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Amtsgericht Krefeld

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Amtsgericht Krefeld
Jugendschöffengericht

21 Ls-10 Js 338/​20-119/​20 – 10.05.2022

Frau
Agnes Charlotte Anne Marie Möller
Gladbacher Straße 221
47805 Krefeld

Sehr geehrte Frau Möller,

in der Jugendstrafsache
gegen Klaßes

ist Fabian Klaßes durch Urteil vom 29.10.2021 wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt worden. Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist Ihnen aus den begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was der Verurteilte zu Unrecht erlangt hat.

Um dem Verurteilten das aus der Straftat zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 1.729,90 EUR angeordnet.

Der zu Ihren Gunsten festgestellte Schaden beträgt 160,00 EUR.

Der Einziehungsbetrag wird dem Verurteilten in Rechnung gestellt und soweit möglich beigetrieben. Das Amtsgericht wird sodann über die Verteilung entscheiden. Über Ihre diesbezüglich bestehenden Rechte und Möglichkeiten setze ich Sie wie folgt in Kenntnis:

Der Verletzte kann gemäß § 459 n StPO in Verbindung mit §§ 459 h Abs. 2, 459 k Abs. 1 StPO innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Erhalt dieses Schreibens den Anspruch auf Auskehrung des von der/​dem Verurteilten auf den Einziehungsbetrag geleisteten Zahlungen in einem einfachen und kostenlosen Verfahren geltend machen. Dazu muss der Anspruch lediglich bei dem zuständigen Amtsgericht angemeldet werden. Die Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn der Verletzte bereits eine Mitteilung gemäß § 111 I StPO erhalten und Ansprüche angemeldet hat.

Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist ist die Geltendmachung von Ansprüchen allein nach Vorlage eines vollstreckbaren zivilrechtlichen Vollstreckungstitels, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich oder wenn der Verletzte die Fristversäumnis gemäß §§ 44 und 45 StPO i. V. m. § 459 k Abs. 4 StPO hinreichend entschuldigen kann.

Bitte teilen Sie daher alsbald mit, wenn Sie Ansprüche geltend machen wollen. Auf anliegendes Formblatt wird hingewiesen und um zeitnahe Rücksendung gebeten. Sie können jedoch nur Ansprüche geltend machen, soweit diese mit einem aus der Tat erlangten Vorteil zusammenhängen. Nicht hierunter fallen daher grundsätzlich bloße Beschädigungen Ihres Eigentums, Schmerzensgeld- oder Zinsansprüche bzw. Kosten der Rechtsverfolgung.

Sofern Ihr Anspruch zwischenzeitlich auf einen Rechtsnachfolger übergegangen sein sollte, gelten die vorbezeichneten Ausführungen für diesen.

Ist Ihr Anspruch mittlerweile (z. B. durch Zahlung des geschuldeten Betrages) erloschen, teilen Sie dies bitte ebenfalls anhand der anliegenden Rückantwort mit. Auf das in der Anlage beigefügte Hinweisblatt zum Verfahrensablauf gemäß § 459k StPO sowie das Antwortschreiben zur Mitteilung gemäß § 459i StPO wird hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Karakaya
Rechtspflegerin

Hinweisblatt zum Verfahrensablauf gem. § 459k StPO

Der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzen ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist,

§ 459h Abs. 2 StPO.

Die Auskehrung an den Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Zustellung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs gem. § 459k Abs. 1 StPO zu bezeichnen. Die Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn der Verletzte bereits eine Mitteilung nach § 111l Abs. 1 StPO erhalten und Ansprüche angemeldet hat.

Bei unverschuldeter Versäumung der vorgenannten Frist kann dem Verletzten unter den in den §§ 44 und 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt werden, § 459k Abs. 4 StPO.

Zudem bleibt es dem Verletzen oder dessen Rechtsnachfolger unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil gemäß § 704 ZPO oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt, § 459k Abs. 5 S. 1 StPO. Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne von § 704 ZPO stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich, § 459k Abs. 5 S. 2 StPO.

Ergeben sich die Berechtigung und die Höhe des angemeldeten Anspruchs des Antragstellers (des Verletzten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrunde liegenden Feststellungen, so wird der Verwertungserlös in diesem Umfang an den Antragsteller ausgekehrt, § 459k Abs. 2 StPO.

Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht; dieses wird eine Zulassung versagen, wenn der Verletzte seine Ansprüche nicht im Sinne von § 294 ZPO glaubhaft macht, § 459k Abs. 2 StPO.

Der von der Einziehungsanordnung Betroffene wird vor der Entscheidung über die Auskehrung – soweit möglich – angehört, § 459k Abs. 3 StPO.

Wird über das Vermögen des Betroffenen das Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die erlangten Sicherungsrechte, § 111i Abs. 1 StPO i.V.m. § 459h Abs. 2 S. 2 StPO; die im Zuge des Ermittlungs- und/​oder Vollstreckungsverfahrens gepfändeten Vermögenswerte des Verurteilten werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben, §§ 148 InsO, 111i Abs. 1 StPO.

