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Insolvent: Hauptstadtgutachter Gesellschaft für Unfallschäden & Bewertung mbH

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geralt / Pixabay

Beschluss in Insolvenzverfahren 36h IN 4101/23

Am 17.01.2024 erging im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Hauptstadtgutachter Gesellschaft für Unfallschäden & Bewertung mbH ein bedeutender Beschluss:

Maßnahmenuntersagung: Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage zu verhindern, werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, bis zur Entscheidung über den Antrag untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Harald Heinze wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen über schuldnerisches Vermögen sind nur mit seiner Zustimmung wirksam.
Verwaltungsbefugnis: Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin. Er ist ermächtigt, Gelder einzuziehen und ein Sonderkonto einzurichten.
Schuldnernuntersagung: Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Leistungen sollen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
Insolvenzverwalterbefugnisse: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher zu nehmen. Die Schuldnerin muss alle erforderlichen Auskünfte geben.

Der Beschluss enthält außerdem eine Rechtsbehelfsbelehrung für die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde. Elektronische Rechtsbehelfe sind zugelassen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen. Die Veröffentlichung erfolgt in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, wobei Löschungsregelungen gemäß Insolvenzbekanntmachungsverordnung gelten.

Für weitere Details und die Einlegung von Rechtsbehelfen steht das Amtsgericht Charlottenburg zur Verfügung.

Datum: 17.01.2024, Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht

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