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WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH Hamburg – Jahresbericht zum 30.11.2023 WARBURG – Small&Midcaps Deutschland – Anteilklasse I;WARBURG – Small&Midcaps Deutschland – Anteilklasse R DE000A0LGSG1; DE000A0RHE28

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geralt (CC0), Pixabay

WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH

Hamburg

Jahresbericht zum 30.11.2023 WARBURG – Small&Midcaps Deutschland

Jahresbericht für die Zeit vom:
01.12.2022 – 30.11.2023

Management und Verwaltung

Kapitalverwaltungsgesellschaft

WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Ferdinandstraße 75
D-20095 Hamburg
(im Folgenden: WARBURG INVEST)

Gezeichnetes und eingezahltes Kapital:
EUR 5.600.000,00
(Stand: 31. Dezember 2022)

Aufsichtsrat

Markus Bolder
M.M. Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg
– Vorsitzender –

Thomas Fischer
Sprecher des Vorstandes
MARCARD, STEIN & CO AG, Hamburg
– stellv. Vorsitzender –

Dipl.-Kfm. Uwe Wilhelm Kruschinski
Hamburg

Geschäftsführung

Martin Hattwig

Matthias Mansel

Verwahrstelle

M.M.Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Ferdinandstraße 75
D-20095 Hamburg

Abschlussprüfer

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fuhlentwiete 12
D-20355 Hamburg
DEUTSCHLAND
www.bdo.de

TÄTIGKEITSBERICHT

1. Anlageziele und -strategie

Der WARBURG – Small&Midcaps Deutschland investiert schwerpunktmäßig in Aktien kleiner und mittlerer deutscher Unternehmen. Als kleinere und mittlere Unternehmen gelten jene börsennotierten Unternehmen, die nicht im DAX (oder vergleichbaren Auswahlindizes der Nachbarstaaten) gelistet sind. Anlageziel ist die Erwirtschaftung eines mittelfristigen Wertzuwachses.

Das Portfolio ergibt sich Bottom-Up aus den aussichtsreichsten Unternehmen gemessen an der Unterbewertung. Sektoren und Indexzugehörigkeiten spielen bei der Portfoliokonstruktion keine explizite Rolle. Entscheidend für den Erwerb eines Titels ist die Unterbewertung eines Unternehmens, die zum Beispiel aufgrund von Fehlbewertungen oder einer Unterschätzung des Wachstumspotenzials auftreten kann. Der Investmentstil ist Stil-neutral. Die Einzeltitelanalyse erfolgt unabhängig davon, ob es sich um ein Value- oder ein Growth-Unternehmen handelt. Bei der Titelauswahl wird keine explizite Steuerung von Sektor- oder Benchmarkgewichtungen vorgenommen.

Die Identifikation potentieller Unterbewertungen von Unternehmen an den Aktienmärkten basiert auf einer fundamentalen Unternehmensanalyse, bestehend aus einem quantitativen Screening und qualitativer Analyse. Im Fokus der Unternehmensanalyse stehen dabei wettbewerbsspezifische Faktoren wie Marktstellung, Produktqualität und die vergangene Entwicklung des Unternehmens. Üblicherweise weisen Unternehmen mit einer guten Wettbewerbsposition eine hohe Profitabilität auf.

Der Investmentansatz ist grundsätzlich langfristig. Unabhängig davon, wird das Portfolio sowie alle in Frage kommenden Aktien fortlaufend einer Überprüfung unterzogen. Aktien, die ihr Kursziel erreicht haben oder eine enttäuschende operative Entwicklung aufweisen, werden verkauft, während Aktien mit guten operativen Aussichten und einer Unterbewertung neu in das Portfolio aufgenommen werden.

Der WARBURG – SMALL&MIDCAPS DEUTSCHLAND bewirbt ökologische und/​oder soziale Merkmale im Sinne des Artikels 8 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor – „Offenlegungsverordnung“). Die Auswahl der Vermögensgegenstände erfolgt überwiegend im Einklang mit den beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Kriterien. Die diesem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen jedoch nicht explizit die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten im Sinne der Verordnung (EU) 2020/​852 (Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen – „Taxonomie-Verordnung“). Details zu den ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen und deren Erfüllung im Berichtszeitraum finden Sie im Anhang dieses Jahresberichts.

2. Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Das Portfolio bestand zum Ende des Berichtszeitraums aus 40 Einzeltiteln. Die Umschlagshäufigkeit (ermittelt als Minimum aus Käufen und Verkäufen, dividiert durch das durchschnittliche Fondsvolumen) im Berichtszeitraum betrug 0,14 und bestätigt damit unseren langfristigen Investmentansatz.

Anpassungen erfolgten mit Blick auf erreichte Kursziele, zunehmende operative Herausforderungen einiger Gesellschaft sowie mit Blick auf die künftige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen.

Der Anteilwert des WARBURG – SMALL&MIDCAPS DEUTSCHLAND fiel im Berichtszeitraum in der Anteilklasse I um 1,49% und in der Anteilklasse R um 2,35%.

Die Performance lag damit unterhalb der des Marktes. Das Jahr 2023 mit seinen vielen Turbulenzen (Zinserhöhungen, Inflation, Geopolitik) hat die Aktien von kleineren und mittelgroßen Unternehmen grundsätzlich deutlich stärker belastet als die von Großkapitalisierten.

Die Berechnung erfolgt gemäß Bundesverband Investment und Asset Management e.V. – BVI. Wir weisen darauf hin, dass historische Daten zu Wertentwicklungen des Fonds keine Prognose auf eine ähnliche Entwicklung in der Zukunft zulassen.

Quellen des Veräußerungsergebnisses und des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres

Im Berichtszeitraum wurden ausschließlich Aktien gehalten. Das Veräußerungsergebnis ergibt sich aus den im Geschäftsjahr realisierten Gewinnen und Verlusten und ist positiv.

3. Wesentliche Risiken im Berichtszeitraum

Zinsänderungsrisiken

Der Fonds investiert ausschließlich in Aktien, das Zinsänderungsrisiko ist daher als nicht wesentlich anzusehen.

Währungsrisiken

Der Fonds investiert ausschließlich in Aktien, die in EUR gehandelt werden. Daher ist der Fonds keinen Fremdwährungsrisiken ausgesetzt.

Sonstige Marktpreisrisiken

Der WARBURG – SMALL&MIDCAPS DEUTSCHLAND war entsprechend seinem Anlagekonzept zwischenzeitlich fast vollständig am Aktienmarkt angelegt und damit den Risiken von Marktpreisrisiken ausgesetzt. Zum Geschäftsjahresende lag die Investitionsquote bei 98,4%.

Operationelle Risiken

Operationelle Risiken werden als Gefahr von Verlusten definiert, die in Folge von Unangemessenheit oder Versagen von internen Kontrollen und Systemen, Menschen oder aufgrund externer Ereignisse eintreten, einschließlich Rechts- und Reputationsrisiken. Entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben hat die Gesellschaft eine unabhängige Compliance-Funktion eingerichtet, die darauf ausgelegt ist, die Angemessenheit und Wirksamkeit der seitens der Gesellschaft zur Einhaltung externer und interner Vorgaben eingerichteten Maßnahmen und Verfahren zu überwachen und regelmäßig zu bewerten und somit die operationellen Risiken möglichst gering zu halten. Zudem wird die Ordnungsmäßigkeit sämtlicher relevanten Aktivitäten und Prozesse durch die Interne Revision überwacht. Ausgelagerte Bereiche sind in die Überwachung einbezogen. Im Berichtszeitraum kam es zu keinen besonderen Vorkommnissen hinsichtlich der permanent bestehenden operationellen Risiken.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der Größe des deutschen Aktienmarktes und der hohen Zahl der Marktteilnehmer ist davon auszugehen, dass die gehaltenen Aktien jederzeit zu einem angemessenen Verkaufserlös veräußert werden können. Im Berichtszeitraum war für keinen der im Sondervermögen gehaltenen Einzelwerte eine Einschränkung der Liquidität festzustellen.

Bonitäts- und Adressenausfallrisiken

Da grundsätzlich in hochqualitative Unternehmen mit solider Bilanz und gesunden Cash Flows investiert wird, ist das Ausfallrisiko als gering einzuschätzen.

4. Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum

Im Berichtszeitraum waren keine wesentlichen Ereignisse für den WARBURG – SMALL&MIDCAPS DEUTSCHLAND zu verzeichnen.

Vermögensübersicht zum 30.11.2023

Anlageschwerpunkte Tageswert in EUR % Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände 36.415.996,45 100,13
1. Aktien und aktienähnlich 35.825.264,32 98,51
2. Forderungen 10.114,27 0,03
3. Bankguthaben 580.617,86 1,60
II. Verbindlichkeiten -49.024,18 -0,13
III. Fondsvermögen 36.366.972,27 100,00 1)

1) Auf Grund von Rundung bei der Berechnung % Anteil am Fondsvermögen, kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.

Vermögensaufstellung zum 30.11.2023

Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stück
bzw.
Anteile
bzw.
Whg.
in
1.000
Bestand
30.11.2023
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fonds-
vermögens
im Berichtszeitraum
Bestandspositionen
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 32.235.960,76 88,64
Aktien
7C Solarparken AG Inhaber-Aktien o.N. DE000A11QW68 STK 255.724 0 0 EUR 3,5050 896.312,62 2,46
AIXTRON SE Namens-Aktien o.N. DE000A0WMPJ6 STK 45.228 0 8.165 EUR 32,9900 1.492.071,72 4,10
ATOSS Software AG Inhaber-Aktien o.N. DE0005104400 STK 5.312 0 894 EUR 216,0000 1.147.392,00 3,16
Aurubis AG Inhaber-Aktien o.N. DE0006766504 STK 13.560 5.996 3.829 EUR 76,3600 1.035.441,60 2,85
Bechtle AG Inhaber-Aktien o.N. DE0005158703 STK 35.739 5.719 0 EUR 45,7700 1.635.774,03 4,50
BEFESA S.A. Actions o.N. LU1704650164 STK 6.681 0 0 EUR 31,6000 211.119,60 0,58
Carl Zeiss Meditec AG Inhaber-Aktien o.N. DE0005313704 STK 5.199 0 0 EUR 83,9800 436.612,02 1,20
CEWE Stiftung & Co. KGaA Inhaber-Aktien o.N. DE0005403901 STK 14.563 0 832 EUR 99,2000 1.444.649,60 3,97
CompuGroup Medical SE &Co.KGaA Namens-Aktien o.N. DE000A288904 STK 26.352 2.198 0 EUR 37,6400 991.889,28 2,73
Eckert & Ziegler Str.-u.Med.AG Inhaber-Aktien o.N. DE0005659700 STK 16.416 0 0 EUR 37,5400 616.256,64 1,69
Elmos Semiconductor SE Inhaber-Aktien o.N. DE0005677108 STK 13.697 13.697 0 EUR 81,1000 1.110.826,70 3,05
ENCAVIS AG Inhaber-Aktien o.N. DE0006095003 STK 78.756 14.437 0 EUR 13,3150 1.048.636,14 2,88
Evotec SE Inhaber-Aktien o.N. DE0005664809 STK 52.425 0 0 EUR 18,3300 960.950,25 2,64
Fabasoft AG Inhaber-Aktien o.N. AT0000785407 STK 42.980 0 0 EUR 20,8000 893.984,00 2,46
Fielmann Group AG Inhaber-Aktien o.N. DE0005772206 STK 34.762 8.740 0 EUR 48,0000 1.668.576,00 4,59
Fraport AG Ffm.Airport.Ser.AG Inhaber-Aktien o.N. DE0005773303 STK 10.301 0 0 EUR 52,7600 543.480,76 1,49
freenet AG Namens-Aktien o.N. DE000A0Z2ZZ5 STK 45.335 3.975 0 EUR 25,7800 1.168.736,30 3,21
Grand City Properties S.A. Actions au Porteur EO-,10 LU0775917882 STK 27.152 0 0 EUR 9,3400 253.599,68 0,70
IVU Traffic Technologies AG Inhaber-Aktien o.N. DE0007448508 STK 72.371 0 0 EUR 15,3800 1.113.065,98 3,06
JENOPTIK AG Namens-Aktien o.N. DE000A2NB601 STK 36.151 0 3.053 EUR 24,7200 893.652,72 2,46
Jungheinrich AG Inhaber-Vorzugsakt.o.St.o.N. DE0006219934 STK 27.402 0 12.400 EUR 29,8200 817.127,64 2,25
Knorr-Bremse AG Inhaber-Aktien o.N. DE000KBX1006 STK 7.625 0 0 EUR 57,8600 441.182,50 1,21
Koenig & Bauer AG Inhaber-Aktien o.N. DE0007193500 STK 33.476 33.476 0 EUR 11,3000 378.278,80 1,04
KRONES AG Inhaber-Aktien o.N. DE0006335003 STK 6.811 0 6.535 EUR 104,7000 713.111,70 1,96
KWS SAAT SE & Co. KGaA Inhaber-Aktien o.N. DE0007074007 STK 23.205 8.104 0 EUR 51,4000 1.192.737,00 3,28
LANXESS AG Inhaber-Aktien o.N. DE0005470405 STK 36.724 28.779 9.338 EUR 22,5400 827.758,96 2,28
LEG Immobilien SE Namens-Aktien o.N. DE000LEG1110 STK 15.140 2.189 0 EUR 71,9000 1.088.566,00 2,99
Manz AG Inhaber-Aktien o.N. DE000A0JQ5U3 STK 30.520 0 0 EUR 11,3600 346.707,20 0,95
Nexus AG Inhaber-Aktien o.N. DE0005220909 STK 24.294 0 0 EUR 54,4000 1.321.593,60 3,63
PSI Software SE Namens-Aktien o.N. DE000A0Z1JH9 STK 27.719 0 3.951 EUR 22,8000 631.993,20 1,74
PVA TePla AG Inhaber-Aktien o.N. DE0007461006 STK 67.577 22.476 0 EUR 19,3000 1.304.236,10 3,59
q.beyond AG Namens-Aktien o.N. DE0005137004 STK 735.212 0 0 EUR 0,6100 448.479,32 1,23
RATIONAL AG Inhaber-Aktien o.N. DE0007010803 STK 1.229 673 0 EUR 590,0000 725.110,00 1,99
secunet Security Networks AG Inhaber-Aktien o.N. DE0007276503 STK 2.243 0 2.190 EUR 143,8000 322.543,40 0,89
SÜSS MicroTec SE Namens-Aktien o.N. DE000A1K0235 STK 37.826 0 34.898 EUR 27,2500 1.030.758,50 2,83
Symrise AG Inhaber-Aktien o.N. DE000SYM9999 STK 10.678 0 0 EUR 101,4000 1.082.749,20 2,98
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere EUR 3.589.303,56 9,87
Aktien
clearvise AG Inhaber-Aktien o.N. DE000A1EWXA4 STK 567.612 0 0 EUR 2,0800 1.180.632,96 3,25
IBU-tec advanced materials AG Inhaber-Aktien o.N. DE000A0XYHT5 STK 38.732 0 0 EUR 20,9000 809.498,80 2,23
Mensch u. Maschine Software SE Inhaber-Aktien o.N. DE0006580806 STK 7.436 0 11.481 EUR 52,5000 390.390,00 1,07
Nynomic AG Inhaber-Aktien o.N. DE000A0MSN11 STK 39.374 0 0 EUR 30,7000 1.208.781,80 3,32
Summe Wertpapiervermögen EUR 35.825.264,32 98,51
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrument und Geldmarktfonds EUR 580.617,86 1,60
Bankguthaben EUR 580.617,86 1,60
EUR – Guthaben bei:
M.M.Warburg & CO [AG & Co.] KGaA EUR 580.617,86 % 100,0000 580.617,86 1,60
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 10.114,27 0,03
Ansprüche auf Quellensteuer EUR 10.114,27 10.114,27 0,03
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -49.024,18 -0,13
Verwaltungsvergütung EUR -32.126,07 -32.126,07 -0,09
Verwahrstellenvergütung EUR -2.961,18 -2.961,18 -0,01
Prüfungskosten EUR -11.900,00 -11.900,00 -0,03
Veröffentlichungskosten EUR -2.036,93 -2.036,93 -0,01
Fondsvermögen EUR 36.366.972,27 100,00 1)
WARBURG – Small&Midcaps Deutschland – Anteilklasse R
Anteilwert EUR 222,99
Anzahl Anteile STK 78.655,000
WARBURG – Small&Midcaps Deutschland – Anteilklasse I
Anteilwert EUR 240,65
Anzahl Anteile STK 78.237,000

Fußnoten:

1) Auf Grund von Rundung bei der Berechnung % Anteil am Fondsvermögen, kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

Gattungsbezeichnung ISIN Stück
bzw.
Anteile
Whg.
in
1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Volumen
in 1.000
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Hannover Rück SE Namens-Aktien o.N. DE0008402215 STK 0 3.608
Nemetschek SE Inhaber-Aktien o.N. DE0006452907 STK 0 1.849
Sartorius AG Vorzugsaktien o.St. o.N. DE0007165631 STK 0 3.092
Ströer SE & Co. KGaA Inhaber-Aktien o.N. DE0007493991 STK 0 4.836
Vitesco Technologies Group AG Namens-Aktien o.N. DE000VTSC017 STK 4.640 4.640
Nichtnotierte Wertpapiere
Andere Wertpapiere
7C Solarparken AG Inhaber-Bezugsrechte DE000A351NG7 STK 255.724 255.724
clearvise AG Inhaber-Bezugsrechte DE000A32VPB0 STK 0 567.612

Jahresbericht für WARBURG – Small&Midcaps Deutschland – Anteilklasse R

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.12.2022 bis 30.11.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller EUR 146.533,22
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 9.748,76
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 3.878,85
4. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -1.462,32
5. Sonstige Erträge EUR 0,02
Summe der Erträge EUR 158.698,53
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -35,40
2. Verwaltungsvergütung EUR -270.366,02
3. Verwahrstellenvergütung EUR -18.022,92
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR -6.944,78
5. Sonstige Aufwendungen EUR -5.042,17
Summe der Aufwendungen EUR -300.411,29
III. Ordentlicher Nettoergebnis EUR -141.712,76
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 848.911,24
2. Realisierte Verluste EUR -139.527,34
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 709.383,90
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 567.671,14
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne EUR -509.545,81
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR -519.802,31
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -1.029.348,12
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -461.676,98

Entwicklung des Sondervermögens

2022/​2023
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 19.229.888,59
1. Ausschüttung für das Vorjahr EUR -8.442,30
2. Mittelzufluss /​ -abfluss (netto) EUR -1.245.350,28
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 923.863,37
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -2.169.213,65
3. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich EUR 24.510,52
4. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -461.676,98
davon nicht realisierte Gewinne EUR -509.545,81
davon nicht realisierte Verluste EUR -519.802,31
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 17.538.929,55

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung (insgesamt und je Anteil)

insgesamt je Anteil 1)
I. für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 2.695.293,59 34,27
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 567.671,14 7,22
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 333.236,30 4,24
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR 2.630.839,43 33,45
III. Gesamtausschüttung EUR 298.889,00 3,80
1. Endausschüttung EUR 298.889,00 3,80
a) Barausschüttung EUR 298.889,00 3,80
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer EUR 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,00

1) Auf Grund von Rundung bei der Berechnung % Anteil am Fondsvermögen, kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Geschäftsjahr Fondsvermögen am
Ende des Geschäftsjahres
Anteilwert am
Ende des Geschäftsjahres
2019/​2020 EUR 26.934.483,55 EUR 262,14
2020/​2021 EUR 30.356.245,38 EUR 336,14
2021/​2022 EUR 19.229.888,59 EUR 228,45
2022/​2023 EUR 17.538.929,55 EUR 222,99

Jahresbericht für WARBURG – Small&Midcaps Deutschland – Anteilklasse I

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.12.2022 bis 30.11.2023

I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller EUR 156.559,88
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 10.427,05
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 4.157,34
4. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -1.564,06
5. Sonstige Erträge EUR 0,02
Summe der Erträge EUR 169.580,23
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -37,68
2. Verwaltungsvergütung EUR -134.937,14
3. Verwahrstellenvergütung EUR -19.261,07
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR -7.422,61
5. Sonstige Aufwendungen EUR -5.009,26
Summe der Aufwendungen EUR -166.667,76
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 2.912,47
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 907.585,13
2. Realisierte Verluste EUR -149.236,67
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 758.348,46
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 761.260,93
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne EUR -555.868,25
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR -621.308,02
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -1.177.176,27
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -415.915,34

Entwicklung des Sondervermögens

2022/​2023
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 20.371.424,70
1. Ausschüttung für das Vorjahr EUR -12.449,10
2. Mittelzufluss /​ -abfluss (netto) EUR -1.155.642,62
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 939.849,11
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -2.095.491,73
3. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich EUR 40.625,08
4. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -415.915,34
davon nicht realisierte Gewinne EUR -555.868,25
davon nicht realisierte Verluste EUR -621.308,02
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 18.828.042,72

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung (insgesamt und je Anteil)

insgesamt je Anteil 1)
I. für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 2.868.505,74 36,66
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 761.260,93 9,73
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 414.375,26 5,30
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR 2.824.206,41 36,09
III. Gesamtausschüttung EUR 391.185,00 5,00
1. Endausschüttung EUR 391.185,00 5,00
a) Barausschüttung EUR 391.185,00 5,00
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer EUR 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,00

1) Auf Grund von Rundung bei der Berechnung % Anteil am Fondsvermögen, kann es zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Geschäftsjahr Fondsvermögen am
Ende des Geschäftsjahres
Anteilwert am
Ende des Geschäftsjahres
2019/​2020 EUR 31.911.802,64 EUR 276,00
2020/​2021 EUR 40.648.783,52 EUR 356,76
2021/​2022 EUR 20.371.424,70 EUR 244,43
2022/​2023 EUR 18.828.042,72 EUR 240,65

Überblick der Anteilklassen gemäß § 15 Abs. 1 KARBV

Anteilsklasse Ertrags-
verwendung
Mindest-
anlage-
volumen
EUR
Verwaltungs-
vergütung
in %
Ausgabeaufschlag
bis zu 5,00% p.a.,
derzeit
WARBURG – Small&Midcaps Deutschland – Anteilklasse R Ausschüttung 0,00 1,500 5,000
WARBURG – Small&Midcaps Deutschland – Anteilklasse I Ausschüttung 500000,00 0,700 0,000

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,51
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung auf Grundlage von Messzahlen nach dem qualifizierten Ansatz relativ im Verhältnis zu dem zugehörigen Vergleichsvermögen ermittelt.

Dabei wird der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Der VaR wird unter Anwendung des RiskManagers von MSCI RiskMetrics auf Basis historischer Simulation bestimmt.

Zur Ermittlung des potenziellen Risikobetrags für das Marktrisiko wird angenommen, dass die bei Geschäftsschluss im Sondervermögen befindlichen Finanzinstrumente oder Finanzinstrumentsgruppen weitere 10 Handelstage im Sondervermögen gehalten werden und ein einseitiges Prognoseintervall mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau in Höhe von 99% (Konfidenzniveau) sowie ein effektiver historischer gleichgewichteter Beobachtungszeitraum von einem Jahr zugrunde liegen.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 28b Abs. 2 Satz 1 und 2 DerivateV

kleinster potenzieller Risikobetrag 7,18
größter potenzieller Risikobetrag 11,84
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 9,88

Zusätzlich zu den Angaben zur Marktrisikopotenzialermittlung sind auch Angaben zum Bruttoinvestitionsgrad des Sondervermögens, der sogenannten Hebelwirkung (Leverage) zu machen. Die Berechnung des Leverage basiert auf den Anforderungen des § 37 Abs. 4 DerivateV i.V.m § 35 Abs. 6 DerivateV und erfolgt analog zu Artikel 7 der EU Delegierten Verordnung 231/​2013 (AIFM-VO). Dabei werden Derivate unabhängig vom Vorzeichen grundsätzlich additiv angerechnet.

