.
2) Ausschüttung am 23. Februar 2024 mit Beschlussfassung vom 12. Februar 2024.
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Ausschüttung
EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar insgesamt je Anteil*)
1 Vortrag aus dem Vorjahr 431.503,32 2,11
2 Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -88.709,81 -0,43
3 Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1 Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2 Vortrag auf neue Rechnung 207.841,33 1,02
III. Gesamtausschüttung1) 134.952,18 0,66
1 Zwischenausschüttung 0,00 0,00
2 Endausschüttung2) 134.952,18 0,66
Umlaufende Anteile: Stück 204.473

Anhang.

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der DerivateV nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt (relativer Value-at-Risk gem. § 8 DerivateV).

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§ 37 Abs. 5 DerivateV i. V. m. § 9 DerivateV)
01.01.2023 – 12.06.2023: 80% ICE BofA Euro Broad Market Index in EUR, 20% MSCI World NR in EUR
13.06.2023 – 31.08.2023: 80% ICE BofA Euro Broad Market Index in EUR, 5% MSCI World NR in EUR, 15% Zinsbenchmark mit tgl. EUROSTR mit täglichem Zinseszins (30/​360)
01.09.2023 – 31.12.2023: 80% ICE BofA Euro Broad Market Index in EUR, 5% STOXX® Global 1800 NR in EUR, 15% Zinsbenchmark mit tgl. EUROSTR mit täglichem Zinseszins (30/​360)

Dem Sondervermögen wird ein derivatefreies Vergleichsvermögen gegenübergestellt. Es handelt sich dabei um eine Art virtuelles Sondervermögen, dem keine realen Positionen oder Geschäfte zugrunde liegen. Die Grundidee besteht darin, eine plausible Vorstellung zu entwickeln, wie das Sondervermögen ohne Derivate oder derivative Komponenten zusammengesetzt wäre. Das Vergleichsvermögen muss den Anlagebedingungen, den Angaben im Verkaufsprospekt und den wesentlichen Anlegerinformationen des Sondervermögens im Wesentlichen entsprechen, ein derivatefreier Vergleichsmaßstab wird möglichst genau nachgebildet. In Ausnahmefällen kann von der Forderung des derivatefreien Vergleichsvermögens abgewichen werden, sofern das Sondervermögen Long/​Short-Strategien nutzt oder zur Abbildung von z.B. Rohstoffexposure oder Währungsabsicherungen.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko (§ 37 Abs. 4 Satz 1 und 2 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
kleinster potenzieller Risikobetrag 1,48%
größter potenzieller Risikobetrag 2,60%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 1,99%

Der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens wird über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Zum Ausdruck gebracht wird durch diese Kennzahl der potenzielle Verlust des Sondervermögens, der unter normalen Marktbedingungen mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau von 99% (Konfidenzniveau) bei einer angenommenen Haltedauer von 10 Arbeitstagen auf Basis eines effektiven historischen Betrachtungszeitraumes von einem Jahr nicht überschritten wird. Wenn zum Beispiel ein Sondervermögen einen VaR-Wert von 2,5% aufwiese, dann würde unter normalen Marktbedingungen der potenzielle Verlust des Sondervermögens mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% nicht mehr als 2,5% des Wertes des Sondervermögens innerhalb von 10 Arbeitstagen betragen. Im Bericht wird die maximale, minimale und durchschnittliche Ausprägung dieser Kennzahl auf Basis einer Beobachtungszeitreihe von maximal einem Jahr oder ab Umstellungsdatum veröffentlicht. Der VaR-Wert des Sondervermögens darf das Zweifache des VaR-Werts des derivatefreien Vergleichsvermögens nicht übersteigen. Hierdurch wird das Marktrisiko des Sondervermögens klar limitiert.

