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Staatsanwaltschaft Berlin

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Berlin

247 AR 79/​21

Durch das Amtsgericht Tiergarten ist am 24.08.2020 ein Beschluss ergangen (rechtskräftig seit 18.09.2020). Gegen den unbekannt gebliebenen Täter, handelnd unter den Alias-Identitäten “Tu Nguyen“ und „Timo Wichter“ wurde dabei die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 790,02 Euro angeordnet.
Dem genannten liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der unbekannte Täter eröffnete unter unberechtigter Verwendung der Personalien des Zeugen Tu Nguyen sowie des Zeugen Timo Wichter bei dem Bezahldienstleister Paypal Konten unter Angabe der folgenden Emailadressen:
tunguyen24@gmx.de; timo.wichter45@gmx.de und nguyentu@gmx.net
Im Tatzeitraum zwischen dem 25. Dezember 2019 und dem 13. Januar 2020 bot der unbekannte Täter sodann über die Plattform eBay-Kleinanzeigen unter Vortäuschung seiner tatsächlich nicht bestehenden Leistungsbereitschaft verschiedene Waren zum Verkauf an. Die Geschädigten überweisen im Vertrauen auf die ordnungsgemäße Lieferung der Waren den jeweiligen Kaufpreis auf eine der benannten Paypalkontoverbindungen, den der unbekannte Täter sodann wie von Anfang an geplant für sich vereinnahmte, ohne die Ware zu liefern. Die gutgeschriebenen Gelder nutzte der unbekannte Täter zum Teil für eigene Einkäufe, die über den Bezahldienstleister abgewickelt wurden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Fälle:

Fall 1:
Tatdatum: 25.12.2019 Geschädigter: Tu Nguyen
Ware: Digitalkamera Sony Alpha 6400 mit Kit-Objektiv
Kaufpreis: 380,– Euro
Papypalkonto: timo.wichter45@gmx.de

Fall 2:
Tatdatum: 25.12.2019 Geschädigter: Frank Würger
Ware: Digitalkamera Sony Alpha 6400 mit Zubehör
Kaufpreis: 760,– Euro
Papypalkonto: timo.wichter45@gmx.de

Fall 3:
Tatdatum: 25.12.2019 Geschädigter: Thomas Hebick
Ware: unbekannt
Kaufpreis: 380,– Euro
Papypalkonto: timo.wichter45@gmx.de

Fall 4:
Tatdatum: 03.01.2020 Geschädigte: Ulrike Niggemann
Ware: Digitalkamera Sony Alpha 6400 mit Zubehör
Kaufpreis: 450,– Euro
Papypalkonto: tunguyen24@gmx.de

Fall 5:
Tatdatum: 13.01.2020 Geschädigte: Elvi Data
Ware: Air Pods Pro
Kaufpreis: 200,– Euro
Papypalkonto: nguyentu@gmx.net

Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können Sie innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung b. d. Staatsanwaltschaft Berlin unter dem Az.: 247 AR 79/​21 anmelden, § 459k Abs. 1 StPO.
Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses b. d. Staatsanwaltschaft Berlin binnen der o. g. Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, wenn sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt, anderenfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.
Auch unabhängig von der o. g. Frist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses b. d. Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall wird auf die Vorschriften der §§ 704, 794 ZPO und § 459 k Abs. 5 StPO verwiesen.
Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, befriedigt werden , legen Sie der Staatsanwaltschaft Berlin hierüber eine Quittung vor, da d. Einziehungsbetroffene dann einen Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen kann, § 459l Abs. 2 S. 1, 2 StPO.
Weiterhin können Sie im Falle eines durchgeführten Insolvenzverfahrens eine Auskehrung v. d. Staatsanwaltschaft Berlin verlangen. Diesbezüglich wird auf die Vorschriften der §§ 459 m Abs. 1 S. 1 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist v. 2 Jahren ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens), 111i Abs. 2 S. 2 StPO, 459 m Abs. 1 S. 4 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist v. 2 Jahren ab Absehen v. d. Antragstellung) und § 459m Abs. 2 StPO verwiesen.
In den Fällen des § 459m StPO ist eine Auskehrung durch die Staatsanwaltschaft nur unter Vorlage eines Vollstreckungstitels (§§ 704, 794 ZPO), aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich. Die Auskehrung erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldungen b. d. Staatsanwaltschaft Berlin.
Eine ausführliche Belehrung erfolgt nach Anmeldung Ihres Anspruches. Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr/​e Rechtsnachfolger/​in (Bsp. bei Erbschaft, Forderungsübertragung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses zu verlangen.

 

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