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage 95,15

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens zum Berichtsstichtag

100% MSCI Germany Small Cap – NR EUR

Sonstige Angaben

WARBURG – Small&Midcaps Deutschland – Anteilklasse R

Anteilwert EUR 222,99
Anzahl Anteile STK 78.655,000

WARBURG – Small&Midcaps Deutschland – Anteilklasse I

Anteilwert EUR 240,65
Anzahl Anteile STK 78.237,000

Angewandte Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände (§§ 26 bis 29 und 34 KARBV)

Der Anteilwert wird gem. § 169 KAGB von der Kapitalverwaltungsgesellschaft ermittelt.

Die der Anteilwertermittlung im Falle von handelbaren Kursen zugrunde liegenden Wertpapierkurse bzw. Marktsätze werden von der Gesellschaft täglich selbst über verschiedene Datenanbieter bezogen. Dabei erfolgt die Bewertung für Rentenpapiere mit Kursen per 17:15 Uhr des Börsenvortages und die Bewertung von Aktien und börsengehandelten Aktienderivaten mit Schlusskursen des Börsenvortages. Die Einspielung von Zinskurven sowie Kassa- und Terminkursen für die Bewertung von Devisentermingeschäften und Rentenderivaten erfolgt parallel zu den Rentenpapieren mit Kursen per 17:15 Uhr.

Für Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an einer Börse noch an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden gem. § 168 Abs. 3 KAGB die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung auf Basis geeigneter Bewertungsmodelle unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben (§ 28 Abs. 1 KARBV). Die Verkehrswerte werden in einem mehrstufigen Bewertungsverfahren ermittelt. Die der Anteilwertermittlung im Falle von nicht handelbaren Kursen zugrunde liegenden Wertpapierkurse bzw. Marktsätze werden soweit möglich aus Kursen vergleichbarer Wertpapiere bzw. Renditekursen abgeleitet.

Die bezogenen Kurse werden täglich auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Hierzu prüft die Gesellschaft in Abhängigkeit von der Assetklasse die Kursbewegungen zum Vortag, die Kursaktualität, die Abweichungen gegen weitere Kursquellen sowie die Inputparameter für Modellbewertungen.

Investmentanteile werden mit ihrem letzten festgestellten und erhältlichen Net Asset Value bewertet.

Die Bankguthaben und übrigen Forderungen werden mit dem Nominalbetrag, die übrigen Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Festgelder werden – sofern sie kündbar sind und die Rückzahlung bei der Kündigung nicht zum Nennwert zuzüglich Zinsen erfolgt – mit dem Verkehrswert bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

WARBURG – Small&Midcaps Deutschland – Anteilklasse R

Gesamtkostenquote 1,65 %

WARBURG – Small&Midcaps Deutschland – Anteilklasse I

Gesamtkostenquote 0,87 %

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER) drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütung) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Der Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht berücksichtigt.

Anteile von Investmentfonds der WARBURG INVEST werden i.d.R. unter Einschaltung Dritter, d.h. von Banken, Finanzdienstleistern, Maklern und anderen befugten dritten Personen erworben. Der Zusammenarbeit mit diesen Dritten liegt zumeist eine vertragliche Vereinbarung zugrunde, die festlegt, dass die WARBURG INVEST den Dritten für die Vermittlung der Fondsanteile eine bestandsabhängige Vergütung zahlt und den Dritten der Ausgabeaufschlag ganz oder teilweise zusteht. Die bestandsabhängige Vergütung zahlt die WARBURG INVEST aus den ihr zustehenden Verwaltungsvergütungen, d.h. aus ihrem eigenen Vermögen.

Im Geschäftsjahr vom 01.12.2022 bis 30.11.2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST für das Sondervermögen keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen.

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen

WARBURG – Small&Midcaps Deutschland – Anteilklasse R

Wesentliche sonstige Aufwendungen:

Kosten Versand dauerhafter Datenträger EUR 4.093,90

WARBURG – Small&Midcaps Deutschland – Anteilklasse I

Wesentliche sonstige Aufwendungen:

Kosten Versand dauerhafter Datenträger EUR 3.998,69

Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände)

Transaktionskosten EUR 12.024,51

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (Inkl. Vorstand): EUR 4.370.428,31
davon feste Vergütung EUR 3.672.928,31
davon variable Vergütung EUR 697.500,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen: EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter der KVG (inklusive Vorstand): Anzahl 37,00
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen: EUR 3.099.424,12
davon Geschäftsleiter EUR 875.246,83
davon andere Risikoträger EUR 666.656,82
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktion EUR 349.751,35
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe EUR 1.207.769,12

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigten Mitarbeiter.

Vergütungsgrundsätze der Gesellschaft

WARBURG INVEST unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems.

Die detaillierte Ausgestaltung hat die WARBURG INVEST in Vergütungsgrundsätzen geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen.

WARBURG INVEST Kapitalverwaltungsgesellschaft ist von der Größenordnung eine kleinere Kapitalverwaltungsgesellschaft und weist hinsichtlich der internen Organisation sowie der Art und des Umfangs der verwalteten Investmentvermögen und getätigten Wertpapiergeschäfte eine geringe Komplexität auf.

Die Einschätzung der geringen Komplexität im Bereich der internen Organisation beruht auf dem Sachverhalt, das WARBURG INVEST eine klassische interne Organisationsstruktur einer Kapitalverwaltungsgesellschaft aufweist mit den beiden Hauptfunktionen Portfoliomanagement und Risikocontrolling.

In Bezug auf die verwalteten Investmentvermögen und die getätigten Wertpapiergeschäfte ist eine geringe Komplexität der WARBURG INVEST gegeben, weil es sich in der weit überwiegenden Anzahl der verwalteten Investmentvermögen um OGAW oder um Spezial AIF mit festen Anlagebedingungen handelt, deren Anlagebedingungen sich stark an die Rahmenbedingungen zu OGAW anlehnen.

Sowohl die vorgenannten Typen von Investmentvermögen als auch die anderen Typen (Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen) sowie die Finanzportfolioverwaltungsmandate investieren dabei in klassische Vermögensgegenstände und damit aktuell nicht in Vermögensgegenstände mit nennenswerter komplexer Struktur.

Die Vergütungsgrundsätze gelten für alle Mitarbeiter und Geschäftsführer der Gesellschaft. Durch das Vergütungssystem sollen keine Anreize geschaffen werden, übermäßige Risiken auf Ebene der verwalteten Investmentvermögen bzw. Finanzportfolioverwaltungsmandate oder auf Gesellschaftsebene einzugehen.

Vielmehr soll eine Kontrollierbarkeit der operationalen Risikokomponenten verbunden mit festgelegten Zuständigkeiten erreicht werden.

Die Geschäftsführung der WARBURG INVEST legt die allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik fest, überprüft diese regelmäßig und ist für deren Umsetzung sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen verantwortlich. Der Aufsichtsrat der WARBURG INVEST beaufsichtigt die Geschäftsführung bei der Umsetzung und stellt sicher, dass die Vergütungsgrundsätze mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar sind. Weiterhin stellt der Aufsichtsrat sicher, dass bei der Gestaltung der Umsetzung der Vergütungsgrundsätze und -praxis die Corporate-Governance-Grundsätze und -strukturen der WARBURG INVEST eingehalten werden.