Risikomodell (§ 37 Abs. 4 Satz 3 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
historische Simulation

Im Berichtszeitraum genutzter Umfang des Leverage:
Brutto-Methode
kleinster Leverage 89,40%
größter Leverage 98,64%
durchschnittlicher Leverage 94,13%

Commitment-Methode
kleinster Leverage 89,27%
größter Leverage 98,64%
durchschnittlicher Leverage 94,12%

Emittenten oder Garanten, deren Sicherheiten mehr als 20% des Wertes des Fonds ausgemacht haben (§ 37 Abs. 6 DerivateV):
Im Berichtszeitraum wiesen keine Sicherheiten eine erhöhte Emittentenkonzentration nach § 27 Abs. 7 Satz 4 DerivateV auf.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00
Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00
Umlaufende Anteile STK 204.473
Anteilwert EUR 40,92

Angaben zu Bewertungsverfahren
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (§ 168) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV).
Aktien /​ aktienähnliche Genussscheine /​ Beteiligungen
Aktien und aktienähnliche Genussscheine werden grundsätzlich mit dem zuletzt verfügbaren Kurs ihrer Heimatbörse bewertet, sofern die Umsatzvolumina an einer anderen Börse mit gleicher Kursnotierungswährung nicht höher sind. Für Aktien, aktienähnliche Genussscheine und Unternehmensbeteiligungen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben.
Renten /​ rentenähnliche Genussscheine /​ Zertifikate /​ Schuldscheindarlehen
Für die Bewertung von Renten, rentenähnlichen Genussscheinen und Zertifikaten, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen sind, wird grundsätzlich der letzte verfügbare handelbare Kurs zugrunde gelegt. Renten, rentenähnliche Genussscheine und Zertifikate, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit marktnahen Kursstellungen (in der Regel Brokerquotes, alternativ mit sonstigen Preisquellen) bewertet, welche auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden. Die Bewertung von Schuldscheindarlehen erfolgt in der Regel mit Modellbewertungen, die von externen Dienstleistern bezogen und auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden.
Investmentanteile
Investmentanteile werden zum letzten von der Investmentgesellschaft festgestellten Rücknahmepreis bewertet, sofern dieser aktuell und verlässlich ist. Exchange-traded funds (ETFs) werden mit dem zuletzt verfügbaren Börsenkurs bewertet.
Derivate
Die Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich anhand des letzten verfügbaren handelbaren Kurses. Futures und Optionen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit Verkehrswerten bewertet, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Black-Scholes-Merton) ermittelt werden. Die Bewertung von Swaps erfolgt anhand von Fair Values, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Discounted-Cash-Flow-Verfahren) ermittelt werden. Devisentermingeschäfte werden nach der Forward Point Methode bewertet.
Bankguthaben
Bankguthaben wird zum Nennwert bewertet.
Sonstiges
Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds geführt werden, wird in diese Währung zu den jeweiligen Devisenkursen (i.d.R. Reuters-Fixing) umgerechnet.

Gesamtkostenquote (laufende Kosten) 1,72%

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Die anteiligen laufenden Kosten für die Zielfondsbestände sind auf Basis der zum Geschäftsjahresende des Dachfonds verfügbaren Daten ermittelt.

Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als so genannte „Vermittlungsprovisionen“ bzw. „Vermittlungsfolgeprovisionen“.

Für den Erwerb und die Veräußerung der Investmentanteile sind keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeabschläge berechnet worden.
Für die Investmentanteile wurden von der verwaltenden Gesellschaft auf Basis des Zielfonds folgende Verwaltungsvergütungen in % p.a. erhoben:

