Start Justiz vorl. Sicherungsmaßnahmen Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim

Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim

630 VRs 21 Js 184/​23

Vollstreckungsverfahren gegen Erich Rußner

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Erich Rußner
Entscheidung Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom 16.10.2023, Az: 7 Cs 21 Js 184/​23, rechtskräftig seit 24.10.2023
Einziehungsanordnung Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 9.900,00 EUR

Laut der genannten Entscheidung beträgt der Schaden: 9.900,00 EUR.

Nach der genannten Entscheidung könnte den unbekannten Erben bzw. Rechtsnachfolgern des Geschädigten Wolfgang Schwerdt aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der am 16.06.2022 verstorbene Geschädigte Wolfgang Schwerdt wurde betrügerisch dazu veranlasst, einen Betrag von 9.900,00 € auf das Konto des Verurteilten zu überweisen. Dieser leitete das Geld sodann weiter an einen unbekannten Dritten.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang keine Vermögenswerte gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um den möglichen Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob sie ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim melden Sie Ihre Ansprüche binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

 

 

 

gez. Knebel
Rechtspflegerin

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