Angaben zur Höhe der Vergütung

Ein Teil der Mitarbeiter der WARBURG INVEST erhält eine Vergütung in entsprechender Anwendung des Gehaltstarifvertrags für das private Bankgewerbe. Alle anderen Mitarbeiter erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte feste Vergütung. Neben der festen Vergütung können Mitarbeitern variable Vergütungen in Form von Sonderzahlungen gewährt werden. Diese werden von der Geschäftsführung nach Ermessen festgelegt.

Die Vergütungen von Geschäftsleitern der WARBURG INVEST richten sich nach den jeweils geltenden vertraglichen Vereinbarungen. Die Geschäftsleiter erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte fixe Vergütung, außerdem können ihnen variable Vergütungen in Form von Sonderzahlungen gewährt werden, die nach Ermessen vom Aufsichtsrat festgelegt werden.

Der Gewährung einer erfolgsabhängigen Vergütung liegt insgesamt eine Bewertung sowohl der Leistung des betreffenden Mitarbeiters, seiner Abteilung als auch des Gesamtergebnisses der Gesellschaft zugrunde. Bei der Bewertung der individuellen Leistung werden finanzielle wie auch nicht finanzielle Kriterien berücksichtigt. Variable Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der verwalteten Investmentvermögen bzw. Finanzportfolioverwaltungsmandate gekoppelt. Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt unter Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes ausschließlich monetär und nicht verzögert. Grundsätzlich beträgt die variable Vergütung nicht mehr als 40 % der fixen Vergütung für einen Mitarbeiter.

Vergütungsbericht und jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik

Die Geschäftsführung erstellt jährlich einen Vergütungsbericht in Zusammenarbeit mit dem Personalbereich, dem Leiter des Risiko Controllings und dem Chief Compliance Officer. Auf Basis des Vergütungsberichtes überprüft der Aufsichtsrat jährlich die Umsetzung und ggf. Aktualisierung der Vergütungsgrundsätze. Besonderes Augenmerk legt der Aufsichtsrat dabei auf die Einhaltung eines angemessenen Verhältnisses zwischen dem Anteil der festen Vergütung und dem flexiblen Anteil.

Zusätzlich führt die Interne Revision der Gesellschaft eine unabhängige Prüfung der Gestaltung, der Umsetzung und der Wirkungen der Vergütungsgrundsätze der WARBURG INVEST durch.

Im Rahmen der Überprüfung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Abweichungen von den festgelegten Vergütungsgrundsätzen.

Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Es haben sich gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Angaben für Institutionelle Anleger gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB i.V.m. §134c Abs. 4 AktG

Wesentliche mittel- bis langfristige Risiken

Informationen über die wesentlichen mittel- bis langfristigen Risiken sind im Tätigkeitsbericht zu entnehmen.

Zusammensetzung des Portfolios, Portfolioumsätze und Portfolioumsatzkosten

Informationen über die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten sind im Jahresbericht in den Abschnitten „Vermögensaufstellung“, „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“ und „Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote“ ersichtlich.

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung

Informationen zur Anlagestrategie und -politik sind im Tätigkeitsbericht im Abschnitt Anlagepolitik zu finden.

Einsatz von Stimmrechtsberatern und Umgang mit Interessenkonflikten

Angaben zur Stimmrechtsausübung sind auf der Webseite der Warburg Invest öffentlich zugänglich. Die Abstimmungs- und Mitwirkungspolicy ist unter folgendem Link zu finden:

https:/​/​www.warburg-fonds.com/​de/​wir-ueber-uns/​corporate-governance/​Mitwirkungspolitik-Abstimmungsverhalten-und-Stimmrechtsausuebung/​

Die Interessenkonflikt Policy ist unter folgendem Link zu finden:

https:/​/​www.warburg-fonds.com/​de/​wir-ueber-uns/​corporate-governance/​Umgang-mit-Interessenkonflikten/​

Handhabung von Wertpapierleihgeschäften

Wertpapierleihgeschäfte wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt.

Angaben zur SFTR Verordnung 2015/​2365

Die Angaben gem. SFTR Verordnung 2015/​2365 entfallen, da im Berichtszeitraum keine Geschäfte im Sinne dieser Verordnung getätigt wurden.

Hinweis an die Anleger

Angaben zu ökologischen und sozialen Merkmalen gem. Offenlegungsverordnung finden sich im Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)2019/​ 2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​ 852 genannten Finanzprodukten“

Zusätzliche Informationen für Anleger in der Schweiz

WARBURG – Small&Midcaps Deutschland ist ein nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Richtlinienkonformes Sondervermögen gegründeter Anlagefonds.

Vertreter in der Schweiz:
1741 Fund Solutions AG
Burggraben 16
CH – 9000 St. Gallen

Zahlstelle in der Schweiz:
Tellco AG
Bahnhofstraße 4
CH – 6430 Schwyz

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Vertrieb in der Schweiz ist St. Gallen.

Das Verwaltungsreglement sowie das KID, Jahres- und Halbjahresberichte des Fonds können in der Schweiz kostenlos bei dem oben genannten Vertreter sowie bei der oben genannten Zahlstelle bezogen werden. Die Veröffentlichungen des Fonds in der Schweiz erfolgen auf der elektronischen Plattform der Swiss Fund Data AG (www.swissfunddata.ch).

Die Ausgabe- und Rücknahmepreise von Anteilen gemeinsam beziehungsweise der Inventarwert mit dem Hinweis „exklusive Kommissionen“ werden bei jeder Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, mindestens aber jeweils samstags auf der elektronischen Plattform der Swiss Fund Data AG (www.swissfunddata.ch) veröffentlicht.

Performance des Fonds:

Performance des WARBURG – Small&Midcaps Deutschland

Anteilklasse R

2020 20,80 %
2021 20,06 %
2022 -32,59 %
2023 -0,37 %

Anteilklasse I

2020 21,77 %
2021 21,03 %
2022 -31,99 %
2023 0,36 %

Die historische Performance stellt keinen Indikator für die laufende oder zukünftige Performance dar. Die Performancedaten lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Komissionen und Kosten unberückstichtigt.

Die Gesamtkostenquoten sind im Teil „Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote“ angegeben.

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Hinweis zu den Finanzaufstellungen:

Auf Grund von Rundung bei der Berechnung, kann es innerhalb der Finanzaufstellungen zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.

Name des Produkts: WARBURG – Small&Midcaps Deutschland
Unternehmenskennung (LEI-Code): 529900HRVKHRUDKXSU66
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 56,56% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionenmit einem sozialen Ziel getätigt: [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Die Anlagestrategie dieses Fonds verfolgt eine ganzheitliche Integration der Nachhaltigkeitsdaten in den Investitionsprozess. Dabei werden sowohl soziale als auch ökologische Aspekte über definierte Ausschlusskriterien in Bezug auf die Geschäftsaktivitäten angewendet. Das Anlageuniversum des Fonds für die Direktanlagen besteht zunächst grundsätzlich aus den Emittenten, die im „Universe All“ von MSCI enthalten sind. Bei der dann hieraus erfolgenden Auswahl der geeigneten Vermögensgegenstände wird darauf geachtet, dass Risiken aus Geschäftsfeldern, die erhebliche negative externe Effekte durch ökologische und/​oder soziale Risikofaktoren mit sich bringen könnten und damit die generellen Risikoparameter wie z. B. Marktpreis- oder Adressenausfallrisiken erhöhen, durch umsatzbasierte Ausschlüsse von bestimmten Geschäftsaktivitäten minimiert werden. Für den Bereich der Investition in Unternehmen (Aktien oder Anleihen) werden solche Unternehmen, die mehr als 1 Prozent Umsatzanteile aus den nachfolgend genannten Geschäftsfeldern erzielen, vom Anlageuniversum ausgeschlossen, da diese die gesamten Risikoparameter des Fonds nennenswert beeinträchtigen können.