AB SICAV I-Int.Health Care Ptf Act. Nom. S1 Acc. 0,90
AIS-AM.IDX MSCI EUR.SRI PAB Act. Nom. DR A Acc. 0,18
AIS-Amundi Index Euro Corp.SRI Act.Nom.UCI. ETF DR 0,14
AMUNDI R.I.-IMP. GREEN BONDS Act. au Port. I2 Acc. 0,12
Aramea Rendite Plus V 0,55
BNPP Easy-EUR HY SRI FsslFree Act. Nom. Acc. 0,13
BNP P.E.-EO Corp Bd.SRI PAB UCITS ETF 0,08
BNPPE-MSCI USA SRI S-Ser.5%C. Act.N. Tr.I P. Acc. 0,05
BNPPE-MSCI USA SRI S-Ser.5%C. N.-Ant. Tr. Priv.Cap 0,13
CS IF2-LUX Envir.Impact Equ.Fd Act. Nom. EBP Acc. 0,60
CSIF(IE)ETF-MSCI USA ES.L.B.U. Reg.Acc.Shs B 0,10
D-A-CH Portfolio (Ireland) plc Reg.Shares A 0,60
Deka Deutsche Börse EUROGOV Germany 1-3 UCITS ETF 0,15
Deka Deutsche Börse EUROGOV Germany 5-10 UCITS ETF 0,15
Deka MSCI EMU Climate Change ESG UCITS ETF 0,20
Deka MSCI Germany Climate Change ESG UCITS ETF 0,20
Deka-Renten konservativ 0,18
GS Corp.Green Bd Act. Nom. Q Acc. 0,07
GS-Glo.Environm.Imp.Equ.Portf. Act. Nom. I Acc. 0,75
iShs Core FTSE 100 UCITS ETF Reg.Shares 0,45
iShs DL Treas.Bd 1-3yr U.ETF Reg.Shares (Dist) 0,07
iShsII-$ Treas.Bd 7-10yr U.ETF Reg.Shares 0,07
iShsIV-DL Sh.Dur.Corp Bd U.ETF Reg.Shares (Dist) 0,20
LBBW Geldmarktfonds I 0,18
LBBW Global Warming I 0,80
Nordea 1-Danish Covered Bd Fd Actions Nom. HBI 0,30
Nordea 1-Gbl Climate a.Envir.F Actions Nom. BI 0,75
SSGA S.ETF.EI-SBSASBUSCE ETF Reg.Shs UNH Acc. 0,15
UBS(L)FS-BBG MSCI EO ALCS.UETF Inhaber-Ant. A Dis. 0,13
Xtrackers II EO Cor.BdSRI PAB 1D 0,60

 

Wesentliche sonstige Erträge
Kick-Back-Zahlungen EUR 9,29
Rückvergütung aus Zielfonds EUR 62,52

 

Wesentliche sonstige Aufwendungen
Fremde Depotgebühren EUR 160,87
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt EUR 2.930,29

Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Deka Vermögensmanagement GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungssysteme. Zudem gilt die für alle Unternehmen der Deka-Gruppe verbindliche Vergütungsrichtlinie, die gruppenweite Standards für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme definiert. Sie enthält die Grundsätze zur Vergütung und die maßgeblichen Vergütungsparameter.
Das Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch einen unabhängigen Vergütungsausschuss, das „Managementkomitee Vergütung“ (MKV) der Deka-Gruppe, auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft.

Vergütungskomponenten
Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie Nebenleistungen.
Für die Mitarbeitenden und Geschäftsführung der Deka Vermögensmanagement GmbH findet eine maximale Obergrenze für den Gesamtbetrag der variablen Vergütung in Höhe von 200 Prozent der fixen Vergütung Anwendung.
Weitere sonstige Zuwendungen im Sinne von Vergütung, wie z.B. Anlageerfolgsprämien, werden bei der Deka Vermögensmanagement GmbH nicht gewährt.