Gibt es mehrere Verletzte, die ihre Ansprüche anmelden, und wird festgestellt, dass der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche aller Verletzten zu befriedigen, stellt das Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verurteilten, § 111i Abs. 2 StPO i.V.m. § 459h Abs. 2 S. 2 StPO.

Wird das Insolvenzverfahren nicht durchgeführt, wird der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte an denjenigen Verletzten oder Rechtsnachfolger ausgekehrt, der ein vollstreckbares Endurteil, § 704 ZPO, oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, § 459m Abs. 1 S. 1 und 4 StPO. Die Auskehrung ist ausgeschlossen, wenn zwei Jahre seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder seit dieser Benachrichtigung verstrichen sind, § 459m Abs. 1 S. 3 StPO.

Befriedigt der von der Einziehung Betroffene den Anspruch, der einem Verletzen aus der Tat auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, kann der Betroffene in dem Umfang des von ihm Geleisteten Befriedigungsausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen, soweit der Verwertungserlös unter den vorgenannten Voraussetzungen an den Verletzen auszukehren gewesen wäre, § 459l Abs. 2 StPO. Die Befriedigung des Anspruchs muss dabei durch eine Quittung des Verletzten oder dessen Rechtsnachfolgers glaubhaft gemacht werden, § 459l Abs. 2 S. 3 StPO. Der Verletzte oder dessen Rechtsnachfolger wird – soweit möglich – vor der Entscheidung über den geltend gemachten Ausgleichsanspruch des Betroffenen angehört, § 459l Abs. 2 S. 4 StPO.

Sollten Sie von einer Versicherung in dieser Sache entschädigt worden sein, so leiten Sie dieses Schreiben bitte an die entsprechende Versicherung weiter und übersenden uns zum angegebenen Geschäftszeichen eine Ablichtung dieser Mitteilung. Sollte die Entschädigung durch die Versicherung noch nicht erfolgt sein, teilen Sie bitte zum oben genannten Geschäftszeichen den Namen der Versicherung und deren Vertragsnummer mit.

An das
Amtsgericht Krefeld
Nordwall 131
47798 Krefeld

Az: 21 Ls-10 Js 338/​20-119/​20

Rückantwort zur Mitteilung gemäß § 459i StPO

Meine Personaldaten:

Vor- und Nachname: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Geburtsdatum und Ort: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Straße: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
PLZ/​Ort: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Kontoverbindung: Bank: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
IBAN: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
BIC: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

Ich habe durch folgende Straftat einen Schaden erlitten:

Straftat: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Tatzeit: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Tatort: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

Durch die Straftat ist mir folgender Schaden entstanden:

(Erläuterung:
Als Schaden ist nur anzusehen, was dem Täter überlassen wurde oder was er an sich gebracht hat. Schmerzensgeld, Sachschäden, etc. können deshalb hier nicht geltend gemacht werden. Der Schaden ist daher in der Höhe begrenzt. Es bleibt Ihnen unbenommen, weitergehende Ansprüche zivilrechtlich geltend zu machen.)

Der Schaden muss der Höhe nach genau beziffert werden.

Gegenstand/​Wert
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Ich mache daher folgenden Gesamtbetrag geltend:
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☐ Zur näheren Begründung der Höhe des Schadens lege ich folgende Anlagen bei:
(Erläuterung:
Hier sind die Unterlagen vorzulegen, die Grundlage der Wertbestimmung waren, wie etwa Kaufbelege, Wertgutachten.)

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Nur bei Austauschverträgen, z. B. Kaufverträgen, auszufüllen:
Ich werde die Gegenleistung, z. B. das mangelhafte Auto, behalten:
Diese hat folgenden Wert: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Ich habe die Anfechtung des Vertrages gegenüber dem Betroffenen bereits erklärt und werde die Gegenleistung zurückgeben (Sofern vorhanden, bitte Belege über die Anfechtungserklärung beifügen).

Ich versichere, dass meine Ansprüche nicht übergegangen sind, etwa auf eine Versicherung nach § 86 Versicherungsvertragsgesetz, durch Abtretung nach § 398 BGB oder durch Erlass oder Erfüllung, oder in sonstiger Weise erloschen oder beschränkt sind, etwa durch einen Vergleich mit dem Beschuldigten/​Schuldner.
Sollten sich Veränderungen hinsichtlich meines Anspruchs ergeben, werde ich dies mitteilen.

oder
Meine Versicherung hat mich bereits entschädigt.
Ich füge deshalb folgende Versicherungsunterlagen bei:
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oder/​und
Meine Ansprüche sind wie folgt erfüllt bzw. übergegangen:
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Weitere Ergänzungen auf gesondertem Blatt.

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Ort, Datum
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Unterschrift

 

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