Start Berlin Anklage gegen früheren Staatssekretär

Anklage gegen früheren Staatssekretär

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Tumisu (CC0), Pixabay

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat gegen Daniel Tietze, den früheren Staatssekretär für Integration im Berliner Senat, Anklage wegen Untreue erhoben. Die Anklage, die am 29. Januar 2024 eingereicht wurde, bezieht sich auf den Vorwurf, dass Tietze seine Pflichten zum Vermögensschutz des Landes Berlin verletzt habe.

Im Zentrum des Verfahrens steht eine Anweisung zur Auszahlung von 40.000 Euro an das Stadtteilzentrum Steglitz für das „Berlin hilft“ Projekt, das eine Plattform zur Unterstützung von Geflüchteten und Helfenden bietet. Die Anweisung erfolgte trotz Bedenken bezüglich der Förderfähigkeit des Projekts, die vom damaligen Präsidenten des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), Alexander Straßmeir, geäußert wurden. Trotz dieser Einwände ordnete Tietze die Auszahlung der Mittel an, was zur Anklageerhebung führte.

Die Untersuchungen gegen die ehemalige Senatorin Elke Breitenbach und den ehemaligen LAF-Präsidenten Alexander Straßmeir wurden eingestellt. Bei Breitenbach führten die Ermittlungen nicht zu einem ausreichenden Tatverdacht, und Straßmeir konnte kein vorsätzlich pflichtwidriges Verhalten nachgewiesen werden.

Ein separates Verfahren untersucht den Verdacht des Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit den Verantwortlichen des Projekts „Berlin hilft“ und des Stadtteilzentrums Steglitz. Diese Ermittlungen sind noch im Gange.

Die Anklage gegen Tietze spiegelt die Ernsthaftigkeit wider, mit der die Berliner Justizbehörden Verstöße gegen die Vermögensbetreuungspflicht verfolgen, um die Integrität öffentlicher Mittel zu wahren.

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