Start Justiz Insolvenzverfahren Vorläufige Insolvenzmaßnahmen für Hamburg, Colonnaden 21+25 Immobilien GmbH & Co. KG

Vorläufige Insolvenzmaßnahmen für Hamburg, Colonnaden 21+25 Immobilien GmbH & Co. KG

44
Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Im Zuge des Insolvenzantrags der Hamburg, Colonnaden 21+25 Immobilien GmbH & Co. KG, eingetragen beim Amtsgericht München unter der Nummer HRA 109765, hat das Gericht vorläufige Sicherungsmaßnahmen beschlossen, um die Vermögenswerte der Firma zu schützen. Die Firma, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, Hamburg, Colonnaden 21+25 Management GmbH, stellte den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen.

Beschluss des Amtsgerichts München:

Datum der Anordnung: 16. April 2024
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin
Maßnahmen: Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit es unbewegliche Gegenstände betrifft. Alle Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen benötigen die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Betroffene und Gläubiger können gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist innerhalb von zwei Wochen ab der Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung zu erheben und beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen. Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingereicht werden und die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird, enthalten.

Elektronische Dokumente:
Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, müssen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg gesendet werden. Details zu den technischen Voraussetzungen sind auf der Webseite www.justiz.de verfügbar.

Diese vorläufigen Maßnahmen bleiben bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag in Kraft und sollen sicherstellen, dass keine Vermögenswerte der Schuldnerin ohne gerichtliche Zustimmung verschoben werden. Im Falle der Eröffnung des Verfahrens wird die veröffentlichte Sicherungsmaßnahme nach sechs Monaten gelöscht, es sei denn, es gibt neue Anweisungen basierend auf weiteren gerichtlichen Entscheidungen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Datum: 16. April 2024

36h IN 2572/24

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein