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Totalverlustrisiko: Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH

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Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.11.2021 bis zum 31.12.2021

Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 2. November bis 31. Dezember 2021

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft

Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist die Durchführung von Investitionen, insbesondere der Erwerb, die Vermietung und die Veräußerung von Transportmitteln. Zudem die Konzeption und die Umsetzung von Vermögensanlagen im Bereich Transportmittel und Logistik sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Zur Umsetzung des Geschäftszwecks werden Namensschuldverschreibungen angeboten. Diese Namensschuldverschreibungen unterliegen dem Vermögensanlagengesetz. Mit dem Vertrieb der Namensschuldverschreibungen und der kaufmännischen Verwaltung der Gesellschaft ist die Solvium Capital GmbH beauftragt.

Das bedeutet, dass Anleger durch den Erwerb von Namensschuldverschreibungen Gläubiger der Gesellschaft werden und Ansprüche gegen die Gesellschaft auf Zahlung von Basiszinsen und – bei Erfüllung der einschlägigen Voraussetzungen-von Bonuszinsen sowie auf Rückzahlung des Nominalbetrages der Namensschuldverschreibungen zum Ende der Laufzeit seiner Vermögensanlage erwerben.

Der Anleger wird weder Gesellschafter der Gesellschaft noch ist er auf irgendeine andere Weise unternehmerisch an der Gesellschaft beteiligt.

Zum Ende der Laufzeit der Namensschuldverschreibungen verkauft die Gesellschaft die Transportmittel. Bei planmäßigem Verlauf führt der Verkauf der Transportmittel dazu, dass die Gesellschaft den Nominalbetrag der Namensschuldverschreibungen an die Anleger zurückzahlen kann.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Nachfolgend werden die für die Gesellschaft wichtigsten Logistik-Teilmärkte dargestellt.

Containermarkt

Durch immer effizientere Transport- und Logistikketten scheint die Welt kleiner zu werden. 90 % der Handelsgüter werden auf dem Seeweg transportiert. Dabei spricht man von einem Bedarf von durchschnittlich 2 Containern je Stellplatz auf den vorhandenen Containerschiffen. Über die 3 Haupthandelsrouten Transpazifik (24 %), Asien-Europa (22 %) und Innerasien (10 %) wurden bereits im Jahr 2015 über 50 % des weltweiten Seehandels abgewickelt. Da verwundert es kaum, dass die gemessen am Umschlag weltweit größten Häfen im asiatischen Raum, insbesondere in der Volksrepublik China, zu finden sind. Während europäische Häfen wie Rotterdam und Hamburg Platz 10 bzw. 18 und der erste amerikanische Hafen Los Angeles erst Platz 17 einnehmen, rangieren die asiatischen Häfen Shanghai, Singapur und Ningbo auf den Plätzen 1 bis 3.1 Die Entwicklung des Containermarktes ist naturgemäß abhängig von der Entwicklung des Welthandels. Bei steigendem Welthandel steigt der Bedarf an Transportkapazität und umgekehrt.

In den Jahren 2010 bis 2020 stieg das an TEU gemessene Umschlagsvolumen weltweit um knapp 41,5 %, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von ca. 3,5 % entspricht. Dabei ist bereits berücksichtigt, dass ausgelöst durch die Corona-Pandemie der Containerumschlag im Jahr 2020 um 3,30 % zurückging. Zuvor gab es lediglich im Jahr 2009 einen Rückgang des Umschlagsvolumens, welcher damals durch die weltweite Finanzkrise ausgelöst wurde.2

Durch die Möglichkeit, neue Container nur kurzfristig in Auftrag zu geben und nicht jahrelang im Voraus disponieren zu müssen, in Kombination mit der regelmäßigen Ausmusterung alter Container, ist der Markt in der Lage, auch bei stagnierendem oder rückläufigem Wachstum für hohe Auslastungsraten zu sorgen.

