Start Warnhinweise Geldwäscheprävention: BaFin setzt Geldbuße gegen Solaris SE fest

Geldwäscheprävention: BaFin setzt Geldbuße gegen Solaris SE fest

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Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Solaris SE eine Geldbuße in Höhe von 6.500.000 Euro festgesetzt. Der Grund: Die BaFin hatte festgestellt, dass das Institut systematisch Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben hat.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Zum Hintergrund: Kreditinstitute sind verpflichtet, eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence UnitFIU) zu erstatten, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Transaktion oder ein sonstiger Geschäftsvorfall mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte.

Diese Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich abgegeben werden. Damit kann die FIU, falls erforderlich, zügig weitere Schritte einleiten, wie etwa die Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden.

 

Wer ist die SOLARIS SE ?

Die Solaris SE, früher bekannt als Solarisbank AG bis November 2022, ist ein Konglomerat lizenzierter Kreditinstitute in Europa. Mit ihrem Hauptsitz in Berlin und weiteren Niederlassungen in Städten wie London, Paris, Mailand, Madrid und Vilnius bietet das Unternehmen eine Vielzahl digitaler Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Dazu zählen unter anderem Bankkonten, Debit- und Kreditkarten, Konsumentenkredite wie buy-now-pay-later-Angebote, sowie Dienstleistungen im Bereich E-Geld und Zahlungsverkehr. Besonders hervorzuheben ist, dass Solaris in Deutschland als erster vollständig cloudbasierter Banking-as-a-Service Anbieter gilt.

Gegründet wurde die Solarisbank im März 2016 von dem deutschen Fintech-Unternehmen finleap zusammen mit Marko Wenthin und Andreas Bittner, nachdem eine Vollbanklizenz von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Europäischen Zentralbank (EZB) erteilt wurde. Ende 2019 erweiterte das Unternehmen seine Dienstleistungen um die Verwahrung und den Handel mit Kryptowährungen durch die Gründung der Tochtergesellschaft Solaris Digital Assets GmbH, vorerst unter einer vorläufig erteilten Lizenz der BaFin. Die Akquisition des britischen Wettbewerbers Contis im Jahr 2021 erweiterte die Lizenzbasis von Solaris um eine britische und eine litauische E-Geld-Lizenz. Des Weiteren wurde die internationale Präsenz durch die Ankündigung internationaler Niederlassungen im Juli 2021 und die Bereitstellung internationaler Bankkontonummern (IBANs) für Frankreich, Spanien und Italien gestärkt. Der Geschäftsbericht für das Jahr 2020 verzeichnete einen Gesamtumsatz von circa 100 Millionen Euro.

Das Geschäftsmodell von Solaris SE basiert hauptsächlich auf der Bereitstellung einer Banking-as-a-Service-Plattform, die es Drittunternehmen ermöglicht, eigene Finanzprodukte und -services ohne eine eigene Vollbanklizenz zu integrieren und anzubieten. Hierbei setzt Solaris überwiegend auf selbst entwickelte Software und die Bereitstellung von Produkten über Programmierschnittstellen (APIs). Verschiedene Unternehmen, darunter Grover und owwn, nutzen diese Plattform bereits, um eigene Visa-Karten anzubieten.

In Bezug auf Finanzierung und Investoren konnte die Solarisbank, vor ihrer Umfirmierung, beachtliche Summen von Wagniskapitalgesellschaften einsammeln, mit einer Gesamthöhe von mindestens 385 Millionen Euro über verschiedene Finanzierungsrunden. Die Bewertung des Unternehmens stieg im Laufe der Zeit signifikant an und erreichte in einer Finanzierungsrunde im Jahr 2021, der Serie D, 1,4 Milliarden Euro. Unter den Investoren finden sich renommierte internationale und nationale Unternehmen wie Softbank, BBVA und Visa.

Trotz des beeindruckenden Wachstums und der Expansion gab es auch Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf regulatorische Prüfungen. So stellte die BaFin bei einer Sonderprüfung organisatorische Mängel fest, die zu zusätzlichen Eigenmittelanforderungen führten. Auch im Jahr 2023 gab es weitere Auflagen aufgrund anhaltender Mängel, welche die Aufnahme neuer Unternehmenskunden ohne eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin beschränken.

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