• Glücksspiel (Betreiber und Zulieferer)
• Pornografie (Produzenten)
• Rüstungsgüter (Hersteller von konventionellen Waffen und Waffensystemen sowie ziviler Schusswaffen)
• Tabak (Hersteller)
• Thermalkohle (Förderung/​Abbau)
• Ölsande bzw. Ölschiefer (Förderung/​Abbau)
• Uran (Förderung/​Abbau)
• Förderung/​Abbau von fossilen Brennstoffen durch Fracking
• Förderung/​Abbau von fossilen Brennstoffen aus der Arktis

Die ökologische Transformation der Wirtschaft hat einen großen Einfluss auf Unternehmen aus der Branche der Energieerzeugung und/​oder der Förderung von fossilen Brennstoffen. Besonders betroffen sind Unternehmen aus dem Bereich der Verstromung von Thermalkohle und Nuklearenergie. Um den Einfluss dieser Unternehmen auf die Risikokennzahlen des Fonds zu reduzieren, werden Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes aus diesen Bereichen erzielen, ebenfalls vom Anlageuniversum ausgeschlossen.

Mit Nachhaltigkeits-
indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Bei denwichtigsten nachteiligen Auswirkungenhandelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Zum Berichtsstichtag gestalten sich die Nachhaltigkeitsindikatoren wie folgt:

• Der MSCI ESG Quality Score (Skala 0 – 10), ermittelt von MSCI ESG Research, des Fonds wird anhand des gewichteten Durchschnitts der ESG-Bewertungen der Investitionen des Fonds berechnet. Der MSCI ESG Quality Score berücksichtigt zudem den Trend des ESG-Ratings der Bestände wie auch den Anteil der Bestände mit einem schwächeren Rating von „B“ oder „CCC“. Der MSCI ESG Quality Score des Fonds beträgt 6,92. Dies entspricht einem MSCI ESG Rating von A.

• Die gewichtete CO2-Intensität (tCO2e/​ €Mio. Umsatz) nach Definition der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang I, Formel 3 beträgt 47,09. Die Daten stammen ebenfalls von MSCI ESG Research. Die Datenabdeckung zu den CO2-Intensitätswerten liegt bei 73,94% des bewertbaren Bestands.

Nähere Informationen zu der ESG Rating Methodologie von MSCI ESG Research können Sie folgender Seite entnehmen: https:/​/​www.msci.com/​our-solutions/​esg-investing/​esg-ratings

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Nachhaltige Investitionen im Sinne des Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung – Verordnung (EU) 2019/​2088 – (SFDR) sind solche, die zur Erreichung eines Umweltzieles oder eines sozialen Zieles beitragen unter der Voraussetzung, dass diese Investition kein anderes der dort genannten Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Für die Definition von umweltbezogenen oder sozialen Zielen beziehen wir uns auf die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bis 2030 (UN Sustainable Development Goals, SDGs). Von diesen 17 SDGs sind 9 umweltbezogene Ziele und 8 soziale Ziele. Die Ziele sind darauf ausgerichtet, Armut zu verringern und Wohlstand zu fördern – gleichzeitig finden soziale Bedürfnisse wie Bildung und Gesundheit Berücksichtigung.
Ziel der Anlagestrategie ist es nicht, einen festgelegten Anteil Nachhaltiger Investitionen im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR zu erreichen bzw. das Portfolio diesbezüglich auszurichten oder zu optimieren. Mit einer Investition in ein Unternehmen wird nach unserem Verständnis dann ein umweltbezogenes oder soziales Ziel verfolgt, wenn das Unternehmen zu mindestens einem der SDGs einen positiven Beitrag leistet und nicht gleichzeitig einen negativen Beitrag zu einem anderen Ziel leistet. Die Ermittlung der Zielerreichung nehmen wir auf Basis der „MSCI SDG Alignment Methodology“ vor, in der für jedes der 17 SDGs von MSCI dessen Status ermittelt wird. Ein positiver Beitrag liegt dann vor, wenn ein Unternehmen hinsichtlich eines Zieles mindestens den Status „aligned“ hat und hinsichtlich keines anderen Zieles als „misaligned“ oder schlechter gewertet wird.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Im Rahmen des quantitativen Screenings zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen erfolgt eine „Do no significant harm“ (DNSH) Prüfung. In diesem Rahmen wird beurteilt, ob durch eine Geschäftstätigkeit, die positiv auf eines oder mehrere der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDGs) einwirkt, gleichzeitig ein ökologisches oder soziales Nachhaltigkeitsziel negativ beeinflusst wird. Investitionen in Unternehmen, die die DNSH-Prüfung nicht erfüllen, sind keine nachhaltigen Investitionen im Sinne des Art. 17 Nr. 2 SFDR. In der DNSH-Prüfung werden die Investitionen bzw. Unternehmen im Hinblick auf folgende Kriterien bzw. Schwellenwerte überprüft:

a) Berücksichtigung der SDGs:

• „Misaligned“ oder „strongly misaligned“ gegenüber einem der 17 Nachhaltigkeitsziele

b) Von WARBURG INVEST festgelegte Mindestausschlüsse:

• Geschäftsbereiche im Segment der geächteten oder Nuklearwaffen

• mehr als 10% Umsatzanteile aus der Förderung und/​oder der Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen exkl. Gas oder Atomstrom

• zu nicht mehr als 10 % der Umsatzanteile aus der Förderung von Kohle und Erdöl,

• mehr als 10% Umsatzanteile aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer

• mehr als 5% Umsatzanteile aus der Energieerzeugung aus Erdgas und Kernenergie

c) Mindestausschlüsse des „Verbändekonzepts“ (entwickelt. von den Verbänden der Deutschen Kreditwirtschaft zusammen mit dem Fondsverband BVI und dem Deutschen Derivate Verband (DDV) ).1 Die Mindestausschlüsse des Verbändekonzepts lauten:

• mehr als 10% Umsatzanteile aus der Produktion von Tabak

• mehr als 10% Umsatzanteile aus Rüstungsgütern

• Verstöße oder Verdachtsmomente für Vergehen gegen mindestens eines der 10 Prinzipien des UN Global Compact2

d) Die Nichteinhaltung von „Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung“ wird anhand von MSCI ESG Research-Analysen gemessen:

• Ausschluss von Unternehmen mit einem „CCC“ oder „B“ Rating (sog. Nachzügler)

• Ausschluss von Unternehmen mit einem „Governance Pillar Score“ von weniger als 2,857 (sog. Nachzügler)

• Sehr schwerwiegende („Red Flag“) oder schwerwiegende unternehmerische Kontroversen („Orange Flag“) analog der Einstufung innerhalb des Kontroversen Screenings von MSCI ESG

¹ Weitere Informationen hierzu sind unter folgendem Link abrufbar: https:/​/​www.bvi.de/​service/​muster-und-arbeitshilfen/​mindeststandard-zur-zielmarktbestimmung/​

² Die von den Vereinten Nationen definierten UN Global Compact (UNGC) Prinzipien haben zum Ziel, Globalisierung gerecht, umwelt- und sozialverträglich zu gestalten. Zur Einschätzung der Verstöße wird die Bewertung von MSCI ESG Research herangezogen.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktorenberücksichtigt?

Negative Auswirkungen von (Geschäfts-)Aktivitäten von Unternehmen und Staaten in Bezug auf Umwelt- und Sozialbelange werden durch sog. PAI-Indikatoren (Principal Adverse Impacts – Wichtigste nachteilige Auswirkungen) abgebildet. Die anzuwendenden PAI-Indikatoren sind in Anhang I, Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 beschrieben.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die SDGs ebenfalls dazu geeignet sind, eine PAI Berücksichtigung anzunehmen. Unternehmen, die hinsichtlich eines oder mehrerer SDGs und somit hinsichtlich der mit dem jeweiligen SDG in Verbindung zu setzenden PAIs, mit „misaligned“ oder „strongly misaligned“ bewertet werden, werden nicht den nachhaltigen Investitionen zugerechnet. Im Folgenden wird beschrieben, inwiefern die SDGs mit den PAIs in Verbindung zu setzen sind.

