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Rechtskräftig

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Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

Das Urteil bezüglich der illegalen Waffenausfuhr nach Mexiko, gefällt am 19. März 2024 vom Bundesgerichtshof (Az. 3 StR 474/19), ist nun vollständig rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die letzte offene Revision einer am Verfahren beteiligten Partei zurückgewiesen. Diese Revision richtete sich gegen die vom Landgericht Stuttgart veranlasste Einziehung des Wertes der durch die Tat erlangten Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 3.730.044 Euro. Ein bedeutender Teil dieser Einziehungsentscheidung sowie die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten waren bereits in einem vorherigen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2021 behandelt worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 69/2021). Die Entscheidung über die Revision bezüglich der Einziehung des Wertes von 690.699 Euro, die aus einer der Taten stammten, wurde aufgrund einer rechtlichen Frage zunächst zurückgestellt. Nach Klärung dieser Frage durch den Großen Senat für Strafsachen am 23. Mai 2023 (Beschluss GSSt 1/23) hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision nun vollständig verworfen.

Durch diese Entscheidung wird das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21. Februar 2019 (Aktenzeichen 13 KLs 143 Js 38100/10) in Gänze bestätigt und somit rechtskräftig.

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