Bemessung des Bonuspools
Der Bonuspool leitet sich – unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Deka Vermögensmanagement GmbH – aus dem vom Konzernvorstand der DekaBank Deutsche Girozentrale nach Maßgabe von § 45 Abs. 2 Nr. 5a KWG festgelegten Bonuspool der Deka-Gruppe ab und kann nach pflichtgemäßem Ermessen auch reduziert oder gestrichen werden.
Bei der Bemessung der variablen Vergütung sind grundsätzlich der individuelle Erfolgsbeitrag des Mitarbeitenden, der Erfolgsbeitrag der Organisationseinheit des Mitarbeitenden, der Erfolgsbeitrag der Deka Vermögensmanagement GmbH bzw. die Wertentwicklung der von dieser verwalteten Investmentvermögen sowie der Gesamterfolg der Deka-Gruppe zu berücksichtigen. Zur Bemessung des individuellen Erfolgsbeitrags des Mitarbeitenden werden sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien verwendet, wie z.B. Qualifikationen, Kundenzufriedenheit. Negative Erfolgsbeiträge verringern die Höhe der variablen Vergütung. Die Erfolgsbeiträge werden anhand der Erfüllung von Zielvorgaben ermittelt.
Die Bemessung und Verteilung der Vergütung an die Mitarbeitenden erfolgt durch die Geschäftsführung. Die Vergütung der Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Variable Vergütung bei risikorelevanten Mitarbeitenden
Die variable Vergütung der Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und von Mitarbeitenden, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmten weiteren Mitarbeitenden (zusammen als „risikorelevante Mitarbeitende“) unterliegt folgenden Regelungen:

Die variable Vergütung der risikorelevanten Mitarbeitenden ist grundsätzlich erfolgsabhängig, d.h. ihre Höhe wird nach Maßgabe von individuellen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeitenden sowie den Erfolgsbeiträgen des Geschäftsbereichs und der Deka-Gruppe ermittelt.

Für die Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird zwingend ein Anteil von 60 Prozent der variablen Vergütung über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren aufgeschoben. Bei risikorelevanten Mitarbeitenden unterhalb der Geschäftsführungs-Ebene beträgt der aufgeschobene Anteil 40 Prozent der variablen Vergütung und wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben.

Jeweils 50 Prozent der sofort zahlbaren und der aufgeschobenen Vergütung werden in Form von Instrumenten gewährt, deren Wertentwicklung von der nachhaltigen Wertentwicklung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Unternehmenswertentwicklung der Deka-Gruppe abhängt. Diese nachhaltigen Instrumente unterliegen nach Eintritt der Unverfallbarkeit einer Sperrfrist von einem Jahr.

Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während der Wartezeit risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeitenden, der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. der von dieser verwalteten Investmentvermögen oder der Deka-Gruppe gekürzt werden oder komplett entfallen. Jeweils am Ende eines Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar. Der unverfallbar gewordene Baranteil wird zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt, die unverfallbar gewordenen nachhaltigen Instrumente werden erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

Risikorelevante Mitarbeitende, deren variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr einen Schwellenwert von 75 TEUR nicht überschreitet, erhalten die variable Vergütung vollständig in Form einer Barleistung ausgezahlt.

Überprüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems

Die Überprüfung des Vergütungssystems gemäß den geltenden regulatorischen Vorgaben für das Geschäftsjahr 2022 fand im Rahmen der jährlichen zentralen und unabhängigen internen Angemessenheitsprüfung des MKV statt. Dabei konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften eingehalten wurden. Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH war im Geschäftsjahr 2022 angemessen ausgestaltet. Es konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der

Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 12.281.087,97
davon feste Vergütung EUR 10.362.360,62
davon variable Vergütung EUR 1.918.727,35
Zahl der Mitarbeiter der KVG 121

 

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der
Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Vergütung an Risk Taker EUR 1.077.918,23
davon Geschäftsführer EUR 822.830,23
davon andere Risk Taker EUR 255.088,00

* Mitarbeiterwechsel innerhalb der Deka-Gruppe werden einheitlich gemäß gruppenweitem Vergütungsbericht dargestellt.

Zusätzliche Informationspflichten nach § 300 Abs. 1 KAGB

Schwer zu liquidierende Vermögenswerte
Der Anteil der Vermögenswerte des Investmentvermögens, die schwer zu liquidieren sind und für die deshalb besondere Regelungen gelten beträgt 0%.

