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Fragen zur Einlagensicherung

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angelolucas (CC0), Pixabay

Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wird durch nationale Einlagensicherungssysteme garantiert, dass Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und pro Bank gesichert sind. Für die Frage, ob die deutsche Einlagensicherung und Entschädigung oder das Einlagensicherungssystem eines anderen Mitgliedstaates anwendbar ist, kommt es darauf an, ob die in Deutschland tätige Bank eine Tochtergesellschaft einer russischen Bank oder eine Zweigniederlassung einer Tochtergesellschaft einer russischen Bank mit Hauptsitz im EWR ist. Sofern eine Bank keine physische Präsenz in Deutschland hat, greift die Einlagensicherung am Sitz der Gesellschaft.

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es auch freiwillige Einlagensicherungssysteme verschiedener Bankengruppen. Weitere Informationen dazu sind auf der Website Einlagensicherungsportal abrufbar.

In welche Kategorie Ihre Bank fällt, können Sie beispielsweise im Impressum auf deren Website unter den Angaben zum Anbieter/Herausgeber und zum Sitz der Hauptniederlassung ersehen. Detaillierte Informationen finden Sie außerdem in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

Tochtergesellschaft mit Sitz in Deutschland

Wenn die Tochtergesellschaft einer russischen Bank in Deutschland gegründet ist, gehört sie einer deutschen Entschädigungseinrichtung an. Ein Beispiel dafür ist die in Frankfurt am Main angesiedelte VTB Bank (Europe) SE. In einem solchen Fall gibt es bei der Einlagensicherung und der Entschädigung keine Besonderheiten im Vergleich zu anderen deutschen Banken oder Sparkassen. Bei der VTB Bank (Europe) SE greift zudem der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.

Zweigniederlassung einer Bank mit Sitz im EWR

Handelt es sich dagegen um eine Zweigniederlassung eines ausländischen Kreditinstituts mit Sitz im EWR, verhält es sich anders: Die Einlagen sind dann im Entschädigungsfall durch das Einlagensicherungssystem im Sitzstaat des Kreditinstituts geschützt. Die Auszahlung der Einlegergelder erfolgt dann aber trotzdem über ein deutsches Entschädigungssystem.

Die Sberbank Direct ist beispielsweise eine deutsche Zweigniederlassung der Sberbank Europe AG mit Sitz in Österreich (die Sberbank Europe AG ist eine Tochtergesellschaft der russischen Sberbank). Die Einlagen der Sberbank Direkt sind durch die österreichische Einlagensicherung geschützt. Die tatsächliche Auszahlung an Einleger der Zweigstelle in Deutschland erfolgt trotzdem durch ein deutsches Entschädigungssystem.

Gut zu wissen

Einleger müssen im Entschädigungsfall nicht selbst Kontakt zu der Entschädigungseinrichtung aufnehmen. Sie werden von der zuständigen deutschen Entschädigungseinrichtung angeschrieben.

Auf der Website der BaFin gibt es hierzu allgemeine Informationen und weitere ausführliche Hinweise, beispielsweise zur gesetzlichen und freiwilligen Einlagensicherung, den geschützten Geldern, den Informationspflichten der Banken und dem Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Weitere Informationen sind auf der Website der Sicherungseinrichtungen in Deutschland abrufbar. Fragen und Antworten zur harmonisierten europäischen Einlagensicherung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen.

Banken sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen einmal jährlich einen Informationsbogen für Einleger zuzusenden. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur gesetzlichen Einlagensicherung Ihrer Bank.

Ob und in welcher Höhe Ihre Einlagen über deutsche oder ausländische Sicherungseinrichtungen geschützt sind, richtet sich danach, bei welcher Bank Sie Kunde sind. Hat Ihre Bank den Sitz in Deutschland, gehört sie den deutschen Sicherungssystemen an. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch für Einlagen beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro. Diese Sicherungsgrenze gilt pro Kunde und Bank, nicht pro Konto.

Die Einlagen sind durch die österreichische Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H (ESA) gesichert. Das gilt auch für die Einlagen bei der Sberbank Direct, der Frankfurter Zweigniederlassung der Sberbank Europe AG.

Die Abwicklung der Entschädigung hat im Fall der Sberbank Direct die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) übernommen. Die EdB hat gemäß den Informationen auf ihrer Website inzwischen die für die Entschädigung erforderlichen Informationen und Unterlagen von den Einlegerinnen und Einlegern angefordert. Auf der Website und telefonisch unter +49 (0)30 59 00 11 96-0 können Betroffene sich bei der EdB über den Stand des Entschädigungsverfahrens informieren.

Die BaFin hat auf ihrer Website ausführlich über den Entschädigungsfall der Sberbank Europe AG informiert.

Am 22. April 2022 ist für die Amsterdam Trade Bank, die auch unter dem Handelsnamen FIBR tätig ist, der Entschädigungsfall festgestellt worden. Für die Abwicklung des Entschädigungsfalls ist ausschließlich die De Nederlandsche Bank (DNB) zuständig. Laut DNB sind Einlagen grundsätzlich bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro durch die niederländische Einlagensicherung gedeckt.

Die DNB hat die Entschädigungsverfahren bereits eingeleitet. Gemäß den Informationen in deutscher Sprache auf der DNBWebsite versendet sie Schreiben an betroffene Einlegerinnen und Einleger. In diesen werden der Ablauf des Entschädigungsverfahrens erläutert und erforderliche Informationen der Einleger abgefragt. Die dafür benötigten Formulare stehen außerdem bereits auf der Website der DNB zur Verfügung.

Die DNB ist telefonisch aus Deutschland unter +31 20 524 9111 und per EMail unter info@dnb.nl erreichbar.

Allgemeine Informationen zur niederländischen Einlagensicherung finden Sie hier.

Quelle:BaFin

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