Container werden durch Befrachtungsunternehmen, meist Reedereien, auf der Straße, den Schienen und zumeist auf dem Seeweg verwendet und transportiert. Dabei gehört nur rund die Hälfte aller Container tatsächlich diesen Logistikunternehmen. Die andere Hälfte der Container ist im Besitz von Containerleasingunternehmen oder Anlegern. Während der Anteil der Leasingcontainer im Jahre 2009 noch rund 41 % ausmachte, waren es im Jahr 2016 erstmals seit 35 Jahren über 50 %.3 Ein Grund hierfür ist in den anhaltenden Schwierigkeiten im Bankenmarkt zu sehen. Außerdem werden Reedereien auch in Zeiten guter Profitabilität eigene Liquidität eher für den Ausbau ihrer Schiffsflotte und weiterer Investitionsprojekte wie Terminals einsetzen, da der Containervermietmarkt in den vergangenen Jahren nachgewiesen hat, dass eine verlässliche Deckung der Nachfrage sichergestellt ist. Es ist daher auch für die Zukunft davon auszugehen, dass die Reedereien weiterhin auf Leasingcontainer zurückgreifen werden.

Wechselkoffermarkt

Wechselkoffer (auch Wechselaufbau, Wechselbehälter, Wechselpritsche, Wechselbrücke oder Swapbody genannt) sind austauschbare Transportbehälter mit ausklappbaren Stützbeinen, die mit oder auch ohne Kran durch das Absenken des Lkw-Fahrgestells abgesetzt werden können. So lassen sich Wechselkoffer schnell, einfach und kostengünstig zum Beispiel bei Logistikzentren abstellen und aufnehmen. Fahrzeuge oder Kraftfahrer müssen nicht auf das Be- und Entladen warten. Wechselkoffer sind überwiegend aus Stahl gefertigt, damit wind- und wasserdicht, sehr stabil und wenig reparaturanfällig. Sie werden hauptsächlich von Kurier-, Express- und Paketdiensten für den Transport von Gütern auf der Straße verwendet. Wechselkoffer sind europäische Ausrüstungsgegenstände, die hauptsächlich im deutschsprachigen Raum und den Benelux-Staaten eingesetzt werden. Gebaut werden die Wechselkoffer ausschließlich in Europa, zum Beispiel durch den slowenischen Hersteller Kerex sowie die deutschen Hersteller Wecon und Krone.

Für die Nutzung im kombinierten Verkehr muss der Wechselkoffer so ausgerüstet sein, dass er für eine Transportkette einsatzbereit ist, die unterschiedliche Verkehrsträger nutzt. Der Umschlag auf die Bahn wird durch ein durchdachtes System von Greifkanten ermöglicht, die sich an der Unterseite des Wechselkoffers befinden. Die Kräne in den üblichen Umschlagszentren sind mit den Gegenstücken in Form von speziellen Greifarmen ausgerüstet. Die Greifarme umfassen den Wechselkoffer seitlich und heben ihn an. Ähnlich wie ISO-Container (Standardcontainer) werden die Wechselkoffer auf den für ihren Transport vorgesehenen Lkw, Anhänger oder Güterwaggon aufgesetzt und durch Zapfen (sog. Twistlocks) verbunden. Die großen Vorteile des Wechselkoffers gegenüber ISO-Containern sind die Euro-Palettenbreite und die Möglichkeiten des kranunabhängigen Aufnehmens und Abstellens.