• PAIs 1 bis 6 (Treibhausgasemissionen) lassen sich qualitativ in Verbindung zu den SDGs 7 (Affordable and Clean Energy), 12 (Responsible Consumption and Production) und 13 (Climate Action) setzen.
• PAI 7 (Biodiversität) lässt sich mit Bewertungen zu den SDGs 2 (Zero Hunger), 12 (Responsible Consumption and Production), 14 (Life Below Water) und 15 (Life on Land) in Verbindung setzen.
• PAI 8 (Wasser) findet implizit Berücksichtigung in Bewertungen zu SDG 2 (Zero Hunger), 6 (Clean Water and Sanitation), 12 (Responsible Consumption and Production), 14 (Life Below Water) und 15 (Life on Land).
• PAI 9 (Abfall) lässt sich in Verbindung setzen mit SDG 2 (Zero Hunger), 3 (Good Health and Well-Being), 6 (Clean Water and Sanitation), 12 (Responsible Consumption and Production) und 15 (Life on Land).
• PAI 10 (Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen) und 11 (Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen) könnten implizit in der Bewertung zu SDG 10 (Reduced Inequalities) enthalten sein.
• PAI 12 (Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle) lässt sich in Zusammenhang bringen mit den SDGs 4 (Quality Education), 5 (Gender Equality) und 8 (Decent Work and Economic Growth).
• PAI 13 (Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen) wird aus Sicht der Gesellschaft ebenfalls über die SDGs 4 (Quality Education), 5 (Gender Equality), 8 (Decent Work and Economic Growth) sowie 10 (Reduced Inequalities) berücksichtigt.
• PAI 14 (Engagement in umstrittenen Waffen) ist wiederum direkt von SDG 16 (Peace, Justice and Strong Institutions) abgedeckt.

Über die SDGs hinaus finden Ausschlusskriterien im Rahmen der Bewertung „nachhaltiger Investitionen“ statt, die ebenfalls dazu geeignet scheinen, sich positiv auf die PAI-Ausprägungen auszuwirken.
So wird sich etwa der umsatzbezogene Ausschluss von Geschäftstätigkeiten im Bereich der fossilen Brennstoffe sowie Atomenergie positiv auf die umweltbezogenen PAI-Ausprägungen auswirken, während insbesondere die Berücksichtigung von Governance- und Kontroversenbewertungen positive Effekte auf die PAIs mit sozialem Schwerpunkt haben dürften. Anstelle der indirekten Berücksichtigung der PAIs über SDGs werden einzelne PAIs auch direkt durch die zugrundeliegende Methodik adressiert:

• PAI 10 durch den direkten Ausschluss von Emittenten, die schwere Verstöße oder Verdachtsmomente für Vergehen gegen mindestens eines der 10 Prinzipien des UN Global Compact aufweisen.
• PAI 14 infolge des Ausschlusses von Unternehmen, die Geschäftsbereiche im Segment der geächteten oder Nuklearwaffen aufweisen.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationaleUnternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft undMenschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Im Rahmen des Kontroversen-Screenings werden Unternehmen, die in ein oder mehrere schwerwiegende unternehmerische Fehlverhalten involviert sind, identifiziert und in der Folge von Investitionen ausgeschlossen. Unser Kontroversen- Screening beruht auf Daten von MSCI und erfolgt auf Basis folgender globaler Normen:

• dem Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC),
• der Allgemeinen Grundsätze der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP),
• der Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO),
• der Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem Taxonomie-konforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen Anwendung, die die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Im Rahmen des im Abschnitt „Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?“ beschriebenen Investmentprozesses finden PAIs Berücksichtigung. Die im Folgenden genannten, von MSCI ESG Research bezogenen, wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden im Investmentprozess berücksichtigt. Dabei variiert die Berücksichtigung der jeweiligen PAIAusprägung. Berücksichtigung kann in Form eines Ausschlusses stattfinden, bei dem Emittenten mit schlechten PAI-Ausprägungen nicht investierbar werden. Darüber hinaus kann Berücksichtigung auch im Rahmen der Positivselektion, in der Emittenten mit einer umfassend fortschrittlichen Nachhaltigkeitsstrategie selektiert werden, oder in Form eines Gesprächsschwerpunkts in Engagement Gesprächen stattfinden.

• PAI 1 (THG-Emissionen) in Form von Ausschlusskriterien
• PAI 2 (CO2-Fußabdruck) in Form von Ausschlusskriterien
• PAI 3 (THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird) in Form von Ausschlusskriterien
• PAI 4 (Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind) in Form von Ausschlusskriterien
• PAI 10 (Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen) in Form von Ausschlusskriterien
• PAI 12 (Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle) in Form von Ausschlusskriterien u. Engagementaktivitäten
• PAI 13 (Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen) in Form von Ausschlusskriterien
• PAI 14 (Engagement in umstrittenen Waffen) in Form von Ausschlusskriterien

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
1 Dezember 2022 – 30 November 2023
In der Tabelle werden die größten Investitionen des Fonds mit dem jeweiligen Sektor und dem zugehörigen Land, sortiert nach Größe des prozentualen Anteils des Fonds aufgeführt. Der Portfolioanteil wurde als Durchschnitt des Anteils am Sondervermögen zu den vier Quartalsstichtagen des Berichtszeitraums berechnet und bezieht sich auf das Brutto-Fondsvermögen.

Größte Investitionen Sektor Fondsanteil Land
Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige
Vermögensgegenstände
(inkl. Bankguthaben)
4.47% DE
Bechtle AG Inhaber-Aktien o.N. Technologie 3.84% DE
AIXTRON SE Namens-Aktien o.N. Industriegüter und Dienstleistungen 3.72% DE
Fielmann AG Inhaber-Aktien o.N. Einzelhandel 3.67% DE
CEWE Stiftung & Co. KGaA Inhaber-Aktien o.N. Industriegüter und Dienstleistungen 3.59% DE
Nexus AG Inhaber-Aktien o.N. Industriegüter und Dienstleistungen 3.41% DE
Nynomic AG Inhaber-Aktien o.N. Finanzdienstleistungen 3.37% DE
clearvise AG Inhaber-Aktien o.N. Finanzdienstleistungen 3.22% DE
PVA TePla AG Inhaber-Aktien o.N. Finanzdienstleistungen 3.10% DE
SÜSS MicroTec SE Namens- Aktien o.N. Industriegüter und Dienstleistungen 3.03% DE
ATOSS Software AG Inhaber- Aktien o.N. Industriegüter und Dienstleistungen 2.97% DE
ENCAVIS AG Inhaber-Aktien o.N. Energieversorgung 2.91% DE
IVU Traffic Technologies AG Inhaber-Aktien o.N. Technologie 2.89% DE
CompuGroup Medical SE &Co.KGaA Namens-Aktien o.N. Technologie 2.83% DE
JENOPTIK AG Namens-Aktien o.N. Industriegüter und Dienstleistungen 2.76% DE
Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind alle Investitionen gemeint, die die ökologischen und/​oder sozialen Merkmale nach den im Abschnitt „Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?“ beschriebenen verbindlichen Elemente der ESG-Anlagestrategie erfüllen,

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

In dem Schaubild weiter unten haben wir eine Strukturierung der Investitionen des Fonds nach Investitionskriterien vorgenommen. Die Berechnung bezieht sich jeweils auf das Brutto-Fondsvermögen und erfolgt als Durchschnitt der Vermögensallokation zu den Quartalsenden im Berichtszeitraum, wobei die Klassifikation des jeweiligen Unternehmens auf dessen Daten zum ersten Quartal des Bezugszeitraums oder bei einem späteren Kauf zum Quartal des Zukaufs beruht.

Der Anteil der so ermittelten Investitionen, die auf ökologische und/​oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, beläuft sich auf 95,54 Prozent. In diesem Umfang erfüllen die getätigten Investitionen verbindliche Elemente der ESG-Anlagestrategie und sind mithin im folgenden Schaubild der Kennzahl #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale zuzurechnen.

