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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

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qimono (CC0), Pixabay

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Benachrichtigung von Verletzten über die Einziehung von Wertersatz
und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

720 Js 6531/​22 b

Unter dem Aktenzeichen 6 KLs 720 Js 6531/​22 wurde mit Entscheidung des Landgerichts Regensburg vom 03.04.2023 der Einziehungsbetroffene Yaakov Gover zur Zahlung von Wertersatz in Höhe von 37.243,52 € rechtskräftig verurteilt.

Nach der genannten Entscheidung könnten aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) Entschädigungsansprüche gegen den Verurteilten entstanden sein.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Verurteilte war im Zeitraum von 2015 bis Oktober 2021 Teil in einer kriminellen Vereinigung, die über Internetplattformen reihenweise Betrugstaten zum Nachteil von Anlegern beging. Die Taten wurden über die Plattformen „SolidCFD/​TradeSolid“, „Get Financial“, „ProCapitalMarkets“, „GainFinTech“, „MyCoinBanking“, „AccepTrade“, „ProfitsTrade“ und „CoinsBanking“ begangen.

Die angeordnete Wertersatzsumme von 37.243,52 € konnte vollständig beigetrieben werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Da die eingezogene Summe weit hinter der Gesamtschadenssumme zurückbleibt, wird eine Entschädigung im Verfahren gegen den oben genannten Einziehungsbetroffenen nur quotal erfolgen können.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Generalstaatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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