1 Lloyd’s List – One Hundred Ports 2021, S. 25
2 Drewry Maritime Research – Container Census & Leasing, Annual Report 2021/​22, Appendix
3 Drewry Maritime Research – Container Census & Leasing, Annual Report 2021/​22, S.41

Für Logistikunternehmen besteht der große ökonomische Nutzen der Wechselkoffer darin, dass ein Lkw mehrere Wechselkoffer transportieren kann. Während ein Wechselkoffer an der Rampe beladen wird, kann der Lkw bereits weitere Transportfahrten mit Wechselkoffern durchführen. In der Praxis werden meist zwei leere Wechselkoffer, die mit Lkw und Anhänger gebracht werden, abgestellt und sofort wieder zwei beladene aufgenommen und abtransportiert. Dieser Vorgang dauert in der Regel rund eine halbe Stunde. Ökonomisch: Kein Kraftfahrzeug oder Kraftfahrer muss während des Be- und Entladens warten, die Stand- und Wartezeiten sind minimal. Wechselkoffer können und werden auch häufig als mobile Lager genutzt. So produzieren einige Unternehmen direkt „auf die Wechselkoffer“, bis sie vollgeladen sind und abgeholt werden können. Eine Methode, die Lagerraumkosten und Umschlagszeit sowie -kosten spart.

In Europa begann, fast zeitgleich mit der Erfindung des ISO-Containers durch Malcom McLean, die Deutsche Post eine ähnliche Erfolgsgeschichte mit den sogenannten Weberbehältern. Diese enormen Paketcontainer wurden beladen und konnten entweder auf einen Lkw oder einen Eisenbahnwaggon aufgesetzt werden. Sowohl McLean als auch der Deutschen Post ging es vorwiegend um eine effiziente Möglichkeit, den Güterumschlag zu beschleunigen, lange Standzeiten zu vermeiden und wirtschaftlicher zu agieren. Im Jahr 1971 verbesserte die deutsche Spedition Dachser dieses Konzept – der Wechselkoffer war geboren. Während die vorher entwickelten Wechselaufbauten auf einen Kran oder spezielle Stapler beim Wechselvorgang angewiesen waren, war es nun möglich, den kompletten Wechselaufbau ohne weitere technische Hilfsmittel auf das gewünschte Trägerfahrzeug aufzusetzen, abzunehmen oder umzubrücken.

Mittlerweile befinden sich nach Schätzungen der Axis Intermodal Deutschland GmbH rund 300.000 Wechselkoffer in Europa im Einsatz – mit ständig steigender Tendenz. Die durchschnittliche Lebensdauer eines Wechselkoffers liegt bei über 15 Jahren. Durch moderne Korrosionsschutz- und Lackierungsmethoden gehen Fachleute mittlerweile von Einsatzdauern von mehr als 20 Jahren aus.

Der betriebswirtschaftliche Nutzen von Wechselkoffern ist, wie auch bei vielen anderen Sachanlagen, für Unternehmen in der Regel umso höher, je länger der Wechselkoffer eingesetzt werden kann. So spielt beispielsweise für den Einsatz in der Kurier-, Express- und Paketbranche das Alter – Straßenverkehrssicherheit vorausgesetzt- keine Rolle: Hier zählt einzig, dass die Sendungen sicher, schnell und unversehrt ihr Ziel erreichen. Aufgrund dieses Nutzeneffektes handeln viele Logistiker nach der unternehmerischen Prämisse, erst dann neue Wechselkoffer in die Flotte aufzunehmen, wenn nicht ausreichend Equipment im Gebrauch ist. Um neue Wechselkoffer für den Betrieb zur Verfügung zu haben, bietet sich den Logistikunternehmen eine Reihe von Optionen. Neben dem Kauf aus eigenen Mitteln oder mittels Bankendarlehen besteht auch die Möglichkeit des Leasings beziehungsweise der Anmietung von Wechselkoffern. Dieses Modell, welches auch die Grundlage der angebotenen Vermögensanlagen ist, bringt den Logistikunternehmen einige Vorteile. Neben der Liquiditätsschonung und Stärkung der Eigenkapitaldecke, weil keine Anschaffungskosten anfallen, sprechen auch die geringe Bilanzberührung (kein weiteres Anlagevermögen und keine Abschreibung für die Wechselkoffer im Unternehmen) sowie die Möglichkeit der Rückgabe zu einem bestimmten Zeitpunkt für diese Variante. All dies versetzt das Logistikunternehmen in die Lage, schneller und flexibler auf Marktveränderungen reagieren zu können.

