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Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB- Ist diese Form der Werbung wirklich korrekt in Sachen Co.net24 eG

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geralt (CC0), Pixabay

Das ist eine Frage, die wir hier einmal ganz deutlich stellen wollen. Jeder, der unseren Blog liest, weiß, dass wir nicht unbedingt zum Freundeskreis der Co.net24 Verbraucher-genossenschaft gehören. Trotzdem wollen wir heute einmal Partei für das Unternehmen ergreifen, denn diese Werbung finden wir mehr als grenzwertig. Das möchten wir auch ganz deutlich zum Ausdruck bringen.

CO.NET / CO.NET24: Hausdurchsuchung im Verwaltungsgebäude – Aufruf zur Stimmrechtsbündelung

So prangt die Überschrift über einen reißerischen Artikel auf anwalt.de der Kanzlei Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB. Natürlich haben wir Verständnis dafür, dass auch ein Rechtsanwalt Geld für Miete, Urlaub, Auto usw. verdienen muss, aber wir sehen den Rechtsanwalt auch immer in einer besonderen Verantwortung als Organ der Rechtspflege. Ob diese Kanzlei Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB dieser Verantwortung wirklich gerecht wird mit dem auf anwalt.de veröffentlichten Artikel, das möchten wir von der Berufsvertretung der Rechtsanwälte, der Anwaltskammer, wissen.

Was aber stellt sich der „normale Leser“ unter einer Hausdurchsuchung vor? Nun, zumindest bringt er das unserer Meinung nach in Verbindung mit einer Straftat. Liest man den Artikel der Kanzlei Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB auf anwalt.de, dann tue ich mir schwer, diese zu erkennen. Möglicherweise ist die Kanzlei Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB ja nur verärgert, weil sie jetzt nicht Hunderte von Mandanten gewinnen kann. Auch das wäre ja denkbar.

Was ist aber eine Hausdurchsuchung eigentlich?

Eine Hausdurchsuchung ist eine behördliche Maßnahme, bei der private oder geschäftliche Räume gegen den Willen des Besitzers oder Nutzers betreten und durchsucht werden, um Beweismittel für Straftaten zu finden oder um Personen festzunehmen. Die Hausdurchsuchung greift in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ein, das in vielen Rechtsordnungen, einschließlich der deutschen, verfassungsrechtlich geschützt ist.

In Deutschland regelt die Strafprozessordnung (StPO) die Voraussetzungen und das Verfahren für Hausdurchsuchungen. Eine Hausdurchsuchung kann demnach nur durchgeführt werden, wenn:

  1. Es bestimmte Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Person eine Straftat begangen hat.
  2. Es wahrscheinlich ist, dass Beweismittel oder Spuren einer Straftat in den zu durchsuchenden Räumen gefunden werden.
  3. Die Durchsuchung verhältnismäßig ist, d. h. der Eingriff in die Privatsphäre steht nicht in einem Missverhältnis zum erwarteten Ermittlungserfolg.

Die Anordnung zur Durchführung einer Hausdurchsuchung muss grundsätzlich von einem Richter getroffen werden. Nur in eiligen Fällen, wenn Gefahr im Verzug ist, können auch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen (z. B. Polizeibeamte) eine Hausdurchsuchung anordnen. In solchen Fällen muss jedoch nachträglich eine richterliche Überprüfung der Maßnahme erfolgen.

Achtung! Es ist wichtig zu beachten, dass während einer Hausdurchsuchung bestimmte Verhaltensregeln und Rechte gelten. Betroffene Personen haben beispielsweise das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein, Zeugen hinzuzuziehen und sich gegen unrechtmäßige Maßnahmen zur Wehr zu setzen (z. B. durch Beschwerde bei einem höheren Gericht).

FireShot Capture 425 – CO.NET _ CO.NET24_ Hausdurchsuchung im Verwaltungsgebäude – Aufruf zu_ – www.anwalt.de

Natürlich muss man auch die Aussagen von Vorstand Thomas Limberg als Grenzwertig ansehen, wenn mder Inhalt des Artikels so richtig ist. Den Vorgang klären können werden dann aber sicherlich nur die zuständigen Gerichte. Trotzdem, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt bender, eine etwas weniger reisserische Überschrift hötte möglicherweise den gleichen Erfolg.

 

 

 

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