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Staatsanwaltschaft Leipzig

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Staatsanwaltschaft Leipzig

Strafvollstreckungsverfahren gegen Jürgen Obst –

Benachrichtigung gemäß § 459i StPO
über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

612 Js 30168/​17

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: 612 Js 30168/​17, gegen Jürgen Obst – geboren am 01.06.1970 – wegen Betruges in 12 Fällen, ist durch Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 06.07.2018 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden.

Der Verurteilte gab im Zeitraum vom 07.11.2016 bis 05.12.2017 verschiedene Bestellungen in Auftrag, ohne dafür zu bezahlen. Er nutzte hierzu die Bankverbindung einer Freundin A. Jürgeleit-Kremer und gab sich unter verschiedenen Aliasnamen aus („Mirko“, „Mike“, „Marion Mücksch oder Mucksch“. Dadurch entstanden den nachfolgenden Tatverletzten entsprechende Schäden:

Pollin Elctronic GmbH

Magic-Stores.biz

Wilfried Schmanns qraex.de

Novalnet AG, stoertebeker.de

Windeln.de SE

Electronet.com

Grojet Production

Limango GmbH

LR Health & Beauty

Sky Deutschland

Hammermühle GmbH

Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 792,54 EUR gegen den Verurteilten angeordnet. Bei dem Verurteilten wurden bereits Vermögenswerte gesichert.

Die jeweils Verletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o. g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Es wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Leipzig, den 17.03.2023

 

gez. Scholz, Rechtspfleger

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