2.2. Geschäftsentwicklung im Rumpfgeschäftsjahr vom 2. November 2021 bis 31. Dezember 2021 einschließlich Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr hat die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit nicht aufgenommen, da die Genehmigung des Verkaufsprospekts für das Produkt „Logistik Opportunitäten Nr. 4“ durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erst am 4. Februar 2022 erfolgte.

Es ist dabei nicht geplant, andere Verpflichtungen als diejenigen, die sich aus den Namensschuldverschreibungen mit den Anlegern ergeben, einzugehen.

Ertragslage

Entsprechend hat die Gesellschaft keine Umsatzerlöse erzielt und es sind keine nennenswerten Aufwendungen entstanden.

Im Berichtsjahr erzielte die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 5,5.

Vermögens- und Finanzlage

Die Vermögenslage der Gesellschaft ist ausschließlich geprägt vom gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 25.200, welches – abzüglich geringer Kosten – als liquide Mittel vorgehalten wurde.

Im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr war die Finanzlage der Gesellschaft stets geordnet und die Liquidität war gegeben.

3. Chancen- und Risikobericht

Containermarkt

Seit der Wirtschaftskrise 2008/​2009 und während der Corona-Pandemie hat sich der Containerleasingmarkt, auch Containervermietmarkt genannt, als stabil und relativ krisenresistent erwiesen. Aus diesem Grund rückt er seit mehreren Jahren immer stärker in den Fokus privater und institutioneller Investoren, wie zum Beispiel Pensionsfonds, Versicherungen und Family Offices. Der Weltcontainerhandel ist im Jahr 2021 auf Grund der Nachholeffekte aus dem Jahre 2020 um rund 6,5 % gewachsen. Der Anteil an Vermietcontainern an der Weltcontainerflotte liegt seit 2016 dauerhaft bei über 50 % mit gleichbleibender Tendenz. In der Containerschifffahrt wird ein Container durchschnittlich bis zu 15 Jahre eingesetzt, wodurch jedes Jahr ca. 6 % des Bestands aus dem Markt genommen werden. Dies kann für die Rentabilität von besonderem Vorteil sein und birgt einen Schutz gegen kurzfristige unvorhergesehene Marktentwicklungen wie wir im abgelaufenen Jahr beobachten konnten.

Auch hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass bei Bedarfsrückgängen, wie beispielsweise im Jahr 2009, die Neuproduktionen reduziert oder eingestellt werden. Hieraus lassen sich bei steigendem Bedarf wiederum positive Effekte auf den Gebrauchtcontainervermietmarkt ableiten. Container werden „on demand“ bestellt und hergestellt. Dies bedeutet, dass nur bei Bedarf Containerneubauten in Auftrag gegeben werden. Die Bestellfristen sind mit 6 bis 8, maximal 10 Wochen sehr kurz. So reguliert sich der Markt auch bei nachlassender Nachfrage selbst und ist nicht auf ein dauerhaftes Wachstum angewiesen. Für Reedereien und Leasingunternehmen ist es damit einfach, auf Marktänderungen zu reagieren. Im Falle einer Nichtbeschäftigung fallen lediglich Lagerkosten von rund 15,00 EUR je Monat an. Es gibt keine laufenden Betriebskosten für Standardcontainer. Die durchschnittliche Lebensdauer eines Standardcontainers im „ersten Leben“ (für den Seefrachtverkehr geeignet) beträgt ca. 15 Jahre. Dies bedeutet, dass je nach Bedarf und Zustand rund 5 % bis 7 % des Weltbestands an Containern jährlich in die Zweitmärkte überführt werden. Im „zweiten Leben“ werden Container zum Beispiel für Inlandstransporte, als Lager-, Büro- oder Baucontainer oder Ähnliches verwendet. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Preise für gebrauchtes Equipment an den Neucontainerpreisen orientieren, werden für Altcontainer regelmäßig Preise von rund 50 % der jeweils gültigen Neucontainerpreise erzielt4 .

