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Heizungsgesetz: Unsicherheit bei Hausbesitzern

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GDJ (CC0), Pixabay

Das neue Heizungsgesetz sorgt bei Hausbesitzern für große Verunsicherung. Der Verband „Haus und Grund“ rät daher, vorerst mit dem Verkauf oder der Sanierung von Immobilien zu warten.

Der Präsident des Verbands, Rudolf Stürzer, nennt mehrere Gründe für diese Empfehlung:

Immobilienpreise sinken: Zwar sind die Preise derzeit noch im Sinkflug, aber Stürzer rechnet damit, dass sie sich im nächsten Jahr wieder stabilisieren könnten.
Unsichere Kreditzinsen: Die Entwicklung der Zinsen ist derzeit unklar. Es könnte sein, dass sie wieder steigen, was die Kaufpreise erneut drücken würde.
Unklare Förder- und Zuschussmodelle: Die Bundesregierung verhandelt derzeit über neue Fördermodelle für Sanierungen. Es ist noch nicht klar, welche Änderungen es geben wird.
Kommunale Wärmeplanung: Einige Städte und Gemeinden könnten schon im nächsten Jahr mit ihrer Wärmeplanung fertig sein. Das könnte bedeuten, dass defekte Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen arbeiten, nicht mehr repariert werden dürfen.

Weitere Änderungen 2024:

Neben dem Heizungsgesetz gibt es noch weitere Änderungen, die für Hausbesitzer relevant sind:

Balkonkraftwerke: Solarpanele an Balkonen und Terrassen sollen zu privilegierten Maßnahmen werden. Das bedeutet, dass Eigentümergemeinschaften oder Vermieter sie nicht mehr verbieten können.
Telekommunikationsgesetz: Ab Juli können Vermieter die Kabelgebühren nicht mehr auf die Betriebskosten umlegen.
EU-Regel zu „Zwangssanierungen“: Die EU-Regel wird abgeschwächt. Gut die Hälfte der Einsparungen soll durch die Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden.

Fazit:

Hausbesitzer sollten sich vorerst über die weiteren Entwicklungen informieren, bevor sie Entscheidungen über den Verkauf oder die Sanierung ihrer Immobilie treffen.

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