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Staatsanwaltschaft Essen

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Staatsanwaltschaft Essen

Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO

27 Js 1004/​19

Strafverfahren gegen Mohammed Sahloul wegen Hehlerei

Mit Strafbefehl vom 15.10.2021 hat das Amtsgericht Bottrop –Az.: 31 Ds 231/​21- die Einziehung des sichergestellten Kraftfahrzeugs Nissan Quashquai, Fin: SJNFCAJ10U2259692 angeordnet.

Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.

Da die möglichen Geschädigten unbekannten Aufenthaltes sind, erfolgt die Belehrung gem. § 459k StPO öffentlich über den Bundesanzeiger.

Über die gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe des Kraftfahrzeuges zu erlangen, wird hiermit in Kenntnis gesetzt.

Hierzu müssen die Ansprüche binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Essen zu dem o.g. Aktenzeichen angemeldet werden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Werden die Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend gemacht, bleibt der Staat Eigentümer des Kraftfahrzeuges.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann innerhalb einer Frist von 2 Jahren ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Herausgabeanspruch oder ein entsprechender Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Staatsanwaltschaft Essen, 11.8.2022

Rechtspflegerin

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