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Staatsanwaltschaft Gera

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

950 VRs 841 Js 26334/​20

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Marc Meiser
Entscheidung Beschluss des Amtsgerichts Weimar vom 09.06.2023,
Az: 5 Ds 841 Js 26334/​20, rechtskräftig seit 14.07.2023
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 4.244,71 EUR

Laut der genannten Entscheidung beträgt der Schaden: 4.244,71 EUR.

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber/​in aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilte zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Im Zeitraum zwischen dem 29.06.2020 und dem 15.07.2020 täuschten unbekannte Täter, mutmaßlich aus Benin, eine Vielzahl von Geschädigten aus Deutschland und der Europäischen Union über die beabsichtigte Vergabe von Darlehen. Hierfür schalteten die Täter Kreditangebote mindestens beim Anbieter „Facebook.“ Die Geschädigten wurden bei Beantragung eines entsprechenden Kredits – teilweise mehrfach und wiederholt – aufgefordert, Gebühren für den Abschluss des Vertrags zu entrichten, ohne deren Zahlung es sonst nicht zum Abschluss des gewünschten Darlehensvertrags kommen sollte. Tatsächlich beabsichtigten der oder die unbekannten Täter zu keinem Zeitpunkt, Darlehen zu vergeben und auszuzahlen. Sie handelten vielmehr in der betrügerischen Absicht, sich durch fortgesetzte Begehung einer Vielzahl derartiger Taten eine nicht unerhebliche Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Gewicht zu verschaffen, indem sie die von den Geschädigten täuschungsbedingt erlangten Gelder ohne erbrachte Gegenleistung für sich vereinnahmten. Zur Abwicklung veranlassten die Täter den Einziehungsbetroffenen und zugleich Geschädigten Marc Meiser erfolgreich, am 26.06.2020 das verfahrensgegenständliche Bankkonto bei der Solarisbank als angebliches Zielkonto für den angeblich auszuzahlenden Kreditbetrag zu eröffnen und den Tätern die Zugangsdaten zu übermitteln, um ihnen damit den Zugriff auf das Konto zu übertragen. In der Folge waren auf dem Konto im vorgenannten Zeitraum 26 Zahlungseingänge von den mutmaßlich Geschädigten zu verzeichnen. Den unbekannten Tätern ist es gelungen, hiervon Teilbeträge an in- und ausländische Bankverbindungen und Zahlungsdienste abzuverfügen.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von 4.244,71 EUR gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Gera geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Gera melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können.
Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten. Für weitere Hinweise wird auf nachstehenden Link verwiesen:

https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​media/​tmmjv_​staatsanwaltschaft/​Themen/​Geschaedigte/​geschaedigtenmitteilung_​einziehung-von-tatertraegen.pdf

 

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