Die Mietraten waren in den letzten Jahren im Marktdurchschnitt rückläufig, aber dieser Trend konnte in 2017 gestoppt werden. Die Mietpreise haben sich erholt und sind auf einem auskömmlichen Niveau stabil. Coronabedingt war die Auslastung der Containerhersteller in den 2020 und 2021 sehr hoch, was zu deutlich gestiegenen Containerbeschaffungspreisen und -restwerten geführt hat. Für das laufende Jahr gehen die Marktteilnehmer weiterhin von hohen Containerpreisen aus. Die Mietraten haben sich der Neupreisentwicklung angepasst, so dass sich die Mietrenditen auf einem sehr attraktiven Niveau befinden, auch mittelfristig wird mit gleichbleibenden Mietrenditen gerechnet. Zudem stieg die durchschnittliche Mietlaufzeit für Neucontainer von rund fünf Jahren auf acht bis zehn Jahre und teilweise auch darüber. Dadurch können zukünftige Marktschwankungen noch besser ausgeglichen werden.

Große Namen bedeuten keine Sicherheit: Nach wie vor ist die Profitabilitätssituation der Containerreedereien angespannt. Auch große Unternehmen waren gezwungen, sich zu restrukturieren oder durch Zukäufe effizienter zu werden. Zudem ist eine der weltweit größten Containerreedereien im September 2016 in die Insolvenz geraten. In den letzten Jahren ist so aus den ehemals Top-20-Reedereien, die die großen Handelsrouten in der Containerschifffahrt dominierten, eine Top-11-Gruppe geworden. Hieraus ergeben sich besondere Kauf- und Vermietungsmöglichkeiten. Die Größe einer Reederei allein ist kein Indiz mehr für die Risikoarmut eines Geschäftes mit ihr. Genaue Marktkenntnisse und -erfahrungen sind erforderlich, um die passenden Endnutzer zu finden.

Die Entwicklung der Weltwirtschaft bleibt ein entscheidender Faktor für den Bedarf an weltweiter Transportkapazität und Containern. Durch die Corona-Pandemie sind die Containerumschläge anfangs zurückgegangen und haben sich seit dem Sommer 2020, getrieben von einem starken privaten Konsum auf weltweiter Ebene, sehr schnell wieder erholt. In 2020 und 2021 konnte insbesondere der Containervermietmarkt profitieren, da Logistikketten nicht mehr so effizient wie zuvor funktionierten und so teilweise ein höherer Containerbedarf herrschte. Für die Zukunft erwarten führende Marktexperten weiterhin einen Anstieg des Containerumschlags, der in 2022 auf Grund der anhaltenden Unsicherheit hinsichtlich der Situation in der Ukraine voraussichtlich etwas niedriger sein wird als in den Folgejahren. Da durch steigenden Wettbewerbsdruck und das nach wie vor international niedrige Zinsumfeld weiterhin viel Liquidität in den Markt drängen wird, bleiben die Mietraten auch in dieser Zeit auf niedrigem Niveau, aber stabil. In dem aktuellen Marktumfeld gibt es für die Gesellschaft weiterhin gute Möglichkeiten, Investitionsobjekte mit geeignetem Rendite-Risiko-Verhältnis zu finden.

