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Staatsanwaltschaft Berlin

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247 AR 88/​20 V

Durch das Amtsgericht Tiergarten ist am 07.02.2022 gegen die Betroffene Brunnlitz GmbH ein Beschluss ergangen, da sie in der Zeit vom 20.01.2020 bis 26.02.2020 unbekannten Tätern ihr am 29.08.2019 bei der DB Privat- und Firmenkundenbank AG, Postbank eröffnetes Geschäftskonto mit der IBAN DE77 1001 0010 0932 4201 05 zur Weiterleitung von Geldern aus Betrugstaten zur Verfügung stellte.
Die überwiesenen Geldbeträge waren für Anlagen in Finanzprodukte über Internethandelsplattformen wie z. B. www.confixfinancial.com, www.stsroyal.com und www.brightfinance.com bestimmt gewesen.
Der Beschluss ist seit dem 05.03.2022 rechtskräftig.
In dieser Entscheidung wurde die Einziehung des Auszahlungsanspruches der betroffenen Brunnlitz GmbH gegenüber der Deutsche Bank AG – Postbank – für das Konto DE77 1001 0010 0932 4201 05 angeordnet.
Es besteht bei mehreren Geschädigten ein Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe, § 459h StPO.
Dieser Anspruch auf Rückübertragung/​ Herausgabe kann innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Berlin angemeldet werden, § 459j Abs. 1 StPO:
Sofern der Anspruch auf Rückübertragung/​ Herausgabe binnen der der o. g. Frist bei der Staatsanwaltschaft Berlin angemeldet wird, kann eine Rückübertragung/​ Herausgabe an die (den) Verletzte(n) nur dann erfolgen, wenn sich der Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.
Auch unabhängig von der o. g. Frist kann der Anspruch auf Rückübertragung/​ Herausgabe bei der Staatsanwaltschaft Berlin angemeldet werden. In diesen Fällen wird auf die Vorschriften der §§ 704, 794 ZPO und §§ 111 Abs. 5, 459 Abs. 1 S. 1 StPO verwiesen.
Eine ausführliche Belehrung erfolgen nach Anmeldung des/​ der Verletzten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ein(e) Rechtsnachfolger(in) des/​ der Verletzten (z. B. bei Erbschaft) an seine/​ ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, einen o. g. Antrag zu stellen.
Der/​ Die Verletzte möge sich bitte bei der Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin zum Aktenzeichen 247 AR 88/​20 V schriftlich in Verbindung setzten.

 

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