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Ersatzfreiheitsstrafen

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Perlinator (CC0), Pixabay

In Berlin steigt die Anzahl der Menschen, die eine Gefängnisstrafe als Ersatz für nicht gezahlte Geldstrafen verbüßen. Im ersten Halbjahr 2023 landeten 1.606 Personen deshalb im Gefängnis. Vor der Pandemie lag diese Zahl 2018 bei 3.046 und 2019 bei 2.781, während sie 2020 und 2021 bei 1.418 bzw. 1.645 lag. Viele Betroffene wurden wegen Schwarzfahrens verurteilt. Im ersten Halbjahr 2023 traf dies auf 317 Personen zu, 2018 auf 788 und 2022 auf 414.

Auch in Brandenburg steigt die Anzahl der Insassen mit Ersatzfreiheitsstrafen. 2022 waren es 150, verglichen mit 110 im Jahr davor und 76 im Jahr 2020. Vor der Pandemie lagen die Zahlen ähnlich.

Es gibt Diskussionen darüber, ob Fahren ohne Fahrschein von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden sollte. Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, verbüßt eine entsprechende Anzahl von Tagen im Gefängnis. Es gibt jedoch Möglichkeiten, wie Ratenzahlung oder gemeinnützige Arbeit, um einer Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen. Ein Gesetzesvorschlag sieht vor, die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe zu halbieren.

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