4 Drewry Maritime Research – Container Census & Leasing, Annual Report 2021/​22, S. 75

Wechselkoffermarkt

Die große Auswahl in Warenhäusern, die bunte Vielfalt in den Regalen der Supermärkte und der stetig wachsende Markt des Internetbusiness: All diese Güter wollen transportiert werden. Wechselkoffer werden für Möbel- und Stückguttransporte ebenso verwendet wie für den Transport von Veranstaltungsequipment. Am häufigsten finden Wechselkoffer allerdings in der Kurier-, Express- und Paket-Branche (KEP) ihren Einsatz. Gemäß der KEP-Studie 2021 – Analyse des Marktes in Deutschland des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik e. V. („BIEK-Studie 2021“) boomt die Kurier-, Express- und Paket-Branche. Im Jahr wuchs Branche in Zeiten der Corona-Pandemie um ca. 11%, gemessen an der Anzahl der Sendungen.5

Logistikequipment, wie insbesondere Wechselkoffer, ist gefragter denn je. Ein wesentlicher Faktor ist die besonders erfolgreiche Entwicklung im Bereich Internet- und TV-Shopping. So wuchs der Online-Handel im Jahr 2020 gemäß Angaben des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. um 14,6%.6

Mittlerweile werden neben bekannten Produktgruppen, wie zum Beispiel Kleidung, Spielzeug und Elektronik, auch zunehmend Medikamente und Lebensmittel online bestellt und bis vor die Wohnungstür geliefert. Eine Möglichkeit, die das Leben für Jung und Alt täglich vereinfacht.

Dieser E-Commerce benötigt Kurier-, Express- und Paketdienste, welche die Waren sicher, schnell und günstig an die Kunden aus- und gegebenenfalls zurückliefern. Der gesamte Versand- und Internethandel wird heute durch KEP-Dienste abgewickelt. Ohne Wechselkoffer wäre das TV- und Internet-Shopping nach dem Motto „heute bestellt, morgen geliefert“, wie wir es heute kennen, undenkbar.

Dieser KEP-Markt verzeichnet in den letzten Jahren ein nahezu konstantes Wachstum. Im Jahr 2020 wurden rund 4,05 Milliarden Sendungen allein in Deutschland verschickt7 , Tendenz stark steigend.

Das Sendungsvolumen der KEP-Branche stieg in den Jahren von 2010 bis 2020 um insgesamt 74 %, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von ca. 5,7 % entspricht. 2020 erlebte die Branche mit über 23,5 Milliarden Euro einen Rekord bei den Umsätzen. Diese wuchsen seit dem Jahr 2010 bis dahin um rund 67 %, was einem durchschnittlichen Wachstum von über 5 % p.a. entspricht.8

Bis zum Jahr 2025 wird laut Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) ein weiteres Wachstum der Sendungen auf bis zu 5,68 Milliarden Sendungen erwartet, was einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von ca. 7% entspricht.9

Allgemeines

Die Gesellschaft ist im Rahmen des Endnutzerauswahlprozesses (Auswahl der Logistikunternehmen, die die von der Gesellschaft (indirekt) finanzierten Transportmittel nutzen) bestrebt, mit potentiellen Risiken verantwortungsbewusst umzugehen. Jede Auswahlentscheidung wird auf Basis einer soliden Mischung aus Vorsicht und Risikobereitschaft kalkuliert, ohne dabei das nötige Verhältnis zwischen Rendite und Risiko und damit die Rentabilität aus dem Auge zu verlieren.

5 Bundesverband Paket & Express Logistik (BIEK) (2021): KEP-Studie 2021 – Analyse des Marktes in Deutschland, S. 11
6 Ebd., S.19
7 Ebd., S.17
8 Ebd., S.17
9 Ebd., S.13

Ziel der Gesellschaft bei jeder Vermietung der Transportmittel ist es, eine attraktive Mietrendite zu erzielen und möglichst langlaufende Mietverträge abzuschließen.

Die Gesellschaft wird durch die Solvium Holding AG vor Abschluss der entsprechenden Mietverträge die Bonität und Solvenz der Endnutzer in enger Abstimmung mit dem Vermietmanagern intensiv prüfen. Die Gesellschaft wird dabei Endnutzer auswählen, die nach ihrer Einschätzung überwiegend eine hohe Sicherheit für regelmäßige Mietzahlungen gewährleisten. Auf diese Art und Weise entsteht ein Mieteinnahmenpool, der aus Sicht der Gesellschaft Planungssicherheit für die Mieteinnahmen ermöglicht und eventuelle Ausfallrisiken auf Seiten der Mieter deutlich reduziert.

