Start Finanzglossar Vorsicht: Eco Invest SAS und das Thema Festgeld

    Vorsicht: Eco Invest SAS und das Thema Festgeld

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    Gerne wollen wir auch zu diesem Investmentangebot unsere Meinung sagen. Wir können von einem Investment hier nur abraten. Natürlich sagen wir auch warum. Miteinbezogen haben wir dann auch Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

    Interviewer: Guten Tag, Frau Rechtsanwältin Bontschev. Wir haben erfahren, dass My Ecovest von der schweizerischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA auf die Warnliste gesetzt wurde. Können Sie uns erklären, was das für die Anleger bedeutet?

    Rechtsanwältin Bontschev: Ja, gerne. Die Aufnahme in die FINMA-Warnliste signalisiert, dass My Ecovest möglicherweise ohne die erforderliche Genehmigung agiert. Dies weckt Bedenken bezüglich der Legalität und Sicherheit der von ihnen angebotenen Festgeldanlagen.

    Interviewer: In Deutschland könnten diese Festgeldanlagen als Bank- oder Einlagengeschäfte gelten. Welche Bedeutung hat das für Anleger?

    Rechtsanwältin Bontschev: Richtig. Wenn My Ecovest in Deutschland solche Geschäfte tätigt, ohne eine Genehmigung der BaFin zu haben, verstoßen sie gegen das Kreditwesengesetz. In solchen Fällen könnten Anleger unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.

    Interviewer: Können Sie näher erläutern, wie ein Schadensersatzanspruch begründet werden könnte?

    Rechtsanwältin Bontschev: Sicher. Nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 Abs. 1 KWG könnten Anleger Schadensersatzansprüche gegen die anbietende Gesellschaft und deren verantwortliche Personen haben. Dies gilt, wenn ihnen ohne die erforderliche BaFin-Genehmigung Festgelder angeboten wurden.

    Interviewer: Was sollten Anleger in einer solchen Situation tun?

    Rechtsanwältin Bontschev: Anleger sollten vorsichtig sein und sich rechtlichen Rat einholen, bevor sie in solche Festgeldanlagen investieren. Falls sie bereits investiert haben, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um mögliche Schritte zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu prüfen.

    Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese wichtigen Informationen und Ihre Zeit.

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