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Fragen zu Geldanlagen im Zusammenhang mit den Russland Sanktionen

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Nein. Der SWIFT-Ausschluss ist kein besonderer Kündigungsgrund. Festgelder sind vertraglich an eine bestimmte Laufzeit gebunden und können nur unter den vertraglich geregelten Bedingungen gekündigt werden.

Wenn die Berechnung und Veröffentlichung des Anteilwertes nicht möglich ist, kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme von Anteilsscheinen vorübergehend aussetzen. Voraussetzung ist, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen.

Eine Aussetzung kann beispielsweise folgenden Hintergrund haben: Zur Berechnung des Nettoinventarwertes eines Investmentfonds werden grundsätzlich die jeweils letzten veröffentlichten Kurse der Wertpapiere herangezogen, in die der Fonds investiert ist. Wenn der Fonds in nennenswertem Umfang Wertpapiere russischer Emittenten hält, für die derzeit keine Kursnotierung an der Börse erfolgt, kann diese Berechnung unmöglich sein.

Die EU-Verwaltungsgesellschaften, die bislang die Rücknahme von Anteilsscheinen ausgesetzt haben, begründeten dies regelmäßig wie folgt: Aufgrund des Russland-Ukraine-Konfliktes und der damit einhergehenden Marktverwerfungen, Sanktionen, Börsenschließungen und des eingeschränkten Zugangs zu wesentlichen Märkten erfolgen die Maßnahmen zum Schutz und im Interesse der Gesamtheit der Anleger.

Für einzelne Investmentfonds, die in Wertpapiere russischer Emittenten investiert sind, ist die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen aktuell ausgesetzt. Das hat für Anleger verschiedene Folgen:

Anleger können ihre Anteile für die Dauer der Aussetzung nicht mehr bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgeben.

Die Fondsanteile werden mit dem letzten veröffentlichten Fondspreis bewertet.

Ja, davon betroffen sind auch regelmäßige Käufe oder Verkäufe wie Sparpläne oder Auszahlpläne.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, wann der Kauf und Verkauf von Anteilen in Investmentfonds wieder möglich sein wird, die aufgrund der aktuellen Situation ausgesetzt sind. Wenn Sie überlegen, ihre Anteile an einem Zweitmarkt oder im Direkthandel zu verkaufen, sollten Sie beachten, dass diese Verkäufe regelmäßig mit hohen Abschlägen verbunden sind und deshalb erhebliche Verluste zur Folge haben können.

Bei den ausgesetzten Investmentfonds handelt es sich derzeit um Investmentfonds aus dem europäischen Ausland, die in Deutschland zum Vertrieb berechtigt sind. Für Rückfragen von Anlegern in Deutschland stehen die jeweiligen Informationsstellen der Fonds zur Verfügung. Deren Kontaktdaten finden Sie in den wesentlichen Anlegerinformationen auf der Website Ihrer Fondsgesellschaft. Außerdem können Sie sich an die Banken bzw. Vermittler wenden, die Ihnen die Fondsanteile verkauft haben.

Ein depotführendes Kreditinstitut muss solche Kaufangebote an alle Anleger weiterleiten, die das betreffende Wertpapier im Depot haben. Bei der Weiterleitung muss die Bank kenntlich machen, dass sie lediglich die Nachricht eines Dritten weiterleitet und den Inhalt der Nachricht nicht geprüft hat.

Die Bank muss Sie außerdem darauf hinweisen, dass Sie die Werthaltigkeit des Angebots selber prüfen und entscheiden müssen, ob Sie das Angebot annehmen oder nicht. Nehmen Sie diese Hinweise ernst. Nutzen Sie für die Prüfung auch die Tipps auf der Website der BaFin.

Beachten Sie

Diese Angebote können Verstöße gegen die aktuell geltenden Sanktionen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine darstellen. Auskunft zu den Finanzsanktionen erteilt die Deutsche Bundesbank auf ihrer Website in ihrem „Übersichtsblatt Finanzsanktionen: Häufig gestellte Fragen“ und telefonisch unter der Nummer 089/2889-3800..

Einzahlungen auf bestehende Banksparpläne für vermögenswirksame Leistungen (VL) bei der VTB Bank sind derzeit nicht möglich. Sparerinnen und Sparer können grundsätzlich abwarten, bis die Anspar- und die Ruhephase abgelaufen sind. Dann haben sie Anspruch auf Auszahlung des angesparten Betrages sowie Zinsen und einen Bonus auf diesen Betrag, falls dieser vertraglich vereinbart wurde. Ob eine vorzeitige Kündigung möglich ist, ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie von der VTB Bank. Wichtig: Informieren Sie auch Ihren Arbeitgeber, falls Sie Ihren VL-Banksparplan kündigen.

Gut zu wissen:
Der VL-Banksparplan fällt unter die gesetzliche Einlagensicherung. Das bedeutet, dass Guthaben bis zu 100.000 Euro je Kunde und je Kreditinstitut durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert sind (s. auch oben, Thema 1).

Quelle:Bafin

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