Start Verbraucherschutz Fragen an den erfahrenen Immobilienbesitzer Birger Dehne

Fragen an den erfahrenen Immobilienbesitzer Birger Dehne

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jambulboy (CC0), Pixabay

Wenn ein Bauträger insolvent geht, ist das für einen Immobilienkäufer eine sehr schwierige Situation. Der Käufer hat das Risiko, dass er seine Wohnung oder sein Haus nie bekommt und sein Geld verliert.

Es gibt einige Dinge, auf die ein Käufer achten sollte, um sich vor diesem Risiko zu schützen:

Vereinbaren Sie eine Fertigstellungsbürgschaft. Diese Bürgschaft sichert die Fertigstellung des Bauvorhabens zu, auch wenn der Bauträger insolvent geht. Die Bürgschaft sollte von einer Bank oder Versicherung ausgestellt werden und mindestens 80 % der Baukosten abdecken.
Lassen Sie das Bauvorhaben von einem unabhängigen Gutachter prüfen. Der Gutachter sollte den Baufortschritt, die Bauqualität und die Finanzen des Bauträgers prüfen.
Lassen Sie sich die Bauverträge von einem Anwalt prüfen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die Rechte und Pflichten des Käufers und des Bauträgers zu verstehen.

Wenn der Bauträger insolvent geht, sollte der Käufer Folgendes tun:

Melden Sie sich beim Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Bauvorhaben.
Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte im Insolvenzverfahren zu wahren.

Der Käufer kann sich auch an den Verband Privater Bauherren (VPB) wenden. Der VPB bietet Unterstützung und Beratung für Immobilienkäufer in Insolvenzverfahren.

Die Folgen für den Käufer, wenn der Bauträger insolvent geht, können sehr unterschiedlich sein. In manchen Fällen kann der Käufer seine Wohnung oder sein Haus noch erhalten. In anderen Fällen kann es jedoch zu Verzögerungen oder sogar zum Verlust der Wohnung oder des Hauses kommen.

Der Käufer kann sich nur dann schützen, wenn er sich vor dem Kauf umfassend informiert und seine Rechte wahrnimmt

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