Grundzüge der Risikomanagement-Systeme
Die von der Gesellschaft eingesetzten Risikomanagement-Systeme beinhalten eine ständige Risikocontrolling-Funktion, welche die Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risiken, denen das Investmentvermögen ausgesetzt ist oder sein kann, umfasst. Als wesentliche Risiken werden dabei Marktrisiken, Adressenausfallrisiken, Liquiditätsrisiken sowie operationelle Risiken angesehen.
Als Marktrisiko wird das Verlustrisiko für ein Investmentvermögen verstanden, das aus Wertveränderungen der Vermögenswerte aufgrund von nachteiligen Änderungen von Marktpreisen resultiert. Die Messung und Erfassung des Marktpreisrisikos erfolgt im Regelfall durch die Ermittlung des Value-at-Risk (VaR) über die Vermögenswerte des Investmentvermögens. Bei der Ermittlung des Value-at-Risk kommen der Varianz-Kovarianz-Ansatz, die historische Simulation sowie die Monte-Carlo-Simulation zum Einsatz. Die ermittelten Werte sowie die eingesetzten Methoden werden regelmäßig mittels geeigneter Backtesting-Verfahren auf ihre Prognosegüte überprüft.
Sofern der qualifizierte Ansatz /​ VaR-Ansatz nicht zum Tragen kommt, erfolgt die Messung und Erfassung des Marktpreisrisikos auf Grundlage des einfachen Ansatzes /​ Commitment-Ansatzes. Dabei werden Positionen in derivativen Finanzinstrumenten in entsprechende Positionen in den zu Grunde liegenden Basiswerten umgerechnet. Die Summe aller einzelnen Anrechnungsbeträge /​ Commitments (absolute Werte) nach Aufrechnung eventueller Gegenpositionen (Netting) und Deckungsposten (Hedging) darf für Zwecke der Risikobegrenzung den Nettoinventarwert des Fonds nicht überschreiten.
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass eine Position im Portfolio des Investmentvermögens nicht innerhalb hinreichend kurzer Zeit mit begrenzten Kosten veräußert, liquidiert oder geschlossen werden kann und dass dadurch die Erfüllung von Rückgabeverlangen der Anleger oder von sonstigen Zahlungsverpflichtungen beeinträchtigt wird. Die Liquidität des Investmentvermögens sowie seiner Vermögenswerte wird durch die von der Gesellschaft festgelegten Liquiditätsmessvorkehrungen regelmäßig erfasst. Die Vorkehrungen zur Liquiditätsmessung beinhalten die Betrachtung von sowohl quantitativen als auch qualitativen Informationen der Vermögenswerte des Investmentvermögens unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktsituation.
Adressenausfallrisiken resultieren aus Emittenten- und Kontrahentenrisiken. Als Emittentenrisiko wird die Gefahr von Bonitätsverschlechterungen oder Ausfall eines Emittenten verstanden. Das Kontrahentenrisiko ist das Verlustrisiko für ein Investmentvermögen, das aus der Tatsache resultiert, dass die Gegenpartei eines Geschäfts bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen ihren Verpflichtungen möglicherweise nicht nachkommen kann. Die Messung des Adressenausfallrisikos erfolgt auf Basis einer internen Bonitätseinstufung der Adressen. Dabei wird anhand einer Analyse quantitativer und qualitativer Faktoren die Bonität der Adressen in ein internes Ratingsystem überführt.
Operationelles Risiko ist das Verlustrisiko für ein Investmentvermögen, das aus unzureichenden internen Prozessen sowie aus menschlichem oder Systemversagen bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder aus externen Ereignissen resultiert. Die Erfassung, Messung und Überwachung operationeller Risiken erfolgt auf Ebene der Gesellschaft.
Für die wesentlichen Risiken des Investmentvermögens werden zusätzlich regelmäßig Stresstests durchgeführt, welche die Auswirkungen aus potentiell möglichen Veränderungen der Marktbedingungen im Stressfall auf das Investmentvermögen untersuchen.
Zur Risikosteuerung hat die Gesellschaft für alle wesentlichen Risiken angemessene Risikolimits eingerichtet, denen Frühwarnstufen vorgeschaltet sind. Die Definition der Risikolimits erfolgt unter Berücksichtigung von gesetzlichen oder vertraglichen Vorgaben sowie im Einklang mit dem individuellen Risikoprofils des Investmentvermögens. Die Einhaltung der Risikolimits wird täglich überwacht. Für den Fall eines tatsächlichen oder zu erwartenden Überschreitens von Risikolimits existieren geeignete Informations- und Eskalationsmaßnahmen um Abhilfe im besten Interesse des Anlegers zu schaffen. Daneben erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber der Geschäftsleitung der Gesellschaft über den aktuellen Risikostand des Investmentvermögens sowie Überschreitungen von Risikolimits sowie den abgeleiteten Maßnahmen.
Die im Rahmen der Risikomanagement-Systeme eingesetzten Risikomessvorkehrungen, -prozesse und -verfahren sowie die Grundsätze für das Risikomanagement werden von der Gesellschaft regelmäßig auf Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft.

