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Minister meint

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Pixaline (CC0), Pixabay

Der Innenminister Thüringens, SPD-Mitglied Georg Maier, äußerte gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk Bedenken hinsichtlich der neuesten Anpassungen im Cannabisrecht. Er vertritt die Auffassung, dass die Entscheidung für eine partielle Legalisierung überstürzt getroffen wurde und weist darauf hin, dass die Überprüfung der neuen Regelungen für die Strafverfolgungsbehörden erhebliche Schwierigkeiten birgt.

Die Polizeigewerkschaft teilt diese Bedenken, wobei sich der stellvertretende Vorsitzende, Alexander Poitz, auf die Umsetzungsprobleme bezüglich der Mindestabstände von Cannabis-Konsumorten zu Einrichtungen für Kinder, wie Schulen und Kindergärten, konzentriert. Zusätzlich unterstreicht Poitz die mangelnde Verfügbarkeit notwendiger Überwachungstechnik, einschließlich genauer Waagen und Analyseinstrumenten, die für die Kontrolle essenziell sind.

Mit den neuen Regelungen dürfen Erwachsene ab sofort bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen, während im privaten Rahmen eine Grenze von 50 Gramm gesetzt ist. Trotz dieser Lockerungen bestehen weiterhin spezifische Restriktionen, wie das Verbrauchsverbot von Cannabis in nächster Nähe zu Schulen, Kindertagesstätten und Spielplätzen, welches einen Mindestabstand von 100 Metern vorschreibt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, besonders junge Menschen zu schützen und einen bewussten Umgang mit der Liberalisierung zu fördern.

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