4. Prognosebericht

Im Geschäftsjahr 2022 hat die Gesellschaft mit dem Verkauf der Namensschuldverschreibungen begonnen. Da sich alle relevanten Planzahlen von der Höhe und dem Zeitpunkt des Verkaufs der Namenschuldverschreibungen abhängen, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Planungsrechnung aufgestellt werden.

Die ersten Investitionen zeigen allerdings bereits, dass die Gesellschaft bessere Mietverträge abschließen kann als im Verkaufsprospekt unterstellt und daher geht die Geschäftsführung davon aus, dass sämtliche zukünftigen Verpflichtungen gegenüber den Inhabern der Namenschuldverschreibungen erfüllt werden können.

5. Ergänzende Angaben und Informationen nach dem Vermögensanlagengesetz

Folgende Angaben sind nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VermAnlG ergänzend in den Lagebericht aufzunehmen: der Solvium Verwaltungs GmbH und der Solvium Capital Vertriebs GmbH stehen für das Rumpfgeschäftsjahr vom 2. November 2021 bis zum 31. Dezember 2021 keinerlei Vergütungen zu. Die Höhe der variablen Vergütungen bemisst sich ausschließlich an der Anzahl der verkauften Namensschuldverschreibungen. So stellt die Gesellschaft sicher, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, auch falls weniger Namensschuldverschreibungen als geplant veräußert werden könnten.

Aus der variablen Vergütung zahlt die Solvium Capital Vertriebs GmbH sämtliche Konzeptions- und Erstellungskosten, die bei der Erstellung und Billigung der Verkaufsprospekte anfallen. Die Solvium Capital Vertriebs GmbH trägt damit das komplette wirtschaftliche Risiko für diese Kosten, sofern weniger Namensschuldverschreibungen als geplant veräußert werden können.

Außerdem werden die externen Vertriebspartner, die die Solvium Capital Vertriebs GmbH mit dem Vertrieb der Namensschuldverschreibung beauftragt hat, von der Solvium Capital Vertriebs GmbH aus der variablen Vergütung bezahlt.

Die oben dargestellten Vergütungen ergeben sich auf Grundlage der in der Finanzbuchhaltung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 2. November 2021 bis zum 31. Dezember 2021 erfassten Buchungen.

In Bezug auf die Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 VermAnlG im Lagebericht ist festzustellen, dass die Gesellschaft weder Führungskräfte noch Mitarbeiter beschäftigt hat und insofern keine berichtspflichtigen Angaben vorliegen.

 

Hamburg, den 31. Mai 2022

Marc Schumann, Geschäftsführer

André Wreth, Geschäftsführer

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021

AKTIVA

31.12.2021 2.11.2021
A. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände 143,11 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.167,32 0,00
24.310,43 0,00
24.310,43 0,00

PASSIVA

31.12.2021 2.11.2021
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.200,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag -5.538,22 0,00
19.661,78 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 4.635,00 0,00
C. VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13,65 0,00
24.310,43 0,00

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM 2. NOVEMBER BIS ZUM 31. DEZEMBER 2021

Rumpfgeschäftsjahr 2021
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen -5.510,75
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -27,47
3. Ergebnis nach Steuern -5.538,22
4. Jahresfehlbetrag -5.538,22

ANHANG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 02. November bis zum 31. Dezember 2021

Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH, Hamburg

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

I. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Hamburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hamburg
Register-Nr.: HRB 171790

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a HGB auf.

