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Staatsanwaltschaft Görlitz

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Görlitz

660 Js 14182/​21

Durch das Amtsgericht Kamenz ist am 16.07.2021 ein Urteil ergangen, welches seit dem 07.09.2021 rechtskräftig ist. Gegen Laurentiu Calin, Lorenzo-Petrisor Baicu und Andrea-Simeria Moise wurde dabei die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 50 EUR angeordnet. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Verurteilten waren am 07.10.2020 gegen 12:07 Uhr auf dem Parkplatz des Aldimarktes Uferstraße 4, im Imbiss „My Döner“ und auf dem Kauflandparkplatz Willi-Muhle-Straße und täuschten Passanten vor, dass sie für wohltätige Zwecke sammeln. Sie nutzten eine Spendenliste mit folgender Überschrift: „DER LANDESVERBAND FUR BEHINDERTE UND TAUBSTUMME KINDER MOECHTE EIN ZENTRUM MIT KONTAKTEN AUF NATIONALER UND INTERNATIONALER EBENE EROEFFNEN BITTE HELFEN SIE UNS MIT IHRER UNTERSCHRIFT VIELEN DANK!“.

Mindestens 7 Passanten spendeten insgesamt 50 EUR, die die Täter entgegen der gemachten Angaben für ihren Lebensunterhalt verwenden wollten.

Es besteht bei mehreren Geschädigten ein Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe, § 459h StPO. Dieser Anspruch auf Rückübertragung/​Herausgabe kann innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Görlitz, Zweigstelle Bautzen angemeldet werden, § 459j Abs. 1 StPO. Sofern der Anspruch auf Rückübertragung/​Herausgabe binnen der o. g. Frist bei der Staatsanwaltschaft angemeldet wird, kann eine Rückübertragung/​Herausgabe an den/​die Verletzte(n) nur dann erfolgen, wenn sich der Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO. Auch unabhängig von der o. g. Frist kann der Anspruch auf Rückübertragung/​Herausgabe bei der Staatsanwaltschaft angemeldet werden. In diesen Fällen wird auf die Vorschriften der §§ 704, 794 ZPO und §§ 111 Abs. 5, 459 Abs. 1 S. 1 StPO verwiesen. Eine ausführliche Belehrung erfolgen nach Anmeldung des/​der Verletzte(n). Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ein(e) Rechtsnachfolger(in) des/​der Verletzte(n) (z. B. bei Erbschaft) an seine/​ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, einen o. g. Antrag zu stellen.

Die Verletzten mögen sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Görlitz, Zweigstelle Bautzen, Lessingstraße 7, 02625 Bautzen zum Aktenzeichen 660 Js 14182/​21 schriftlich in Verbindung setzen.

 

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