Nachhaltige Investitionen i.S.d. Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung – Verordnung (EU) 2019/​2088 – (SFDR) sind alle Investitionen in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitragen, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Unsere Konzeption der Klassifizierung nachhaltiger Investitionen haben wir zuvor im Abschnitt „Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesem Ziel bei?“ beschrieben. Investitionen in ein Unternehmen werden jeweils in voller Höhe in die Quote nachhaltiger Investitionen eingerechnet, wenn das Unternehmen nach der „MSCI SDG Alignment Methodology“ mindestens hinsichtlich eines der 17 SDGs den Status „aligned“ hat und gegenüber keinem anderen Ziel als „misaligned“ oder schlechter beurteilt wird und gleichzeitig die DNSH-Prüfung bestanden worden ist und kein Verstoß gegen Verfahrensweisen guter Unternehmensführung besteht.

Die verwendete Methodik nimmt keine Gewichtung hinsichtlich der Zahl der Ziele, zu denen ein positiver Beitrag geleistet wird, und – sofern ein Schwellenwert überschritten worden ist – des Umfangs der nachhaltigen Geschäftstätigkeit der jeweiligen Unternehmen vor. Wir weisen darauf hin, dass bei der Ermittlung von Quoten für nachhaltige Investitionen derzeit noch Auslegungsunsicherheiten bestehen, die deutliche Auswirkungen auf die Höhe der angegebenen Quoten haben können. Aktuell besteht kein einheitliches Vorgehen am Markt, so dass eine direkte Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsangaben nicht immer möglich ist.

In der Berücksichtigung von sozial nachhaltigen und ökologisch nachhaltigen Unternehmen wird eine doppelte Gewichtung vermieden, indem die Beiträge zu sozialen Zielen mit den Beiträgen zu ökologischen Zielen verglichen werden. Hierbei wird der Status „strongly aligned“ doppelt so hoch gewichtet wie der Status „aligned“. Der höhere Beitrag wird angerechnet, der geringere Beitrag wird nicht angerechnet. Sind die ökologischen und sozialen Beiträge gleich stark, wird der Beitrag den ökologischen Zielen zugerechnet.

Bei der Trennung zwischen ökologisch und sozial nachhaltigen Investitionen handelt es sich um eine neue Methodik. Die Erfüllungsquote sozial nachhaltiger Investitionen für das Geschäftsjahr liegt mit 23,97 Prozent unter der in den vorvertraglichen Informationen gesetzten Mindestquote sozial nachhaltiger Investitionen von 27,00 Prozent, dessen Berechnungsgrundlage auch doppelte Zuordnung berücksichtigte.

Der Anteil der nachhaltigen Investitionen (#1a Nachhaltige Investitionen) insgesamt beträgt 56,56 Prozent.

Darüber hinaus hat der Fonds Andere Investitionen (#2) getätigt. Die darunter fallenden Investitionen sind im Abschnitt: „Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?“ erläutert.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

Die folgende Tabelle stellt die Sektoraufteilung über den Durchschnitt der Quartalsenden des Berichtszeitraums dar. Zum Sektor „Finanzdienstleistungen“ zählen alle Investitionen in Zielfonds. Eine Durchschau der Zielfonds erfolgt nicht.

Sektor Anteil
Industriegüter und Dienstleistungen 37.93%
Finanzdienstleistungen 14.31%
Technologie 13.78%
Einzelhandel 6.08%
Chemie 4.82%
Sonstige Vermögensgegenstände (inkl. Bankguthaben) 4.47%
Energieversorgung 2.91%
Immobilien 2.79%
Telekommunikation 2.65%
Sonstige 2.54%
Persönliche und Haushaltsgegenstände 1.86%
Rohstoffe 1.84%
Gesundheit 1.36%
Automobilhersteller und Zulieferer 1.22%
Hardware und Ausrüstung 0.76%
Versicherungen 0.39%
Medien 0.29%

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?

Als nachhaltig mit einem sonstigen Umweltziel werten wir Investitionen in Unternehmen dann, wenn das Unternehmen zumindest zu einem umweltbezogenen SDG einen positiven Beitrag leistet und die übrigen zuvor genannten Bedingungen für nachhaltige Investitionen erfüllt sind. Der Anteil der nachhaltigen Investitionen mit einem sonstigen Umweltziel betrug zum Berichtsstichtag 32,58 Prozent des Brutto-Fondsvermögens.

Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Als sozial nachhaltig werten wir Investitionen in Unternehmen dann, wenn das Unternehmen zumindest zu einem sozialen SDG einen positiven Beitrag leistet und die übrigen zuvor genannten Bedingungen für nachhaltige Investitionen erfüllt sind. Der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen betrug zum Berichtsstichtag 23,97 Prozent des Brutto-Fondsvermögens.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Unter „#2 Andere Investitionen“ können Bankguthaben zur Liquiditätssteuerung und Derivategeschäfte fallen. Hier findet kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz statt.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Die Einhaltung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale des Investmentvermögens wird zunächst durch den implementierten ESG-Filter sichergestellt. Emittenten bzw. Titel des Anlageuniversums, die unter die Ausschlusskriterien fallen, werden auf Negativlisten aufgenommen. Neuinvestitionen in solche Titel sind ausgeschlossen. Bei Neuaufnahme von Titeln auf die Negativliste sind die Bestände in diesem Titel binnen 10 Tagen zu veräußern. Die Einhaltung der Ausschlusskriterien wird durch die Einbeziehung der Negativlisten in die Anlagegrenzprüfung sichergestellt.

Daneben engagiert sich WARBURG INVEST als Kapitalverwaltungsgesellschaft des Fonds auch durch Engagement-Aktivitäten wie übergreifende und spezifische Unternehmensdialoge. Informationen zu den Kriterien zum Auslösen des EngagementProzesses, dem allgemeinen Verlauf von ESG-Engagements als auch potenziellen Eskalations- und Reduktionsmaßnahmen können Sie unser ESG Engagement Policy entnehmen. https:/​/​www.warburg-fonds.com/​de/​wir-ueberuns/​nachhaltigkeit/​nachhaltigkeitskonzepte/​engagement.html

 

Hamburg, den 14. März 2024

WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH

Die Geschäftsführung

Martin Hattwig Matthias Mansel

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens WARBURG – Small&Midcaps Deutschland – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. November 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. November 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. November 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESBERICHTS“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die „Zusätzlichen Informationen für Anleger in der Schweiz“. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u. a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Darstellung der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben im Anhang in Übereinstimmung mit dem KAGB, der Verordnung (EU) 2019/​2088, der Verordnung (EU) 2020/​852 sowie der diese konkretisierenden Delegierten Rechtsakte der Europäischen Kommission, und mit den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten konkretisierenden Kriterien. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben) oder Irrtümern sind.

Die oben genannten europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Demzufolge haben die gesetzlichen Vertreter im Anhang bestehende Unsicherheiten bei ihren Auslegungen beschrieben. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegungen. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen unsicher. Wie im Anhang dargelegt, unterliegen auch die Quantifizierungen nachhaltigkeitsbezogener Angaben inhärenten Unsicherheiten.

Der Aufsichtsrat der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH zur Aufstellung des Jahresberichts des Sondervermögens.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

beurteilen wir die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern zu den nachhaltigkeitsbezogenen Angaben erfolgten konkretisierenden Auslegungen insgesamt. Wie in der Beschreibung der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter dargelegt, haben die gesetzlichen Vertreter die in den einschlägigen Vorschriften enthaltenen Formulierungen und Begriffe ausgelegt; die Gesetzmäßigkeit dieser Auslegungen ist wie in dieser Beschreibung dargestellt mit inhärenten Unsicherheiten behaftet. Des Weiteren unterliegen die Quantifizierungen nachhaltigkeitsbezogener Angaben inhärenten Unsicherheiten bei deren Messung bzw. Beurteilung. Diese inhärenten Unsicherheiten bei der Auslegung und bei der Messung bzw. Beurteilung gelten entsprechend auch für unsere Prüfung.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u. a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 14. März 2024

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Dr. Zemke Butte
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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