Als Emittentin von Vermögensanlagen mit Sitz im Inland, unterliegt die Gesellschaft den Vorschriften des Vermögensanlagegesetzes. Sie hat für den Jahresabschluss die Bestimmungen des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs und für den Lagebericht die Bestimmungen des § 289 HGB einzuhalten. § 264 Absatz 1 Satz 4 Halbsatz 1, Absatz 3, 4 HGB sind nicht anzuwenden. Von einer Aufstellung des Lageberichts gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB ist die Gesellschaft somit nicht befreit.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Vermögenanlagengesetzes nach § 24 Abs.1 VermAnlaG aufgestellt. Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses enthält gegenüber der Gliederung nach den Vorschriften des HGB keine Besonderheiten. Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen kein Gebrauch gemacht. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch.

Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung

In Folge der Gründung der Gesellschaft bzw. Aufnahme des Geschäftsbetriebs zum 2. November 2021 liegt ein Rumpfgeschäftsjahr, welches am 31. Dezember 2021 endet, vor. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält insofern keine Vorjahreszahlen und in der Bilanz sind die entsprechenden Eröffnungsbilanzwerte zum 2. November 2021 in der Vorjahresspalte enthalten.

II. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Aufgrund der Corona-Pandemie sowie des Krieges in der Ukraine besteht jedoch eine wesentliche Unsicherheit, die die Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit beeinträchtigen kann. Eine bestandsgefährdende Entwicklung ist jedoch aus heutiger Sicht für die Solvium-Gruppe nicht erkennbar.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten wurden mit den sich aus den Vorschriften §§ 252 und 253 Absatz 1 HGB ergebenden Werten angesetzt. Die Rückstellungen wurden gem. § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB in der Höhe gebildet, dass alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind, berücksichtigt sind.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die Gesellschaft verfügt über kein Anlagevermögen.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Gesellschaft weist Rückstellungen in Höhe von insgesamt Euro 4.635,00 aus, die im wesentlichen Prüfungs- und Jahresabschlusskosten enthalten.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen Euro 13,65 und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

V. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft wird durch jeden ihrer Geschäftsführer einzeln vertreten. Die Geschäftsführer sind:

Herr Marc Schumann, Diplom-Kaufmann, Hamburg

Herr André Wreth, Kaufmann, Hamburg

Sonstige Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr.3a HGB bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

VI. Nachtragsbericht (§ 285 Nr. 33 HGB)

Am 24. Februar 2022 sind russische Streitkräfte in die Ukraine einmarschiert. Das einschneidende Ereignis wird in der globalen Wirtschaft deutliche Spuren hinterlassen. Wesentliche Risiken treffen die Realwirtschaft z.B. hinsichtlich Lieferketten, Energiekosten, Absatzmärkten, Kreditversorgung oder Cybersicherheit.

Konkrete Auswirkungen aus diesem kriegerischen Konflikt auf die Gesellschaft, die diese in ihrem Bestand gefährden könnten, sind allerdings derzeit nicht bekannt und auch nicht absehbar. Der Jahresabschluss ist daher unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf unsere Angaben zum Lagebericht.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses waren Namensschuldverschreibungen in Höhe von rd. M€ 12,3 eingeworben.

 

Hamburg, den 31. Mai 2022

Marc Schumann, Geschäftsführer

André Wreth, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhänigen Abschlussprüfers

An die Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH, Hamburg:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 2. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 2. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögsanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 2. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 20. Juni 2022

Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Dirk Jessen, Wirtschaftsprüfer

Steffi Papenroth, Wirtschaftsprüferin

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird, auf § 328 HGB wird verwiesen.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 2. November bis 31. Dezember 2021 der Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 GmbH ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 2. November bis 31. Dezember 2021 der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

 

Hamburg, den 31. Mai 2022

Gez. Marc Schumann

Gez. André Wreth

Feststellung

Bei Offenlegung handelt es sich um einen Abschluss, der noch nicht festgestellt und zur Wahrung der gesetzlichen Fristen offengelegt wurde. Nach Feststellung wird das Feststellungsdatum, bzw. der geänderte Abschluss, sofern sich Änderungen ergeben sollten, in einer korrigierten Fassung nachgereicht.

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