Start Allgemein FMA meldet vorübergehende Aussetzung des Anteilscheingeschäfts für „ERSTE RESPONSIBLE STOCK JAPAN“

FMA meldet vorübergehende Aussetzung des Anteilscheingeschäfts für „ERSTE RESPONSIBLE STOCK JAPAN“

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yogeshgangan (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat bekanntgegeben, dass das Anteilscheingeschäft des von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Miteigentumsfonds „ERSTE RESPONSIBLE STOCK JAPAN“ temporär pausiert wird. Diese Maßnahme tritt gemäß § 56 des Investmentfondsgesetzes 2011 (InvFG 2011) in Kraft und gilt vom 06. Mai 2024 bis einschließlich 07. Mai 2024. Grund für die Aussetzung sind die anstehenden Börsefeiertage, während derer keine Fondstransaktionen durchgeführt werden können.

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