Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren Initiiert für CWG GmbH & Co. Magdeburger Projekt KG

Insolvenzverfahren Initiiert für CWG GmbH & Co. Magdeburger Projekt KG

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SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CWG GmbH & Co. Magdeburger Projekt KG, ansässig in Marburger Straße 2, 10789 Berlin, hat das Amtsgericht Charlottenburg folgende vorläufige Maßnahmen beschlossen:

Datum des Beschlusses: 18. April 2024

Registrierung: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Nr.: HRA 54332

Vertretung: Geschäftsführer Jürgen Reinhard Hanack und die persönlich haftende Gesellschafterin, CWG – Centrum Wohnungsbaugesellschaft mbH
Beschlussinhalte:

Vollstreckungsschutz:
Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Herr Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde, Goethestraße 85, 10623 Berlin, ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Jegliche Verfügung der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedarf der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Hinweise zur Veröffentlichung:

Die Veröffentlichungen zu diesem Verfahren werden im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem gespeichert und sind mindestens bis zur Wirksamkeit der Anordnung verfügbar. Sie werden sechs Monate nach Eröffnung des Verfahrens oder nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahme gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Beschwerde:

Betroffene und Gläubiger können gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen.
Ort: Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
Einreichung: Die Beschwerde muss schriftlich oder durch Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg eingereicht werden.

Elektronische Dokumente:

Beschwerden können elektronisch eingereicht werden, müssen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg gesendet werden.

Wichtige Hinweise:

Die öffentliche Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de gilt als Zustellung an alle Beteiligten.
Elektronische Dokumente müssen nach den Vorschriften der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) übermittelt werden.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Datum: 18. April 2024

Diese Maßnahmen sollen die Vermögenslage der Schuldnerin stabilisieren und weiteren Schaden verhindern, während über den Insolvenzantrag entschieden wird.

36c IN 7525/23

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