Unterrichtung über das Risikoprofil des Investmentvermögens sowie Überschreiten von Risikolimits
Zum Berichtsstichtag wurden folgende Sensitivitäten gemessen:
Net Equity Delta: +78.072 EUR
Net Equity Delta beschreibt die Veränderung des Fondsvermögens bei einer Aktienkurskursänderung von +1%. In der Berechnung enthalten sind neben Aktien auch sämtliche konzernfremde Zielfonds ohne Berücksichtigung des Anlageschwerpunkts sowie bestimmte Renten mit Sondermerkmalen (wie z.B. Wandelanleihen oder Zertifikate).
Net DV01: -15 EUR
Net DV01 beschreibt die Veränderung des Fondsvermögens bei einem Anstieg der Zinssätze um einen Basispunkt, ohne Berücksichtigung von konzernfremden Zielfonds.
Net CS01: -18 EUR
Net CS01 beschreibt die Veränderung des Fondsvermögens bei einem Anstieg des Credit Spreads um einen Basispunkt, ohne Berücksichtigung von konzernfremden Zielfonds.
Net Currency Delta: +12.808 EUR
Net Currency Delta beschreibt die Veränderung des Fondsvermögens bei einer Devisenkursänderung der zugrundeliegenden Fremdwährung (bzw. der zugrundeliegenden Fremdwährungen) von +1%, ohne Berücksichtigung von konzernfremden Zielfonds.

Liquiditätsrisiken:
Der Anteil der liquiden Positionen am Fondsvermögen beträgt 95%. Als Grundlage dafür wird die im Rahmen des täglichen Liquiditätsrisikocontrollings ermittelte Liquiditätsquote als Durchschnitt über die letzten 20 Werte zum Berichtsstichtag herangezogen.
Der Ermittlung von liquiden und illiquiden Positionen liegt ein konservativer Ansatz zugrunde. Positionen werden dabei als potenziell illiquide beurteilt, wenn unter Stressbedingungen (Notwendigkeit eines adhoc-Verkaufs) damit zu rechnen ist, dass der aktuelle Bewertungskurs dieser Position bei der Veräußerung in signifikantem Umfang unterschritten wird. Potenzielle Illiquidität ist kein Indikator für eine grundsätzlich fehlende Handelbarkeit eines Instruments.

Im Rahmen der von der Gesellschaft durchgeführten Überwachung der wesentlichen Risiken gab es im Berichtszeitraum keine Überschreitungen von Risikolimits.

Zusätzliche Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(Angaben pro Art des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts/​Total Return Swaps)

Das Sondervermögen hat im Berichtszeitraum keine Wertpapier-Darlehen-, Pensions- oder Total Return Swap-Geschäfte getätigt. Zusätzliche Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften sind daher nicht erforderlich.

