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Ankalge gegen Bahnmitarbeiter

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succo (CC0), Pixabay

In einem tragischen Vorfall, der sich am 19. Oktober 2019 ereignete, ist ein Eisenbahnwaggon auf der Strecke zwischen den Berliner Bahnhöfen Charlottenburg und Bellevue vollständig ausgebrannt. Der Zwischenfall führte zu Verletzungen einiger Reisender und dem Verlust ihres Eigentums. Drei Bahnmitarbeiter im Alter von 26, 42 und 53 Jahren stehen nun im Verdacht, durch ihre Handlungen zu dem Unglück beigetragen zu haben. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen fahrlässiger Gefährdung des Bahnverkehrs sowie fahrlässiger Körperverletzung erhoben.

Vor der Abfahrt des Sonderzuges von Berlin nach Freiburg hatten Fahrgäste im zweiten Waggon Rauch und einen Brandgeruch wahrgenommen und den jüngsten der Angeklagten, den Zugführer, darauf aufmerksam gemacht. Dieser zog den Betriebsleiter und den Notfallmanager zu Rate und nach Beratung mit dem beteiligten Techniker entschied man sich, lediglich den Hauptschalter der Heizung auszuschalten und die Fahrt nach einer Stunde Verzögerung fortzusetzen. Es wird angenommen, dass jeder der Beschuldigten dadurch gegen § 47 Absatz 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung verstoßen hat, die eine sichere und pünktliche Durchführung des Bahnverkehrs verlangt.

Die Fahrt dauerte jedoch nur sieben Minuten, bevor der Waggon in Flammen aufging. Reisende erlitten Schürfwunden, Hautreizungen und Rauchgasvergiftungen bei dem Versuch, sich in Sicherheit zu bringen, und viele verloren ihre persönlichen Gegenstände im Feuer. Der entstandene Sachschaden für das Bahnunternehmen wird auf rund 122.000 Euro geschätzt.

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