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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Autologe Chondrozytenimplantation am Kniegelenk (ACI)

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Pixaline (CC0), Pixabay

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung:
Autologe Chondrozytenimplantation am Kniegelenk (ACI)

Vom 17. Februar 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Februar 2022 beschlossen, die Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung in der Fassung vom 21. März 2006 (BAnz. S. 4466), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 16. September 2021 (BAnz AT 25.11.2021 B2) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

§ 4 (Ausgeschlossene Methoden) Absatz 1 Nummer 1 wird folgende Nummer 1.5 angefügt:

„1.5 Kollagengedeckte und periostgedeckte autologe Chondrozytenimplantation am Kniegelenk“

II.

Der Anlage I (Methoden, die für die Versorgung mit Krankenhausbehandlung erforderlich sind) wird folgende Nummer 17 angefügt:

„17. Matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation am Kniegelenk“

III.

In Anlage II (Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt sind) Abschnitt A (Aussetzung im Hinblick auf laufende oder geplante Studien) wird die Nummer 1 wie folgt gefasst:

„1 nicht besetzt“

IV.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 17. Februar 2022

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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