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Staatsanwaltschaft Leipzig

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Leipzig

Strafvollstreckungsverfahren gegen Uwe Lehmann – Benachrichtigung gemäß § 459i StPO
über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

R031 VRs 850 Js 49903/​20

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: R031 VRs 850 Js 49903/​20, gegen Uwe Lehmann – geboren am 04.04.1985 – wegen Unterschlagung, ist durch Strafbefehl des Amtsgerichts Leipzig vom 04.10.2021 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden.

Der Verurteilte übernahm auf Grund eines Krankenhausaufenthaltes seines zwischenzeitlich verstorbenen Vaters Harald Schulze und seiner entsprechenden, in Leipzig stattgefundenen mündlichen Beauftragung, die er angenommen hatte, in der Zeit vom 26.03.2019 bis zumindest zum 08.02.2020 die EC-Karte nebst PIN über das Konto seines Vaters bei der Sparkasse Leipzig, Kontonummer 1630178329. Gemäß dem Auftrag seines Vaters sollte der Verurteilte für die Zeit seiner alters- und krankheitsbedingten Unfähigkeit, sich um seine finanziellen Verhältnisse kümmern, seine finanziellen Interessen wahrnehmen und insbesondere seine eingehenden Rechnungen bezahlen. Dieser Verpflichtung kam der Verurteilte nicht nach, sondern verfügte entgegen der Absprache und auch gegen den Willen des Vaters – wie der Verurteilte wusste – in den nachfolgend aufgeführten Fällen durch Barabhebungen über Bargeld im Wert von 5.025 EUR des Vaters, auf das der Verurteilte keinen Anspruch hatte und vereinnahmte es für sich, indem er es für eigene Zwecke verwendete und teilweise unmittelbar nachfolgend auf sein eigenes Konto einzahlte.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Abhebungen aus Geldautomaten in Leipzig:

1) 04.04.2019 12:59 Uhr L-Alleecenter 200 EUR
2) 04.04.2019 13:24 Uhr L-Alleecenter 250 EUR
3) 10.04.2019 17:56 Uhr L-Alleecenter 145 EUR
4) 01.05.2019 16:51 Uhr L-Schillerstraße 400 EUR
5) 19.05.2019 11:49 Uhr L-Ratzelbogen 100 EUR
6) 01.06.2019 09:57 Uhr L-Alleecenter 200 EUR
7) 06.06.2019 20:30 Uhr L-Höfe am Brühl 310 EUR
8) 01.07.2019 07:53 Uhr L-Alleecenter 150 EUR
9) 03.07.2019 21:06 Uhr L-Alleecenter 200 EUR
10) 06.08.2019 15:22 Uhr L-Alleecenter 250 EUR
11) 05.09.2019 17:16 Uhr L-Alleecenter 550 EUR
12) 02.11.2019 11:40 Uhr L-Alleecenter 520 EUR
13) 02.12.2019 16:16 Uhr L-Alleecenter 550 EUR
14) 01.01.2020 14:12 Uhr L-Alleecenter 600 EUR
15) 01.02.2020 05:01 Uhr Schkeuditz 450 EUR
16) 04.02.2020 17:09 Uhr L-Alleecenter 150 EUR

Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 5.025,00 EUR gegen den Verurteilten angeordnet. Bei dem Verurteilten wurden bereits Vermögenswerte gesichert.

Die jeweils Verletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o. g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Es wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Leipzig, den 24.08.2022

gez. Dipl.-Rpfl.(FH) Naumann
Rechtspflegerin

 

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