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB

Basierend auf dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) macht die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu § 134c Abs. 4 AktG folgende Angaben:

Wesentliche mittel- bis langfristige Risiken
Informationen zu den wesentlichen allgemeinen mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens sind im Verkaufsprospekt unter dem Abschnitt „Risikohinweise“ aufgeführt. Für die konkreten wesentlichen Risiken im Geschäftsjahr verweisen wir auf den Tätigkeitsbericht.

Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten
Die Zusammensetzung des Portfolios und die Portfolioumsätze können der Vermögensaufstellung bzw. den Angaben zu den während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäften, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, entnommen werden. Die Portfolioumsatzkosten werden im Anhang des vorliegenden Jahresberichts ausgewiesen (Transaktionskosten).

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung
Die Anlageziele und Anlagepolitik des Fonds werden im Tätigkeitsbericht dargestellt. Bei den Anlageentscheidungen werden die mittel- bis langfristigen Entwicklungen der Portfoliogesellschaften berücksichtigt. Dabei soll ein Einklang zwischen den Anlagezielen und Risiken sichergestellt werden.

Einsatz von Stimmrechtsberatern
Zum Einsatz von Stimmrechtsberatern informieren der Mitwirkungsbericht sowie der Stewardship Code der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Dokumente stehen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Handhabung der Wertpapierleihe und Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten
Auf inländischen Hauptversammlungen von börsennotierten Aktiengesellschaften übt die Kapitalverwaltungsgesellschaft das Stimmrecht entweder selbst oder über Stimmrechtsvertreter aus. Verliehene Aktien werden rechtzeitig an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückübertragen, sodass diese das Stimmrecht auf Hauptversammlungen wahrnehmen kann. Für die in den Sondervermögen befindlichen ausländischen Aktien erfolgt die Ausübung des Stimmrechts insbesondere bei Gesellschaften, die im EURO STOXX 50® oder STOXX Europe 50® vertreten sind, sowie für US-amerikanische und japanische Gesellschaften mit signifikantem Bestand, falls diese Aktien zum Hauptversammlungstermin nicht verliehen sind. Zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften informieren der Stewardship Code und der Mitwirkungsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die entsprechenden Dokumente stehen Ihnen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Ermittlung Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste:
Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Berichtszeitraum die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der im Bestand befindlichen Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Berichtszeitraumes mit den Summenpositionen zum Anfang des Berichtszeitraumes die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Bei den unter der Kategorie „Nichtnotierte Wertpapiere“ ausgewiesenen unterjährigen Transaktionen kann es sich um börsengehandelte bzw. in den organisierten Markt einbezogene Wertpapiere handeln, deren Fälligkeit mittlerweile erreicht ist und die aus diesem Grund der Kategorie nichtnotierte Wertpapiere zugeordnet wurden.

Die Klassifizierung von Geldmarktinstrumenten erfolgt gemäß Einstufung des Informationsdienstleisters WM Datenservice und kann in Einzelfällen von der Definition in § 194 KAGB abweichen. Insofern können Vermögensgegenstände, die gemäß § 194 KAGB unter Geldmarktinstrumente fallen, in der Vermögensaufstellung außerhalb der Kategorie „Geldmarktpapiere“ ausgewiesen sein.

 

Frankfurt am Main, den 26. März 2024

Deka Vermögensmanagement GmbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers.

An die Deka Vermögensmanagement GmbH,
Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens BW Zielfonds 2025 – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deka Vermögensmanagement GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die allgemeinen Angaben zum Management und zur Verwaltung des Sondervermögens.

Unser Prüfungsurteil zum Abschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir diesbezüglich weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung ab.

Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht des Sondervermögens BW Zielfonds 2025 unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Deka Vermögensmanagement GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Vermögensmanagement GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Deka Vermögensmanagement GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Deka Vermögensmanagement GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Vermögensmanagement GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Deka Vermögensmanagement GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 28. März 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Andreas Koch
Wirtschaftsprüfer
Mathias Bunge
Wirtschaftsprüfer

 

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